15.04.2020 | 13 UF 162/17 | OLG Brandenburg
Wer bekommt das Sorgerecht wenn ein Elternteil das Kind ins Ausland entführt?
Wenn ein Elternteil ein Kind ins Ausland verbringt, dann drohen im möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen.
Was passiert aber mit dem Sorgerecht wenn ein Elternteil ein Kind ins Ausland entführt? Wird der kindesentführende Elternteil bestraft? Oder erhält der kindesentführende Elternteil im Anschluss das Aufenthaltsbestimmungsrecht / Sorgerecht?
Übertragung der Alleinsorge auf den Kindesentführenden Elternteil
Mit der vorgenannten Frage hatte sich das Amtsgericht Nauen und im Anschluss das Oberlandesgericht Brandenburg zu beschäftigen. Im besagten Verfahren hatte der Vater zunächst die Rückführung der Kinder gemäss Haager Kindesentführungsabkommen (HKÜ) erfolgreich beantragt. Die Rückführung der Kinder wurde auch von dem Land in das die Kinder entführt worden waren angeordnet. Die Vollstreckung dieser Anordnung war jedoch erfolglos. Die Mutter verwehrte dem Vater in der Folgezeit auch jeglichen Kontakt mit den Kindern.
Die Mutter gab im Verfahren vor dem Oberlandesgericht Brandenburg an, das ein Wechsel der Kinder zum Vater die Kinder belasten würde und sie die Kinder vor dem Vater schützen wollen würde. Sie gab auch an, das sie nicht bereit sei nach Deutschland zurückzukehren.
Sorgerecht dient nicht dazu einen Elternteil zu maßregeln
Die Brandenburger sehen es zwar als richtig an, das der entziehende Elternteil nicht in seinem rechtswidrigen Handeln bestärkt oder gerechtfertigt werden solle, aber es wies auch gleichzeitig darauf hin, das
Eine den das Kind rechtswidrig entziehenden Elternteil sanktionierende oder sein zu missbilligendes Fehlverhalten rückgängig machende Entscheidung darf vielmehr nur dann ergehen, wenn sie auch dem Kindeswohl am besten entspricht
Somit bekam die Mutter das alleinige Sorgerecht.
Quelle und Volltextveröffentlichung unter nachfolgendem Link abrufbar:
Lieber Nick,
ich stimme dir voll und ganz zu in dem was du aus deinen Erfahrungen schreibst.
Voll auf den Punkt gebracht und das ist das Traurige daran.
Die Mutter ist und bleibt die „Heilige“ egal was sich leistet!
Das gesamte Familienrecht ist darauf ausgerichtet und unser beliebtes Bundesfamilienministerium sorry „Bundesfrauenministerium“ trägt daran eine große Mitschuld an dieser gesamten Miserie.
Es grüßt dich
Michael
Gerichte machen hier nicht viel. Es wird so hingedreht das es nachher heißt die habe Urlaub dort verbracht. Ich habe diese Situation 2 mal mitgemacht. Gerichte und Jugendämter sowie die Gutachter gehören alle zu einem Korupten Staat wo es nicht um Kindeswohl geht sondern nur um Geld…Diese Menschen sollte man alle hängen!!! Ich kämpfe seit 7 Jahren um die rechte meines Kindes, vergebens denn ein richter kann schreiben was er will und wenn er nach den verhandlungen seine nicht bewiesenen anschuldigungen hinein schreibt, dann nur aus dem Grund das der Vater irgendwann nach aktenlage so ein schlechter Mensch ist damit das Kind weiter bei der Mutter implementiert und gefestigt werden kann.