22.12.2016 11 UF 194/16 OLG Hamm
Mutter darf Kinder die sie aus Frankreich entführt hat behalten

Verbringt ein Elternteil ein Kind ohne die Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland, so beruf sicht das deutsche Familienrechtssystem regelmässig auf das Haager Übereinkommen zum Schutz des Kindes und sieht das in der Regel als Straftat an.
Auch wenn Eltern ihr Kind aus dem Ausland nach Deutschland entführen, so dürfte dieses in aller Regel als Straftat in dem jeweiligen Land zu werten sein.
Aber wenn ein Elternteil sein Kind aus dem Ausland (z.b. Frankreich oder Polen) entführt und nach Deutschland verbringt, kann das deutsche Gericht nach deutscher Rechtsauffassung des OLG Hamm zumindest dann den Rückführungsanspruch des Kindes in das Land aus dem es entführt wurde verneinen, wenn das Kind nach der Entführung eine bessere Bindung zum kindesentführenden Elternteil hat und die Entführerin das Kind im Ausland nicht besuchen kann, weil gegen sie im Ausland ein Haftbefehl (wegen Kindesentzug) vorliegt. Weiterlesen „11 UF 194/16 Mutter darf entführte Kinder behalten“




