Gibt es einen Interessenkonflikt bei Verfahrensbeiständen?
Wenn es einen Interessenkonflikt bei Verfahrensbeiständen gibt, worin sollte dieser bestehen?
Ja es gibt einen Interessenkonflikt bei den Verfahrensbeiständen. Anhand eines Beispiels möchte ich den Interessenkonflikt eines Verfahrensbeistandes näher erläutern…
Folgende Ausgangssituation: Trennungsfamilie mit 2 Kinder. Die Eltern haben sich getrennt und sind sich nun uneinig darüber, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen soll und landen nun beim Familiengericht.
Die Aufgabe des Verfahrensbeistands

Die Aufgabe des Verfahrensbeistands ist im Gesetz ganz klar geregelt
Gemäß § 158 FamFG (1) hat das Gericht dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist.
Soweit nach den Umständen des Einzelfalls ein Erfordernis besteht, kann das Gericht dem Verfahrensbeistand die zusätzliche Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken. (§ 158 FamFG (4) ³ )
Das Gericht bestellt also einen Verfahrensbeistand und überträgt ihm unter anderem auch die Aufgabe, genau diese Gespräche mit den Eltern zu führen, um am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken.
Wie sollte der Verfahrensbeistand nun vorgehen? (Theorie)

Im Interesse des Kindeswohls spricht er mit den Eltern und unterstützt die Eltern dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das Gerichtsverfahren kann dann mit dieser Lösung auf der Elternebene durch einen entsprechenden Beschluss beendet werden. Hierfür braucht der Verfahrensbeistand vielleicht Zeit. Vielleicht muss er hierzu mit beiden Eltern jeweils 2 Termine machen und dann vielleicht noch einen gemeinsamen Termin, in dem ein Einvernehmen erzielt wird… Er kommt also schon mal auf 5 Termine. Dann muss der Verfahrensbeistand mit zum Gericht und sollte sich vielleicht auch mal die beiden Kinder ansehen und vielleicht muss er auch Gespräche mit dem Jugendamt führen. Der Verfahrensbeistand muss dann in der Lage sein, die Bedürfnisse der Beteiligten zu erkennen und die Eltern dann dabei unterstützen eine einvernehmliche Regelung zu erzielen. Dass hierfür eine juristische Ausbildung nicht ausreicht, dürfte wohl klar sein…. Für diese ganze Arbeit bekommt der Verfahrensbeistand 550 € pro Kind, macht also zusammen 1100 €.
Warum der Verfahrensbeistand an seine Grenzen stößt und seine Aufgabe nicht nur schwer erfüllen kann

In vielen Fällen könnte die Arbeit des Verfahrensbeistandes auch länger als im vorliegenden Beispiel dauern, weil die Eltern ja noch andere Konflikte haben, womit sie den Verfahrensbeistand gegebenenfalls belästigen würden, ehe sie den Blick auf das Kindeswohl lenken würden.
Wie viele Fälle kann ein guter Verfahrensbeistand davon im Monat machen? Die psychische Belastung für den Verfahrensbeistand sollte an dieser Stelle nicht unterschätzt werden. Und wie viele Fälle muss er machen, damit er davon leben kann? Und über welche Qualifikation müsste ein Verfahrensbeistand dann verfügen? Reicht hier eine Qualifikation als Rechtsanwalt aus, wie sie ja häufig bei Verfahrensbeiständen vorzufinden ist? Oder sind Menschen, die sich mit Kindern auskennen dafür nicht besser geeignet? (Lehrer, Erzieher, Pastoren, Psychologen usw….)
Plan B: Wie der Verfahrensbeistand schneller Geld verdienen kann (häufige Praxis)
Bleiben wir also bei unserem Beispiel: Die Eltern streiten über das Sorgerecht und nun hat der Verfahrensbeistand die Aufgabe bekommen, mit den Eltern Gespräche zu führen und an einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken, sofern das nicht dem Kindeswohl widerspricht.

Der Verfahrensbeistand setzt sich kurz mit der Mama und dem Papa hin, stellt fest, dass Mama und Papa unterschiedliche Vorstellungen haben und regt bei Gericht ein Sachverständigengutachten an, das die Lage noch verschlimmern könnte. Der Konflikt auf der Elternebene wird also nicht gelöst, sondern verstärkt sich. Die Kasse des Verfahrensbeistandes klingelt trotzdem. Also 1100 € für den Verfahrensbeistand.
Je weniger der Verfahrensbeistand sich anstrengt, desto mehr Geld kann er verdienen
Der Verfahrensbeistand hat sein Geld also sehr schnell verdient. Auf jeden Fall ist für den Verfahrensbeistand das Geld schneller verdient, als wenn er sich ernsthaft darum bemüht, mit den Eltern das Problem zu lösen und Einvernehmen zwischen den Eltern zu erzielen. Mir sind sogar Verfahrensbeistände bekannt, die nur mit einem Elternteil gesprochen habe und für den anderen Elternteil überhaupt keine Zeit (keine Lust?) hatten. Vielleicht hatten die Verfahrensbeistände auch nur Angst, das der Familienkonflikt beendet ist und sie dann weniger Geld verdienen… Sofern der Verfahrensbeistand mit den Eltern nicht eine einvernehmliche Lösung erarbeitet, passiert in den meisten Fällen folgendes:
Der Konflikt auf der Elternebene verstärkt sich. Das führt dann dazu, das die Eltern auch wegen einer Umgangsregelung vor das Gericht ziehen…
Der Vater beantragt also zum Beispiel im einstweiligem Anordnungsverfahren irgendeine Umgangsregelung. Wieder wird der Verfahrensbeistand bestellt und wieder klingelt dort die Kasse (macht dann 2200 €). Aus dem einstweiligen Anordnungsverfahren wird dann ein Hauptverfahren, in dem der Verfahrensbeistand wieder benötigt wird und wieder klingelt die Kasse. (3300 €)
Wie der Verfahrensbeistand von der Fortführung des Familienkonfliktes profitiert

Da die Eltern ihren Konflikt immer noch nicht gelöst haben, kommt es zu (mindestens) einem weiteren Verfahren, weil es Probleme bei der Ausübung des Umgangs gibt. Die Mutter könnte also eine Reduzierung oder Aussetzung des Umgangs beantragen und der Vater könnte eine Ausweitung des Umgangs beantragen. Es gibt also noch ein Verfahren. Wieder klingelt mindestens einmal die Kasse des Verfahrensbeistandes (4400 €). Vielleicht beantragt die Mutter dann noch das alleinige Sorgerecht, weil die Kommunikation auf der Elternebene zerstört ist und wieder gibt es ein Verfahren, an dem der Verfahrensbeistand verdienen kann. (5500 €)
Im Laufe der Jahre können sich noch weitere Verfahren anschließen. Vielleicht klingelt die Kasse auch jeweils nochmal, weil die Verfahren alle noch in einer weiteren Instanz verhandelt werden.
Das ökonomische Prinzip des Verfahrensbeistandes: Weniger Arbeiten und damit mehr Geld verdienen

Durch diese Vorgehensweise kann der Verfahrensbeistand seinen Aufwand also erheblich reduzieren und sein Einkommen gleichzeitig erhöhen. Ich kenne Verfahrensbeistände, die sich sogar geweigert haben, ihren Auftrag auszuführen und mit den Eltern keine Gespräche geführt haben und ihr Geld trotzdem verdient erhalten haben!
Interessenkonflikt der Verfahrensbeistände
Nun ist nicht jeder Verfahrensbeistand so, das er nicht gut arbeitet und das er an einer Fortführung des Konfliktes interessiert ist. Aber zumindest besteht ein Interessenkonflikt für den Verfahrensbeistand. Wenn der Verfahrensbeistand seine Aufgabe gut erledigt und die Eltern so weit in die elterliche Verantwortung bringt, das die Eltern nicht mehr zum Familiengericht müssen, dann schädigt sich der Verfahrensbeistand selbst und da ist die Brieftasche den Verfahrensbeiständen manchmal wichtiger als das Wohl des ihnen völlig unbekannten (fremden) Kindes. Das derzeitige System bringt den Verfahrensbeistand also immer in einen Interessenkonflikt.
Den Artikel „Der Verfahrensbeistand und sein Interessenkonflikt“ darf man kritisch hinterfragen, zeichnet er denn ein irriges Bild von der Tätigkeit eines Verfahrensbeistandes.
Zunächst gilt die Verfahrensordnung „FamFG“ nur für die Gerichte. Der VB gehört nicht zum Gericht. Der §158 regelt ganz klar, was das Gericht darf: Bestellen und eine Rechnung bezahlen.
Der VB ist bei Verfahren der Eltern weder Vermittler (Aufgabe SGB VIII §17 > Jugendamt) noch Ausforschungsorgan des Gerichts. Er hat weder die gesetzlich festgelegt Aufgabe noch die Befugnis, das Gesagte (über andere) an das Gericht weiterzugeben, nicht einmal mit Erlaubnis der Volljährigen, der Jugendlichen (ab 14) oder Kinder. Das gilt auch für das soziale Umfeld, Lebensbedingungen etc. Im Verfahren der Eltern ist es in der Tat so, dass er sich um die Grundinteressen des Kindes kümmern muss, nämlich die Gewährung der Grundrechte des Kindes durch den Staat, also Recht auf ein faires Verfahren (der Eltern als gesetzliche Vertreter), Recht auf informationelle Selbstbestimmung, etc. Deshalb muss ein Gericht die Rechtsmittel des VB auch bearbeiten.
Anders bei Verfahren durch das Amt zur Herausnahme oder/und Kind über 14 Jahre, dort kann der VB die geplanten Maßnahmen mit dem Bedarf, welchen er beim Jugendlichen abgefragt hat, hinterfragen. – als Gegenpol zum Amtspfleger – und mit Zustimmung des Jugendlichen.
Der Interessenkonflikt der scheinbar untätigen VB liegt also eher darin begründet, dass er sich unbeliebt macht, wenn er seine Aufgabe erledigt, also auf ein gesetzeskonformes Verfahren drängt.
Ich schreibe ja eigentlich nie Bewertungen, aber in diesem Fall muss ich mal Kritik abgeben. Wir haben die Frau Sch-Ba. als Verfahrensbeistand und merken deutlich wie sehr Sie ihre Position ausnutzt. Anrufe werden gekonnt ignoriert und bei Gericht heißt es dann, das Rückrufe nicht ankamen oder terminlich bedingt nicht angerufen werden konnte.
Ich frage mich auch, wie eine Person ohne Kinder entscheiden kann, wie ein Kind in einer Familie sein soll. Die gute Dame hat lediglich 2 Hunde und urteilt über Kinder, die Sie höchstens 2 Minuten gesehen hat. Sie unterscheidet auch nach Sympathie. Sie urteilt nicht für die Familie sondern eher für das Jugendamt. Für Sie gehören die Kinder nie in Familie sondern in die Obhut vom Jugendamt „weil die ja, besser geschult sind.“
Ich finde nicht das Sie ihren Job richtig macht und nur auf das Geld aus ist. Ich finde es eh erschreckend, warum es solche Menschen gibt, die aus der Ferne über nur getrennte vielleicht auch zerstrittene Familie urteilen darf & dann noch kein schlechtes Gewissen verspüren!
Grundsätzlich: Verfahrensbeistände mischen sich gerne mal in Dinge ein, die sie so überhaupt nichts angehen!! Beispielsweise wurde kritisiert, dass mein Freund im Gericht auf mich wartete (Prozess dauerte ewig, zwischendurch hat er die Kinder nach Hause gefahren).
Lasst Euch nichts gefallen, es gibt Dinge die gehören einfach nicht in den Aufgabenbereich von Verfahrensbeiständen!!!
https://www.verfahrensbeistand-bag.de/aktuelles.htm
SEHR INTERESSANT! VON DER ANDEREN SEITE 🙂
09.11.2021
Wichtige Hinweise für alle Verfahrensbeistände:
1. Aufgrund der Gesetzesänderung im § 158ff FamFG sind die Familiengerichte aufgefordert, von allen Verfahrensbeiständen aktuelle Qualifiaktionsnachweise und ein erweitertes Führungszeugnis anzufordern.
Dies wird bisher von den einzelnen Gerichten sehr unterschiedlich gehandhabt. Ziel sollte es aber sein, dass an allen Familiengerichte vergleichbare Standards gelten, um Ungleichheiten für die Kinder und ggf. Beschwerdeverfahren wegen fehlender Prüfung der Verfahrensbeistände durch die Amtsgerichte zu vermeiden. s. Anlage 1! Der in der Anlage 2 einzusehende Datenbogen für Berlin, der für alle Amtsgerichte und das Kammergericht gültig ist, bietet allen Amtsgerichten eine gute Grundlage für die Anfertigung eines vor Ort gültigen Datenbogens.
2. Da zu erwarten ist, dass eine größere Zahl von bisher tätigen Verfahrensbeiständen noch nicht über die notwendigen Qualifikationen verfügt, hat der BVEB ein Curriculum zur Nachschulung entwickelt, dass über die Weiterbildungsakademie des BVEB und in Kooperation mit zertifizierten Weiterbildungsträgern angeboten wird. Entsprechende Kurse werden zur Jahreswende 2021/22 hier veröffentlicht. Anmeldung vorab sind schon jetzt im Büro des BVEB möglich.
@ Betroffene: lasst Eure Anwälte im Verfahren nachfragen, ob der/die Verfahrensbeiständin über die notwendigen Qualifikationen verfügen!!! (Siehe oben)
Ich finde es falsch, das nur an der Art der Bezahlung festzumachen. Das größere Problem weil der größere Interessenkonflikt ist doch wenn der Verfahrensbeistand nicht das tut was der vom JA will beantragt der einen anderen Verfahrensbeistand und die Richter unterschreiben das einfach. Das gleiche gilt für Vormunde und Gutachter.
Ich fordere deshalb neutrale Stellen, die diese Leute nach rein fachlichen Gesichtspunkten auswählen, entsprechend fortbilden und anschließend ein Vorschlagsrecht haben. Zum einen für mehr fachliche Kompetenz und zum anders um eben diesen Interessenkonflikt zu unterbinden.
Bei den Verfahrensbeiständen könnte man an den Deutschen Kinderschutzbund denken. Dort gibt es ohnehin die entsprechenden verpflichtenden Seminare für Tagesmütter, warum also nicht auch für Verfahrensbeistände, Vormunde, JA-Mitarbeiter und Richter?
Bei den Vormunden könnte man an die Anwaltskammer denken.
Und auch bei den Gutachtern muss eine solche Regelung her. Als neutrale Stelle könnte die Kassenärztliche Vereinigung dienen. Und auch die Gutachter sollten als Voraussetzung nicht nur eine entsprechende Fortbildung, sondern auch mindestens fünf Jahre praktische Berufserfahrung aufweisen. Es kann doch nicht sein, dass da so ein Mädelchen gerade erst von der Uni kommt und dann über so wichtige Dinge urteilen darf. Man lässt doch auch keinen Arzt der gerade von der Uni kommt über eine Herz-OP entscheiden!
Hatte den Verfahrensbeistand (VB) Herrn Sven Schäfer aus Rathenow in mehreren Verfahren die sich über 2 Jahre hinzogen. In dieser Zeit hat er ganze 10 min mit mir gesprochen, aber über eine Stunde mit der Kindesmutter. Daraufhin meinte er, daß ich bindungsintollerant sei und schlecht für meine Tochter.
Die Gutachterin sagte beide Eltern sind nicht bindungsförderlich, wiederlegte also seine Aussage, dennoch wurde das ABR auf die Kindesmutter übertragen. Ihre einzige externe Informationsquelle war dieser Verfahrensbeistand, wie aus dem Gutachten hervorgeht. Nachfragen in der Kita oder im Umfeld machte sie natürlich nicht. Ihre Empfehlung war also nur von seiner Einschätzung geprägt. Dafür aber erhöhte sie die Kosten für das Gutachten, ohne vorher nachzufragen um über 50 %…..
Als ich dagegen vorging wurde der VB vom OLG angehört – ich sei immer noch schlecht für meine Tochter – ohne irgendein weiteres Gespräch mit mir. Logisch blieb es somit beim ersten Urteil.
Das ABR wurde damals u.a. auf die KM übertragen, weil sie extra hier wohnen geblieben ist, da sie meiner Tochter das soziale Umfeld erhalten wollte (ganz tolle Mutter deswegen), was ich immer abstritt und widerlegte, aber natürlich glaubte mir niemand.
Die KM schrieb dazu auch 1,5 Jahre immer wieder ans Gericht wie toll sie hier integriert ist und wie viele Freunde sie hier hat bis noch einen Monat vor Rechtskraft des Urteils…. Über Nacht aber musste sie, auch aufgrund des „Erstarkens der AFD und anderer Nazigruppierungen“ fliehen und zog bereits eine Woche nach Rechtskraft des Urteils um.
Ich bat um einen neuen Verfahrensbeistand, da Herr Schneider sich ja keine Zeit nahm….Dies wurde vom Gericht abgelehnt, weil der Verfahrensbeistand seine Arbeit so toll macht.
Der Verfahrensbeistand fuhr dann genau an meinem Wohnhaus vorbei und von hier dann noch eine Stunde weiter bis zur Kindesmutter mit der er über eine Stunde sprach. Mit mir telefonierte er nicht einmal, obwohl ich ihn mehrfach um einen Termin bat. In seiner schriftlichen Stellungnahme gab er dann an, er hätte keine Zeit für ein Gespräch mit mir gehabt, was im Übrigen auch keine neuen Erkenntnisse gebracht hätte. Außerdem finde er, er wird viel zu wenig für seine Mühen finanziell entschädigt (Aussage in der Verhandlung!!!)
Seine Empfehlung war natürlich, beim alten Urteil zu bleiben, wozu er sich neuen Mist einfallen lies…. auf einmal lobte er die soziale Vielfalt bei der Kindesmutter und warf mir familiäre Isolation vor… Das aufgrund des 10 minütigen Gespräches über ein Jahr zuvor !!!
Den Richter wies ich darauf hin, daß diese Arbeit nicht gut ist…. aber Richter Weller vom AG Rathenow meinte diesbezüglich dass auch 10 min Gespräch in 2 Jahren für eine richtige Einschätzung eines guten Verfahrensbeistandes ausreichend sind, stand dann auch so in einem entsprechenden Schreiben.
Herr Schneider war so gut, daß er dann im Verfahren vorschlug, daß meine Tochter in Zukunft in 2 Kitas geht…. als ich ihn darauf ansprach, wie das aktuelle Umgangsmodell aussieht, sagte er noch sinngem… „upss das das Umgangsmodell so aussieht, war mir nicht bekannt.“ (Steht so auch im Protokoll). Dennoch wurden seine „fachkundigen“ Ausführungen für die Urteilsbegründung genutzt.
Von der Verhandlung wurde ein Protokoll gefertigt, daß noch einige Fehler enthielt. Als ich dies dann korrigieren lassen wollte, antwortet Herr Weller, dass er dies auf keinen Fall tun werde. Es ist auch kein Protokoll mehr, auch wenn es groß damit überschrieben ist, sondern jetzt ein Vermerk und da kann er schreiben was er wolle. Verhandlungsprotokoll und auch Antwort Herrn Wellers liegen hier schriftlich vor….
Beim OLG Brandenburg wurde natürlich die tolle Arbeit des Richters wieder bestätigt und alles blieb so.
Aufgrund des Umzugs wurde dann aber das AG Nauen zuständig. Eilantrag dort gestellt aber zunächst abgewiesen und ans OLG verwiesen…. dieses stellte fest, das die Abweisung „willkürlich“ und „rechtswidrig“ war und verwies wieder zurück. Über 4 Monate später (bei einem Eilverfahren in Sorgerechtsfragen) gab es einen Termin beim AG Nauen.
Erste Aussage dort. „Was wollen sie überhaupt hier?“. Dann sinngem. ich werde hier gar nichts ändern. Antrag abgewiesen…..Naja.
Nachdem sich das Alles dann über 2 Jahre hinzog unternahm meine Tochter aufgrund Umzügen, Kitawechseln und Übergriffen von Seiten der Kindesmutter dann mit 6 Jahren einen Suizidversuch bei der Mutter (Angabe ggü. Gericht: „Warum wolltest du aus dem Fenster springen? Weil Mama so schimpfte!“, und ggü Verfahrensbeistand „Mama schimpft immer, schreit immer und haut.“).
Also musste ich wieder zu Gericht, damit ich mit ihr endlich zum Therapeuten gehen kann, wogegen die KM sich seit 2 Jahren wehrte und mir sogar die Mitgabe der Krankenkassenkarte verweigerte.
Dies kostete mich wieder mehrere hundert Euro, aber zumind. darf ich jetzt mit meiner Tochter zum Therapeuten, zumind. noch.
Jugendamt und neue Richterin, die jetzt seit über einem Jahr mit dem Fall betraut sind, beriefen sich immer auf Gutachten. Im letzten Schreiben der Richterin an den Verfahrensbeistand, fragte sie aber erstmals nach den Gutachten (Mehrzahl) und das Datum des letzten Gutachtens. Genauso tat es auch der Mitarbeiter des Jugendamtes. Offensichtlich haben weder die neue Richterin, die ja wegen der Gutachten bereits mehrere Entscheidungen getroffen hat, noch das Jugendamt das eine Gutachten gelesen, wenn solche Fragen aufkommen.
Lediglich der neue Verfahrensbeistand Frau Boldt hat sich in all den Jahren mal alles angesehen und arbeitet sehr neutral.
Das führte dazu, daß kaum das sie die KM auf einige unglaubwürdige Sachverhaltsdarstellungen hinwies auch gleich als „ausländerfeindlich“ beschimpft wurde (steht auch so in der Stellungnahme).
Sorgerecht werde ich aber vermutlich verlieren, da die KM jetzt auch noch das Jugendamt und die Kita auf ihre Seite gezogen hat….
Aber man merkt… nur gut durch Lügen irgendwelche Vorurteile bedienen (arme türkische, muslimische Mutter gegen bösen deutschen Vater) und wichtige Entscheidungsträger auf die eigene Seite ziehen…. dann ist den Verantwortlichen das Kindeswohl egal.
Und wie sagte bereits meine Oma….“Eine Krähe pickt der anderen kein Auge aus.“ Soll heißen, ist das erste Urteil erst mal da, wird es keiner mehr widerrufen…. Oder wie sagte der Mitarbeiter vom Jugendamt „Ich habe den Eindruck, dass die Gerichte überhaupt nicht mehr Anträge lesen, wenn die Antragsteller schon ein oder zwei mal vor Gericht verloren haben.“.
Falls mir jemand helfen könnte, wie ich aus dem Kreislauf rauskomme und meiner Tochter helfen kann, bitte melden.
Hallo, leider musste ich sowohl mit dem Verfahrensbeistand Herrn Sven Schneider als auch mit dem Richter Herrn Weller ebenfalls sehr schlechte Erfahrungen machen. Wer weitere Informationen benötigt, kann sich gerne melden.
Hallo Jan B.,
ich kann Deinen Ausführungen in jeder Hinsicht nur voll und ganz zustimmen. Leider nützt es nichts, die gesammelten Erfahrungen in irgendwelchen Foren, die vermutlich überwiegend von selbst Betroffenen gelesen werden, zu veröffentlichen. Diese kranken und kindswohlschädlichen Mechanismen müssen viel deutlicher in die breite Öffentlichkeit getragen werden, um eine gesellschaftliche Diskussionsgrundlage zu schaffen. Nur darüber können unsere Gerichte und Jugendämter zur Änderung ihrer Haltungen gebracht werden.
Deshalb meine Frage: Gibt es bereits Foren, Vereinigungen von Betroffenen oder Ähnliches, die sich dieses Themas angenommen haben? Es wird dringend Zeit, dass sich hier etwas massiv verändert!
Hallo!
Interessant zu lesen, dass es auch mal einzelnen Frauen so geht wie vielen Millionen von Männern in Dt., die nach der Trennung der Eltern gerichtlich daran gehindert werden, ihre Kinder zu sehen, zu betreuen und Ihnen Pflege und Erziehung zukommen zu lassen…
Leider werden immer bis heute noch elterliche und Kindes-Grundrechte gem. unserem Grundgesetz und UN-Kinderrecht und Europäischem Menschenrecht in widerwärtiger Weise von gerichten und Jugendämtern mißachtet!
Gleichstellung, Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung gilt für alle, auch für Väter und deren Kinder. Erfüllt werden sie im Familienrecht an Hand aller Zahlen, Daten, Fakten, Foren, recherche im Internet, erlebtem Umfeld und der eigenen Erfahrungen bei Trennungvätern und ihren Kindern in Dt. eindeutig NICHT!
Und wenn Millionen von Vätern und Müttern sich für eine Doppelresidenz einsetzten, dann hat das genau was mit Gleichberechtigung, Gleichbehandlung, Gleichstellung UND sämtlichen internationalen wissenschaftlichen Erkenntnissen der letzten Jahrzehnte zu tun und benachteiligt NIEMANDEN, noch nicht mal Frauen! Im geneteil, es nützt sogar den vielen Trennungkindern, die nicht manipuliert werden und nicht in Loyalitätskonflikte kommen und nicht einen Elternteil verlienen (müssen), weil es Gerichte und Jugendämter so wollen.
Ich schreibe dass mit voller Überzeugung, weil es nachweislich nicht das Beste ist im Residenzmodell bei einem Elternteil unter Ausschluss des anderen Elternteils zu leben.
Beweis sind ja die Millionen von gerichtlichen Verfahren im gegensatz zu allen anderen europäischen Länder, die die Doppelresidenz im Gesetz veranktert haben und ihre Erfahrungen gemacht haben – da läuft es – bis auf wenige Ausnahmen.
In Deutschland läuft es auch, aber eben ganz und gar FALSCH, aber die Helferindustrie (Verfahrensbeistände, Gutachter, Psychologen, etc.) verdient seit Jahrzehnten prächtig an dem im Residenzmodell lebenden und kaputten Kindern – warum sollte man das ändern und den Kindern zu ihrem Recht auf beide Eltern verhelfen??
Bei Kindern will der Staat angeblich schützen, aber seine Organe (Jugendamt, Gerichte, etc.) trennen immer wieder absolut widerrechtlich einen Elternteil von den Kindern und geben dem anderen damit die Macht über (Kinder, Geld und den Umgang).
Der Staat hat ohne Kindeswohlgefährdung oder Vernachlässigung der elterlichen Pflichten laut Grundgesetz kein Recht in die Familie einzugreifen, tut es aber in familienrechtlichen Trennungen ohne dass es dazu legitimiert ist. Der Staat muss laut UN-Kinderrecht, europäischem Menschenrecht, Grundgesetz und §1684 BGB von paritätischer Doppelresidenz ausgehen, macht er aber nicht!!! Gerichte halten sich aus der Historie heraus widerrechtlich nicht an die seit 2008 durch den EGMR und das BVerfG geänderten Gesetze, sondern legen das Recht wie früher aus. Nur dass nun der Umgang nicht (wie früher sogar im BGB zu finden!) von der Mutter bestimmt wird, sondern heute ist der vermeintliche „Kindeswille“ einzige Entscheidungsgrundlage. Es kommt nur darauf an, in welche Richtung er geht, Vater (wird i.d.R. nicht berücksichtigt), Mutter (wir IMMER berücksichtigt) oder Eltern (immer zu Gunsten der Mütter und zu Lasten der Väter). Egal was die Kidner sagen oder wie alt sie sind, sie bleiben mit unterschiedlichen „Begründungen“ im Residenzmodell und der Vater darf weiter lediglich zahlen. Und wenn eine Mutter Streit macht, schreibt das Gericht Ekltern würden sich „streiten“ dann erst Recht. Ich habe das alles selbst erlebt und das ist für jeden schriftlich nachlesbar.
Und leider was ich tausendfach im Netz finde – zumindest von denen, die bereit sind sich zu veröffentlichen.
Liebe Eltern, nehmt dem anderen Elternteil nicht die Kindner, das ist das mit Abstand nachweislich schlimmste, was ihr euren Kindern antun könnt.
SUCHE betroffene Eltern, deren Baby in Obhut genommen wurde !!!
….WEM ist die Rückführung bereits gelungen ???
Hallo an alle hier,
also erstmal „kurz und knapp“:
Meine kleine Maus ist am 04.12.2015 geboren, also jetzt 8 Monate alt.
Da ich Schwangerschaftsdiabetes hatte, meine Mutter sowie auch zwei ihrer Brüder bereits sehr jung an Diabetes verstarben, habe ich meine Tochter voll gestillt (um ihr Risiko, SELBST einmal Diabetes zu bekommen, erheblich zu reduzieren!) und bei der U4 allerdings nachgefragt, ob sie vielleicht eine Milchunverträglichkeit haben könnte, da sie für mein Empfinden „mehr spuckt, als sie getrunken hat“.
Es hieß, „das könne sie nicht haben“ und „es käme mir nur so vor !“
NUN, bei der U5 (am 05.07.) war der Schock riesengroß !!!
Meine Maus hatte sogar abgenommen – bin dann am 06.07. zum Ausschluss organischer Ursachen mit ihr in die Klinik, wo sie – nach einigen Differenzen meinerseits mit den Schwestern – am 08.07. eine Kinderschutzmeldung ans Jugendamt gemacht haben*
Von der Klinik aus, kam sie dann am Donnerstag, 14.07. direkt in eine Pflegefamilie !!!*
》Sie werfen mir jetzt vor, ich hätte mein Baby BEWUSST verhungern lassen !!《
Ich (44 J.) werfe MIR natürlich selbst vor, dass ich das nicht gemerkt habe – doch meine Kleine war immer ein sehr fröhliches und mobiles Kind. NIE machte sie nach der Brust den Anschein, dass sie noch Hunger haben würde !!!
Sie ist mein 7. Kind und im Vergleich zu ihren Geschwistern (25, knapp 21, 18, 16, 14 und 8) von der kompletten Entwicklung (außer eben dem Gewicht) her, super gut drauf – fing sogar schon an zu Krabbeln.
Die wirklich gute Entwichlung meines Babys hat mich leider nicht „alarmiert“ ….andernfalls hätte ich auf jeden Fall noch einen anderen Arzt konsultiert und sicher auch schon eher hier im Netz recherchiert.
Denn mittlerweile weiß ich, dass meine Kleine bereits zur U4 massives Untergewicht hatte ….bereits DA, hätten also eine Nahrungsumstellung, oder zumindest engmaschige Gewichtskontrollen durchgeführt werden müssen !!!
》》doch laut Kinderarzt war ja alles in bester Ordnung !!!?
Woran hätte denn ich, als NICHTMEDIZINER, mit bloßem Auge erkennen sollen, wann wenig Gewicht ZU WENIG ist, geschweige denn, sogar Lebensgefahr bestehen sollte ???
Mittlerweile habe ich mein Baby am Mo, 22.08.2016 zum 6. Mal im Rahmen des betreuten Umgangs für 2 Stunden gesehen.
Der Gerichtstermin am 26.07. lief für uns nicht so toll —> ICH selbst durfte kaum etwas dazu sagen (hatte allerdings auch nur eine Vertretungs-Anwältin an meiner Seite, da meine ab 25. in Urlaub, und der Richter GEGEN ein Vorziehen des Termins war)…lediglich 2 Sätze gestatteten sie mir.
Stattdessen wurde eigentlich nur das Jugendamt angehört, wobei es dann auch noch fast Ausschließlich, um meinen 8-jährigen Sohn ging, bei dem ein diagnostizierter, genetisch bedingter Kleinwuchs (von Experten für Kleinwuchs der Charite Berlin) vorliegt und der gerade massive Probleme in der Schule hat.
Zu alle dem, schilderte die VERFAHRENSPFLEGERIN, meine Tochter hätte fast die ganze Zeit, die sie bei der Pflegefamilie war (am 22.07.), verschlafen, nicht mitgeteilt, dass sie Hunger hatte, dann aber doch die Flasche gierig „runtergeschlungen“ ….dies könnte NUR ein Anzeichen dafür sein, dass ICH sie von Anfang an nur habe schreien lassen –> „NUR ein Baby, dessen Bedürfnisse nie befriedigt wurden, melde sich nicht mehr von selbst !“
….DAZU muss ich sagen, genau das Gegenteil war der Fall –> meine Kleine BRAUCHTE nicht viel schreien, denn beim kleinsten Muks bin ich gesprungen, hatte sie sehr oft sogar stündlich an der Brust….und auch sonst, war sie viel auf dem Arm oder wurde auf ihrer Krabbeldecke von mir, sowohl auch von ihren Geschwistern, liebevoll „gefördert“ und beschäftigt.
Weiter behauptete die VERFAHRENSPFLEGERIN, mein Baby wurde dort auf die Krabbeldecke gelegt, wo sie dann wie ein Käfer auf dem Rücken gelegen und lediglich etwas mit den Ärmchen gewedelt haben soll.
》Angeblich wäre sie motorisch auf dem Stand eines 2 Monate alten Kindes !!???
Wie gesagt, bei MIR fing sie bereits mit Krabbeln an – was ich auch mit Fotos und Videos belegen kann.
Okay, sitzen konnte sie noch nicht – ich habe allerdings auch kein „Sitztraining“ mit ihr absolviert, denn ich bin davon überzeugt –> sitzen KANN (und DARF) ein Baby erst, sobald es sich von ALLEIN hinsetzen tut, was ja recht schnell passiert, sobald sie richtig krabbeln.
…auf jeden Fall haben bei Gericht ALLE gesagt, meine Tochter solle NICHT zurück in den mütterlichen Haushalt, obwohl ich sogar anbot, mit ihr täglich zur Gewichtskontrolle zum Kinderarzt zu gehen.
Mittlerweile habe ich den Beschluss erhalten:
》Die einstweilige Anordnung vom 12.07. wird aufrechterhalten《
Mein Baby BLEIBT weg*
》》Ich vermisse meine kleine Maus wahnsinnig – alles scheint so sinnlos…*
Ich hoffe, Ihr lest das recht schnell und könnt mir in irgendeiner Art und Weise mit Rat und Tat „zur Seite stehen“.
Liebe Grüße,
Ramona
P.S.* meine Kinder waren übrigens ALLE sehr zart !
schade, dass es hier nicht auch so eine Liste von den Verfahrenspflegern gibt !!!
Es ist für mich unverständlich das bis jetzt niemand den Mut hat und die kriminellen Handlanger der Justiz namentlich und öffentlich anprangert, die sich auf betrügerische Weise auf dem Rücken von hilflosen Minderjährigen, sich berreichern
Mit dem An-den-Pranger-Stellen ist das so eine Sache.
1. Wir, die Betroffenen, wissen, dass z.B. Jugendamtsmitarbeiter zu kriminellen Handlungen neigen. Unter „kriminell“ verstehen wir hier gesetzwidrig, verfassungswidrig, ordnungswidrig, missbräuchlich, willkürlich.
Jugendämter sind deswegen so schlecht, da niemand deren Tun und Lassen überprüft, die
Mitarbeiter dort fest im Sattel sitzen, diese
mehr Verwaltungsmenschen als Sozialpädagogen/Sozialarbeiter sind.
Staatliche Sozialarbeiter folgen einer Leitpolitik, die in ihrem Bereich auf Familienvernichtung
ausgerichtet ist. Wie könnten sie sich daher beim „Broterwerb“ in den Jugendämtern gegen
„herrschende“ Politikausrichtung wenden? (Wes Brot ich ess, dessen Lied ich sing…)
Es gibt keine Qualitätskontrolle, keine Sanktionen. Das lässt sich nachweisen z.B. durch
Dienstaufsichtsbeschwerden, die niemals einen sichtbaren Erfolg zeigen.
2. Die Menschen sind schamlos geworden. Ein An-den-Pranger-Stellen würde also bei den
so Herausgestellten nichts bewirken – keine Scham, kein Umdenken, keine Verhaltensveränderung.
3. Die namentliche Nennung eines kriminellen Tuns bezichtigten Menschen würde nur nach sich ziehen, dass dieser sich zu Unrecht verunglimpft fühlt. Es könnte eine Anzeige wegen Beleidigung etc. erfolgen und man muss gute Beweise haben,(oft werden die auch ins Gegenteil umgedeutet) um nicht
selbst in die Mühlen der Justiz zu geraten.
Während Anzeigen, die gegen Gutachter, Richter, Jugendämter gerichtet werden,
die reihenweise und völlig unbegründet Mitmenschen beleidigen, verleumden, in ihrer Existenz bedrohen, bei „unseren“ Staatsanwaltschaften“ regelmäßig eingestellt werden,
würde eine Anzeige durch einen Staatsbediensteten oder einer Staatsorganisation „selbstverständlich“ verfolgt. Das sagen uns die Erfahrungen.
4. Plattformen, wie z.B. das sog. „Jugendämter.com , nutzen nachweislich unsere Hinweise und Klagen, um sich besser „geschäftlich“ etablieren zu können. Dort ist jemand Moderator,
der sich als „Wissenschaftler“ und „Helfer“ anpreist, selbst aber rigoros ihm nicht genehme Meinungen zensiert und rät, sich den Jugendämtern gegenüber devot = kooperativ zu verhalten (sonst bekäme man z.B. nie mehr seine Kinder zurück, wie zu lesen war.
Solche Plattformen wollen beraten, coachen, sind damit Teil der „Helferindustrie“, die derzeit so boomt. Wir finden hier keine Hilfe, können uns evtl. nur freuen, wenn der
Kommentar freigeschaltet wird, uns jemand hören bzw. lesen kann.
5. Bewirken können wir aber gar nichts, wie sich zeigt.
Unsere Klagen haben lediglich zur Folge, dass die Anwälte, an die wir uns wenden müssen – ohne anwaltliche Vertretung wird man sofort als Querulant abgetan, dem gar nicht zugehört werden müsse -überbeschäftigt sind oder ihre Überlastung vorschützen können, um ein Mandat abzulehnen. Ein so definierter Querulant findet niemals Recht.
Für ihn gibt es kein Recht, besonders dann, wenn er nicht begütert ist.
Gegen Entgelt „Gerichtskostenhilfe“ wird kaum ein Anwalt tätig, zumal im Familienrecht der Streitwert in Kindschaftssachen nicht so hoch angesetzt wird, wonach sich die Anwaltsgebühren richten, wenn dieser keine „marktübliche“Gebührenvereinbarung mit seinem Mandanten getroffen hat.
Eine Anwaltstunde kostet so um die 250 Euro, für ein Wissen, das wir als Klienten nicht
vorher überprüfen können. Auch die Zeit, die ein Anwalt für eine Sache benötigt, können
wir nicht einschätzen bzw. wir können auf Erledigung der Arbeit innerhalb einer
bestimmten Zeit nicht drängen.
Fazit: Wir sind nicht solidarisch deswegen, weil jeder nur seinen Fall als den wichtigsten erachtet, er sich um andere Fälle nicht kümmert.
Da bringt es also nichts, der Appell, hier auf dieser Plattform, Klarnamen zu nennen, bzw. einen Pranger einrichten zu wollen.
Liebe Vera
Wie aber will jemand den Kindeswillen erkennen, der bar psychologischer Kenntnisse ist? Ist ein Wille immer das, was ein Kind primär in einer angespannten Situation vor einem Fremden äussert? Manipulation ist ein mächtiges Werkzeug, gerade z.B. von Persönlichkeitsgestörten Menschen. Was, wenn ein Kind bei einem Elternteil sein will, aber nicht an dem Ort, an dem das Elternteil lebt?
Sie schreiben viel Formalkram, ich vermute Sie sind selbst Anwältin. Die Diskussion, die hier auf Vaterlos.eu geführt wird, dreht sich doch im Kern um einen zentralen Punkt: juristisch ausgebildete Personen -und niemand wird wohl bezweifeln, dass jmd der Jura studiert andere Werte, und Wünsche und Ziele an sein Leben hat, als z.B. Sozialarbeiter, Krankenpfleger, Ärzte , um nur einige Berufe zu nennen, die den Wunsch Menschen zu helfen und diese anzunehmen wie sie sind, aber auch, soweit möglich, verstehen zu wollen- über das Wohl und Wehe schwer verletzter Familien zu entscheiden. Um es klar zu sagen: Juristen können das nicht, sie sind dafür nicht ausgebildet die komplexen Strukturen, die Partnerschaften heute begleiten, ausreichend zu würdigen. Eine Seite wie Vaterlos.eu lebt davon, dass zahlreiche Menschen beiderlei Geschlechts mit tiefen Wunden leben müssen. Nicht so sehr wegen der Trennung von einem Partner, sondern weil sie vor Gericht in ihrem aufrichtigen Interesse und in ihrer Liebe zum eigenen Kind zu gut Deutsch „wie der letzte Dreck“ behandelt worden sind. Ich wiederhole nochmals: NIEMALS in meinem Leben bin ich so respektlos behandelt worden wie vor Gericht – von Juristen. Und ich nehme stark an, dass es einigen Menschen, die sich auf dieser Seite engagieren, genauso geht. Man wollte schnelle Lsg und hat ausschließlich mit Klischees gearbeitet, ist halt viel einfacher, als mal hinter Fassaden zu schauen. Erbarmlich.
Kommen Sie mir bitte nicht mit Wochenendfortbildungen, die eine Qualifikation für den Job als Verfajrensbeistand rechtfertigen. Das allein sagt doch eigentlich schon alles. Und ich glaube, die Fiedel, dass RA eigentlich gar nicht viel versdienen und furchtbar viel Aufwand mit allem haben, brauchen sie auf dieser Seite hier auch nicht anstimmen….
Die Realität des Deutschen Familienrechts ist grusig und der Verfahrensbeistand nur eine weitere Figur im brutalen Spiel um Liebe und Macht.
Liebe Fra Vera, welchen Eltenteil soll da nicht die Hutschnur platzen: Jahre langes Begleiten eines Kindes gegen max 1. Stunde Ausfragerei durch einen Fremden. Und letzterem wird zugestanden, den Kindeswillen zu kennen. Absurder und perfider geht’s doch nimmer.
In § 158 FamFG ist auch die Vergütung des berufsmäßigen Verfahrensbeistands geregelt. Für eine einfache Bestellung erhält er je Kind und Verfahren 350 €, für die erweitere Bestellung und Verfahren 550 €. Hiervon hat der Verfahrensbeistand alle seine Kosten zu decken, wie z.B. Kosten für Büro, Fahrtkosten, Beiträge für Versicherungen usw. Und natürlich muss auch ein Verfahrensbeistand Steuern zahlen. Um wirtschaftlich arbeiten zu können, stehen ihm also nur wenige Stunden zur Verfügung. Woher der vermeintliche Reichtum nun herkommen möge, bitte ich daher zu konkretisieren.
Angesichts der Tatsache, dass die Gerichte überlastet sind, da sich genügend Eltern bei Gericht streiten, bedarf es auch keiner zusätzlichen Befeuerung eines Rechtsstreits. Da kommt auch so schon genug Arbeit auf einen zu. Jeder der monatelang auf einen Termin wartet, wird mir hier recht geben.
Inwieweit ein Verfahrensbeistand seinem Aufgabenbereich gerecht wird, er die Interessen des Kindes geschickt vertreten kann, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.
Hier gäbe es in der Tat einiges zu verbessern, zumal oft keine Rollenklarheit besteht und der eine oder andere sich als Gutachter, Mediator, Psychologe etc. aufspielt.
Hierfür hält man aber mittlerweile Fortbildungsveranstaltungen bereit, bei der sich Verfahrensbeistände zertifizieren können und ihnen das Rüstzeug für ihren Aufgabenbereich mitgegeben wird.
Es gibt somit Aufklärungsbedarf auf beiden Seiten, was die Aufgaben eines Verfahrensbeistands sind.
(7) Für den Ersatz von Aufwendungen des nicht berufsmäßigen Verfahrensbeistands gilt § 277 Abs. 1 entsprechend. Wird die Verfahrensbeistandschaft berufsmäßig geführt, erhält der Verfahrensbeistand für die Wahrnehmung seiner Aufgaben nach Absatz 4 in jedem Rechtszug jeweils eine einmalige Vergütung in Höhe von 350 Euro. Im Fall der Übertragung von Aufgaben nach Absatz 4 Satz 3 erhöht sich die Vergütung auf 550 Euro. Die Vergütung gilt auch Ansprüche auf Ersatz anlässlich der Verfahrensbeistandschaft entstandener Aufwendungen sowie die auf die Vergütung anfallende Umsatzsteuer ab. Der Aufwendungsersatz und die Vergütung sind stets aus der Staatskasse zu zahlen. Im Übrigen gilt § 168 Abs. 1 entsprechend.
Die Aufgaben eines Verfahrensbeistands sind im § 158 FamFG beschrieben. Dort heißt es:
(4) Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren. Soweit nach den Umständen des Einzelfalls ein Erfordernis besteht, kann das Gericht dem Verfahrensbeistand die zusätzliche Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken. Das Gericht hat Art und Umfang der Beauftragung konkret festzulegen und die Beauftragung zu begründen. Der Verfahrensbeistand kann im Interesse des Kindes Rechtsmittel einlegen. Er ist nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes.
Es ist als „Anwalt des Kindes“ ausschließlich für die Interessenvertretung des Kindes zuständig und verschafft dem Kind als Subjektträger rechtliches Gehör.
Er soll am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitwirken, aber gerade nicht HINWIRKEN. Das ist ein elementarer Unterschied. Er ist PARTEIENVERTRETER für das Kind sowie die Anwälte der Eltern PARTEIENVERTRETER sind und nur deren Interessen vertreten. Er ist nicht Mediator, Gutachter, Jugendamt, Psychologe, Familientherapeut für die FAMILIE. Das würde zu einer Interessenkollision führen. Er schaut also, dass er für das Kind das BESTE erreichen kann, auch gegen den Willen der Eltern oder eines Elternteils.
Er vertritt den Kindeswillen, nicht das Kindeswohl. Für die Beachtung des Kindeswohls ist das Jugendamt und letztendlich der Richter verantwortlich.
Der obige Bericht geht somit an den Aufgaben des Verfahrensbeistands vorbei. Es wundert mich daher nicht, dass Eltern enttäuscht sind, wenn ihnen so ein blumiges Paket offeriert wird, das mit den Aufgaben des Verfahrensbeistands überhaupt nichts zu tun hat.
Auch meine Erfahrungen mit Verfahrensbeiständen sind durchweg negativ. Wie von Claudia S. beschrieben, waren diese nicht im geringsten Willens oder in der Lage zu erkennen, dass der Vater den bei ihm verbliebenen Sohn in aller erster Linie als Machtinstrument gegen mich einsetzte. Sie waren von vornherein solidarisch mit ihrem Geschlechtsgenossen, haben Fakten, die ihr Bild hätte irritieren können ignoriert oder negiert, und dafür gesorgt, dass mir vor Gericht ein Hexenprozess gemacht wurde.
Nr. 1: Torsten Thiele aus Burgdorf, schien aus Angst gegenüber selbstständigen Frauen zu agieren. Mit hassverzerrten Gesicht hat er am Ende einer Verhandlung des OLG Celle dafür gesorgt, dass die Geschwister getrennt wurden. Ein absolut umprofessionelles und hoch emotionales Auftreten. Wichtig war ihm, so stellte er mir gegenüber bei einem Besuch heraus, dass er bei Kindern ja so gut ankäme…..Qualifikation für den Job? Kleinstes Rädchen in einer Anwaltskanzlei, ein bisschen Zubrot schadet ja nicht.
Nr. 2: Dieter Reuter-Spanier, ein selbstgefälliger Pädagoge, der die eigene Trennung offenbar als Pauschvorlage dafür nahm, wie Eltern sich anständig zu verhalten hätten. Beide sollen gemeinsam im Haus bleiben. Auch ihm sind intelligente, gutaussehende Frauen mit eigenen Lebensentwürfen hoch suspekt. Er hat mehrere Fakten, die Hinweis darauf gaben, dass es dem Kindesvater in erster Linie um Macht und Sicherung einer Fassade ging, komplett ignoriert. Von Klugheit und Weisheit nicht die geringste Spur – von der Überzeugung der Fachmann schlecht hin zu sein, um so mehr. Wie der Kindesvater auch hat er das Verfahren als Bühne für sich selbst und für sein Ego missbraucht.
Leider sind deutsche FamilienRichterinnen offenbar blind für männliche Eitelkeit und Machtbedüfrnisse, bzw. psychologisches Know-How ist ihnen fern wie die dem Teufel die Liebe.
Ich habe einen Richter erlebt, der das Gebahren des Ex-Gatten nach einer 3/4 Stunde durchschaut und ihm dann entlarvende Fragen gestellt bzw. Vorschläge unterbreitet hat, die den guten Mann ins Schwitzen brachten, weil seine eigentliche Intention deutlich wurde. Dieser kluge Mann mit Blick für schwieriges Verhalten bei seinen Geschlechtsgenossen hat dann aber leider etwas anderes für seine Leben vorgehabt, als weiter Familienrichter zu spielen (verständlich!) und das Feld für Blondinen frei gemacht, die sich gern von einem Narzissten und deren solidarischen Anhänger (Verfahrensbeistände) bezirzen liessen. Um das Kindeswohl ging es gar nicht, primär darum, dieser eigenwilligen Frau eins auszuwischen. Die verbale Übergriffigkeit war ohne Worte, schockierend, und ich vermute es ist eins der grossen Tabuthemen in Deutschland, wie sehr Respekt im Umgang mit Menschen auch und insbesondere von denjenigen, die ihr Geld vor Gericht verdienen, mit Füssen getreten wird.
Würden Sie mir für eine journalistische Recherche von diesen Erfahrungen mit Verfahrensbeiständen erzählen wollen? Wenden Sie sich gerne an diese Mailadresse: no.recherche@protonmail.com
gut erkannt. Genauso sehe ich das schon lange mit den Verfahrensbeiständen. Meiner spricht auch nur mit dem Vater. Sieht mich monatelang nicht und sagt dann das Kind ist bei mir gefährdet. Geldgier frisst Hirn und Herz kann ich da nur sagen.
schädigt vorsätzlich Geldbeutel und Kinder. In dem Falle wegen meiner Kinder wurde die alle für meine Diskriminierung und Ausgrenzung bezahlt.
Ja, so will es der Staat.
Dazu dient der Verfahrensbeistand:
Einer wird ausgegrenzt, ausgelöscht.
Nach den Kinderrechten fragt dieser juristisch meist nicht
geschulte Verfahrensbeistand nicht.
Er ist, wie der Gutachter, nur Gerichtswerkzeug, um
in den meisten Fällen Familien endgültig zu zerstören, indem
er dem Familienrichter „zuarbeitet“, ihm „Beweise“ schafft.
Grausam, das Ganze.
Gabriele Drewes-Krüger, Aumühle, Schleswig Holstein
Drewes-Krüger, dienstbare Marionette deutscher Gerichte!
Frau Gabriele Drewes-Krüger aus Aumühle behauptet von sich selbst Mediatorin zu sein, ja sogar einem bekannten Mediationsteam anzugehören und schmückt sich mit fremden Federn. Doch in diesem Team will man nichts von ihr wissen!
Ich habe Frau Drewes-Krüger als Verfahrensbeistand meiner Tochter erlebt.
Statt zu vermitteln und der Behauptung, Mediatorin zu sein gerecht zu werden, trieb sie gezielt einen Keil zwischen die Mutter meines Kindes und mich!
Spätere Recherchen über diese Dame ergaben, sie ist führende Vertreterin des „Verein Hilfe für Frauen in Not e.V“ mit Sitz zufällig unter der gleichen Adresse wie der soziale Dienst des Jugendamtes Schwarzenbek. Ein Schelm wer böses dabei denkt.
Väterorganisationen raten auf Internetseiten ganz offen vom Einsatz dieser Dame ab!
Übrigens, der einzige Verfahrensbeistand in Norddeutschland, von dem ganz offen abgeraten wird!
Doch wie ich später feststellen musste, sogar die Gerichte, von denen sie als Verfahrensbeistand angeheuert wird, wie z.B. das OLG-Schleswig, kennen ihren männerhassenden Hintergrund und ihre mangelnde Qualifikation zur Meditation genau und nutzen diesen als Unterstützung ihrer Meinung zur Beschlußfindung.
Ich habe Frau Drewes-Krüger erlebt, wie sie sich als Marionette des vorsitzenden Richter des OLG-Schleswig als sein Werkzeug instrumentalisieren lassen hat gezielt einen Keil zwischen Kindesvater und Kindesmutter zu treiben und diese Aufgabe auch brav abgearbeitet hat.
So vergewaltigt Frau Drewes-Krüger in ihrer Funktion als Verfahrensbeistand den Willen des ihr überantworteten und schutzlos ausgelieferten Kindes.
Und dabei ist sie zunächst äußerst schleimig, aber hinterhältig, wie sich später herausstellte, auf mich zugegangen um mir dann vor Gericht, allerdings auf äußerst dilettantische Weise, das Messer in den Rücken zu stoßen. Denn selbst die Schriftsätze dieser Dame sind voller sachlicher Fehler, Lügen, sowie dem Verschweigen von Fakten zu Lasten der Kindesmutter und zu Gunsten des Kindesvaters. Sie zeugen von gänzlich mangelnder Professionalität, selbst als Verfahrensbeistand.
Ein Verfahrensbeistand hat nicht die Aufgabe eines Mediators. Bitte schauen Sie sich § 158 (4) FamFG an. Er ist auch nicht Gutachter. Von daher erwarten Sie etwas, was nicht zu seinem Aufgabenbereich gehört.
Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen.
Hallo,
ich habe als Vater einer unehelichen Tochter, um deren Umgang und Sorgerecht es mit der Kindesmutter unzählige Streite gab, mit 3 Verfahrensbeiständen zu tun gehabt.
1.)
Matthias Kuhfeld aus Geesthacht, Schleswig Holstein, gehörte zu den wirklich engagierten Verfahrensbeiständen, wie oben geschildert, dem wirklich das Wohl des Kindes am Herzen liegt und der versucht, so neutral wie möglich zu sein und zu vermitteln.
Dieses Engagement und das Interesse am Wohle des Kindes bewog ihn dann letztlich auch dem Amtsgericht Schwarzenbek, für das er als Verfahrensbeistand bestellt war, die Zusammenarbeit aufzukündigen.
Wie an diesem Amtsgericht das Wohl des Kindes zu Gunsten privater Interessen anderer Verfahrensbeteiligter mit Füßen getreten wurde, konnte er mit seinen Vorstellungen über die zu erfüllende Aufgabe nicht mehr vereinbaren.
2.)
Gabriele Drewes-Krüger, Aumühle, Schleswig Holstein
Zu dieser Dame gibt es allenthalben nur Abraten!
Näheres hier unter:
http://www.vaterlos.eu/verfahrensbeistand/#comment-93567
3.)
Klaus Seidensticker, Hamburg
unter hamburger Fachanwälten ist seine Neigung, die vorgegebene Tendenz des Gerichtes zu dokumentieren, bekannt.
Hier geht er bei der Umsetzung seiner Aufgabe mit grenzenloser, aber akzeptierter Inkompetenz vor:
„Herr Seidensticker hatte große Verständnisprobleme mit seiner Aufgabenstellung.
Er hat weder die Kindesmutter zu ihrer noch mich zu meiner Meinung, also die Eltern, befragt. Auch mein Angebot, andere Bezugspersonen meiner Tochter, z.B. die KITA anzusprechen, verweigerte er bei seinem Besuch. An einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand hatte er auch bis jetzt nicht mitgewirkt.
Weis er nicht, was seine Aufgabe ist, hat er den Beschluss nicht gelesen oder will er sie nicht ausführen oder kennt er schon das Ergebnis?
Wir haben hier ein klassisches Kommunikationsproblem zw. Sender und Empfänger, was zwangsläufig zu wertlosen und ungültigen Ergebnissen führte.
Der Sender (Richterin) sendet die Botschaft an den Empfänger (Verfahrensbeistand), Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen, sowie an einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken, (§ 158 Abs. 4 S. 3 FamFG).
Der Empfänger (Verfahrensbeistand) versteht unter dieser Botschaft ausschließlich mit dem betroffenen Kind und dem Antragsteller zu sprechen.
Warum ist das so?
Warum kommt beim Empfänger der Botschaft eine andere Wahrnehmung des Botschaftsinhaltes an, als der Sender möglicherweise beabsichtigt hat?
Oder warum interpretiert der Empfänger die Botschaft anders als allgemein verständlich wahrzunehmen ist?
Ist der Empfänger, in seinem Verständnis vorausschauend zu dem, was seiner Meinung nach der Sender beabsichtigt hat mitzuteilen, vorausgeeilt in seiner Umsetzung der Aufgabe, das zu erfüllen, was seiner Meinung nach beabsichtigt wurde?
Warum hat dann der Sender es nicht gleich, allgemein verständlich dem Empfänger mitgeteilt, dass seine Aufgabe genau in dem bestand, was er umgesetzt hat?
Hat die Richterin Probleme, ihre Beschlüsse so zu verfassen, dass für jeden verständlich ist, was gemeint ist?
Oder hat einfach nur der Verfahrensbeistand Probleme zu verstehen, was beschlossen wurde?“
Der geschätzte Kollege des Herrn Seidensticker, der Verfahrensbeistand meiner Tochter, aus Geesthacht kommentierte den Bericht des Herrn Seidensticker v. 16.02.2015 am 03.03.2015 wie folgt:
„Guten Morgen!!
So einen Bericht habe ich noch nie gelesen, aber ich kenne den Kollegen auch nicht. Die Auswahl an Verfahrensbeiständen schient in HH noch einiges an Überraschungen bereitzuhalten!! Wie damit der „Wille“ des Kindes eingebracht werden soll, ist mir schleierhaft, ich bitte um Info nach dem Termin, wer weiß, vielleicht kann ich noch etwas lernen???
Mit freundlichem Gruß“
Ein Antrag auf Zwangsgeld, hilfsweise Haft gegen mich, v. 20.05.2015 lag mir vor.
Erstaunlicherweise jedoch auch ein Schriftsatz des Herrn Seidensticker, ohne dass dieser sich bis heute je mit mir fallbezogen besprochen hat.
Es ist schon bemerkenswert, mit welcher Naivität sich Herr Seidensticker jede Unwahrheit ungeprüft für seine Auffassungen zu Eigen macht, und schwerwiegende Fakten ausblendet und negiert.
Korpsgeistlich übersieht auch Herr Seidensticker, wie die Antragstellervertreterin, die massiven Verfehlungen und Verstöße gegen die Umgangsregeln, auf die Herr ….. mit bekanntem Schriftsatz v. 28.04. hinwies, bis hin zur strafrechtliche relevanten Körperverletzung.
Dafür hat er sich dann später, in einem anderen Verfahren bei der Amtsrichterin ein ganzes Honorar verdient, ohne auch nur einen Finger krumm zu machen.
Am 16.11.2015 erging ein Umgangsbeschluss, am selben Datum wurde er per Beschluss zu eben diesem Verfahren mit der Aufgabenstellung:
„…Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen, sowie an einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken, (§ 158 Abs. 4 S. 3 FamFG).“
Als Verfahrensbeistand bestellt.
Stichwort: Vorteilsnahme/Vorteilsgabe
„Korpsgeistlich übersieht auch Herr Seidensticker, wie die Antragstellervertreterin, die massiven Verfehlungen und Verstöße gegen die Umgangsregeln, auf die Herr ….. mit bekanntem Schriftsatz v. 28.04. hinwies, bis hin zur strafrechtliche relevanten Körperverletzung.“
„„Herr Seidensticker hatte große Verständnisprobleme mit seiner Aufgabenstellung.
Er hat weder die Kindesmutter zu ihrer noch mich zu meiner Meinung, also die Eltern, befragt. Auch mein Angebot, andere Bezugspersonen meiner Tochter, z.B. die KITA anzusprechen, verweigerte er bei seinem Besuch. An einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand hatte er auch bis jetzt nicht mitgewirkt.“
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Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er ist nicht Interessensvertreter der Eltern.
MITWIRKEN und HINWIRKEN ist nicht das gleiche. Der Verfahrensbeistand soll mitwirken, das Gericht soll hinwirken.
https://dejure.org/gesetze/FamFG/156.html
Das Gericht soll in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.
https://dejure.org/gesetze/FamFG/158.html
Soweit nach den Umständen des Einzelfalls ein Erfordernis besteht, kann das Gericht dem Verfahrensbeistand die zusätzliche Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken.
Guten Morgen auch wenn Ihr Fall schon lange her ist, könnten Sie sich bei uns melden? Wir haben seit 2018 mit Hr S. zu tun und können ihm mit Hilfe von Arzt, Berufsschule und Klinik katastrophales Fehlverhalten nachweisen. Ablauf ist genau wie in Ihrem Fall, er kommt nicht seinen Aufgaben nach mit schrecklichen Konsequenzen für das anvertraute Kind.
Hallo,
ich habe bisher nur die Erfahrung gemacht, dass mich jeder Verfahrensbeistand der Kinder aufgrund Wille des Kindsvaters psychiatrisieren wollte. Nur begleiteten Umgang durchsetzen wollte. Der letzte Verfahrensbeistand beschwerte sich in einem Schreiben an das Gericht, dass er eine halbe Stunde mit mir telefoniert habe. Bei Gericht diskriminierte er mich, obwohl ich zuvor an das Gericht geschrieben hatte, jede Form von Diskriminierung bei der Verhandlung zu beseitigen, Ordnungsgelder verhängt werden sollten. Der Richter diskriminierte mit. Nicht ein Verfahrensbeistand nach 6 Jahren hat das Interesse der Kinder wahrgenommen. Jeder nur das Interesse des Vaters der Kinder, Aussetzung von Umgang, wenn ich nicht mit einem begleiteten Umgang einverstanden bin. Die Kinder sind bis heute nicht ihrer Rechte nach der UN-Kinderrechtskonvention belehrt worden. Dummhaltung, Hetze, Unterstellung und Verleumdung, fehlender Kontakt sind das was die Verfahrensbeistände bisher zustande gebracht haben. Bei vier Kindern machte das 2.200 Euro für das diskriminieren von mir. Dabei ist Diskriminierung verboten und in der Europäischen Menschenrechtskonvention in Art. 14 untersagt. Für mich Betrug an der Justizkasse. Ich habe denn auch den Finger dafür heben müssen.
Würden Sie mir für eine journalistische Recherche von diesen Erfahrungen mit Verfahrensbeiständen erzählen wollen? Wenden Sie sich gerne an diese Mailadresse: no.recherche@protonmail.com