13 U 11/20 | OLG Celle: Kritik an Sachverständigen im Familienrecht erlaubt

27.07.2020 |13 U 11/20 | OLG Celle

Kritik an Sachverständigen ist im öffentlichen Interesse

Aufnahme vor dem OLG Celle
Aufnahme vor dem OLG Celle nach der 2 stündigen Verhandlung am 09.Juni 2020

Seit einigen Jahren betreiben wir auf der Seite www.vaterlos.eu eine Sachverständigendatenbank. Aktuell haben wir mehr als 600 Sachverständige in dieser Datenbank aufgelistet.

Zu jedem dieser Sachverständigen gibt es die Möglichkeit über die Kommentarfunktion entsprechende Erfahrungsberichte zu hinterlassen. Da gibt es natürlich den einen oder die andere Sachverständige dem/der das nicht gefällt, weil die Sachverständigen natürlich nicht nur positive Kommentare erhalten.

So erging es auch der Sachverständigen Frau Dr. Doris Früh-Naumann.

Frau Dr. Doris Früh-Naumann gehörte zu den meistkommentiertesten Gutachterinnen auf unser Internetseite und die überwiegende Mehrheit der Kommentare war nicht gerade positiv.

Bereits zu Beginn des Jahres 2015 nahm die Sachverständige Frau Dr. Doris Früh-Naumann Kontakt zu uns auf und forderte uns unter anderem dazu auf Kommentare zu entfernen.

Sachverständige im Familienrecht müssen sich der Beobachtung durch die öffentliche Meinung und Berichterstatung aussetzen

Nachdem dann im Jahre 2018 die Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten war, bekamen wir Post von der Anwaltskanzlei der Sachverständigen Frau Dr. Doris Früh-Naumann, in der wir erneut aufgefordert wurden zahlreiche Kommentare und Berichterstattungen über Frau Dr. Doris Früh-Naumann zu entfernen und eine entsprechende Unterlassungsklage zu unterzeichnen.

Unser Ziel war so dann die Kommentarseite von Frau Dr. Doris Früh-Naumann zu überarbeiten und einer sensiblen Untersuchung zu unterziehen. Hierfür nahmen wir die Seite kurzseitig vom Netz. Möglicherweise dachte die Sachverständige Frau Dr. Doris Früh-Naumann dann, das sie mit ihrer Forderung Erfolg gehabt hätte und vielleicht hätte sie das sogar gehabt, weil wir jeden Kommentar überprüft hätten. Das hätte dann noch mal etliche Zeit in Anspruch genommen. Die Sachverständige forderte uns dann jedoch über ihre Anwaltskanzlei auf, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben.

Diskussion über gutachterliche Tätigkeit im Familienrecht ist notwendig

Bild Gerechtigkeit Justicia
Bild Gerechtigkeit Justicia

Das haben wir natürlich nicht getan. Wir waren uns stets über die möglichen Folgen unseres Handelns im Klaren und wir waren uns auch darüber im Klaren, das dieses eine entsprechende Klage mit sich nach ziehen würde. Bei allem was wir tun sind wir uns stest über die möglichen Folgen unseres Handelns im Klaren. Es gibt immer Menschen die uns unterschätzen, aber das hilft uns um so mehr am Ende zu siegen.

Vor dem Landgericht Hannover ging dann auch im Jahr 2019 eine entsprechende Klage der Sachverständigen Frau Dr. Doris Früh-Naumann ein und es kam im Herbst 2019 zu einer entsprechenden Verhandlung. Die Richterin lobte uns ausdrücklich für unsere mutige und notwendige (!!!) Berichterstattung und das wir uns mit den fragwürdigen Verhältnissen in Familiengerichten auseinandersetzen.

Das Landgericht Hannover wies dann die Klage der Sachverständigen in allen Punkten vollumfänglich in einem 12 Seiten langem Urteil zurück. Die Sachverständige legte dann erwartungsgemäss Beschwerde gegen das erstinstanzliche Urteil beim OLG Celle ein.

Sachverständige stehen unter Beobachtung

Urteil Hammer
Urteil Hammer

Da die Sachverständige am OLG Celle gerichtsbekannt ist, war zu erwarten das die Messlatte hier deutlich höher liegt. Nur am Rande sei der Vollständigkeithalber darauf hingewiesen, das die Sachverständige Frau Dr. Doris Früh-Naumann am OLG Celle an zahlreichen familiengerichtlichen Verfahren als Sachverständige tätig gewesen ist und auch mit einem OLG Richter zusammen an einem Fachbuch mitgewirkt hat.

Aber im wesentlichen bestätigte das OLG unsere Rechtsauffassung bzw. die des Landgerichtes Hannover und wies die Klage der Sachverständigen Frau Dr. Früh-Naumann im wesentlichen ab.

Gleich zu Beginn der Verhandlung hat das Oberlandesgericht Celle in Person von Herrn Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Wiese, Herrn Richter am Oberlandesgericht Keppler und den Richter am Oberlandesgericht Spamer unmissverständlich und ausdrücklich darauf hingewiesen, das

„Gutachter im Familienrecht unter besonderer Beobachtung stehen und sie sich dementsprechend auch einer Beobachtung durch die öffentliche Meinung hingeben müssten und die Diskussion über die Tätigkeit im öffentlichen Interesse sei, damit Betroffene entsprechende Infos über die Arbeit der Sachverständigen halten“

Lediglich 2 Punkte, bei dem unsere Formulierungen etwas zu sehr überspitzt waren, lies das OLG in der Form nicht zu und gab der Sachverständigen in diesen 2 Punkten Recht. Viel wichtiger ist, aber das das OLG Celle das Vertrauen in den Rechtsstaat wieder hergestellt hat. Das OLG hat unsere Kritik an Sachverständigen und am deutschen Familienrecht für gerechtfertigt erklärt.

Sachverständigen darf auch öffentlich mangelnde Neutralität und der Verdacht der Befangenheit vorgeworfen werden

Folgende Behauptungen dürfen wir mit diesem mittlerweile rechtskräftigen Urteil des OLG Celle nun über die Sachverständige Frau Dr. Doris Früh-Naumann weiterhin aufstellen:

  1. Elternentsorgung nach Früh Naumann-Einsatz nicht unwahrscheinlich
  2. Dr. Doris Früh-Naumann mangelnde Neutralität
  3. Während der Begutachtung war die Sachverständige Frau Dr. Doris Früh-Naumann nicht objektiv und hat einen Elternteil (in diesem Fall die Mutter) einseitig beraten, wie sich sich gegenüber dem Vater verhalten soll
  4. Alleine diese Parteilichkeit legt die Befangenheit der Sachverständigen Frau Dr. Doris Früh-Naumann nahe.
  5. Mit diesem Gutachten (der Sachverständigen Frau Dr. Doris Früh-Naumann) drängt sich wieder einmal der Verdacht auf, das es bei der Begutachtung nicht auf objektiv messbare Faktoren ankommt, die sich am Kindeswohl orientieren. ( Bei welchem Elternteil sind die besseren Förderungs- und Entwicklungsbedingungen vorhanden?) oder, wer vor der Trennung das Kind überwiegend betreut hat, sondern das möglicherweise das Kind immer zu dem „schwächeren“ Elternteil gegeben wird, weil man somit langfristig am Kind verdienen kann.
  6. Dich von der Frau Dr. Früh-Naumann nicht erpressen lassen
  7. Durch eigene Scheidung vorbelastet

Kritik an Sachverständigen unterliegt der Meinungs,- Presse und Rundfunkfreiheit

Das OLG Celle begründete seine Entscheidung damit, das es sich insgesamt bei den vorgenannten Punkte um zulässige Werturteile bze. die zulässige Verbreitung von Informationen handelt.
Das Gericht verwies in seiner Urteilsbegründung unter anderem auch darauf hin, das das unser Informationsangebot unter das Medienprivileg nach Art. 85 DS-GVO fällt. Selbst wenn man das Medienprivileg für nicht anwendbar gehalten hielte, würde es sich bei den streitgegenständlichen Äusserungen um zulässige Meinungsäusserungen handeln, die aufgrund der Wahrung berechtigter Interessen gemäss Art. 6 Abs 1 Sat 1 Buchst. f) DS-GVO rechtmässig sind. Von zentraler Bedeutung sind dabei vor allem die Meinungs-, Presse und Rundfunkfreiheit gemäß Art. 11 GRCh. Die hier vorzunehmende Abwägung auf der Grundlage der EU-Grundrechte-Charta (Art. 7,8,11,15,16) würde zu keinem anderem Ergebnis gelangen als die vorgenommene Abwägung der Grundrecht des Grundgesetzes.

Mit diesem Urteil dürfte dann wohl auch von jedem anderen Sachverständigen die Rechtmässigkeit unserer Berichterstatung nicht mehr angezweifelt werden.




13 thoughts on “13 U 11/20 | OLG Celle: Kritik an Sachverständigen im Familienrecht erlaubt

  1. Sylvia 27/02/2023 at 11:29

    Als Tierärztin bin ich mit den Anforderungen an wissenschaftliches Arbeiten vertraut. Und ich möchte hiermit klar stellen dass das was einige Gutachter*innen hier betreiben mit echter Wissenschaft wenig bis gar nichts zu tun hat sondern nur diese in Verruf bringt. Eigentlich wäre ja die berufsständische Vertretung dafür zuständig dieses Treiben kritisch zu untersuchen und ihm entschieden Einhalt zu Gebieten aber bislang scheint daran keinerlei Interesse zu bestehen. Bleibt zu hoffen dass die durch dieses Urteil mögliche öffentliche Kritik irgendwann einmal auch diesbezüglich zu den notwendigen Konsequenzen führt.

  2. Sylvia 25/02/2023 at 11:52

    Aus meiner Sicht sehen gewisse Leute in Ihrer Arbeit nur eines, nämlich die Gefährdung eines äußerst erfolgreichen und vor allem lukrativen Geschäftsmodells!

  3. Sylvia 25/02/2023 at 11:21

    Ich denke dass es auch im Interesse der Gerichte selbst ist mit solchen Urteilen das Vertrauen der Betroffenen in den Rechtsstaat und die Reputation berufenen Schützer der Verfassung, nämlich der Richter selbst, zumindest ein Stück weit wieder herzustellen. Denn wenn die vergangenen Regierungen hier nach und nach die verfassungsmäßigen Rechte der Betroffenen ausgehebelt und einen faktisch rechtsfreien Raum geschaffen haben dann muss es die Aufgabe der Richter sein ihrem Diensteid zu folgen und hier für Rechtsstaatlichkeit zu sorgen. Alles andere ist ein Bruch dieses Eides. Dieses schadet nicht nur der Reputation der Richter als Gesamtheit sondern ist auch für die gesamte Gesellschaft ein fatales Signal. Denn Richter müssen immer auch ein Vorbild für die Gesellschaft sein und es darf nicht sein dass ausgerechnet diese vorleben dass es in Ordnung ist rechtsfreie Räume auszunutzen! Mit diesem Urteil hat die Richterin also vor allem ihrem eigenen Berufsstand einen großen Gefallen getan.

  4. Gamil 15/08/2021 at 13:50

    ich hätte gerne einen Termin bei Ihnen so schnell wie möglich , für Eltern Sachen.

  5. Al Mar 26/07/2021 at 08:38

    Neu bin ich auf diese Seite gestoßen und hoffe mit aller Kraft, dass Ihr weiterhin so viel Energie in die Sache investiert.

    Ganz besonders Vätern geben viele Beiträge hier erneut Kraft um zu kämpfen.

  6. Tom R. 22/12/2020 at 12:52

    Nun das Urteil ist deshalb für den Betreiber dieser Website positiv ausgegangen, weil es sich überwiegend um zulässige Meinungsäußerungen handelt. Das heißt nicht, dass die Kritik in der Sache richtig oder die den Meinungsäußerungrn zu Grunde liegenden Tatsachen richtig wären. Das Gericht stellt ausdrücklich fest, dass „die Meinungsäußerungen […] Tatsachenbehauptungen [enthalten], deren Richtigkeit der – insoweit beweisbelastete – Beklagte [also der Betreiber dieser Website] nicht dargetan und erst recht nicht bewiesen hat (hierzu aa) und bb)). Im Übrigen handelt es sich jedoch um zulässige Werturteile (hierzu cc) bis ff)) bzw. die zulässige Verbreitung einer Information (hierzu gg)).“. Eine differenzierte Darstellung tut auch gut…

    • Der Elterncoach 23/12/2020 at 13:24

      Falsch. Nicht alle Punkte waren lediglich Meinungsäusserungen sondern auch Fakten. Die 2 Punkte die „verloren“ wurden sind absolut korrekt, weil es hierbei insbesondere um eine unsaubere Formulierung geht. Das ändert aber nichts an dem grundlegendem Urteil. Das Urteil wurde jetzt auch veröffentlicht. In der Veröffentlichung sind nun auch die 2 Formulierungen enthalten die ich nicht mehr behaupten darf. https://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=KORE238242020&st=null&showdoccase=1
      Letztlich ist es mir ja untersagt über die 2 Punkte zu berichten. Von daher habe ich dieses auch nicht veröffentlicht. Also wenn Sie schon recherchieren, dann recherchieren Sie schon richtig. Fakt ist das grundsätzlich die Kritik an Sachverständigen erlaubt bleibt. Polemische Überspitzungen / Umgangssprache (Du solltest Dich nicht erpressen lassen) sind dabei ausdrücklich erlaubt.
      Mir ist klar das einige derzeit von diesem Urteil „angepisst“ sind und viele Sachverständige eine Zensur der Berichterstatung wünschen. Wir werden aber weiter berichten und haben unsere RKapazitäten diesbezüglich ausgebaut.

  7. T.S. 14/12/2020 at 09:36

    Dass die Gutachterin die Unterlassungsklage nicht umsetzen konnte, ist das mindeste. Die Frage ist: darf sie weiterhin Gutachten erstellen, wenn ihr doch in mehreren Fällen mangelnde Neutralität vorgeworfen wird? Das Verhalten der Gutachterin zeigt wenig Integrität, sie kann sich offensichtlich Kritik nicht stellen. Meiner Meinung sollte das Gericht den Vorwürfen nachgehen und gegebenenfalls Sanktionen aussprechen. Gutachter mit ähnlichen Standards würden so abgeschreckt. Das System würde sich von alleine säubern, wenn man durchgreifen würde.

    • Sylvia 25/02/2023 at 11:45

      Ein grundlegender Mangel zum Umgang mit Kritik und unangebrachte Reaktionen hierauf ist aus meiner Sicht einer der Hauptpunkte nicht nur bei den Sachverständigen sondern auch bei den anderen beteiligten Instanzen z. B. Richter. Wer ein gutes Gewissen hat der hat dergleichen nicht nötig!

  8. Der Elterncoach 15/10/2020 at 14:39

    Was für Sachverständige gilt, gilt natürlich auch für Verfahrensbeistände und Jugendämter…

    Auf der Seite Kind Im Mittelpunkt (www.kindimmittelpunkt.de) haben wir eine Datenbank über Verfahrensbeistände gestartet.

    Das Urteil am OLG Celle war ein schöner Erfolg, aber darauf ruhen wir uns nicht aus sondern werden unsere Berichterstattung entsprechend ausweiten und den Druck aufs System erhöhen und somit mehr Gerechtigkeit und mehr Transparenz schaffen.

  9. Peter W achendorfer 15/09/2020 at 11:56

    Sehr wichtiges Dokument der tatsächlichen Gegebenheiten im Familienrecht. Nicht wenige Anwälte spielen hierbei eine tragende Rolle in dem vorgeschlagene Gutachter*innen abgelehnt und ihnen Gefällige eintragen wollen. Dies sollte auch als Korruption gewertet und entsprechend geahndet werden. Auch Therapeut`*innen sind in diesem Zusammenhang zu nenne die, nach eigener Erfahrung, diese gefällige einseitige Entfremdung betreiben. Jameda ist hier nicht geeignetes Bewertungsportal

  10. Sandro Groganz 14/09/2020 at 19:24

    Toller Erfolg! Zur Feier des Tages habe ich eine siebenteilige Artikelserie zu einem Gutachten der KJP Stuttgart wieder online gestellt, die bislang unnötig aus Konzilianz der KJP Stuttgart gegenüber zurückgenommen wurde und in Vergessenheit geriet. https://freifam.de/2018/11/11/erstellt-die-kjp-stuttgart-serioese-gutachten-teil-1-sachverhaltsermittlung/

  11. AlexH 09/09/2020 at 17:30

    Ich möchte Euch danken, das ihr so offen seit. Es wird Vorallem unseren Kindern helfen, das beide Elternteile erhalten bleiben! Weiter so!!!!

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