Bundesverfassungsgericht Karlsruhe | 06.09.2021 | 1 BvR 1750/21

Nach viermaligem Sorgerechtswechsel übertrugen die Richter des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe nun der Mutter eines zwölfjährigen Kindes das Sorgerecht. Nach langem Beschwerdegangs seitens der Mutter und des Vaters entschieden sich das BVG jetzt für die Seite der Mutter per einstweiliger Anordnung 1 BvR 1750/21. Ausschlaggebend für die Entscheidung war die Feststellung einer psychischen Erkrankung beim Vater.
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Der Bundesgerichtshof hatte in vorgenannten Verfahren zu prüfen, inwieweit die Vorverurteilung des Lebensgefährten eine konkrete Kindeswohlgefährdung ist, die eine Herausnahme des Kindes aus dem mütterlichen Haushalt rechtfertigt.
Hier noch ein weiteres (mutiges) Urteil, des Familiengerichts Weilheim, das darüber zu entscheiden hatte ob eine Mutter die Alleinentscheidungsbefugnis übertragen bekommt, ihr Kind impfen zu lassen.
