Positionierung vom 09.März 2017
Stellungnahme des Vorstands des Deutschen Familiengerichtstags zum durch Gerichtsentscheidung ermöglichten Wechselmodell
Nachdem der Bundesgerichtshof am 01.02.2017 entschieden hat, das ein Wechselmodell auch bei fehlendem elterlichen Konsens vom Gericht angeordnet werden kann, hat der Deutsche Familiengerichtstag sich mit der Frage des Wechselmodells noch einmal beschäftigt und sich diesbezüglich positioniert.
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