OLG Zweibrücken: wann der Ehegattenunterhalt nicht zeitlich begrenzt ist

21.10..2021 | AZ unbekannt| OLG Zweibrücken

(Vorinstanz AG Frankenthal, 29.04.2021 – 71 F 214/19 )

Zeitliche Beschränkung nach 36 Jahren Alleinverdienerehe?

Wie lange muss der Ehemann an seine Frau Unterhalt zahlen, wenn er 36 Jahre der Alleinverdiener war?
In Zusammenhang mit Trennung / Scheidung ist für viele Betroffene auch das Thema Unterhalt eines der wichtigsten Themen. Neben dem Kindesunterhalt gibt es noch den Ehegattenunterhalt und den nacheheliche Unterhalt. Genau um den ging es in einem Verfahren vor dem Familiengericht Frankenthal). Das Familiengericht Frankenthal sprach der Mutter entsprechend Unterhalt (in höhe von 853€ monatlich) zu, begrenzte diesen jedoch zeitlich nicht, wohingegen der Vater Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegte.

Nachehelicher Unterhalt: Keine Beschränkung des Unterhalts nach langjähriger Alleinverdienerehe

Foto Hand mit Geld und Paragraphen
Urteil Rechtssprechung

Der Vater war der Meinung, das der nacheheliche Unterhalt in Höhe von 853€ monatlich (immerhin 10.236€ pro Jahr) zeitlich begrenzt werden müsste. Das Oberlandesgericht folgte jedoch der erstinstanzlichen Rechtsauffassung, so das der Vater seine Beschwerde letzlich zurückzog

 

Das erstinstanzliche Urteil ist unter nachfolgendem Link einzusehen:

https://files.vogel.de/infodienste/smfiledata/1/7/6/1/8/9/225646.pdf

 

Weitere Infos zum Artikel bei Beck online:

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/ag-frankenthal-nach-langjaehriger-alleinverdienerehe-keine-beschraenkung-des-unterhalts

 




Schreibe einen Kommentar

Name *
E-Mail *
Website