BGH 10.7.2013 XII ZB 297/12 Rn 29
Kindesunterhalt auch dann wenn der betreuende Elternteil mehr Geld verdient als der Umgangselternteil?

Zu Recht kommt immer wieder Frage auf, wie das mit dem Kindesunterhalt ist, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, deutlich mehr verdient als der Elternteil wo das Kind nicht lebt. Grundsätzlich ist es ja so, das nur der Elternteil barunterhaltspflichtig ist, bei dem das Kind nicht lebt. Aber es gibt auch Ausnahmen. Continue reading „BGH: Wann der betreuende Elternteil für den Kindesunterhalt haftet“
Wie lange muss der Ehemann an seine Frau Unterhalt zahlen, wenn er 36 Jahre der Alleinverdiener war?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main beschäftigte sich mit der Frage ob ein Vater auch dann die zusätzlichen Kosten für eine private Krankenversicherung für sein Kind übernehmen muss, wenn die Möglichkeit besteht, das das Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert werden kann.
Lebt das Kind bei einem Elternteil, dann leistet dieser Elternteil sogenannten Naturalunterhalt und der andere Elternteil muss dann dem Elternteil, wo das Kind lebt entsprechend „Barunterhalt“ bezahlen. Die Gerichte orientieren sich dabei an der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“. Von diesem Barunterhalt müssen die „normalen“ Kosten bestritten werden und wenn darüberhinaus ein Mehrbedarf oder eines Sonderbedarf besteht, kann der entsprechend geltend gemacht werden. Ein solcher Mehrbedarf ist ein regelmässiger wiederkehrender Bedarf, wie z.b. die Kosten für die Unterbringung des Kindes in einem Internat. 
