BGH Entschädigung bei überlanger Verfahrensdauer

III ZR 72/20 Bundesgerichtshof 06.05.2021

Wann haben Eltern Anspruch auf Entschädigung bei überlanger Verfahrensdauer?

Geldscheine von 5€ bis 500€
Geldscheine von 5€ bis 500€

Regelmässig kommt es in Sorgerechts- und Umgangsverfahren zu einer überlangen Verdahrensdauer. Der Staat tut bislang nach unserer Ansicht nicht genügend dafür, Eltern (und Kinder) angemessen zu entschädigen und auch nicht um Verfahren zu beschleunigen. Verstößt das Gericht gegen das Beschleunigungsverbot, steht den Eltern ein entsprechender Schadenersatz zu. Wie hoch dieser zu bemessen ist, damit beschäftigte sich in 2021 der Bundesgerichtshof.

 

 

 

Überlange Verfahrensdauer: Sind 1200€ Entschädigung pro Jahr genug?

Im besagten Verfahren hatte eine Mutter das Land Rheinlandpfalz auf Schadenersatz verklagt und forderte 15.000€ Schadenersatz vom Land, weil das Familiengericht das Verfahren nicht innerhalb von 6 Monaten zu Ende gebracht hatte.

Das Oberlandesgericht Koblenz sprach der Mutter für eine überlange Verfahrensdauer von 37 Monaten einen Schadenersatz von 3.700€ zu. Darauf legte die Mutter erfolgreich  Revision beim Bundesgerichtshof ein, der der Mutter Recht gab und eine pauschale Ablehnung eines höheren Schadenersatzes nicht folgte. Das Verfahren wurde vom Bundesgerichtshof an das Oberlandesgericht Koblenz zurückverwiesen. (Das neue Urteil des OLG Koblenz liegt uns noch nicht vor. Sobald wir Kenntnis davon haben, werden wir an dieser Stelle darauf verlinken. Falls Sie als LeserIn das Urteil vorher finden, freuen wir uns über einen Hinweis per E-Mail)

Quelle und weitere Informationen unter nachfolgendem Link:

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-hoehere-entschaedigung-fuer-ueberlange-verfahrensdauer-in-kindschaftssache




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