BGH XII ZB 408/18 Kindeswohlgefährdung Verhältnissmäßigkeit

06.02.2019 Bundesgerichtshof XII ZB 408/18

Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Kindeswohlgefährdung

Der Bundesgerichtshof hatte in vorgenannten Verfahren zu prüfen, inwieweit die Vorverurteilung des Lebensgefährten  eine konkrete Kindeswohlgefährdung ist, die eine Herausnahme des Kindes aus dem mütterlichen Haushalt rechtfertigt.

 

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BGH IIIZR 91/13 1500€ Schadenersatz wegen überlanger Verfahrensdauer

13.03.2014 Bundesgerichtshof III ZR 91/13

1500€ Entschädigungsanspruch wegen zu langer Dauer eines Kindschaftsverfahrens

In familienrechtlichen Verfahren kommt es immer mal wieder zu Verfahren die aus Sicht der Betroffenen zu lange dauern. In einem Fall vor dem Oberlandesgericht Braunschweig dauerte allein das erstinstanzliche Verfahren vor dem zuständigen Familiengericht 2 Jahre und 8 Monate. Das anschliessende Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig dauerte weitere 8 Monate. Der betroffene Vater klagte daraufhin gegen das Land Niedersachsen auf einen entsprechenden Schadenersatz wegen inmaterieller Nachteile wegen überlanger Verfahrensdauer.

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1 U 1306/10 OLG Dresden:Jugendamt haftet für sein Handeln

30.04.2013 Oberlandesgericht Dresden 1 U 1306/10

7000€ Schmerzensgeld für Opfer von pflichtwidrigen Handeln des Jugendamtes

Die Macht der Jugendämter in Deutschland ist sehr groß und eine steigende Zahl von Inobhutnahmen lässt viele daran zweifeln, das das was die Jugendämter in Deutschland machen immer im Sinne des Kindeswohls ist. In einem Fall hat das Oberlandesgericht Dresden einem damals einjährigen Kind nun ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000€ pro Tag zugesprochen, weil es Opfer eines pflichtwidrigen Handeln s des Jugendamtes geworden war. Continue reading „1 U 1306/10 OLG Dresden:Jugendamt haftet für sein Handeln“

BGH Entschädigung bei überlanger Verfahrensdauer

III ZR 72/20 Bundesgerichtshof 06.05.2021

Wann haben Eltern Anspruch auf Entschädigung bei überlanger Verfahrensdauer?

Geldscheine von 5€ bis 500€
Geldscheine von 5€ bis 500€

Regelmässig kommt es in Sorgerechts- und Umgangsverfahren zu einer überlangen Verdahrensdauer. Der Staat tut bislang nach unserer Ansicht nicht genügend dafür, Eltern (und Kinder) angemessen zu entschädigen und auch nicht um Verfahren zu beschleunigen. Verstößt das Gericht gegen das Beschleunigungsverbot, steht den Eltern ein entsprechender Schadenersatz zu. Wie hoch dieser zu bemessen ist, damit beschäftigte sich in 2021 der Bundesgerichtshof.

 

 

 

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