14 UF 135/14 | OLG Hamm: Begleitperson bei Begutachtung erlaubt

103.02.2015 | 4 UF 135/14 | OLG Hamm

OLG Hamm: Bei gerichtlich angeordneter Untersuchung durch psychologischen Sachverständigen ist Begleitperson erlaubt

Foto Hand mit Geld und Paragraphen
Urteil OLG Hamm: Bei gerichtlich angeordneter Untersuchung durch psychologischen Sachverständigen ist Begleitperson erlaubt

Wird in einer familienrechtlichen Auseinandersetzung ein Gutachten angeordnet und nehmen die Eltern freiwillig an der Begutachtung teil, haben die Eltern das Recht zu der Begutachtung eine Begleitperson mitzunehmen.

Dieses hat das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 14 UF 135/14). am 03.02.2015 entschieden. (Vollständiger Erlass z.b. bei  Juris unter diesem Link abrufbar)

Da der Kindesvater bereits in erstinstanzlicher Verhandlung mit der selben Gutachterin zu tun hatte und negative Erfahrungen gemacht hatte, wollte der Vater sich zur Begutachtung einen unabhängigen Zeugen mitnehmen. Nur so wäre es ihm möglich gewesen Falschaussagen der Gutachterin wirkungsvoll widerlegen zu können.

Begleitperson darf durch Gutachterin nicht abgelehnt werden

 

Die Gutachterin lehnte dieses Begehren des Kindesvaters zunächst ab.

Begleitperson bei Begutachtung als Zeuge zulässig

Zu Unrecht wie die Hammer Oberlandesrichter feststellten und die Gutachterin anwiesen, die Begutachtung des Kindesvaters in Anwesenheit des Zeugen durchzuführen.

Begleitperson darf sich nicht in die Begutachtung einmischen

Dem Zeugen wurde dabei gestattet, sich in angemessener Hörweite aufzuhalten, sich jedoch nicht an der Begutachtung zu beteiligen.

Mit diesem Schritt werden die Elternrechte gestärkt. Ohne Zeugen haben Gutachter sonst nämlich grundsätzlich die Möglichkeit Sachverhalte in ihr Gutachten aufzunehmen, die nicht der Wahrheit entsprechen.

Um einer Manipulation des Gutachtens durch den Sachverständigen entgegenzuwirken, kann Eltern daher nur dringend empfohlen werden zur Begutachtung niemals ohne einen Zeugen zu erscheinen.

(Bei Interesse vermitteln wir Ihnen auf Anfrage einen unabhängigen Zeugen/ Sachverständigen, der gemeinsam mit Ihnen an der Begutachtung teilnimmt. Anfragen richten Sie bitte an mail@vaterlos.eu )

8 thoughts on “14 UF 135/14 | OLG Hamm: Begleitperson bei Begutachtung erlaubt

  1. Anonym 12/01/2022 at 19:59

    Fraglich ist und bleibt warum sich die Gutachter generell so vehement gegen Zeugen und Aufnahmen zur Wehr setzen.

    Es gibt dafür nur eine entscheidenden Grund!
    Weil die Herrschaften in aller Regelmäßigkeit Verfälschungen an den Protokollen vornehmen, um ihre zum Teil abstrusen Ergebnisse zu erklären.

  2. Hanna 19/06/2020 at 14:08

    Gutachter selber bringen Studenten zu Gesprächen mit, ohne vorher zu fragen und man wird überrumpelt. Tonbandaufnahmen kann man vorlegen und der Gutachter weiss, dass man etwas in der Hand hat. Bei Zeugen könnte evtl. der Vorwurf der Falschaussage / fehlenden Neutralität kommen?

  3. Petra Thole 18/07/2019 at 16:34

    Hallo zusammen,

    bin an der Vermittlung eines unabhängigen Zeugen/ Sachverständigen, der gemeinsam mit mir an der Begutachtung teilnimmt und an einer entsprechenden Vorbereitung auf diese Begutachtung interessiert.
    Meine Handynummer: 0172 2378057
    Meine Anschrift:
    Petra Thole
    Am Steimel 29
    58840 Plettenberg

    MfG
    Petra Thole

  4. Nadine 01/02/2019 at 11:30

    Wenn ein beteiligter Elternteil bei einem Familiengutachten einen Zeugen mitnehmen will: Muss er das vorher dem Gutachter mitteilen?
    Oder kann er den Zeugen einfach mitbringen zum Termin?

    • Der Elterncoach 01/02/2019 at 11:41

      die Frage wie man vorgehen soll wenn man einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen möchte und ob man dieses vorher ankündigt, wird häufiger bei mir in der Beratung besprochen.

      Dabei muss die Frage grundsätzlich von mehreren Gesichtspunkten betrachtet werden.

      Zunächst einmal besteht selbstverständlich KEINE rechtliche Verpflichtung die Begleitperson vorher anzukündigen.

      Kündigt man die Begleitperson vorher nicht an, so führt dieses jedoch dazu das der/die Sachverständige sich „überrumpelt“ fühlt und dann im Termin darauf hinweist, das die Begleitperson nicht notwendig ist. Teilweise (habe ich selber jetzt schon 2 mal erlebt) wird auch damit argumentiert, das es ja im Gutachten um „private Sachen“ geht und es von daher nicht verhältnismässig sei, das die Begleitperson anwesend ist.

      Wer also eine Begleitperson unangekündigt mitbringt, sollte sich darüber im Klaren sein, das er diesen psychischen Druck standhalten muss. Auch die Begleitperson sollte eine gewisse Erfahrung im Umgang mit Sachverständigen aufweisen können und sollte auch das entsprechende Standing haben, sich nicht aus der Begutachtung rausdrängen zu lassen.

      Man kann die Begleitperson vorher natürlich ankündigen, was dann gegebenenfalls zu einer entsprechenden Diskussion (z.b. am Telefon) bereits vor der eigentlichen Begutachtung führen würde und gegebenenfalls auch dazu führen könnte, das dieses Gespräch dann bereits Teil der Begutachtung wird. Auch bei solchen Telefonaten weis ich das es Leute gibt, die sich dann durchaus „einschüchtern“ lassen haben und nach „Anweisung“ der Gutachterin dann auf die Begleitperson verzichtet haben.

      Wer will kann die Begleitperson aber natürlich vorher schriftlich ankündigen (per Mail, per Fax, per Post über das Gericht). Hierbei ist natürlich darauf zu achten das der Inhalt dieses Schreibens nicht vom Misstrauen gegen die Sachverständige geprägt ist, damit die Sachverständige nicht entsprechend eine „Übervorsichtigkeit im Sinne einer Verschwörungstheorie“ unterstellt.

      Ich hoffe das ich Ihnen mit dieser kurzen Antwort einen entsprechenden Denkansatz mitgeben konnte.

  5. VORTEX59 06/06/2016 at 11:28

    Es ist schon sehr interessant was hier verschriftet wird! Insbesondere sei angefügt, das obwohl Zeugen anwesend sind oder waren, diese vom Gericht nicht gehört werden müssen! Dies wurde dem Kindesvater von Herrn Richter Wefers (AG Hamm) sehr eindrucksvoll im Termin mitgeteilt!
    Zitat: „Wenn ich hier hören will, bestimme ich und nicht sie!“. Dies mit ausgestrecktem Arm und Zeigfinger in Richtung des Kindesvaters! Auch ein beglaubigtes Schreiben eines Telefonprotokolls wurde vom Richter Wefers nicht akzeptiert! Die GA Frau Hepp (ESSEN) wurde vom KV wegen Nötigung zum Gutachten und wegen Prozessbetrugs angezeigt. Beider Verfahren wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt. Bleibt nur noch der Weg der Zivilklage! Am besten wäre es, wenn man sich denn begutachten lassen möchte, den Richter selbst dabei sitzen zu haben. Eventuell würde dieser sich dann selbst als Zeuge zulassen :-)) . Am 7.6.2016 habe ich einen Termin beim OLG Hamm wegen der Aufenthaltsbestimmung. Sorgerecht und Umgang liegen noch beim AG Menden. Neuer Gutachter ist Dr. Thorsten Lange (Neuss) dessen Ruf ihm schon im Internet voraus eilt. Im neuen Gutachten welches auf dem alten fußt, hat er doch glatt vergessen ein Exposee des GA Dr. Böhmelt (Münster) mit einfließen zu lassen. Was weitere Zeugen angeht! Meine Freundin war bei jedem Umgangskontakt als auch Telefonkontakt anwesend. Dennoch wir der KV regelmäßig vom gesamten Hilfesystem herabgewürdigt. Die Aussagen stützen sich auf Aussagen der Frau Biller (Diakonie Bochum) und Herrn Ritter (Leiter SPLG Arnsberg). Herr Ritter betreut neben seinem Studium 2 Kinder in seinem Haus! Kostenpauschale pro Kind ca. 110 Euro täglich. Frau Biller betreut 5 SPLG´s… Objektivität kann man hier nicht erwarten. Ach und noch etwas, ich habe mich im Rahmen des Bundesauftrags durch das Jugendamt zur Vollzeitpflegekraft ausbilden lassen :-)) P.S. Dem KV ist nichts vorzuwerfen, die KM und deren Eltern haben nachweislich das Kind über viele Jahre schwer misshandelt!!!

  6. Franz Junker 21/06/2015 at 11:32

    Frage: Da solche Gespräche bekannter weise von der Gutachterin mit einem Diktiergerät aufgenommen wurden ( sie fragte vorher) darf ich das doch eigentlich auch aufnehmen. Oder sehe ich das falsch? Wie ist anschließend die Beweiskraft?

    • Väter und Mütter für Kinder 21/06/2015 at 16:28

      Wenn die Gutachterin mit einer Aufnahme einverstanden ist, dann kann das doch als Beweis herangezogen werden. Wenn die Gutachterin nicht einverstanden ist, dann kann der Zeuge ja den Inhalt des Gespräches bestätigen.

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