8 UF 61/18 OLG Frankfurt 27.02.2019
Kein Sorgerechtsentzug bei bestehender Vollmacht an den anderen Elternteil
Grundsätzlich wird die elterliche Sorge von Vater und Mutter gemeinsam ausgeübt. Wenn sich die beiden Eltern in grundsätzlichen Fragen der elterlichen Sorge nicht einig sind, kann das Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen werden. Wie aber ist die Rechtslage wenn ein Elternteil dem anderen für den Alltag eine entsprechende Vollmacht ausgestellt hat? Continue reading „8 UF 61/18 OLG FFM: kein alleiniges Sorgerecht bei bestehender Vollmacht“
Lebt das Kind bei einem Elternteil, dann leistet dieser Elternteil sogenannten Naturalunterhalt und der andere Elternteil muss dann dem Elternteil, wo das Kind lebt entsprechend „Barunterhalt“ bezahlen. Die Gerichte orientieren sich dabei an der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“. Von diesem Barunterhalt müssen die „normalen“ Kosten bestritten werden und wenn darüberhinaus ein Mehrbedarf oder eines Sonderbedarf besteht, kann der entsprechend geltend gemacht werden. Ein solcher Mehrbedarf ist ein regelmässiger wiederkehrender Bedarf, wie z.b. die Kosten für die Unterbringung des Kindes in einem Internat.
Wer entscheidet darüber ob Kinderfotos im Internet veröffentlicht werden dürfen?
Kein vorschneller Entzug der elterlichen Sorge

