10 UF 126/17 OLG Celle 02.01.2018
Hochkonflikthafte Kommunikation der Eltern schließt gemeinsames Sorgerecht aus
Die Eltern zweier Kinder arbeiten beide zunächst in Vollzeit. Mit der Geburt der Kinder reduziert der Vater seine Arbeitszeit. Auch nimmt der Vater eine längere Elternzeit, um sich mit der Mutter gemeinsam um die Betreuung der Kinder zu kümmern. Die Ehe scheitert und der Vater zieht aus dem Wohnhaus der Familie aus.
Es kommt zu Unstimmigkeiten der Eltern insbesondere über den vom Vater zu zahlenden Unterhalt. Die Mutter droht dem Vater Sanktionen beim Kindesumgang an, um ihren finanziellen Forderungen mehr Gewicht zu geben. Diese Drohungen sind per WhatsApp versendet worden. Beispielsweise schrieb die Mutter : “Keine Kohle = Kein Besuchsrecht“.
Der Vater bittet beim Jugendamt um gemeinsame Elterngespräche, die von der Mutter abgelehnt werden. Die Umgänge des Vaters mit seinen Kindern gestalteten sich zunehmen schwierig und fielen zum Teil ganz aus.
Der Vater stellte eine Antrag auf Regelung des Wochenendumgangs beim Familiengericht. Bei der Anhörung einigten sich die Eltern auf ein gemeinsames Gespräch in der Clearing-Stelle. Dieses Gespräch wurde von der Mutter beendet. Das Familiengericht hat ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Das Gurtachten kommt u.a. zum Ergebnis, dass die Mutter nicht den für die Auswertung erforderlichen Kontrollwert im Bereich Offenheit erreicht habe und das Gutachten betont die Einflussnahme der Mutter auf die Kinder.
In einer weiteren Anhörung berichtet das Jugendamt von der ablehnenden Haltung der Mutter gegenüber dem Vater und zweifelt daher an, dass die vereinbarten Umgänge umgesetzt werden könnten.
Der Vater beantragt nun beim Familiengericht die Übertragung des Sorgerechtes auf ihn. Das Familiengericht gibt eine Sachverständigengutachten in Auftrag. Das Gutachten soll insbesondere die Erziehungsfähigkeit der Mutter klären. Die Mutter lehnt die Begutachtung ab, ebenso lehnt sie weiter Gespräche mit dem Vater ab. Die Mutter stellt ebenfalls einen Antrag auf die Übertragung des Sorgerechtes. Das Familiengericht Uelzen hatte dann auch in erstens Instanz das Sorgerecht auf die Mutter übertragen.
Entscheidung des OLG Celle: Ablehnende Haltung der Kinder gegenüber Vater nicht nachvollziehbar: Vater bekommt alleiniges Sorgerecht
Der Vater legt Beschwerde Beim OLG Celle ein. Dort werden die Kinder angehört. Die Kinder nennen keinen Grund für ihre ablehnende Haltung dem Vater gegenüber. Das OLG Celle beauftragt ein lösungsorientiertes Gutachten, welches jedoch scheiterte. Das Gutachten führt aus, dass für die Entwicklung der Kinder ein Kontakt zum Vater sehr wichtig sei und die ablehnende Haltung der Kinder gegenüber diesem ohne traumatische Erfahrung nicht zu erklären sei. Der Sachverständige empfahl den Wechsel der Kinder in den väterlichen Haushalt.
Das OLG Celle entschied, das Sorgerecht auf den Vater zu übertragen, weil ein gemeinsames Sorgerecht aufgrund der hochkonflikthaften Beziehung der Eltern unmöglich ist.
Das komplette Urteil können Sie unter nachfolgendem Link anonymisiert runterladen:
2018 01 02 OLG Celle, 10 UF 126.16 Endentscheidung_anonymisiert-1
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Meine Vorredner scheinen doch sehr einseitig zu sein. Bei mir , Mutter von Zwillingen, ist es genau umgedreht. Nach 2,5 Jahren gut funktionierendem Umgang während die Kinder bei mir nach der Trennung lebten, wurden die Kinder aufgrund von Verdrehungen der Tatsachen und übler Nachrede des Vaters ohne Beweise die Kinder gewaltsam zu ihn unplatziert Bei mir hat der Vater das Sorgerecht bekommen und seither gibt es keinen Kontakt mehr zu meinen Kindern. Klar gab es ein Gutachten, dass Kontinuität, Erziehungsfähigkeit, psychische Gesundheit meinerseits, viel engere Kindesbindung an mich und zu mir gerichteten Kindeswillen der 12 jährigen seit 4 Jahren bestätigte. Das hat dem Vater und der Richterin nicht gefallen, obwohl pet psychiatrischen Gutachten beim Vater mehrere Persönlichkeitsstörungen nachgewiesen sind und er nicht erziehungsfähig ist (seit 5 Jahren bekommt er Erziehungshilfe) ist……Seit Übertragung des Sorgeechts auf ihn ist er weggezogen, aber niemand darf wissen, dass er nun in Braunschweig lebt- und meiner Familie hat er grundlos den Umfang seither untersagt, ist das AG Gericht der Auffassung, dass kein Umgang gerichtlich zu regeln ist! Wir sind in Berufung und unsere letzte Hoffnung ist die Rückübertragung der Kinder zu mir und geregelten Umgang zum Vater. Sicherlich wissen es hier schon alle: eine Familientherapie mit Vater, Mutter und Kindern zu fordern und das Wechselmodell zu fordern gilt in Walsrode als Kindeswohlgefährdung und Bindungsintolerant.- absurd und absolut willkürlich…. Ich hoffe auf die Professionalität des Oberlandesgerichtes.
Kann ich nur beipflichten. Als Mann ist man der komplette Depp. Wie ist die Sachlage: Man(n) soll Sicherheit, Haus, Liebe, sorgender Vater liefern. Als Gegenleistung bekommt man die Sicherheit in ca. 15 % der Fälle ein gnadenloses einseitiges Familienrecht, das immer der Mutter die Generalabsolution erteilt und den kleinsten Fehler beim Mann sieht. Als Mann geht man sowieso komplett in die Vorleistung um mit einer signifikanten Eintrittswahrscheinlichkeit im Totalschaden zu enden. Die Frau stellt einfach auf stur, verweigert grundlos die Kommunikation und schwups erfährt Sie einen Vorteil. Kindesunterhalt wenn die Frau gut verdient sieht dann so aus. Frau 4700.- netto, Mann 3000.- netto. Wie läuft es raus. Die Frau geht mit stolzen > 6050.- EUR nach Hause. Der Mann mit 2091.- EUR. Der muss dann auch noch Kosten tragen für weite fahrten, wenn gnädige Frau wegzieht und darüber auch noch den Urlaub, Verpflegung für die Kinder stemmen. Die Kinder wollen ja den Vater nicht als armen Schlucker erleben, aber das läuft so raus.
Da sieht mans mal wieder, Mütter werden gnadenlos bevorzugt. Das erste Gericht gab der Mutter das Sorgerecht obwohl sie Gutachten verweigerte und nachweislich den Umgang erschwerte. Wenn Väter überhaupt ne Chance haben wollen müssen sie durch zig Instanzen und dafür erstmal das Geld und die Nerven haben.
Und dann heißt es in den Medien immer Frauen wären benachteiligt. Das ist einfach nur lachhaft!