WF 122/18 OLG Schleswig Umgangsrecht bei Krankheit des Kindes

21.08.2018 AZ 10 WF 122/18 OLG Schleswig

Besteht eine gerichtliche Umgangsregelung, ist diese auch bei Krankheit des Kindes zu beachten.Für die Verweigerung des Umgangs ist eine ärztliche Bescheinigung über die Transportunfähigkeit erforderlich.

Transportunfähigkeit muss glaubhaft gemacht werden

In dem entschiedenen Fall hatten sich die getrennt lebenden Eltern vor Gericht auf eine Umgangsregelung für ihr Kind geeinigt. Als der Vater sein Kind zum Umgang abholen wollte, weigerte sich die Mutter, das Kind herauszugeben. Die Mutter begründete ihre Weigerung mit einer fiebrigen Erkältung des Kindes. Der Vater erhob dagegen Klage beim Familiengericht, das ein Zwangsgeld gegen die Mutter verhängte.

Dagegen legte die Mutter Beschwerde ein. Das OLG Schleswig hat das Zwangsgeld bestätigt. Das OLG stellt klar, dass ein Elternteil dem anderen Elternteil den Umgang nur dann verweigern kann, wenn es an einer Vertretungsmöglichkeit fehlt.
Der bloße Hinweis auf eine fiebrige Erkältung reiche nicht aus. Vielmehr müsse der ablehnende Elternteil ein ärztliches Attest vorlegen. Dieses müsse folgende Angaben enthalten:

1.) Diagnose
2.) voraussichtliche Dauer der Krankheit
3.) Aussage zur Transportunfähigkeit

Nach Auffassung des OLG sollen das Kind und der Umgangsberechtigte während des Umgangs Alltagssituationen erleben. Dazu gehöre auch die Betreuung und Versorgung während der Krankheit des Kindes.

Hinzu komme, dass die Mutter das Kind während der Krankheit zur Großmutter gefahren habe.

Quelle und weitere Infos: https://openjur.de/u/2203765.html

4 thoughts on “WF 122/18 OLG Schleswig Umgangsrecht bei Krankheit des Kindes

  1. Ella 08/02/2024 at 04:03

    Mmmmh, ja alles schön und gut. Schön wenn sich Väter um das wohl ihrer Kinder sorgen! Super! Keine Frage!
    Unser Kind hat Epilepsie, Fieberkrämpfe und Krupphustenanfälle. Ich (nur aus der einseitigensichticht einer Mutter) hab es seit dem die Ärzte alles festgestellt haben, zum Glück wirklich richtig gut im Griff mit all dem. Beim Papa alle zwei Wochen am Wochenende und 1/2 Ferien kommt min. 4 mal im Jahr (wegen Überforderung oder weil es echt nicht easy ist) der Krankenwagen. Der Umgang findet regelmäßig statt, trotz allem!
    Jetzt möchte der Papa Reisepässe und nach USA und Süd- Ostasien in den Urlaub fliegen‍♀️
    Keine Ahnung warum mich das krank macht und was bedeutet es eigentlich das Familienrecht im Jurastudium nicht vorkommt? Danke, an alle Familienrichter die sich trotzdem einlesen und damit befassen. Ich weiß, das bezahlt euch keiner♥️

  2. Marc 26/06/2023 at 12:52

    Was unsere liebe Anna betrifft wäre es sicherlich äußerst interessant, ob sie ihre Ansichten auch aufrechterhalten würde, wenn das Kind während seines Aufenthalts BEIM VATER erkranken würde. Ob SIE dann, in der Praxis, wenn es SIE ganz direkt betrifft, auch sagen würde: „Also in dem Fall sollte das Kind bis zu seiner Genesung auf jeden Fall erst einmal beim Papa bleiben!“.
    Daran habe ich exorbitante Zweifel!
    Ich kann euch ziemlich genau sagen, was passieren würde: Unsere fröhliche, überaus empathische Anna würde mit Sicherheit feststellen, dass das Kind im Krankheitsfall selbstverständlich viel besser bei der MUTTER aufgehoben und versorgt wäre.

    Ich kann diesen ganzen Bullshit nicht mehr hören, lesen, oder was auch immer!

    Viel Spaß euch!
    Marc

  3. Kai 15/05/2023 at 15:39

    Hallo Anna,
    leider ist dein Kommentar ausschließlich aus der Sichtweise einer Mutter. Wer beurteilt denn, wann das Kind beim Vater gut versorgt ist? Du als Mutter! Und da der Vater sehr wahrscheinlich eine andere Versorgungslage bietet als die Mutter ist das Kind damit eben nicht gut versorgt?!
    Offensichtlich konnte die Mutter das Kind allein nicht versorgen, da es das Kind zur Oma gebracht hatte. Ist da der Vater in diesem Fall dem Kind eben dann doch viel Näher als die Oma? Aus Sichtweise der Mutter nicht. Es ist einfach widerlich wie sich die Mütter hier verhalten – ist leider kein Einzelfall.

  4. Anna M. Schön 28/03/2023 at 11:23

    Das allein entscheidende Kriterium sollte doch sein: Was tut dem Kind gut? Im Krankheitsfall: Was fördert seine Genesung – und stört sie nicht etwa noch? Ein Kind ist doch kein Wertgegenstand, dessen Genuss nach einer Trennung beiden „Besitzern“ zu gleichen Teilen und unter allen Umständen sicherzustellen wäre!
    Zu meiner Zeit blieben fiebernde Kinder zuhause im Bett. Heutzutage bringen manche Eltern sie in dem Zustand sogar in die Kita. Wer fragt dabei die Kinder selbst? Ich habe den Eindruck, dass in den letzten Jahrzehnten die Weichen dahingehend gestellt werden, dass die Menschen von kleinst auf ihren Bedürfnissen entfremdet und daran gewöhnt werden sollen, nur noch als optimal verwertbares Humankapital zu funktionieren.

    Es wäre im beschriebenen Fall natürlich besser gewesen, wenn die Mutter den Vater rechtzeitig angerufen hätte, damit er nicht umsonst losfährt, um das gemeinsame Kind abzuholen.

    Wenn das Kind seinen Vater vermisst und gerne mit ihm zusammen sein möchte u n d wenn der Vater das kranke Kind während dieser Zeit gut versorgt (und z. B. nichts mit ihm unternimmt, was die Erkrankung verschlimmern oder die Genesung stören würde), dann würde ich als Mutter mein Kind mit seinem Vater mitfahren lassen, einfach weil es das Recht des Kindes ist und Freude auch seine Abwehrkräfte stärkt. In allen anderen Fällen aber müßte der Vater mit dem Umgang warten, bis unser Kind wieder gesund ist.

    Die Trennung eines Paares – erst recht eines Elternpaares – ist für alle Beteiligten, am meisten aber für die Kinder, sehr belastend und auch mit Ängsten verbunden. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Kinder (und je kleiner sie sind, umso mehr) vor allem zur Ruhe kommen können müssen. Familiengerichte haben leider anderes oft mehr im Blick …

    Ich kenne die näheren Umstände des beschriebenen Falles nicht und also auch nicht, welches Verhältnis das Kind zu seinem Vater hat – der unter den beschriebenen Umständen immerhin vor Gericht zieht. Vielleicht ist das Verhältnis des Kindes zur Oma weniger belastet als das zu seinem Vater und ein Aufenthalt bei ihr seiner Genesung förderlicher ?

    Auf jeden Fall sollte für alle Beteiligten allein maßgeblich sein, was wirklich dem Kind guttut. So schwer das nach einer Trennung auch ist, erwarte ich von zwei erwachsenen Menschen doch, dass sie sich zumindest aufrichtig darum bemühen. Und ohne wegen jeder kleinen vermeintlichen Benachteiligung des eigenen Egos vor Gericht zu rennen.

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