
Wenn der Umgang familiengerichtlich geregelt wurde, ist es dem umgangsberechtigten Elternteil untersagt, eigenmächtig Kontakt mit seinem Kind/ seinen Kindern aufzunehmen, sofern das nicht mit dem anderen Elternteil abgesprochen ist. Verstößt der umgangsberechtigte Elternteil wiederholt gegen die Umgangsregelung und nimmt er – entgegen der Absprache – zusätzlich mit dem Kind Kontakt auf, so kann gegen ihn ein Ordnungsgeld verhängt werden. (13 WF 203/14 Kammergericht Berlin) Weiterlesen „Ordnungsgeld bei zusätzlicher Kontaktaufnahme“




