Ingrid Mayer-Bouxin Gutachterin im Familienrecht in Mainz und Umgebung
Ingrid Mayer-Bouxin ist Gutachterin im Familienrecht in Mainz und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.
Ingrid Mayer-BouxinDiplompsychologin
Psychologische Praxis
Walpodenstr. 18
55116 Mainz
Tel.: 06131/233178
Dipl. Psych. Inge Mayer-Bouxin Falschdiagnose Kindesmissbrauch
In einem Fall in den 90er Jahren hat die Gutachterin Inge Mayer-Bouxin einen „Kindesmissbrauch“ diagnostiziert, obgleich es diesen Kindesmissbrauch offensichtlich wohl nicht gegeben hat. Die fragwürdige Gutachterin wurde dann vom Gericht auch ausgetauscht. Obgleich die Gutachterin Inge Mayer-Bouxin in ihrer fanatischen Jagd auf angebliche Täter die Tat angeblich mit ihrem Gutachten bestätigen wollte, wurden die zu Unrecht Angeklagten freigesprochen.
Quelle: Spiegel 13/1998
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-7851222.html
Gutachten von Ingrid Mayer-Bouxin in der Kritik
Der systematische Familientherapeut Peter Thiel hat Fehler und Unregelmässigkeiten in den Gutachten von Ingrid Mayer-Bouxin festgestellt und seine Gutachtenkritik auf der Internetseitewww.system-familie.de veröffentlicht gehabt.
Die Gutachterin Ingrind Mayer-Bouxin hat jedoch eine Zensurverfügung gegen die Veröffentlichung der Gutachtenkritik erwirkt, so das die Fehler im Gutachten von Ingrid Mayer-Bouxin nicht mehr öffentlich abrufbar sind.
Väternotruf rät von Ingrid-Mayer-Bouxin ab
Frau Mayer-Bouxin empfiehlt u.a., einem Trennungsvater das Sorgerecht zu entziehen, mit der Begründung, durch den Sorgerechtsentzug Spannungen in der Familie zu reduzieren und den Beteiligten die Möglichkeiten zu geben, zur Ruhe zu kommen. Die siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts lassen grüßen.Von einer Beauftragung der Inge Mayer-Bouxin rät der Väternotruf dringend ab.
www.vaeternotruf.de/landgericht-mainz.htm
Fragen zu Sachverständigengutachten Ingrid Mayer-Bouxin
Das Familiengericht hat Frau Ingrid Mayer-Bouxin als Sachverständige bestellt. Frau Ingrid Mayer-Bouxin soll ein Gutachten für das Familiengericht erstellen. Wie geht es jetzt weiter und was muss ich über Sachverständigengutachten von Ingrid Mayer-Bouxin wissen?
Welche Aufgabe hat die Sachverständige?
Die Aufgabe eines/einer Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen. Die Mehrzahl der Richter verfügt nämlich „nur“ über ein Jurastudium und hat sich mit Fragen der Kindererziehung oder Kindeswohl im Studium eher weniger beschäftigt. Im Jurastudium geht es ja auch vorrangig um Jura und nicht um Kindererziehung. Die mangelnde Kompetenz eines Richters ist deswegen auch kein Ablehnungsgrund. (vgl. OLG Celle 10 WF 372/12 )
Juristen (z.b. Familienrichter und Anwälte) verfügen daher im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand um über das Kindeswohl alleine entscheiden zu können und bemühen sich daher dem Sachverstand eines/einer Sachverständigen.
Ein Richter sucht sich dann also eine(n) Sachverständige(n), den/die er für geeignet hält. Der/die Sachverständige wird also zum/zur Sachverständigen, weil er/sie durch das Familiengericht zum/zur Sachverständigen bestellt wird.
Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben und er das Gutachten nachvollziehen kann und er keine Zweifel an dem Sachverständigengutachten hat)
Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?
Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familienrechtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, das es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologische Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.
75% aller Gutachten sind mangelhaft
75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.
Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.
Ingrid Mayer-Bouxin kann Eltern für Erziehungsunfähig erklären
Im Rahmen der familienrechtlichen Begutachtung kann es dazu kommen, das eine Sachverständige wie z.b. Frau Ingrid Mayer-Bouxin liebevolle und verantwortungsbewusste Eltern auf einmal für erziehungsunfähig erklärt und den Eltern (bzw. einem Elternteil) in der Folge der Kontakt/Umgang mit ihren Kindern erheblich eingeschränkt oder verweigert wird.
Muss ich an der Begutachtung teilnehmen?
Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung durch eine Sachverständige im Familienrecht entziehen. Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)
Soll ich die Begutachtung also verweigern?
Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Das Familiengericht könnte dann entweder entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit die Sachverständige Ingrid Mayer-Bouxin Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder die Sachverständige Ingrid Mayer-Bouxin kann ihr Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also nicht immer sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen und hängt vom Einzelfall ab.
Muss ich alleine zur Begutachtung hingehen oder darf ich einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?
Sie müssen nicht alleine zu der Sachverständigen Ingrid Mayer-Bouxin hingehen um sich dann begutachten zu lassen. Es steht Ihnen frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein.
Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung durch Ingrid Mayer-Bouxin dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das die Sachverständige Ingrid Mayer-Bouxin in ihrem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen die Sachverständige auszusagen. Das gilt natürlich auch dann, wenn die Sachverständige wichtige Sachverhalte weggelassen oder frei erfunden hat.
Sollte ich mich auf eine Begutachtung durch die Sachverständige Ingrid Mayer-Bouxin vorbereiten?
Ja. Einer der größten Fehler, den Sie machen können, ist sich nicht auf eine Begutachtung vorzubereiten. Auf wichtige Termine sollte man sich immer vorbereiten. Und eine Begutachtung ist ein sehr wichtiger Termin. Immerhin geht es um Ihre Verantwortung als Eltern (bzw. als Elternteil).
Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Wer sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, der bereitet sich auf das Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls auf einen Einstellungstest vor. Wenn Sie in einem Sportverein sind, trainieren Sie wahrscheinlich auch jede Woche mindestens 1 oder 2 mal um sich auf Spiele oder Wettkämpfe vorzubereiten. Selbst auf die Geburt eines Kindes bereitet man sich auf irgendeine Art und Weise in aller Regel irgendwie vor. (Fachliteratur kaufen, Geburtsvorbereitungskurs, Wohnung einrichten usw…)
Vielleicht sind Sie ja auf dieser Seite genau deswegen gelandet, weil Sie dabei waren sich auf die Begutachtung vorzubereiten und weil Sie in einer Suchmaschine nach Ingrid Mayer-Bouxin gesucht haben.
Sie haben also erkannt, das Sie sich vorbereiten müssen. Daran bestehen auch keine Zweifel. Nur dumme naive, ganz schlaue oder oberschlaue Eltern verzichten auf eine Vorbereitung einer solch wichtigen Angelegenheit.
Zur optimalen Vorbereitung der Begutachtung bieten wir Ihnen unsere professionelle Unterstützung an.
Was mache ich, wenn das Gutachten der Sachverständigen Ingrid Mayer-Bouxin negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?
In diesem Fall sollten Sie nicht auf die Anhörung der Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und (über Ihren Anwalt) die Anhörung der Sachverständigen Ingrid Mayer-Bouxin vor dem Familiengericht beantragen, damit diese zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und Ihnen ihr Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Auf die Anhörung der Sachverständigen sollten Sie sich ebenfalls vorbereiten. Auch hierfür können wir Ihnen unserer professionelle psychologische Unterstützung anbieten.
Wenn ich gegen das Gutachten von Ingrid Mayer-Bouxin vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?
Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht auf jeden Fall. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an. Das Familiengericht muss sich mit Einwänden die sich aus einem Privatgutachten und / oder einer fachkundigen Stellungnahme ergeben auf jeden Fall beschäftigen. Viel wichtiger als eine (oder mehrere) fachkundige Stellungnahmen bei Gericht einzureichen, ist aber sich nicht nur juristisch beraten zu lassen, sondern auch psychologische Beratung in Anspruch zu nehmen um bisherige Kommunikationsfehler (die aufgrund der gerichtlichen Auseinandersetzung entstanden sind) zu korrigieren und zu erreichen, das Sie als betroffener Elternteil wieder gemeinsam mit dem anderem Elternteil zurück in die elterliche Verantwortung gebracht werden.
Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?
Das Verfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.
Um das Gericht also davon abzuhalten das Gutachten von Frau Ingrid Mayer-Bouxin gleichwohl für verwertbar zu halten, obwohl es vielleicht einige Zweifel gibt, ist es notwendig, das Sie fit sind und sich dabei nicht nur auf eine fachkundige Stellungnahme verlassen. Die psychische Belastung ist extrem hoch und führt dann meistens zu kleinen aber unverzeihlichen Fehlern. Und diese Fehler reichen dann am Ende häufig dazu aus, um die im Sachverständigengutachten enthaltene Empfehlung doch per Beschluss anzuordnen. Kurzum: Das Gericht findet also Gründe, warum es das Gutachten trotz berechtigter Zweifel gleichwohl für verwertbar hält.
Bitte denken Sie immer daran, das wenn ein rechtskräftiger Beschluss erfolgt ist, das es dann nahezu unmöglich ist, diesen Beschluss außer Kraft zu setzen.
Holen Sie sich also rechtzeitig Hilfe wenn bei Ihnen ein Sachverständigengutachten ansteht, bzw. wenn Sie gegen ein mangelhaftes Sachverständigengutachten vorgehen wollen.
Warum ist es so schwierig, gegen ein mangelhaftes Sachverständigengutachten vorzugehen?
Wenn Sie gegen ein mangelndes Sachverständigengutachten vorgehen wollen, stehen Sie ziemlich alleine im Gericht. Auch wenn Sie z.b. 1, 2 oder mehrere fachkundige Stellungnahmen vorlegen und Sie Ihre Zweifel am Gutachten lautstark äußern, wird es Gerichte geben, die der Empfehlung des Sachverständigengutachtens folgen. Das ist auch ganz natürlich. Denn die Gegenseite, das Gericht, der Verfahrensbeistand, das Jugendamt und natürlich die Sachverständige selbst sind sich über die Verwertbarkeit des Sachverständigengutachtens im schlimmsten Fall einig und finden gemeinsam genügend Gründe, das Sachverständigengutachten auch bei Zweifeln zu verwerten. Es steht also 5:1. Rechnet man die Anwälte mit dazu, dann steht es 6:2 oder 6:1 oder 5:2.
Sie sind aufgrund dieser Gemengelage also in einer deutlich schwächeren Position. Sie müssen dann also mit Ihrem Anwalt gemeinsam die anderen 5 Parteien davon überzeugen, das Sachverständigengutachten von Frau Ingrid Mayer-Bouxin nicht zu verwerten. Wenn es ganz dumm läuft, müssen Sie Ihren eigenen Rechtsbeistand ebenfalls noch überzeugen mit den richtigen Argumenten gegen das Sachverständigengutachten vorzugehen. Anders als bei einem Zivilgericht gilt hier nicht „im Zweifel für den Angeklagten“. Der Richter muss/will einen Beschluss fassen. Wenn Sie den Richter davon überzeugen wollen, das er das Sachverständigengutachten (das er in Auftrag gegeben hat und von dem er überzeugt ist) nicht als Grundlage für eine Entscheidung macht, dann ist das ein enormer Kraftakt und stellt eine enorme psychische Belastung dar und Sie müssen dem Richter eine Alternative bieten, die dem Wohl des Kindes besser gerecht wird.
Unsere Erfahrung und unser Coaching hilft Ihnen und macht Sie fit, sich gegen ein mangelhaftes Gutachten zur Wehr zu setzen.
Das Gutachten, das mich betraf, trug ein Datum, das noch vor dem Begutachtungstermin lag, d.h. das Gutachten war schon fix und fertig geschrieben, bevor mich diese Frau überhaupt getroffen hatte. Als sie kam, päsentierte sie als erstes die Zahl, wieviele Gutachten sie schon erstellt habe, so als ob die Menge etwas über die Qualität aussagen könnte.
Das Gutachtenergebnis war verhehrend für mich und meine Familie und widersprach allem, was die sonstigen beteiligten Stellen zum Verfahren beizutragen hatten, die mich über einen langen Zeitraum kennen gelernt hatten. Es widersprach vor allem der Einschätzung meiner langjährigen Psycho-Therapeutin, die ich in anderem Zusammenhang konsultiet hatte, und die in einem Zeitraum von fast zwei Jahren in enger Zusammenarbeit in keinster Weise Hinweise für die im Gutachten von Frau Mayer-Bouxin behauptete Diagnose gewonnen hatte.
hallo leute , helft mir bitte . diese fau soll zu uns kommen und einglaugwürigskeits gutachten bei meiner tochter machen , und bei mir ein erziehungsgutachten , wie soll ich mich jetzt verhalten , und was soll ich tuen . bitte um antwort
Es ist für mich nicht nach vollziehbar, was ich hier über die von mir äußerst geschätzte Frau Mayer-Bouxin lesen muss.
Als Lehrer, der über 40 Jahre als Klassenleiter in den Klassen 1-9 unterrichtet hat, weiß ich, wie schwer einer Familie , die sich nicht mehr versteht zu helfen ist. Jeden Morgen konnte ich bei Kindern aus einem problematischen Elternhaus erspüren, wie es um den häuslichen Frieden steht. Die vielen Elterngespräche halfen wenig.
Ich kenne Frau Mayer-Bouxin seit über 30 Jahre und hole mir immer wieder bei ihr Rat.
Meine Meinung: Eine Top-Frau, die auch einmal den Finger in die Wunde legt und den“blinden Fleck“ findet.
Ich weiß, dass sie auch anderen Menschen in meinem erweiterten Bekanntenkreis professionell geholfen hat.
Ich weiß aber auch, dass ihr Beruf, den sie berufen ausübt ,einer der schwierigsten ist.
Ich bin von Frau Mayer-Bouxin seit Jahr und Tag restlos begeistert.
Gerade diese kritischen Kommentare sprechen für ihr großes berufliches Engagement.
Von dieser Dame rate ich dringend ab. Wer hat es erlebt, dass ein Gutachten in 22 Tagen fertig war? So sah es aber auch aus.
Sie stellt Kindern Suggestivfragen, die diese nur mit „ja“ oder „nein“ beantworten können, im Gutachten steht dann der Satz in wörtlicher Rede, den die Kinder gesagt haben sollen.
Fiktives Beispiel:
M.-B. fragt: „Hast du den Garten umgegraben?“ Kind antwortet mit „ja“. Im GA steht: Kind sagte aus: „Ich habe den Garten umgegraben.“
Was man daraus alles machen kann, kann man sich denken.
Frau Mayer-Bouxin stellt sich bei Gerichten folgendermaßen dar:
Diplom-Psychologin – Klinische Psychologin BDP
Psychologische Psychotherapeutin für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Anerkannte Verhaltenstherapeutin DGVT
zugelassene Psychotherapeutin für tiefenpsychologisch fundierte Verfahren bei der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinhessen
BDP (Bund Deutscher Psychologen) Dort ist sie KEIN Mitglied, wie ihre Aussage wohl suggerieren soll.
Macht ja was her u. Richter überprüfen nicht.
Sie hat die Approbation für Erwachsene, nicht speziell für Kinder u. Jugendliche., lt. Auskunft der Psychotherapeutenkammen RLP. Auch ist es verwunderlich, dass sie ihre Gutachtertätigkeit bei der PTK nicht angemeldet hat. Würde doch ihr Berufsbild aufwerten.
Sie erstellt allerdings kinderpsychologische GA, bezeichnet Kinder als narzisstisch, als wäre es eine Krankheit, was ausdrückt, dass man deren Wunsch u. Willen keinen Raum geben muss.
Kinder sind von Natur aus narzisstisch. Besonders schlimm die Aussage, wenn es sehr soziale Kinder betrifft, was schon nicht harmoniert.
DGVT -Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie
Auch hier die Frage, ob sie sich überhaupt als „Anerkannte Verhaltenstherapeutin DGVT“ bezeichnen darf. Zumindest wird das jetzt vom DGVT überprüft.
Wenn man den Namen bei Google eingibt kommt auch einiges aus ihrer Vergangenheit zutage.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-7851222.html
Und dabei fallen mir doch glatt wieder die Suggestivfragen ein, die sie Kindern stellt.