OLG Brandenburg | 24.04.2024 | 9 UF 204/23
Großeltern behalten Umgangsrecht trotz familiärer Spannungen
Der Umgang mit Enkeln kann für Großeltern schwierig werden, wenn es Streit mit den Eltern gibt. Oft verlieren sie dabei den Kontakt. Das OLG Brandenburg entschied jedoch, dass der Umgang der Großmutter mit ihren Enkeln bestehen bleibt – trotz eines tiefgreifenden Zerwürfnisses mit der Mutter der Kinder.


Lehnt ein alleinsorgeberechtigter Elternteil den Wunsch seines Kindes ab, (gegen Corona) geimpft zu werden, so rechtfertigt das einen (Teil-)Sorgerechtsentzug, da eine ablehnende Haltung gegenüber staatlich empfohlenen Impfungen einen Sorgerechtsmissbrauch darstellt.



