30.04.2013 Oberlandesgericht Dresden 1 U 1306/10
7000€ Schmerzensgeld für Opfer von pflichtwidrigen Handeln des Jugendamtes
Die Macht der Jugendämter in Deutschland ist sehr groß und eine steigende Zahl von Inobhutnahmen lässt viele daran zweifeln, das das was die Jugendämter in Deutschland machen immer im Sinne des Kindeswohls ist. In einem Fall hat das Oberlandesgericht Dresden einem damals einjährigen Kind nun ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000€ pro Tag zugesprochen, weil es Opfer eines pflichtwidrigen Handeln s des Jugendamtes geworden war. Weiterlesen „1 U 1306/10 OLG Dresden:Jugendamt haftet für sein Handeln“