17.04.2023 AZ 5 WF 29/23 Oberlandesgericht Karlsruhe
Umgangsregelung „Freitags nach der Schule“ ist an schulfreien Tagen nicht vollstreckbar
Wie wichtig es ist, Umgangsregelungen richtig zu formulieren, zeigt uns aktuell ein Beispiel aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe. Die Karlsruher OLG Richter mussten sich mit einem Fall beschäftigen, bei dem eine Mutter das Kind an einem schulfreiem Tag nicht herausgegeben hatte, weil in der Umgangsregelung vereinbart wurde, das der Vater das Kind am Freitag nach der Schule abholen durfte.
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