06.02.2019 Bundesgerichtshof XII ZB 408/18
Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Kindeswohlgefährdung
Der Bundesgerichtshof hatte in vorgenannten Verfahren zu prüfen, inwieweit die Vorverurteilung des Lebensgefährten eine konkrete Kindeswohlgefährdung ist, die eine Herausnahme des Kindes aus dem mütterlichen Haushalt rechtfertigt.
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In familienrechtlichen Verfahren kommt es immer mal wieder zu Verfahren die aus Sicht der Betroffenen zu lange dauern. In einem Fall vor dem Oberlandesgericht Braunschweig dauerte allein das erstinstanzliche Verfahren vor dem zuständigen Familiengericht 2 Jahre und 8 Monate. Das anschliessende Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig dauerte weitere 8 Monate. Der betroffene Vater klagte daraufhin gegen das Land Niedersachsen auf einen entsprechenden Schadenersatz wegen inmaterieller Nachteile wegen überlanger Verfahrensdauer.