05.03.2018 | 6 UF 116/17 | OLG Saarbrücken
Das OLG Saarbrücken hat sich mit der Frage auseinandergesetzt ob ein Übernachtungsumgang und ein Ferienumgang mit dem Wohl des Kindes vereinbar sind und ob ein Betreuungselternteil auch Anspruch auf eine Ferienregelung habe.Das OLG Saarbrücken gelangte zu der Feststellung, das sowohl ein Übernachtuns- als auch ein Ferienumgang dem Kindeswohl dienlich seien. Als Begründung führten die Richter des Oberlandesgerichtes aus, das es für das Kind wichtig sei, das selbst mehrere Übernachtungen hintereinander beim umgangsberechtigten Elternteil dem Wohl des Kindes sei, weil hiermit die emotionalen Beziehungen des Kindes zum Vater gefestigt würden. Nach Ansicht der OLG Richter ist es wichtig, das bei einer Umgangsregelung der Umgangselternteil eben nicht nur als „Wochenend-/Sonntagselternteil“ erlebt würde. Für die Kinder sei es wichtig, das der Elternteil insbesondere auch unter Alltagsbedingungen erlebt werden könne, so das sich die Beziehung zwischen Umgangselternteil und Kind festigen könne, da dieses für das Wohl des Kindes wichtig sei.
Hierzu seien insbesondere auch die Ferien geeignet, da sich in den Ferien das Zusammensein normalisieren und entspannen könne.