Anne Marie Müller-Stoy Sachverständige im Familienrecht in Bielefeld und Umgebung
Anne Marie Müller-Stoy ist Sachverständige im Familienrecht in Bielefeld und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.
Anne Marie Müller-StoyDiplom-Psychologin
Gerichtspsychologisches Institut Bielefeld
Altstädter Kirchstraße 14
33602 Bielefeld
Telefon 0521 176863
Fax: 0521-177810
E-Mail: info@gerichtspsychologisches-institut.de
Internet: www.gerichtspsychologisches-institut.de
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Fragen zu Sachverständigengutachten Anne Marie Müller-Stoy
Das Familiengericht hat Frau Anne Marie Müller-Stoy mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens betraut? Anne Marie Müller-Stoy soll in Ihrer familiengerichtlichen Auseinandersetzung ein Gutachten für das Familiengericht erstellen? Und nun fragen Sie sich, wie es jetzt weiter geht und was Sie über die Sachverständige
Begutachtungsvorbereitung
Um sich auf die Begutachtung optimal vorbereiten zu können, bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung an. Wir haben jahrelange Erfahrung in diesem Bereich und stehen Ihnen gerne für eine individuelle Begutachtungsvorbereitung zur Verfügung. Klicken Sie HIER um das Feedback von anderen betroffenen Eltern zu lesen, die wir auf eine Begutachtung vorbereitet haben. Darin heisst es unter anderem
- Bei der Begutachtung sind genau die Fragen gekommen, die wir vorbereitet hatte und die ich im Vorfeld reflektiert habe. Ohne die gute Beratung hätte ich irgendwelche doofe Antworten gegeben und hätte meine Kinder verloren. DANKE DANKE DANKE
- Ich bin selber als Coach tätig und weis wie wichtig ein Coaching ist. Ihr Coaching ist das beste, was ich erlebt habe, weil es mir in meiner Situation sehr gut geholfen hat und Sie mich ganzheitlich beraten haben.
- Ohne das Coaching hätte ich nicht gewusst wie ich auf die bescheuerten Fragen des Sachverständigen hätte reagieren sollen.
- (...) Ich möchte mich für Ihre Unterstützung und Ratschläge herzlich bedanken! Es fiel mir immer wieder schwer in der damaligen Lage diese Ratschläge blind zu folgen, das Ergebnis spricht für sich aber selber. (...)
Welche Aufgaben haben die Sachverständigen im Familienrecht?
Die Aufgabe eines/einer Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen. Die Mehrzahl der Richter verfügt nämlich "nur" über ein Jurastudium und hat sich mit Fragen der Kindererziehung und/oder dem Kindeswohl im Studium eher weniger beschäftigt. Im Jurastudium geht es ja auch vorrangig um Jura (römisches Recht / in Dubio pro Re) und nicht um Kindererziehung. Die mangelnde Kompetenz eines Richters ist deswegen auch kein Ablehnungsgrund. (vgl. OLG Celle 10 WF 372/12 )
Juristen (z.b. Familienrichter und Anwälte) verfügen daher im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand um über das Kindeswohl alleine entscheiden zu können und bemühen sich daher dem Sachverstand eines/einer Sachverständigen. Deswegen sind Sachverständigengutachten bei Familienrechtlichen Auseinandersetzungen daher keine Seltenheit mehr! In Deutschland werden jedes Jahr 270.000 Gutachten an Familiengerichten in Auftrag gegeben
Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?
Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familienrechtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologische Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.
Wie Aussagekräftig sind Gutachten in familienrechtlichen Auseinandersetzungen?
75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen. Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.
Müssen Eltern an der Begutachtung teilnehmen?
Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung durch eine Sachverständige im Familienrecht entziehen. Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)
Sollten Eltern die Begutachtung also verweigern?
Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Dieses ist jedoch mit erheblichen Risiken verbunden und sollte vorher genauestens überlegt werden! Das Familiengericht könnte dann nämlich z.b. entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit die Sachverständige Anne Marie Müller-Stoy Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder die Sachverständige Anne Marie Müller-Stoy kann ihr Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also nicht immer sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen und hängt vom Einzelfall ab. Gegebenenfalls könnte das Gericht z.b. auch für die Dauer der Begutachtung das Sorgerecht oder Teile der elterlichen Sorge entziehen um hier an ein Gutachten zu gelangen. Bevor Sie also auf die Idee kommen, eine Begutachtung zu verweigern, sollten Sie eine entsprechende Strategie haben und sich auch über die Gefahren und Folgen einer etwaigen Begutachtungsverweigerung bewusst sein! Die Verweigerung der Begutachtung erfolgt auf eigenem Risiko! Lassen Sie sich hierzu im Vorfeld z.b. durch einen Fachanwalt für Familienrecht beraten!
Sofern Sie sich für eine Verweigerung der Begutachtung entscheiden sollten Sie hierzu auch die richtigen Gründe für Ihre Verweigerungshaltung präsentieren. Gehen Sie daher lieber kein unnötiges Risiko ein und lassen Sie sich anständig beraten und verweigern Sie die Begutachtung nicht ohne einen entsprechenden Plan!
Müssen Eltern alleine zur Begutachtung hingehen oder dürfen Eltern einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?
Sie müssen nicht alleine zu der Sachverständigen Anne Marie Müller-Stoy hingehen, um sich dann begutachten zu lassen. Es steht Ihnen z.b. frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein. Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung durch Anne Marie Müller-Stoy dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das die Sachverständige Anne Marie Müller-Stoy in ihrem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen die Sachverständige auszusagen. Das gilt natürlich auch dann, wenn die Sachverständige wichtige Sachverhalte weggelassen oder frei erfunden hat. In den meisten Fällen führt das Mitführen einer Zeugin / eines Zeugen aber bereits schon dazu, das der/die Sachverständige bei der Begutachtung vorsichtiger agiert, weil er/sie sich beobachtet fühlt.
ACHTUNG Sachverständige neigen dazu, einen Zeugen trotz entsprechender rechtlicher Regelung nicht zulassen zu wollen! Auf diese Situation sollten Sie (durch ein entsprechendes Training) ebenfalls vorbereitet sein um zu lernen, wie Sie damit umgehen, wenn der/die Sachverständige den Zeugen -ohne nachvollziehbare Begründung- aus der Begutachtung raushaben will
Sollten Eltern sich auf eine Begutachtung durch die Sachverständige Anne Marie Müller-Stoy vorbereiten?
Ja. Einer der größten Fehler, den Sie machen können, ist sich nicht auf eine Begutachtung vorzubereiten. Auf wichtige Termine sollte man sich immer vorbereiten. Und eine Begutachtung ist ein sehr wichtiger Termin. Immerhin geht es um Ihre Verantwortung als Eltern (bzw. als Elternteil). Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Obwohl Sie bei einer Führerscheinprüfung die Prüfung wiederholen dürfen, wenn Sie durchgefallen sind! Wenn Sie die Begutachtung "versaut" haben, dann bekommen Sie nur sehr schwer eine zweite Chance, diesen Fehler wieder zu revidieren! Egal wie toll Sie in Ihrem bisherigen Leben gewesen sind, wir halten es für unverantwortlich, sich auf eine Begutachtung NICHT vorzubereiten. Vielleicht sind Sie ja auf dieser Seite genau deswegen gelandet, weil Sie dabei waren sich auf die Begutachtung vorzubereiten.
Sie haben also erkannt, dass Sie sich vorbereiten müssen. Daran bestehen auch keine Zweifel. Nur naive
Begutachtungsvorbereitung
Eine Begutachtungsvorbereitung erspart Ihnen Fehler. Eine Begutachtungsvorbereitung reduziert nicht nur Ihr Risiko als Vater oder Mutter ein entsprechendes Gutachten und ein damit verbundenes Gerichtsverfahren zu verlieren, sondern es hilft Ihnen auch dabei Ihre Gedanken zu sortieren. Dadurch schaffen Sie es dann in aller Regel auch deutlich reflektierter in eine Begutachtung zu gehen und sparen sich dann hinterher den Stresss und extrem hohe Kosten um gegen ein Gutachten vorzugehen, das gegen Sie ausgefallen ist.Was mache ich, wenn das Gutachten von Anne Marie Müller-Stoy negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?
In diesem Fall sollte Sie (bzw. Ihr Anwalt) nicht auf die Anhörung der Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung der Sachverständigen Anne Marie Müller-Stoy vor dem Familiengericht beantragen, damit diese zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und Ihnen Ihr Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Um das Gericht dann zu überzeugen, dem Sachverständigengutachten NICHT zu folgen, müssen Sie aber (gegebenenfalls zusammen mit Ihrem Anwalt) SEHR GUTE Argumente und Nachweise liefern, die belegen, das das Sachverständigengutachten zu einer falschen Lösung kommt. Hierfür müssen Sie sehr viel Zeit einplanen und die Gerichtsverhandlung im Vorfeld durch viele (aussergerichtliche) Maßnahmen vorbereiten. Hierzu gehören z.b. entsprechende Coachings, Kurse, Verhaltensänderungen, Schriftsätze, Anträge beim Jugendamt und vieles mehr. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit einer professionellen Beratung.
Wenn ich gegen das Gutachten von Anne Marie Müller-Stoy vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?
Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht sicherlich.
Sie finden in Deutschland viele renommierte Experten, die Ihnen ein solches Gegengutachten erstellen. Für ein entsprechendes Gegengutachten zahlen Sie in der Regel ein paar Tausend Euro.
Unsere Erfahrung nach ist es so, das viele Eltern ihre letzte Hoffnung dann gerne in so ein Gegengutachten setzen und bis zu letzt glauben, das das Gericht den Darlegungen aus dem Gegengutachten folgt.
Das ist aber in den allermeisten Fällen nicht der Fall. Denn wenn Sie ein Gegengutachten beauftragen, wertet das Gericht dieses Gegengutachten in aller Regel als "Parteigutachten" und misst diesem Gutachten dann weniger Bedeutung ein.
Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?
Theoretisch Nein! Unser Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.
Dieses Urteil des Bundesverfassungsgericht interpretieren viele Betroffene Eltern dahingehend, das man sich mit einem Gegengutachten gegen das Gutachten wenden kann und man dann einfach die entsprechende Zweifel darlegt. Aber das führt in der Regel nicht zum Erfolg. Vielmehr ist es so, das das Familiengericht einfach eine gute (Standard-) Begründung liefert, warum es das Gutachten dennoch für verwertbar hält.
Warum ist es so schwierig, gegen ein mangelhaftes Sachverständigengutachten vorzugehen?
Wenn Sie gegen ein mangelndes Sachverständigengutachten vorgehen wollen, stehen Sie ziemlich alleine im Gericht. Auch wenn Sie z.b. ein, zwei oder mehrere fachkundige Stellungnahmen vorlegen und Sie Ihre Zweifel am Gutachten lautstark äußern, wird es Gerichte geben, die der Empfehlung des Sachverständigengutachtens folgen. Das ist auch ganz natürlich. Denn die Gegenseite, das Gericht, der Verfahrensbeistand, das Jugendamt und natürlich die Sachverständige selbst sind sich über die Verwertbarkeit des Sachverständigengutachtens im schlimmsten Fall einig und finden gemeinsam genügend Gründe, das Sachverständigengutachten auch bei Zweifeln zu verwerten. Es steht also 5:1. Rechnet man die Anwälte mit dazu, dann steht es 6:2 oder 6:1 oder 5:2. (je nachdem wie engagiert der eigene Anwalt ist)
Wenn das Gutachten negativ für Sie ausgefallen ist, müssen Sie sich mindestens mit folgenden Punkte auseinandersetzen:
- Sie legen dar in welchen Punkten das Gutachten fehlerhaft ist. (Gegebenenfalls finden Sie auch entsprechende Punkte, wo Sie den Verdacht der Besorgnis der Befangenheit mit begründen können
- Sie schauen an welchen Bereichen das Gutachten vielleicht richtig ist und die Kritik an Ihrer Person (wenigstens teilweise) berechtigt ist. Für diese Punkte suchen Sie (mit professioneller Unterstützung) entsprechende Hilfen, so das Sie dafür sorgen können, das das Gutachten spätestens bei der Gerichtsanhörung
- Sie "kaufen sich Zeit" um zu erreichen, das das Gutachten veraltet.
Spätestens jetzt sollte Ihnen klar sein, das Sie professionelle Hilfe benötigen um sich mit diesen Punkten auseinanderzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, das diese Punkte alleine nicht ausreichend sind, um sich zur Wehr zu setzen, vielmehr müssen Sie spätestens jetzt professionelle Unterstützung holen, um Ihre Schwächen zu schwächen und Ihre Stärken zu stärken
Gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen ist anstrengend
Gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen ist nicht einfach. Im Gegenteil: Um gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen, müssen Sie ja die eigenen Fehler aufarbeiten und dem Gericht überzeugende Argumente liefern, warum es dem Gutachten nicht folgen soll. Tatsächlich ist es aber so, das das Gericht ja den Gutachter ausgewählt hat. Letztlich müssen Sie also auch den Gutachter (der ja gegen Sie ist) für sich gewinnen. Diese Aufgabe kommt der Quadratur des Kreises nah. Wenn Sie diesen Schritt gehen wollen, dann nehmen Sie gerne unsere Gutachtenüberprüfung in Anspruch.Sie sind aufgrund dieser Gemengelage also in einer deutlich schwächeren Position. Sie müssen dann also mit Ihrem Anwalt gemeinsam die anderen 5 Parteien davon überzeugen, das Sachverständigengutachten nicht zu verwerten. Wenn es ganz dumm läuft, müssen Sie Ihren eigenen Rechtsbeistand ebenfalls noch überzeugen mit den richtigen Argumenten gegen das Sachverständigengutachten vorzugehen. Anders als bei einem Zivilgericht gilt hier nicht "im Zweifel für den Angeklagten". Der Richter muss/will einen Beschluss fassen. Wenn Sie den Richter davon überzeugen wollen, dass er das Sachverständigengutachten (das er in Auftrag gegeben hat und von dem er überzeugt ist) nicht als Grundlage für eine Entscheidung macht, dann ist das ein enormer Kraftakt und stellt eine enorme psychische Belastung dar und Sie müssen dem Richter eine Alternative bieten, die dem Wohl des Kindes besser gerecht wird. Unsere Erfahrung und unser Coaching hilft Ihnen und macht Sie fit, sich gegen ein mangelhaftes Gutachten zur Wehr zu setzen. Sie müssen dann aber natürlich auch darlegen, warum der/die Sachverständige, die/den der Richter aus gewählt hat nicht den hinreichenden Sachverstand hat. Der Richter geht ja zunächst davon aus, das der Sachverständige seine Arbeit ordentlich gemacht hat und geht auch davon aus, das der Sachverständige über eine höheren Sachverstand verfügt als der Richter selbst. Es kommt natürlich immer wieder vor, das Richter sich über ein Sachverständigengutachten hinwegsetzen, aber das ist eher die Ausnahme als die Regel. Und um auszuschliessen das Sie nicht Gefahr laufen, sich hinterher mit einem negativen Sachverständigengutachten befassen zu müssen (was mit immens hohen Kosten verbunden ist), können wir nur allen Betroffenen dringend anraten, sich im Vorfeld professionelle Unterstützung zu suchen. Gerne können Sie diesbezüglich auch mit uns Kontakt aufnehmen und einen Beratungstermin vereinbaren. Gerne stehen wir Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung. In einigen Fällen haben wir es sogar geschafft, das die betroffenen Eltern einvernehmlich die Begutachtung abgesagt haben und sich aussergerichtlich auf eine Lösung im Interesse des Kindeswohls geeinigt haben.
Und es ist fast immer besser wenn Eltern sich einigen anstatt das ein(e) Sachverständiger sagt was das richtige für das Kind ist
Kritik an Sachverständigen
Trotz aller Vorbereitungen, oder auch wenn man sich nicht vorbereitet hat, das das Gutachten für die betroffenen Eltern nicht nachvollziehbar ist oder das der/die Sachverständige gravierende Fehler gemacht hat. In so einem Fall ist es für Betroffene nicht nur notwendig sich juristisch gegen die Verwertung des Sachverständigengutachtens zu wehren, sondern es ist auch hilfreich, seinen Unmut gegenüber dem/der Sachverständigen offenzulegen.
Mir, Winfried Sobottka, liegt ein nach Maßstäben von Logik und Wissenschaftlichkeit unhaltbares Gutachten der Dipl.-Psych. Anne Marie Müller Stoy vor, so fehlerhaft, dass man es nur als schrecklich bezeichnen kann, dass ein Richter, Amtsgerichtsdirektor Thomas Beimann aus Lübbecke, darauf baute, als er für das Leben zweier Kinder maßgebliche Entscheidungen traf. Kostproben:
Aus jenem Gutachten der Dipl.-Psych. Anne Marie Müller Stoy:
S. 51
„Herr B* reflektierte die emotionale Bedeutung der Mutter für die Kinder und es ist ihm wichtig, dass Annika und Lisa eine stabile Beziehung zu beiden Elternteilen ermöglicht wird und beide Elternteile verantwortungsvoll am Leben der Kinder teilhaben.“
S. 52
„Im Vordergrund der väterlichen Ausführungen stand sein Verantwortungsgefühl gegenüber seinen Kindern im Zusammenhang mit der Sorge, insbesondere Annika könnte durch die Umgangskontakte mit der Mutter entwicklungshemmenden Belastungen ausgesetzt werden.“
— Zitate Ende —–
Einmal, S. 51, hält der Vater Umgangskontakte der Mutter auch mit Annika für emotional bedeutsam, ein anderes Mal (S. 52) steht seine Angst „im Vordergrund“, Umgangskontakte der Mutter mit Annika könnten dem Kind schaden? Was von beidem denn nun???
Aus jenem Gutachten der Dipl.-Psych. Anne Marie Müller Stoy:
S. 27:
„Bei ihrem Vater fühle sie sich wohl, weil es ihr bei ihm richtig gut gehe. Alles sei gut so in ihrem Leben, es solle sich nichts ändern.“
„Als Vertrauenspersonen, mit denen sie ihre Sorge und Ängste bespreche, nannte sie ihren Vater und ihre Therapeutin.“
„„Einmal in der Woche gehe sie zur Psychologin, das gefalle ihr gut und tue ihr gut.“
– Zitate Ende –
Wie bitte? Wunschlos glücklich (dem Mädchen gehe es richtig gut, nichts solle sich ändern), aber in psychotherapeutischer Behandlung mit festen wöchentlichen Terminen?
Und so etwas lässt sich die Psychologin Müller-Stoy erzählen und glaubt es auch noch??? Werden bei uns denn die Glücklichen therapiert?
Kurz vor Übersendung des „Gutachtens“(18.01. 2017, die Übersendung erfolgte am 24.01. 2017) wandte sich Müller-Stoy ein letztes Mal (telefonisch) an die Therapeutin Renate Didzoleit, von der sie zuvor nur Jubelmeldungen über Annikas Entwicklung beim Vater empfangen hatte, doch dann heißt es, „Gutachten“ S. 26:
„Abschließend berichtete Frau Didzoleit, dass Annika nachdem sie einige Termine habe platzen lassen, nicht mehr zu Gesprächen habe kommen wollen. Es habe ein abschließendes Gespräch gegeben, indem sie sich verabschiedet haben und sie Annika vermittelt habe, jederzeit wieder kommen zu können. Sie habe den Eindruck, dass es Annika im Moment alles zu viel werde, sie habe pubertätsbedingt viele Probleme mit Freunden. Annika bringe sich manchmal in Situationen, die dann schwierig werden und aus denen sie nicht heraus komme. Annika schlage dann um sich oder flüchte, weil sie über keine Problemlösestrategien verfüge. Annika habe das Gespräch kaum ausgehalten, sei in Tränen ausgebrochen und habe sich nur schwer beruhigen können.“
—- Zitat Ende —-
Die beschriebenen Verhaltensstörungen einfach ungeprüft als „pubertätsbedingt“ abzutun, ist ein klarer und massiver Verstoß gegen die gutachterliche Aufklärungspflicht, denn hier sind durchaus auch andere Ursachen denkbar, z.B. ein Ritalinentzug und / oder eine massive Verhaltensänderung des Vaters zu einem Zeitpunkt, als er sich eigentlich sicher sein konnte, dass die Exploration abgeschlossen war.
Wie gesagt, es handelt sich um Kostproben, während das „Gutachten“ voll von Fehlern ist, dabei die selbst nach den Angaben aus dem „Gutachten“ völlig unverständliche ausgeprägte Tendenz hat, den Vater zu idealisieren und die Mutter zu verteufeln. Totale Unfähigkeit, oder vorsätzlich erstelltes „Schmierengutachten“, um den Wünschen des Amtsgerichtsdirektors Thomas Beimann gerecht zu werden und zukünftig weitere Aufträge von ihm zu bekommen? So, oder so: Anne Marie Müller-Stoy sollte lieber einer Arbeit nachgehen, mit der sie keine Seelen zerstören kann.
Ihre Meinung kann ich absolut unterstützen.Die Frau Müller STOY habe ich leider auch kennenlernen müssen. Die Frau geht garnicht, spreche da aus eigener Erfahrung.
Mir liegt ein Gutachten in einem Fall vor, in dem ich als VB bestellt wurde. Frau Müller-Stoy hat sich NICHT von der üblichen Fragestellung „Welche Sorgerechtsregelung… etc) ins Bockshorn jagen lassen, sondern mit sinnvollen psycholog. Fragestellungen und einer vorbildlich Kind-zentrierten Begutachtung die Grundrechte des von mir vertretenen Kindes gestärkt (das Verfahren dreht sich um die Frage, ob der Mutter das SR wieder zugesprochen werden soll). Das Gutachten stellt eine große Hilfe für ALLE Betroffenen dar. So muss das sein!
Ich kann mich dem nur anschliessen, sehr gewissenhaft, ausführlich, konzentriert, den Focus auf dem Kind und sie plan t erher mehr Zeit ein um alles abzuklären und auf alles eine Antwort zu haben, Sie steht im Gericht zu Ihrer Arbeit und kann diese fachlich zu jeder Zeit begründen – bitte mehr davon ! Danke.
Ich hoffe es meine Tochter lebt seit 2 Jahren im Heim weil der KV es wollte und er das JA mehrmals bedrohte.
Ich bin in 2. Instanz beim OLG und Frau Müller-Stoy soll nun ein Obergutachten machen.
Ergebnis hat sie mir und meinem Kind beim letzten Besuch zwar mitgeteilt aber abwarten ob sie Ihr Wort hält was sie dem Kind zugesagt hat.
Daumen drücken
Schreckliche “ Gutachterin“ sie beurteilt über Erziehungsfähigkeiten nachdem sie Mutter und kind 10 minuten gesehen hat! Zudem stellt sie sich auf eine seite entweder oder…
Fakten werden nicht mit in die begutachtung genommen!
Zu guter letzt wird dann einem Elternteil noch eine psychische störung unterstellt und das kann sie nach 1 stunde gespäch beurteilten!
Jemand mit der sich so verhält und dann über die zukunft von kindern bestimmt sollte aus dem verkehr gezogen werden ! Eine schande für den bereich menschlich ein absulutes no go! Will man die Begutachtung nicht wird gedroht das man das Sorgerecht verliert!
Das thema was begutachtet werden soll wird angeschnitten! Ohne zu wissen was in der vergangenheit lag wird aus den akten die meinung genommen und das elternteil bloßgestellt!
Nicht zu empfehlen