Eine Deutsche Mutter hat kürzlich versucht auf Malta ihr Kind zu entführen, dass rechtmäßig bei seinem Vater lebt. Das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn wurde auf den Vater übertragen. Gegen dieses vermeintliche Unrecht versuchte sich die Mutter nun durch eine Kindesentführung zu wehren und versuchte, den gemeinsamen Sohn gewaltsam zu entführen. Da das 3-jährige Kind natürlich nicht unbeaufsichtigt war, wartete die Mutter ab, bis die neue Freundin ihres Exmann mit dem Kind alleine war und griff dann gewaltsam die neue Freundin des Partners an und versuchte das Kind zu entführen. Dabei verletzte die entsorgte Mutter ihre Rivalin mit einer Elektroschockpistole.
Der Vorfall wurde von einer Video-Überwachungs-Kamera aufgezeichnet. Die mutmaßliche Täterin und ihre mutmaßliche Komplizin werden nun mit einem internationalen Haftbefehl gesucht.
Dieser Fall zeigt, das es nicht nur Männer sind, die gewalttätig sind, sondern das es häufig die Frauen sind, die skrupellos vorgehen und mit Waffengewalt (Elektroschocker) rechtskräftige Gerichtsurteile außer Kraft zu setzen versuchen.
Die Frage, die sich stellt ist, ob die mutmaßliche Täterin genau so bestraft wird, wie Männer, bei denen es leider ebenfalls welche gibt, die ihre Kinder (aus der Obhut der Mutter) entführen. Die Entführung eines Kindes ist durch nichts zu rechtfertigen. Weder Väter noch Mütter haben das Recht, sich über die Justiz zu stellen und Selbstjustiz zu üben. Aus diesem Grund kann die Tat der Mutter durch nichts gerechtfertigt.
Natürlich haben wir Verständnis für die schwierige Situation der Mutter, die für ihr Kind da sein möchte und bei der der Vater durch den Umzug ins Ausland ihr dieses leider erschwert. Von diesem Schicksal sind umgekehrt aber leider auch zahlreiche Väter betroffen.
Am meisten leidet nun aber das Kind. Der Elternteil, der mit dem Kind im Ausland lebt, hat nun den Vorteil das der andere Elternteil sich nicht mehr um sein Kind kümmern kann, weil dieser ja mit einem Haftbefehl gesucht wird. Damit wird die Entfremdung des entsorgten Elternteils perfekt gemacht.
Ursache für Kindesentführung liegt im deutschen Familienrecht
Wir brauchen dringend eine Reform im deutschen Familienrecht. Väter und Mütter sollten von Geburt an das gemeinsame Sorgerecht ausüben. Ein Umzug mehr als 5 km weg vom anderen Elternteil bedarf entweder der Zustimmung durch den anderen Elternteil (oder alternativ durch das Familiengericht, wenn dieser Umzug notwendig und unvermeidbar ist und das Wohl des Kindes nicht darunter leidet) oder dem Elternteil, der mit dem Kind verschwindet, muss der sofortige Entzug der elterlichen Sorge drohen! Nur so lassen sich Umzüge quer durch Europa (um den Umgang mit den anderen Elternteil zu erschweren) und anschließende Kindesentführungen quer durch Europa reduzieren.
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