Frontal 21: Fragwürdige Gutachten
75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin, die dem ZDF-Magazin Frontal21 exklusiv vorliegt. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Studien vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.
„Ich habe alles für meine Kinder getan“
So auch im Fall von Ramona Müller*: Vor eineinhalb Jahren nahm das Jugendamt der Mutter die drei Kinder weg. Seitdem leben Thilo* (9 Jahre), Björn* (8 Jahre) und Heiko* (7 Jahre) im Heim. Grundlage für die Gerichtsentscheidung war ein psychologisches Gutachten.
Entgegen der Einschätzung von Ärzten, Kindergarten und Schule kam der Gutachter zu dem Schluss: Die Mutter könne keine Grenzen setzen und verhindere außerdem den Kontakt zum Vater. Vor ihrem Ex-Mann, einem wegen Vergewaltigung verurteilten Alkoholiker, war Ramona Müller zuvor mit den Kindern geflohen. „Ich habe alles für meine Kinder getan und immer mein Bestes gegeben“, so die Mutter. „Das bestätigen mir auch die Ärzte.“ Trotzdem habe man ihr die Kinder weggenommen. Der Gutachter, ein Psychologe, zog seine Schlüsse unter anderem aus einem umstrittenen Tintenklecks-Test. Ramona Müller musste beschreiben, was sie auf den verschiedenen Klecks-Bildern sieht. Professor Leitner hat im Auftrag des Kinderschutzbundes das Gutachten analysiert. Das Ergebnis ist eindeutig: Es sei „in vielfacher Weise spekulativ“ und methodisch sowie wissenschaftlich „völlig unzureichend und inakzeptabel“. Auf Anfrage von Frontal21 wollte sich der Gutachter dazu nicht äußern.
Lukratives Geschäft für Gutachter
Unabhängig von der Qualität seiner Arbeit ist es für ihn ein lukratives Geschäft. So hat derselbe Gutachter in einem anderen Fall, der Frontal21 ebenfalls vorliegt, fast 13.000 Euro abgerechnet – eine Summe, die weit über den sonst üblichen Sätzen liegt. Und das, obwohl das Gutachten so erhebliche Mängel hatte, dass das Gericht es bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigte. „Dass für ein qualitativ völlig unzureichendes Gutachten solche horrenden Summen abgerechnet werden, ist inakzeptabel.“ Leitner warnt: „Weil die Eltern die Kosten oft nicht tragen können, zahlt am Ende der Steuerzahler den Preis für solche Machwerke.“ Die schlechte Qualität vieler Gutachten in Familienrechtsfragen beklagen Experten seit Jahren. Die Bundesregierung hat sich vor zwei Jahren im Koalitionsvertrag verpflichtet, nun endlich eine Lösung zu finden. Mittlerweile liegt der Gesetzentwurf des Justizministeriums vor. Darin sind „Qualifikationsanforderungen für Sachverständige“ vorgesehen. Außerdem soll die Auswahl der Gutachter durch das Gericht besser begründet werden.
Richterliche Fehlentscheidungen
Für den Familienrechtsexperten Jürgen Rudolph, der fast 30 Jahre als Familienrichter tätig war, „ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch lange nicht ausreichend“. Denn in der Praxis werde sich durch die geplante Reform kaum etwas ändern: „Es gibt nach wie vor keine Standards zur Erstellung der Gutachten. Außerdem können die Richter die Gutachter weiterhin völlig willkürlich auswählen.“ Doch die meisten Richter seien in Familienangelegenheiten überhaupt nicht ausgebildet. „Deshalb verlassen sich Richter in Rechtsfragen, die sie selbst beantworten müssten, ganz oft auf die Gutachter.“ Am Ende übernehme keiner die Verantwortung. Die Folgen: jahrelange Rechtsstreitigkeiten um mangelhafte Gutachten und richterliche Fehlentscheidungen – ohne Rücksicht auf diejenigen, um die es eigentlich gehen sollte: die Kinder.*Namen geändert
Quelle und Video: http://www.zdf.de/frontal-21/studie-75-prozent-aller-familiengutachten-mangelhaft-elternn-verlieren-das-sorgerecht-39990294.html
Richter, Angestellte der “ Jugendhilfe“ und/oder fehlerhafte Gutachten sollten nicht Familien zerstören dürfen!
Richter, Verfahrensbeistände, Angestellte beim Jugendamt bzw. bei der “ Jugendhilfe“ sollten wie Sachverständige / Gutachter emotional und fachlich geprüft werden, ob sie familienfreundlich arbeiten können, bevor sie bei Familien dazwischengreifen / urteilen.
Ich habe am 8.11.2016 einen Termin, bei dem es um ein familienpsychologisches Gutachten geht. Wenn ich das hier so lese, sollte ich wohl darauf bestehen, dass eine Tonaufnahme von dem Gespräch gemacht wird. Sonst kann man sich, im Fall, dass der Gutachter Dinge falsch interpretiert, nicht wehren.
Man kann nicht gezwungen werden, an einer familienpsychologischen Begutachtung teilzunehmen. Hierzu fehlt die Gesetzesgrundlage.
Wenn man teilnimmt, sollte man mit Beistand dorthin gehen. Der kann notfalls beeiden,
was er gesehen und gehört hat. Wenn eine Tonbandaufnahme genehmigt wird, wäre das
zusätzlich vorteilhaft.
Genau so läuft es, wie hier im Artikel beschrieben. Die Kosten für fehlerhafte Gutachten müssen auf den Verursacher fallen! Richter die unfähig in diesem Job sind und sich nur auf Gutachten verlassen, gehören abberufen!!!
Hallo Betti,
Da stimme ich dir voll zu. Ein Richter, der unfähig ist selbst zu entscheiden sitzt im Amtsgericht Hersbruck.
Wollt ihr das wirklich? Wollt ihr wirklich, dass Richter selbst beurteilen, wie ein Straßenverkehrsunfall passiert ist? Welche Krankheit ein Patient hatte? Ob die Statik eines Gebäudes richtig ist oder nicht? Ob ein Mensch eine psychische Erkrankung hatte oder nicht? Soll der Richter selbst Blut abnehmen und den Blutalkoholwert bestimmen? Soll der Richter selbst beurteilen, ob ein Kind Entwicklungsdefizite aufweist, ob Eltern erziehungsfähig sind, ob Väter gewalttätig oder Mütter emotional-missbrauchend sind?
Oder wollt ihr lieber, dass das ein Experte vom Fach beurteilt und der Richter versucht, sich auf der Tatsachengrundlage eine Meinung zu bilden?