BGH XII ZB 350/16 Umgang mit dem Enkelkind

BGH 12.07.2017 XII ZB 350/16

Wann haben Großeltern Recht auf Umgang mit ihrem Enkelkind?

Baby

Zur Erziehung eines Kindes benötigt es ein ganzes Dorf, so lautet ein afrikanisches Sprichwort und in intakten Familien profitieren die Kinder häufig von vielen Verwandten, die sich (mit unterschiedlichen Erziehungsmethoden) um sie kümmern.

Bei Trennungsfamilien kommt es immer wieder vor, das dem Kind der Umgang mit den Großeltern verweigert wird, bzw. Großeltern sich einen eigenen Umgang mit dem Enkelkind wünschen.

Wann aber haben Großeltern Anspruch auf Umgang mit Ihrem Enkelkind.

Umgang mit dem Enkelkind, wenn es dem Wohl des Kindes dienlich ist.

Der Bundesgerichtshof hatte sich im Jahr 2017 mit dieser wichtigen Frage beschäftigt und bestätigt in seinem Grundsatzurteil, das Großeltern zumindest dann kein Umgang mit dem Enkelkind zusteht, wenn zwischen dem sorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind lebt und den Großeltern ein „zerrüttes Verhältnis“ vorliegt.

Denn (so der Bundesgerichtshof), dadurch könnten die Kinder sonst in einen Loyalitätskonflikt geraten. Desweiteren bestehe bei unterschiedlichen Erziehungsvorstellungen die Gefahr, das der verfassungsrechtlich eingeräumte Erziehungsvorrang der Eltern missachtet werden würde.

Zusammenfassend ist es also so, das Großeltern nur in seltenen Ausnahmefällen vor Gericht einen Umgang mit Ihren Enkelkindern durchsetzen können.

Volltestveröffentlichung unter nachfolgendem Link:

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=79323&pos=0&anz=1




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