31.03.2017 III-1 Ws 137/16 OLG Köln
Kindesentzug ist auch strafbar wenn kein Sorgerechtsverfahren anhängig ist

Verbringt ein Elternteil bei gemeinsamer Sorge ohne Zustimmung des mitsorgeberechtigten Elternteils das Kind ins Ausland, so stellt dieses die Verwirklichung des Straftatbestandes nach Artikel 235 II StGB dar.
Dieses Verfahren ist strafbar und die Staatsanwaltschaft hat diesbezüglich ein beantragtes Strafverfahren auch einzuleiten.
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