mail@vaterlos.eu Hilfe für Väter und Mütter bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen
Category: Väter und Mütter für Kinder
alle Artikel, News und Kommentare der Initiative Väter und Mütter für Kinder, die noch keiner anderen Kategorie zugeordnet sind. Im Laufe der Zeit sind soviele Artikel entstanden, so das eine Umstrukturierung erforderlich war. Leider dauert so etwas ja ein bisschen, deswegen gibt es diese Kategorie noch. Hier sind die Artikel enthalten, die eigentlich noch verschoben werden müssen und in andere Kategorien gehören! Es werden aber immer weniger Artikel in dieser Kategorie, dafür werden die anderen Kategorien immer übersichtlicher! Danke für Ihr Verständnis.
Oftmals haben die Kinder auch nach der Trennung der Eltern eine enge Beziehung mit beiden Seiten, auch wenn eine Seite nicht die leibliche ist. Verweigert der leibliche Elternteil nun aber den Umgang, kann dies verordnet werden. So entschieden die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe in ihrem Urteil 18 UF 22/22.
Ein Vermittlungsversuch durch das Jugendamt ist nicht Voraussetzung für ein Umgangsverfahren
Miteiander reden (Symbolfoto)
Das Familiengericht hat einen Umgangsantrag des Vaters zurückgewiesen. Das Familiengericht begründete dies damit, dass es zuvor keinen Vermittlungsversuch mit Hilfe des Jugendamtes gegeben habe. Gegen diese Zurückweisung hat der Vater Beschwerde beim OLG Zweibrücken eingelegt. Das OLG Zweibrücken stellte fest, dass die Beschwerde zulässig ist und hat das Verfahren an das Familiengericht zurückgegeben. Das OLG stellte klar, dass der Anspruch auf gerichtliche Klärung eines Umgangsverfahrens auch ohne die Einschaltung des Jugendamtes im Vorfeld besteht. Das Familiengericht hat nach § 26 FamFG die Pflicht zur Amtsermittlung. Continue reading „2 UF 139/20 OLG Zweibrücken Jugendamt ist nicht Voraussetzung für Umgangsverfahren“→
In Kindschaftssachen wird in der Regel ein Verfahrensbeistand bestellt.
Zwischen den Fronten.Kinder im Scheidungskrieg. Wenn das Kind zur Waffe wird.
Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren.
Soweit nach den Umständen des Einzelfalls ein Erfordernis besteht, kann das Gericht dem Verfahrensbeistand die zusätzliche Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen, sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken.
Das Gericht hat Art und Umfang der Beauftragung konkret festzulegen und die Beauftragung zu begründen. $158 FamFG (4)
Wird die Verfahrensbeistand berufsmäßig geführt, erhält der Verfahrensbeistand für die Wahrnehmung seiner Aufgaben(….) eine Vergütung in Höhe von 350 € bzw. 550 € (158FamFG)
Und genau hier liegt eines der größten Probleme. Bereits mit der Beauftragung hat der Verfahrensbeistand sein Geld verdient. Unabhängig davon, ob er nur 1 Stunde in das Verfahren investiert oder sich sehr viel Zeit für das Verfahren nimmt.
Ist diese Regel zeitgemäß? Was erwarten Väter, Mütter und Kinder von einem „Guten Verfahrensbeistand“. Wie viel Zeit muss ein Verfahrensbeistand investieren? Was genau ist mit der Formulierung gemeint, das der Verfahrensbeistand „Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen führen soll und an einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken“. Ist das nicht sehr zeitintensiv? Reicht hierfür eine Bezahlung von 550 € aus? Oder muss diese Aufgabe an Staatsdienstler (Jugendamt?) übertragen werden?
Hierzu erbitte ich Kommentare und Anregungen.
Welche Erfahrungen haben Sie mit Verfahrensbeiständen gemacht? Was läuft gut bei Verfahrensbeiständen und was kann/muss verbessert werden?
Über konstruktive Vorschläge und Anregungen in Form von Kommentaren bedanken wir uns
Der Tag, an dem Eltern ihr Kind das erste Mal im Arm halten, gilt wohl als der schönste Tag im Leben von Eltern. Dieser Moment ist etwas ganz Besonderes für die jungen Eltern und könnte für Sie ein Anlass sein, zu zeigen, dass Sie sich Gedanken gemacht haben in Form von persönlich verfassten Glückwünschen. Es gibt Geburtskarten in zig Versionen und viele kennen das Problem, dass es ihnen schwerfällt, die richtigen Worte zur Geburt zu finden. Keiner möchte seine Wertschätzung in Form eines Standardspruchs zeigen. Jeder möchte durch einen individuellen Spruch zur Geburt zeigen, wie sehr man sich über die Geburt und das neue Familienglück freut. Sie benötigen dafür kein großes Geschenk – vor allem, wenn die frisch gebackenen nicht zum engen Familienkreis gehören. Bereits mit einer persönlich geschriebenen Karte können Sie den Eltern eine große Freude machen. Wenn Sie bereits ein Geschenk besorgt haben, kann eine Karte für Ihre ganz persönliche Note sorgen. Continue reading „Geburtskarten in zig Versionen“→
Am 01.02.2017 entschied der Bundesgerichtshof, das ein Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann. Der Bundesgerichtshof argumentierte im Wesentlichen wie folgt:
„Eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt, wird vom Gesetz nicht ausgeschlossen. Auch die Ablehnung des Wechselmodells durch einen Elternteilhindert eine solche Regelung für sich genommen noch nicht. Entscheidender Maßstab der Regelung ist vielmehr das im konkreten Einzelfall festzustellende Kindeswohl.“
Männer vs. Frauen – ein Duell, so alt ist wie die Welt selbst. Wer parkt am besten ein? Wer ist ordentlicher im Haushalt? Und wer ist komplizierter in der Beziehung? Im Kopf-an-Kopf-Rennen zählt jeder Punkt! Dabei nehmen sich die zwei Geschlechter wohl beide nicht viel. Denn insgeheim hat so jede Schöpfung Gottes jede Menge kleine Macken, über die das andere Geschlecht schmunzeln muss. Doch so hart das Rennen um „das bessere Geschlecht“ ist und so nervtötend die eine oder andere Macke der Männer und Frauen sind, so sehr bereichern sie unser Leben. Wie zum Beispiel bei den folgenden Fakten, die uns ein ums andere Mal zum Lachen bringen. Continue reading „5 Witzige Facts über Männer und Frauen“→
Bei der Prüfung von Sorgerechtsentscheidungen, die einen Obhutswechsel zum Gegenstand haben, legt das BVerfG einen strengeren Maßstab zugrunde
27.06.2008 1 BvR 311/08 BVerfG
Urteil Hammer
Hat der (geäußerte) Kindeswille bei einem Kleinkind noch eher geringes Gewicht, weil das Kind noch nicht in der Lage ist, sich einen eigenen Willen zu bilden, so kommt ihm mit zunehmenden Alter und Einsichtfähigkeit des Kindes vermehrt Bedeutung zu.
Jede gerichtliche Lösung eines Konflikts zwischen den Eltern, die sich auf die Zukunft des Kindes auswirkt, muss nicht nur auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sein, sondern das Kind auch in seiner Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigen, weil die sorgerechtliche Regelung entscheidenden Einfluss auf das weitere Leben des Kindes nimmt und es daher unmittelbar betrifft.
Im Verfahren 1 BvR 311/08 vom 27.06.2008 ging es um einen „überdurchschnittlich“ entwickelten 11-jährigen Jungen, dessen Wunsch es über einen längeren Zeitraum hinweg war, in die Obhut seines Vaters zu wechseln. Das OLG verweigerte dem Jungen zunächst diesen Wunsch. Das Bundesverfassungsgericht war jedoch der Meinung, das diesem Wunsch des Kindes nachgekommen werden muss.
Die Willensäußerungen eines Kindes sind in seiner Ausprägung als Ausdruck seiner mit zunehmenden Alter immer ernster zu nehmenden Selbstbestimmtheit jedenfalls dann Gewicht, wenn das Kind diesen Wunsch nachvollziehbar und ohne festgestellte Beeinflussung geäußert hat und beide Eltern annähernd über eine gleiche Erziehungseignung verfügen.