Begutachtung im Familienrecht ist Freiwillig

 Begutachtung im Familienrecht kann nicht erzwungen werden

Foto Hand mit Geld und Paragraphen
Begutachtung ist freiwillig



Eine Begutachtung im Familienrecht kann nicht erzwungen werden. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofs hatte wir bereits vor kurzem hingewiesen. In einem uns vorliegenden Fall hat sich ein Vater auf dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestützt (hier klicken um zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts BGH 68/09  zum Thema Zwangsbegutachtung zu gelangen) und dem Familiengericht mitgeteilt das er eine erneute Begutachtung ablehnt. Er verwies darauf hin,das seine Erziehungsfähigkeit nicht in Frage zu stellen sei und wies auf das Urteil des BGH hin, das die Möglichkeiten für den Fall erläutert wenn Eltern sich einer Begutachtung verweigern. Der Vater wies das Familiengericht ebenfalls wiederholt auf die Möglichkeiten hin, die der Richter hat, wenn das Gericht aufgrund fehlender Fachkompetenz einen Sachverständigen zur Entscheidungsfindung heranziehen will. Dem Gericht bleibt in diesem Fall nichts anderes übrig als die Eltern im Beisein des Sachverständigen anzuhören und hierzu das persönliche Erscheinen der Eltern anzuordnen.

Beschluss über Begutachtung im Familienrecht ist rechtlich nicht vollstreckbar


Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung hat der Richter sich dann aber scheinbar doch für schlauer gehalten und hat trotz der angekündigten Nichtteilnahme an der Begutachtung einen Beschluss gefasst, in dem er ein Gutachter mit der Entscheidungsfindung beauftragt hat, ein Gutachten einzuholen, das sich mit der Beweisfrage beschäftigen soll ob dem Vater oder der Mutter das alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht oder vielleicht sogar das alleinige Sorgerecht übertragen werden soll. Das ist für diesen Fall aber zunächst erstmal zu vernachlässigen, da sich das Thema Begutachtung im Familienrecht nach unserer Meinung auf alle Beweisfragen erstreckt, egal ob es um Sorgerecht geht oder um das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder um Umgang usw.

Teilnahme an Begutachtung im Familienrecht ist freiwillig

Der vom Gericht vorgeschlagene Gutachter wurde natürlich vom Vater abgelehnt mit der Begründung das er an der Begutachtung nicht teilnehmen werde, sofern die Begutachtung von dem vom Gericht vorgeschlagenen Sachverständigen durchgeführt werden soll. Der Gutachter wurde hierüber nicht informiert sondern erhielt nur vom Gericht die Mitteilung das der Gutachter ein Gutachten über die vom Gericht festgelegte Beweisfrage erstellen soll. Der Gutachter nahm den Auftrag an, schrieb die Eltern an und lud diese jeweils zu einem ersten Gespräch in seine Praxis ein und gab den Eltern hierfür jeweils auch einen Termin mit dem Hinweis, die Eltern mögen sich doch bitte melden falls ihnen der Termin nicht passen würde und man einen neuen Termin vereinbaren wolle oder falls sich sonst irgendwelche Fragen zur Begutachtung ergeben würden. Gerne würde der Gutachter dem Vater auch erklären wie die Begutachtung im Familienrecht funktioniert. Bis dahin ein alltäglicher Vorgang in der täglichen Begutachtungspraxis im Familienrecht

wie funktioniert die Begutachtung im Familienrecht?

Nicht aber so in diesem Fall. Der Vater sah überhaupt keine Veranlassung mit dem Gutachter zu kommunizieren. Warum soll ein Gutachter darüber entscheiden ob und wie oft der Vater sein Kind sehen darf? Der Vater wünschte sich ein Gespräch mit der Kindesmutter um über die Erziehung des Kindes mit der Mutter zu reden und mit der Mutter gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zum Wohl des Kindes herbeizuführen. Ein Gutachter redet nicht mit den Eltern. Ein Gutachter im Familienrecht versucht nicht die Kommunikation der Eltern zu verbessern. Ein Gutachter teilt auf: Guter Elternteil, böser Elternteil. Ein Gutachter spricht mit den Eltern, führt Einzelgespräche durch und macht ein paar Interaktionsbeobachtungen zwischen Eltern und Kind. Hierfür hat der Gutachter eine begrenzte Zeit zur Verfügung und dann schreibt er hinterher sein Gutachten in dem er dem Gericht eine eindeutige Empfehlung gibt. Der Gutachter muss seine Meinung dabei nur irgendwie schlüssig begründen und wenn er z.b. der Meinung ist der Vater ist bindungsintolerant, weil er die Bindungstoleranz der Mutter kritisiert hat, dann hat er seine Begründung gefunden. Das Gericht übernimmt „Die Bindungsintoleranz des Vaters wurde mittels Gutachten festgestellt“ in seine Urteilsbegründung mit auf und damit ist der Fall abgeschlossen.

Begutachtung im Familienrecht: da ist schlechter Rat teuer.

Der Gutachter kann in seinem Gutachten nicht zu der Feststellung kommen das er kein Urteil treffen kann oder mehr Zeit bräuchte um vielleicht erst mit den Eltern zu reden, sondern er muss dem Gericht eine Entscheidungsgrundlage liefern. Der Gutachter muss entscheiden: Vater ODER Mutter. Der Gutachter muss zu einem Urteil kommen, sonst wird er nie wieder vom Gericht beauftragt. In Gutachten im Familienrecht steht manchmal der größte Quatsch, wo man denkt „das kann doch nicht sein“. In einem vaterlos.eu vorliegendem Familienrechtssorgegutachten stellte beispielsweise eine Gutachterin fest, das es durchaus mit dem Kindeswohl vereinbar wäre das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Vater zu übertragen weil dort die besseren Förderungs- und Entwicklungsbedingungen vorhanden wären, weil der Vater nicht nur über die finanziellen als auch über die zeitlichen Resourcen verfügen würde um sich um sein Kind persönlich zu kümmern sondern er darüberhinaus auch noch über die notwendigen Erziehungskompetenzen verfüge. Bei der Kindesmutter stellte die Gutachterin teilweise erhebliche Mängel fest. Jetzt müsste man annehmen das in so einem Fall die Gutachterin auch dazu tendieren würde, dem Gericht zu empfehlen das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den Vater zu übertragen. Die Gutachterin kam aber zu der Erkenntnis das die Kindesmutter nicht die notwendigen finanziellen und  zeitlichen Resourcen habe um Umgangskontakte zu pflegen wenn das Kind beim Vater leben würde und das das Kind dann doch lieber bei der Mutter leben könne und der Vater die Mutter unterstützen könne und im Umfeld der Kindesmutter die notwendigen Förderungs- und Entwicklungsbedingungen installieren soll. Auf Deutsch: Weil die Mutter kein Geld und keine Zeit hat, soll das Kind bei der Mutter leben. Das Gericht folgte dieser zusammenfassenden Darstellung und übertrug der Kindesmutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wie der Kindesvater bei der Kindesmutter die (laut Gutachterin notwendigen) Förderungs- und Entwicklungsbedingungen installieren sollte interessierte weder die Gutachterin noch das Familiengericht. Der Fall war erledigt. Die Gutachterin bekam noch viele weitere Aufträge vom Familiengericht eine Begutachtung im Familienrecht durchzuführen und verdient mit ihren katastrophalen Gutachten weiterhin Geld.

Begutachtung im Familienrecht dient in erster Linie dazu, den Richter zu entlasten

Egal wie kurios die Begründung in einem Gutachten ist: Wichtig sind für den Richter 2 Sachen:

  1. Der Richter spart durch eine Begutachtung im Familienrecht Zeit, weil er keine eigene Beweisführung durchführen muss
  2. Der Richter kann sich in seiner Urteilsbegründung auf das Urteil des Sachverständigen berufen. Als Richter am Familiengericht muss er ja keinen Sachverstand haben und somit kann er nie Fehlurteile treffen.

Einladung zur Begutachtung im Familienrecht: Ab in den Müll?

Also was machte der junge Vater in dem vorliegenden Fall mit dem Brief des Gutachters in dem er zum Gespräch eingeladen wurde? Er machte das aus seiner Sicht einzig Vernünftige und schmiss die Einladung des Gutachters in den Müll. Er machte sich nicht mal die Mühe den Gutachter anzurufen oder ihm seine Entscheidung schriftlich mitzuteilen. Wozu auch? der Vater hatte die Begutachtung abgelehnt und weigerte sich an der Begutachtung teilzunehmen. Der vom Gutachter vorgegebene Termin wurde vom Vater natürlich nicht wahrgenommen und so sass der Gutachter am vereinbarten Termin nachmittags am 27.01.2014 alleine in seiner Praxis und stellte fest „Kein Vater da“.

beauftragter Gutachter informiert Gericht das die Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist

Der Gutachter hatte nun Zeit und schrieb in dieser Zeit noch am selben Tag einen Brief an den Vater, der sogar noch am selben Tag verschickt wurde und dem Vater am nächsten morgen per Post sowohl dem Gericht als auch dem Vater zugestellt wurde. In dem Brief heisst es:

Sehr geehrter Herr XXXXXX

am 10.01.2014 hatte ich Sie für heute um 15 Uhr zu einem ersten Gespräch im Rahmen der Begutachtung eingeladen. Sie haben diesen Termin nicht wahrgenommen, und ich habe auch keine Nachricht bzw. Absage von Ihnen erhalten.

Die Teilnahme an der Begutachtung ist selbstverständlich freiwillig.

Bevor ich Ihnen einen neuen Termin mitteile, bitte ich Sie zunächst um Auskunft, ob Sie sich an der Begutachtung beteiligen möchten oder nicht. Wenden Sie sich dafür bitte schriftlich an meine Praxis oder an das Familiengericht.

Wenn Sie in Bezug auf Ihre Entscheidung Fragen an mich haben, stehe ich Ihnen für eine Rücksprache gerne zur Verfügung.

Eine Kopie dieses Schreibens schicke ich an das Familiengericht

Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Psych. XXXX XXXX

Wer keine Lust auf eine Begutachtung im Familienrecht hat, muss dieses nur dem Gericht mitteilen

Keine Auskunftspflicht gegenüber dem Gutachter

Das Schreiben des Gutachters an den Vater wanderte wieder direkt in den Müll. Das war ja nett vom Gutachter das er den Vater darauf hinwies das er den Termin nicht wahrgenommen hatte. Das wusste der Vater ja von Anfang an und hatte er von Anfang an auch nicht vorgehabt. Und das der Gutachter keine Nachricht bzw. Absage vom Vater erhalten hatte, wusste der Vater auch: Denn der Vater hatte dem Gutachter auch keine Absage erteilt oder eine Nachricht hinterlassen. Wozu auch? Wir sind doch nicht bei Wünsch Dir was. Zwischen Vater und Gutachter besteht kein Beziehung.

Die Mitteilung darüber das die Teilnahme an der Begutachtung freiwillig ist, erstaunt allerdings. Diesem war der Vater sich zwar bereits im Vorfeld bewusst, aber er war sich nicht sicher ob der Gutachter dieses Wissen auch mitteilen würde. Wie der Gutachter aber richtig feststellte: „Die Teilnahme an der Begutachtung ist selbstverständlich freiwillig“. Es gibt also keinen Zwang an der Begutachtung teilzunehmen. Ergänzend würde ich mir diesen Hinweis bereits verpflichtend im Gerichtsbeschluss wünschen. Ähnlich wie bei Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln müssten die Familiengericht verpflichtet werden drauf hinzuweisen, das die Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist. Noch schöner wäre es, wenn jedesmal gleich auf das entsprechendeen BGH Urteil hingewiesen wird, das nicht nur klar festlegt, das die Teilnahme an der Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist sondern das es auch keine Rechtsnachteile gibt, wenn Eltern sich der Begutachtung im Familienrecht entziehen. Viele sinnlose Gutachten blieben unserer Geselschaft erpart.

Es ist nett vom Gutachter das er zur Verfügung steht, wenn der Vater Fragen in Bezug auf seine Entscheidung hat, ob er an der Begutachtung teilnehmen möchte oder nicht. Der Gutachter erhoffte sich wohl das der Vater in Unkenntnis seiner Lage den Gutachter anruft und dann der Gutachter ihn überzeugen könnte das es für ihn nur vorteilhaft wäre wenn er an der Begutachtung teilnimmt und das Gericht sonst zu Lasten des Vaters ein Urteil fällen könnte. (Die übliche Einschüchterungstaktik die man immer wieder hört und in vielen Foren liest. Aber der BGH hat unmissverständlich festgestellt das es keine Nachteile geben darf, wenn man an der Begutachtung im Familienrecht nicht teilnimmt und der BGH hat auch erläutert wie dann zu verfahren ist)

Eine Kopie des Schreibens schickte der Gutachter an das Familiengericht, das das Schreiben dann wiederum dem Vater mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandte. Das Familiengericht forderte nicht mal eine Stellungnahme des Vaters ein sondern sendete es lediglich weiter mit dem 2 Zeiler „erhalten Sie die Anlage mit der Bitte um Kenntnisnahme“. Da der Gutachter ja Recht hat, mit dem was er schreibt, braucht der Vater auch nicht erwidern oder widersprechen. Wir werden weiterhin über diesen Fall berichten. Es ist anzunehmen das nun die Gegenseite das Verhalten des Vaters scharf kritisieren wird, worauf hin dann vom Vater dem Gericht nochmal der Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten gegeben wird.

Keine Vorteile durch eine Begutachtung im Familienrecht

Sie glauben immer noch eine Begutachtung im Familienrecht kann Ihnen keinen Schaden zufügen? Dann schauen Sie sich doch mal folgenden Videobeitrag, der sich insbesondere auch mit der Begutachtung im deutschen Familienrecht beschäftigt. Die gezeigten Fälle sind alltägliche Praxis im deutschen Familienrecht.

Begutachtung im Familienrecht: NEIN DANKE

Fazit: Eltern können Begutachtung verweigern

Anhand diesem Beispiel zeigt sicht, das es möglich ist, sich einer Begutachtung zu entziehen. Dabei sollten die Elternallerdings bedenken, das dann gegebenenfalls ein Gutachten nach Aktenlage erstellt werden kann, bzw. der Richter die Möglichkeit hat, den betroffenen Elternteil vor Gericht vorzuladen um dort die Begutachtung durchzuführen.

Ob eine Begutachtung verweigert (oder nur verschoeben) werden sollte hängt von vielen Faktoren ab und sollte daher wohl überlegt sein. Um die richtige Entscheidung zu treffen ist eine psychologische Beratung nahezu unvermeidbar. In der psychologischen Beratung kann eine Begutachtung auch lösungsorientiert vorbereitet werden, was letztlich (gegebenenfalls mit anderen einzuleitenden Maßnahmen ) die Erfolgsaussichten bei einer Begutachtung extrem erhöht.

Selbst in scheinbar ausweglosen Fällen konnte ich mit einem entsprechenden Coaching sehr gute Erfolge bei Begutachtungen erzielen. Leider gilt nämlich nach wie vor der Grundsatz: Familiengerichtssachen werden über Gutachten entschieden, auch wenn eine Teilnahme an der Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und bleibt .



13 thoughts on “Begutachtung im Familienrecht ist Freiwillig

  1. ... 23/04/2019 at 21:01

    Mein Mann hat mich zweimal verbrügelt, beim dritten Versuch konnte ich entkommen und bin zur Polizei. Mein Mann ist zum Alkoholiker mutiert und auch Drogen hat er konsumiert um seiner Arbeit nachgehen zu können. Bei der ersten Verhandlung hieß es, er duldet ihren Umzug, dafür (im Vergleich) bekommt er das Aufenthaltsbestimmungsrecht, ansonsten müsse man ihm das Kind überlassen. Er wurde direkt gefragt, ob er per Sofort unseren Junior betreuen könnte, er meinte nein, aber das wäre kein Problem, seine Mutter helfe ihm . So kam es das ich den Irrsinn unterschrieben habe. Er verweigert Abstinenztests, was er rechtlich darf, wenn ich medizinisch nichts beweisen kann, hat er nichts. Ich habe das Gericht gewechselt, das selbe Theater. Mein Kind wurde angehört, da meinte dann die Richterin zu meinem Kind, sie bestimme und er „dürfe“ wieder zum Vater, obwohl er mehrfach gesagt hat, er möchte nicht allein zum Vater und gar nicht zur Oma. Die Oma hat auch diverse Probleme, irgendwo muss es ja herkommen. Jetzt soll ich auch dieses Gutachten machen inklusive des Vaters. Der Vater ist mehrfach MPU- pflichtig in Deutschland und der Schweiz wg. Alk und Drogen. Kurz vor der Geburt fing er heftig und massiv an zu trinken, (er war zufällig geworden), was ich nicht wusste, kannten uns da erst knapp drei Jahre, seine Vergangenheit kannte nicht, seine Eltern auch nicht. Er wollte keine Hilfe und ist aggressiv geworden, weil ich mich seinen Leben nicht anpassen wollte. Kind war ein Jahr nicht im Kiga, weil er die Ummeldung nicht zuließ und nur solche Dinge weiterhin. Alle Behörden inklusive Gericht sind auf seiner Seite, anscheinend geht es nur ums Geld…

  2. Stutmann 06/08/2018 at 10:33

    In Lippstadt die Gutachter sind kriminell und falsch und rassistisch

  3. Kirsten 02/10/2015 at 06:52

    Hilfe!
    Ich habe zweimal den gleichen Gutachter vor Gericht bekommen, obwohl ich beim ersten Gutachten bereits gegen ihn vorgegangen bin, bei der zweiten gutachtenvergabe einen Einspruch wegen Befangenheit eingelegt habe und mich dann nun doch von dem arsxhloch begutachten lassen musste… Es darf einem ja nicht negativ ausgelegt werden usw. Wenn man dich weigert….
    Der sogenannte Gutachter ist nur Sozialpädagoge, kein Psychologe!
    Ein bestechlicher skrupelloser Arsch ist das! Fakt ist, die Kinder leben seit 2009 mit mir alleine bzw. Seit 2010 in einem Familienverbund mit meinem jetzigen Mann und seit 2012 auch noch mit ihrer Halbschwester.
    Jetzt hat der Amtsrichter aufgrund des Gutachtens, das mein Exmann mit Sicherheit finanziell gesponsert hat, dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu gesprochen, was das OLG jetzt auf dem Weg ist zu bestätigen!
    Die reißen Kinder aus ihrem Zuhause und nehmen sie aus ebner Familie in der sie sich wohlfühlen und zuhause sind und geben sie zu einem Alleinerziehenden, der sich nie um sie gekümmert hat, der noch nie auf einem Elternabend war, nie ein Schulbrot geschmiert hat, keine Hausaufgaben korrigiert, nix!!!

    Und dieser skrupellose Vater interessiert sich nicht für die Wünsche der Kinder, die wollen das nicht, das ist dem aber egal! Welcher Vater tut so etwas?

    Gutachter sind gefährlich, es müssen dringend Richtlinien her!

    Ich weiß nicht mehr weiter!

  4. Tina 09/06/2015 at 07:32

    Wenn man sich der Begutachtung verweigert, wird einem das Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen. Das haben die Familienrichter untereinander so beschlossen. So ist es mir auch gegangen. Das hat mir auch ein sehr seriöser Gutachter bestätigt. Trotzdem würde ich mich nicht mehr begutachten lassen: Psychologe/Psychiater ist kein Beruf, sondern eine Diagnose!
    Ich hatte einen Alkoholiker als Gutachter!

    • Anja 16/08/2015 at 09:34

      Mit welcher Begründung hat man Ihnen das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen? Nur aufgrund der Ablehnung eines Gutachtens wird einem dies nicht entzogen.

      Danke

      • Kairos 16/08/2015 at 16:39

        Doch, die Ablehnung eines Gutachtens reicht Richtern schon aus, um sogar das gesamte Sorgerecht zu entziehen. Denn es ist im Beschluss tatsächlich zu lesen:
        „Die Mutter stellt ihre eigenen Interessen vor die des Kindes, sonst hätte sie sich begutachten lassen. Die Mutter ist
        vollkommen ichsynton,( findet es ganz normal, sich nicht
        begutachten zu lassen) usw. usf.“

        Der Richter beachtet nicht, dass es im Familienrecht keinen Zwang zur Begutachtung gibt und missachtet höchstrichterliche Entscheidungen dazu. Er meint, wie im Strafrecht vorgehen zu müssen und gibt sich nach Schema F obige Erklärung, die er dazu auch noch vom eigens nach seinen Wünschen beauftragten Gutachter übernimmt.
        Ein solcher Richter ist selbst schon kraft Gesetzes ichsynton, da er sich keine Gedanken zu machen braucht, ob er tatsächlich nach Gesetz und Recht entschieden hat,
        wie grundsätzlich von ihm verlangt.

        Es ist doch heutzutage alles gedeckt, was der Familienrichter anrichtet. Das ist auch dadurch bewiesen,
        dass das nächsthöhere OLG das absegnet, was der Amtsrichter „sorgfältig und eindrucksvoll“ dargelegt hat.
        Auch wenn der nur Phrasen gedroschen hat, keine Beweise
        beibringen konnte – er wütet entsprechend seiner persönlichen Prägung.
        Normalerweise ist gutes Recht nur das, was auch guten Willens gesprochen wird. Im konkreten Falle wäre es angezeigt, zu überprüfen, warum ein Familienrichter,
        eigentlich als „Befrieder“ eingesetzt, so um sich schlägt,
        dass kein Stein auf dem anderen bleibt.
        Wie sinnig erscheint das denn – der beschriebene Richter
        soll „hervorragender Baurechtler“ gewesen sein, bevor er zum Familienrichter wurde.

        Hat er tatsächlich etwas Profundes dargelegt, wenn ein abhängiger Gutachter ihm auf die Sprünge helfen muss, d.h.
        vorkauen, worauf er sich in seinem Beschluss beziehen soll?
        Kann man darunter Richterautorität verstehen?
        Mitnichten. Aber in Deutschland ist man gegenüber der „Recht“sprechung besonders des Familiengerichts machtlos.
        Und es trifft Väter und Mütter gleichermaßen, besonders
        aber die noch lebensunerfahrenen Kinder.

        • Julia 18/08/2015 at 19:41

          Für einen Sorgerechtsentzug gibt es hohe Maßstäbe, die meist nur mit einem Gutachter umzusetzen sind. Richter bedienen sich daher dieser Gutachten um ihren Beschluss Bechwerdesicher zu machen. Ohne Gutachten trauen sich die meisten gar nicht, daher wird viel Druck aufgebaut, damit Eltern sich begutachten lassen.

          Ich kenne nur Fälle bei denen mit Hilfe eines Gutachtens ein Sorgerechtsentzug umgesetzt wurde. Schließlich hat das Gericht keine eigene Sachkunde und muss daher bei einem schwerwiegenden Eingriff auf ein Gutachten zurückgreifen.

          • Kairos 19/08/2015 at 10:59

            Unbewusst haben Sie geschrieben, was
            Sache ist:

            Ein juristischer Laie -Psychologe/Psychiater –
            setzt in seinem Verständnis Juristisches um, die Verantwortung über die Entscheidung wird vom Richter auf den Psychologen übertragen.
            Im Grunde entscheidet dann damit der Psychologe und nicht der Richter.

            Der Gutachter bekommt den Auftrag vom Gericht,
            einem vom Gericht angenommenen juristischen Tatbestand bestätigen zu lassen, obwohl der Psychologe/Psychiater zumeist nicht gleichzeitig auch Jurist ist.
            Ein Richter lässt sich einen Beweis für etwas schaffen, dass anderweitig nicht zu beweisen ist, von jemandem, der juristisch also wenig Ahnung hat.
            Das ist doch praktisch!
            Und die Betroffenen machen auch noch mit, indem sie sich begutachten lassen, weil sie meinen, sie könnten den Gutachter so günstig stimmen, dass schon das Richtige für sie herauskommt.

            Erst wenn das nicht der Fall ist, sehen sie, was da geschehen ist und dass man auch juristisch danach meist nichts mehr machen kann, denn Beweis ist Beweis!

            Gutachten sind nicht obligat, werden jedoch dazu gemacht, wenn man einfach annimmt, nur ein Beschluss auf Grundlage eines Gutachtens sei „beschwerdesicher“.

            Gutachten sind ein Unding!

            Obwohl es heißt, dass eine Zwangsbegutachtung
            im Familienrecht nicht vorgesehen ist, wird diese doch heute schon tagtäglich praktiziert.

            Es wird gedroht und zum Nachteil ausgelegt, Fakten werden verdreht und/oder nachteilig ausgelegt.
            Gutachten sind schlimmer als Vorstrafen – sie haften ein Leben lang als Makel an und tun ihre Wirkung.
            Selbst nach vielen Jahren können sie wieder hervorgekramt und eingesetzt werden.

            Da gibt es bei Ablehnung der Begutachtung halt Gutachten, die ohne Mitwirkung und Zustimmung über den zu Begutachtenden gefertigt werden, egal, ob der will oder nicht.
            Das ist nichts als Zwang, wenn ein Richter einen Beweisbeschluss über die Erstellung eines Gutachtens erlässt, gegen den man praktisch gar nichts machen kann!

            Wacht doch endlich auf – nur wenn die Masse sich nicht mehr begutachten lässt, sich nicht einschüchtern lässt und gegen Zwangsbegutachtungen vorgeht, wird sich etwas ändern können.
            Wenn wir ganz konform die Meinung und Vorgabe übernehmen, dass ein Gutachten immer die absolute „Wahrheit“ über Familienstrukturen und Persönlichkeiten abbildet und dass daraus nur die absolut „richtigen“ juristischen Beschlüsse fließen,
            wenn wir also pauschal annehmen, dass jeder Beschluss über einen Sorgerechtsentzug auch den strengen Anforderungen über eine sorgfältigste Prüfung gerecht wird,
            dann sind wir alle auf dem Holzweg.
            Ein Gutachter mit einem bestimmten Auftrag kann in einem Moment zum Schicksal werden, obwohl Begutachtungen nie absolut und objektiv sein können.
            Bei gleicher Faktenlage kommt nicht ein Psychologe zum selben Ergebnis wie der andere, wenn nicht schon ein Gutachten vorliegt oder die Begutachtungsrichtung bekannt ist.

            Begutachtungen durch Psychologen/Psychiater haben insbesondere im Familienrecht nichts zu suchen!

  5. peter 03/02/2015 at 18:43

    Bei demjenigen Elternteil der sich der Kommunikation mit dem anderen Elternteil verwehrt und der die Beratungsgespräche abbricht wird die Erziehungskompetenz in Frage gestellt……… Der Richter hat beide Elternteile VERPFLICHTET Gespräche bei der städtischen Erziehungsberatungsstelle zu machen, ich als Vater bin bisher 16-Mal allein dort gewesen und habe im gesamten Zeitraum von bisher 15 Monaten systematisch und regelmässig Strafanzeigen von dem eigentlichen Gesprächspartner bekommen. Das wird dann vom Familiengericht und der Gutachterin auch noch damit belohnt daß der Richter entscheidet die Kinder sollen zur Mutter ……
    Gutachten für’s Familiengericht ? NEIN DANKE ! ! ! !

  6. Kevin 07/03/2014 at 15:29

    Ein Gutachten kann nicht angefochten werden. Es kann natürlich kritisiert werden. Das muss natürlich innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Dann muss man die Fehler des Gutachtens aufzeigen und ein Obergutachten vorschlagen. Dieses wird dann meist allerdings vom Richter abgelehnt. Man kann natürlich auch ein eigenes Gutachten beauftragen. Allerdings ist das Gericht nicht gezwungen ein Obergutachten zu beauftragen oder das eigene Gutachten überhaupt zu lesen, geschweige denn zu bewerten!
    Das Gericht kann zum Beispiel (und davon gibt es genug Fälle) einfach sagen „die Gutachterin ist für ihre guten Gutachten gerichtbekannt“ und damit ist Sache erledigt.

    Es ist schwer aus der Nummer wieder rauszukommen und wenn überhaupt ist dieses nur mit viel Mühe und Kosten verbunden.

    Ich kann dem Artikel daher nur zustimmen und dringend von einer Begutachtung abraten.

    Ein intelligenter Richter erkennt auch so welcher Elternteil sich um das Kind bemüht und welcher nicht. Im übrigen gibt es auch noch den Verfahrensbeistand und das Jugendamt, die aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation ein Urteil abgeben können müssten. Schaffen diese das nicht, dann sollten diese sich einen anderen Beruf suchen.

  7. Jürgen P. 01/03/2014 at 22:50

    Hallo, interessanter link. Heißt das auch, dass man das Gutachten anfechten und so für nichtig erklären kann?? Denn auch ich habe, fast genauso wie beschrieben, mein Gutachten bekommen. Bei mir, dem Vater ist (fast) alles 100prozentig gut, bei der Mutter gibt es einige bedenken… doch man zieht es vor, da das Kind unter anderem die Mutter ein wenig vermisst, das Umgangsrecht der Mutter vorzuziehen. Lächerlich und das ganze Gutachten widerspricht sich!! Und da es mit Verträgen und ähnlichen Sachen wie „Gutachten“ eine vorherige und genaue Aufklärung erfolgt werden MUSS, bin ich (oder wir) hier betrogen worden. Auf gut Deutsch: Uns wurde mit dem Druck, dass durch diese Begutachtung bessere Chancen für das Umgangsrecht entstehen könnten, eine Falschaussage gemacht. Dies ist rechtlich ein „nichtzustande gekommener Vertrag“ und arglistige Täuschung der Tatsache. Bitte um Rat und Hilfe, ob und wie man einen Einspruch dagegen machen kann. Das Urteil steht seit 8 Monaten fest, dass das Kind zur Mutter das Umgangsrecht bekommen hat. Danke schonmal!!

  8. Gudrun Maier 28/02/2014 at 13:03

    Begutachtung nein Danke! Ich verstehe nicht warum es hier keinen Aufschrei gegeben hat. Erinnern wir uns doch mal an den Fall Mollath, der zwar viele Jahre im Knast saß aber kein Einzelfall ist. Gutachten sind gefährlich und zwar nicht für die psychisch kranken sondern für alle denen man was anhängen kann! Gutachten sollen nur dazu dienen um eine eventuelle Unfähigkeit festzustellen! Denn grundsätzlich geht man erst mal davon aus das die Leute erziehungsgeignet sind. (Denn sonst würde man denen ja sofort das Kind wegnehmen) also muss man mittels Gutachten versuchen irgendetwas zu konstruieren um auch Eltern die eigentlich erziehungsgeignet sind die Kinder wegnehmen zu können! Wenn man erst mal den einen Elternteil aus dem Weg geräumt hat, ist es leichter dann das psychisch geschädigte Kind aus der Familie zu nehmen. Väter und Mütter lasst Euch doch nicht ständig gegeneinander ausspielen! Hört auf Euch in den Krieg schicken zu lassen. Was hier gemacht wird mit den Gutachten ist die Eltern in einen Krieg zu schicken, damit diese sich gegenseitig zerfleischen und am Ende braucht man den dann geschwächten Eltern nur noch das Kind wegnehmen.

  9. Karl Jäger 19/02/2014 at 17:29

    ich kann vaterlos hier nur zustimmen, ich dachte wenn ich freiwillig bei der Begutachtung mitmache, das ich dann einen Vorteil habe, aber was die Gutachterin dann daraus gemacht hat, ist lächerlich und führte dazu das ich meine Kinder nicht mehr sehen darf. Da fragt man sich wirklich ob die Gutachter noch bei Verstand sind.

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