18 UF 22/22 – OLG Karlsruhe: Kein Umgangsrecht für Ex-Partner bei Loyalitätskonflikt des Kindes

OLG Karlsruhe | 30.06.2022 | 18 UF 22/22

Knock-Out
Knock-Out (Symbolbild)

Das OLG Karlsruhe entschied am 30. Juni 2022 (Az. 18 UF 22/22), dass ein nicht leiblicher Elternteil kein Umgangsrecht nach § 1685 Abs. 2 BGB  mit dem Kind erhält, wenn der leibliche Elternteil den Kontakt strikt ablehnt und dadurch ein Loyalitätskonflikt beim Kind entsteht.

Hintergrund der Entscheidung

Im vorliegenden Fall bestand zwischen den Eltern erheblicher Konflikt, ohne ausreichende Aufarbeitung der Trennungsgründe. Die leibliche Mutter verweigerte dem Ex-Partner den Umgang mit dem Kind. Das Gericht befand, dass ein erzwungener Umgang das Loyalitätsgefühl des Kindes beeinträchtigen und somit das Kindeswohl gefährden würde. Daher wurden die Anträge des Ex-Partners auf Umgang abgelehnt.

Bedeutung für das Kindeswohl

Das OLG Karlsruhe betonte, dass der Umgang nur gewährt werden kann, wenn er das Wohl des Kindes nicht gefährdet. In diesem Fall wäre eine friedliche Beilegung der elterlichen Konflikte erforderlich gewesen. Die strikte Ablehnung der Mutter gegenüber dem Ex-Partner hätte jedoch den Loyalitätskonflikt des Kindes weiter verstärkt.

Fazit

Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer harmonischen Elternbeziehung für das Kindeswohl. Ein Umgangsrecht für nicht leibliche Elternteile kann verweigert werden, wenn erhebliche elterliche Konflikte bestehen und der leibliche Elternteil den Kontakt ablehnt, wodurch das Kind in einen Loyalitätskonflikt geraten würde.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Karlsruhe_18-UF-2222_Kein-Umgangsrecht-fuer-Ex-Partner-bei-Loyalitaetskonflikt-des-Kindes-wegen-vehementer-Ablehnung-des-Umgangs-durch-leiblichen-Elternteil.news31991.htm

 

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