18.10.2017 | 5 UF 72/17 | OLG Karlsruhe
Vorinstanz: 4 F 242/16 Familiengericht Villingen-Schwenningen
OLG Karlsruhe: Übernachtung und Ferienumgang dienen dem Wohl des Kindes. 14 tägiger Umgang reicht nicht aus
Bezüglich des Umgangs eines Vaters mit seiner 4 jährigen Tochter, stellte der 5. Senat des Oberlandesgerichts Kalrsruhe klar, das ein 14 tägiger Umgang ohne Übernachtung nicht ausreichend sei und sprach sich für einen regelmässigen Übernachtungsumgang, Ferienumgang und einen zusätzlichen Umgang unter der Woche aus.
OLG Karlsruhe: Übernachtung am Wochenende, 1 Tag unter der Woche und halbe Ferien
Das Oberlandesgericht Karlsruhe gelangte zu der Überzeugung, das es dem Kindeswohl entspricht, einen vierzehntägigen Wochenendumgang mit Übernachtung durchzuführen und zusätzlich in den Wochen, in denen kein Wochenendumgang vorgesehen ist, einen Umgang des Vaters an einem Nachmittag der Woche vorzusehen. Darüberhinaus sprach sich das Oberlandesgericht für eine hälftige Aufteilung der Ferien aus.
In seiner Urteilsbegründung führt das Oberlandesgericht aus:
(…) das bloß ein tagsüber stattfindender Umgang der Ausgestaltung und der Förderung der Beziehung des Kindes zu seinem Vater nicht mehr gerecht werden könne. (…) Ein intensiver und zuverlässiger Kontakt des Kindes festigt zudem nicht nur eine vertrauensvolle Beziehung des Kindes zu seinem Vater sondern birgt auch Chancen für eine persönliche Entwicklung des Kindes und erweitert dessen Erfahrungsschatz. (…) Regelmäßige auch längere Umgangszeiten sind notwendig, um über die Wochenendroutine hinaus gemeinsames Erleben von Vater und Kind auch im väterlichen Lebensumfeld oder in einem gemeinsamen Urlaub zu ermöglichen. Es entspricht daher dem Kindeswohl, Ferienzeiten jeweils zu gleichen Teilen (…) aufzuteilen.
Das (anonymisierte) Originalurteil, können Sie unter dem nachfolgendem Link herunterladen:
Download Urteil 5 UF 72 17 OLG Karlsruhe vaterlos