Lehnt das Kind nach einer massiven Beeinflussung durch den Elternteil bei dem das Kind lebt den Umgang mit dem Umgangsberechtigten Elternteil ab, so rechtfertigt dieses einen Umgangsausschluss des umgangsberechtigten Elternteils
traurige Frau
Im besagten Fall lebte das Kind beim Vater und dieser untergrub sehr erfolgreich das Umgangsrecht seines Sohnes mit der Mutter, anstatt den Umgang des Kindes mit der Mutter zu fördern. In der Folge lehnte der 12 jährige Junge daraufhin den Umgang mit seiner Mutter ab. Aber anstatt den Vater wegen seiner mangelnden Bindungstoleranz zu sanktionieren entschied das OLG Stuttgart, das der Umgang des Kindes mit der Mutter zunächst bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ausgeschlossen wird. Continue reading „15 UF 192/13 | OLG Stuttgart: Erzwingung des Umgangs widerspricht dem Kindeswohl“→
Am 29.04.2020 hat der Bundesgerichtshof die Beschwerde gegen den Sorgerechtsentzugs eines Vaters an das zuständige Oberlandesgericht Brandenburg zurückverwiesen. Das OLG Brandenburg hatte dem Vater zunächst das Sorgerecht entzogen, damit die Mutter (vereinfacht ausgedrückt) wegen der Kommunikationsstörungen mit dem Vater entsprechend alleine agieren konnte.
Der Vater verwies -zu Recht- jedoch darauf hin, das die Kindesmutter im wesentlichen in ihren Alltagsentscheidungen nicht eingeschränkt sei, da er ihr ja entsprechende Vollmachten ausgestellt hatte und die Mutter damit entsprechende Alleinhandlungsbefugnisse hatte. Continue reading „112/19 BGH: Vollmachtserteilung verhindert Sorgerechtsentzug“→
Das OLG Oldenburg hat in seinem Beschluß vom 2.8.2017 – 14 UF 39/17 – (FuR 2018, 370 = NZFam 2017, 1161 = BeckRS 2017, 129882) sich klar und deutlich dazu geäußert, welcher Art und Schwere des Grundrechtseingriffs eine Entsorgung gem. § 1671 BGB nicht nur für den betroffenen Elternteil, sondern – erst recht – für das Kind darstellt.
Hammer Gericht
Es führt in den Gründen dieses Beschlusses aus:
… in Verfahren nach § 1671 BGB. Denn der Entzug der elterlichen Sorge und die Übertragung auf nur einen Elternteil stellt nicht nur einen schweren Eingriff in das Recht des anderen Elternteils dar. Vielmehr wird auch in das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht des Kindes auf Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung durch beide Elternteile eingegriffen.
Auch in tatsächlicher Hinsicht kann der vollständige Entzug der elterlichen Sorge schwere nachteilige Folgen für das betroffene Kind nach sich ziehen. Denn eine solche Entscheidung kann dazu führen, dass der aus der rechtlichen Verantwortung entlassene Elternteil seine elterlichen Einstandspflichten auch in tatsächlicher Hinsicht vernachlässigt oder gar aufgibt und die vom Gericht getroffene Sorgerechtsentscheidung auf diese Weise entgegen den Interessen und Wünschen des Kindes dazu beiträgt, die Beziehung zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil nachhaltig zu beschädigen.
24.05.2016 OLG Hamm: Vorrausetzungen für gemeinsames Sorgerecht 3 UF 139/15
Urteil Hammer
Nach § 1626a BGB steht grundsätzlich der Mutter eines nicht ehelichen Kindes das alleinige Sorgerecht zu. Voraussetzung für die Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge, die bei verheirateten Paaren das Leitbild darstellt, ist, dass sie dem Kindeswohl nicht widerspricht. Die Zugangsvoraussetzungen für deren erstmalige Anordnung sollen dabei nicht zu hoch angesetzt werden. Dieses bestätigte das OLG Hamm in seinem Urteil vom 24.05.2016. Continue reading „3 UF 139/15 OLG Hamm Vorraussetzungen für gemeinsames Sorgerecht“→
Am 15.06.2016 urteilte der Bundesgerichtshof, das ein gemeinsames Urteil auch gegen den Willen des anderen (betreuenden) Elternteils grundsätzlich möglich sei.