OLG Düsseldorf Fotos im Internet Einwilligung beider Eltern erforderlich

1 UF 74/21 Oberlandesgericht Düsseldorf 20.07.2021

Veröffentlichung von Kinderfotos in sozialen Medien

OLG Düsseldorf: Einwilligung beider Eltern bei Kinderfotos im Netz

Bzgl. des veröffentlichen von Kinderfotos im Internet bei gemeinsamer elterlicher Sorge hat sich nach dem Oberlandesgericht Oldenburg (zum Urteil hier klicken) nun auch das Oberlandesgericht Düsseldorf beschäftig und hier die Vorgehensweise klargestellt, wenn ein Elternteil ohne Zustimmung des anderen Elternteils Kinderfotos im Internet veröffentlich.

OLG Düsseldorf: Fotos von Kindern in Internet nur mit Einwilligung beider Eltern

Das Oberlandesgericht Düsseldorf machte in seinem Urteil deutlich, das es sich bei der Veröffentlichung von Fotos im Internet nicht um eine Frage der Alltagssorge handelt, die also jeweils dem Elternteil zusteht, wo das Kind lebt, bzw. sich gerade aufhält, sondern das es sich bei der Veröffentlichung von Fotos im Internet um  eine Entscheidung von sogenannter erheblicher Bedeutung für das Kind handelt und dementsprechend das gegenseitige Einvernehmen der Sorgeberechtigten notwendig ist. Das Oberlandesgericht sprach sich im wesentliche dafür aus, dem Elternteil diesen Teil der elterlichen Sorge zu übertragen, der sich gegen die Veröffentlichung von Kinderfotos ausspricht. In seiner Urteilsbegründung schrieb das Oberlandesgeircht unter anderem:

Es entspricht (…) dem Kindeswohl am besten, die Entscheidung über das rechtliche Vorgehen gegen eine unberechtigte Veröffentlichung eines Fotos des Kindes im Internet demjenigen Elternteil zu übertragen, der die Gewähr für eine Verhinderung der weiteren Bildverbreitung bietet.

Das vollständige Urteil kann unter dem nachfolgendem Link abgerufen werden.

https://www.bag-jugendschutz.de/PDF/OLG_Duesseldorf_Az._1_UF_74-21.pdf




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