5 WF 29/23 – OLG Karlsruhe: Umgangsregelung „Freitags nach der Schule“ ist zu ungenau

OLG Karlsruhe | 17.04.2023 | 5 WF 29/23

Umgangsregelung „Freitags nach der Schule“ ist an schulfreien Tagen nicht vollstreckbar

Schule

Wie wichtig es ist, Umgangsregelungen richtig zu formulieren, zeigt uns aktuell ein Beispiel aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe.

Das OLG Karlsruhe hat am 17. April 2023 (Az. 5 WF 29/23) entschieden, dass Umgangsregelungen mit unpräzisen Formulierungen wie „freitags nach der Schule“ an schulfreien Tagen nicht vollstreckbar sind.

Hintergrund der Entscheidung

In dem verhandelten Fall hatte das Familiengericht Offenburg einem Vater ein Umgangsrecht eingeräumt, das alle zwei Wochen „freitags nach der Schule“ beginnen sollte. Der erste Umgangstermin fiel jedoch auf einen Tag in den Schulferien. Da keine konkrete Uhrzeit oder Übergabestelle festgelegt war, verweigerte die Mutter die Übergabe des Kindes.

Der Vater beantragte daraufhin die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die Mutter. Das OLG Karlsruhe lehnte diesen Antrag ab und stellte fest, dass die Formulierung der Umgangsregelung zu ungenau war. Insbesondere fehlte eine Regelung für den Umgang an schulfreien Tagen, wodurch die Vollstreckbarkeit erschwert wurde.

Wichtige Aspekte des Urteils

Das Gericht stellte klar, dass unpräzise Formulierungen in Umgangsregelungen erhebliche Probleme verursachen können. In diesem Fall war unklar:

  • Wann genau der Umgang beginnen sollte.
  • An welchem Ort die Übergabe stattfinden sollte.

Diese Unklarheiten führten dazu, dass die Umgangsregelung in der Praxis nicht durchgesetzt werden konnte.

Bedeutung für Umgangsregelungen

Das Urteil verdeutlicht die Notwendigkeit, Umgangsvereinbarungen klar und präzise zu formulieren. Eltern sollten für potenzielle Konfliktsituationen, wie schulfreie Tage, spezifische Regelungen treffen. So kann sichergestellt werden, dass die Rechte aller Beteiligten – insbesondere des Kindes – gewahrt bleiben.

Fazit

Das OLG Karlsruhe betont, dass Umgangsregelungen detailliert und eindeutig sein müssen, um Streitigkeiten vorzubeugen und die Durchsetzbarkeit zu gewährleisten. Eltern sollten darauf achten, dass Vereinbarungen klare Zeit- und Ortsangaben enthalten, um Konflikte zu vermeiden und das Kindeswohl zu sichern.

 

 

3 thoughts on “5 WF 29/23 – OLG Karlsruhe: Umgangsregelung „Freitags nach der Schule“ ist zu ungenau

  1. Yusuf Demirol 07/10/2023 at 06:58

    So kann man sich als Gericht auch herausreden, um die Vollstreckung zu umgehen. Hauptsache, die Mutter kommt wieder davon. Anstatt zu sagen, Sie haben nicht im Interesse des Kindes gehandelt, Sie hätten ja, um Streitigkeiten zu vermeiden, das Kind herausgeben können, aber nein, sich auf den Vater mit seinen Anträgen zu seinen Nachteil zu konzentrieren, ist wichtiger.

  2. Marc 26/06/2023 at 13:01

    Der Klassiker einer Drecks“mutter“ und Entfremderin!
    Ich schätze, wann das ganze restliche Jahr über die Schule am Freitag endete, hatte sie einigermaßen sicher auf dem Schirm …

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