Der Umgang mit Enkeln kann für Großeltern schwierig werden, wenn es Streit mit den Eltern gibt. Oft verlieren sie dabei den Kontakt. Das OLG Brandenburg entschied jedoch, dass der Umgang der Großmutter mit ihren Enkeln bestehen bleibt – trotz eines tiefgreifenden Zerwürfnisses mit der Mutter der Kinder.
Umgangsregelung „Freitags nach der Schule“ ist an schulfreien Tagen nicht vollstreckbar
Schule
Wie wichtig es ist, Umgangsregelungen richtig zu formulieren, zeigt uns aktuell ein Beispiel aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe.
Das OLG Karlsruhe hat am 17. April 2023 (Az. 5 WF 29/23) entschieden, dass Umgangsregelungen mit unpräzisen Formulierungen wie „freitags nach der Schule“ an schulfreien Tagen nicht vollstreckbar sind.
Besteht eine gerichtliche Umgangsregelung, ist diese auch bei Krankheit des Kindes zu beachten.Für die Verweigerung des Umgangs ist eine ärztliche Bescheinigung über die Transportunfähigkeit erforderlich.
Das OLG Karlsruhe entschied am 30. Juni 2022 (Az. 18 UF 22/22), dass ein nicht leiblicher Elternteil kein Umgangsrecht nach § 1685 Abs. 2 BGB mit dem Kind erhält, wenn der leibliche Elternteil den Kontakt strikt ablehnt und dadurch ein Loyalitätskonflikt beim Kind entsteht.
Verweigerung des Umgangs mit Kindern ist auch für den umgangsberechtigten Elternteil eine Ordnungswidrigkeit
OLG Frankfurt | 22.08.2022 | 6 WF 112/22
Urteil Rechtssprechung
In einem Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt wurde einem Vater ein Ordnungsmittel in Höhe von 500 € verhängt. Grund dafür ist das fehlende Wahrnehmen seines Umgangsrechts mit den Kindern über mehrere Monate hinweg. Andere finden starken Gefallen an den Umgangsregeln im Familienrecht, doch dieser Mann nicht. Continue reading „Ordnungsgeld gegen Umgangselternteil wegen Umgangsboykott möglich“→
Gegen einen mitwirkungsbereiten Dritten kann eine gerichtliche Regelung des begleiteten Umgangs nicht vollstreckt werden
Urteil Hammer
In einem Verfahren vor dem Familiengericht wurde 2019 den Eltern (vorläufig) das Aufenthaltsbestimmungsrecht Sorgerecht für ihr Kinder entzogen und die Kinder wurden fremduntergebracht. Vor dem Familiengericht wurde den Eltern ein begleiteter Umgang in den Räumen des Jugendamtes eingeräumt.
Das Jugendamt hatte dann jedoch im Folgejahr den Umgang (wegen Corona) nicht angeboten und sich geweigert, diesen begleiteten Umgang durchzuführen. Das führte dazu, das die Eltern ihr Kind nicht sehen konnten.
Die Eltern beantragten daraufhin ein Ordnungsgeld gegen das Jugendamt, was in erster Instanz vom Familiengericht auch angeordnet wurde.
Das OLG Koblenz beschäftige sich mit der Frage, ob ein Umgang gegen den Willen eines (13jährigen) Kindes auch gegen den ausdrücklichen Willen des Kindes durchgeführt werden kann.
10.07.2019 XII ZB 507/18 BGH (Vorinstanz OLG Frankfurt am Main 4 UF 62/18 17.09.2018 )
Auch Eltern die einem gebilligten Umgangsbeschluss zugestimmt haben sind beschwerdebefugt
Miteiander reden (Symbolfoto)
Gem. §156 Abs 2 FamFG besteht die Möglichkeit, das die Beteiligten, einen einvernehmlichen Vergleich über den Umgang des Kindes erzielen. Diese vergleichsweise getroffene wird vom Familiengericht gebilligt, sofern sie dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Nun stellt sich aber die Frage, inwieweit ein solcher Beschluss das Verfahren beendet und ob durch solch eine vergleichsweise Beendigung noch das Recht auf eine Beschwerde besteht. Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgericht Frankfurt und in der Folge auch der Bundesgerichtshof beschäftigt.