Unfähigkeit beim Richter ist kein Befangenheitsgrund
kürzlich hatte das Oberlandesgericht Celle über das Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin am Familiengericht Hannover zu entscheiden. Der Vater beantragte die Familienrichterin am Familiengericht Hannover wegen Befangenheit abzulehnen. Der Vater, dem laut Gerichtsbeschluss vom 13. Februar 2007 vom Familiengericht Hannover der Umgang mit seinen seinem Sohn verweigert wurde, strebte eine Abänderung des Umgangsverbots und die Wiederherstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge an. Der Vater stützte seinen Befangenheitsantrag gegen die Richterin vom Familiengericht Hannover vor allem darauf, das die Richterin sich seit der Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Umgang im März 2009 nicht weiter fortgebildet habe.
Nach Einschätzung des Vaters würde die „weitere bestehende fachliche Unkenntnis“ bei der Richterin zu „weiteren kindeswohlschädlichen Entscheidungen führen“ Die Beschwerde des Vaters wurde als unbegründet zurückgewiesen. „Fehlender Fachkenntnis“ und „nicht belegte Fortbildungen“ sind von vornherein ungeeignet eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen.
In der weiteren Urteilsbegründung des Gerichts heißt es: Die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit … kann nach ganz gefestigter Rechtsprechung nicht auf einen etwaigen Mangel an Sachkunde bzw. auf Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeit seines Gutachtens gestützt werden. Dies beruht im Wesentlichen darauf, das ein derartiger Vorwurf schon im Ansatz nicht die für eine etwaige Besorgnis der Befangenheit entscheidende Unparteilichkeit berührt und alle Beteiligten im Verfahren derselben fehlenden Fachkunde ausgesetzt sind. Eine Ablehnung des Richters wegen fehlender Fachkenntnis hat also wenig Aussicht auf Erfolg. Fachkenntnis wird bei Richtern weiterhin nicht verlangt und so entspricht es nach Ansicht vieler Eltern einem 6er im Lotto, wenn man beim Familiengericht an einen kompetenten Richter trifft, der die Interessen des Kindes kompetent vertreten kann.
Dieses Urteil vom Oberlandesgericht Celle, betreffend der Ablehnung einer Richterin am Familiengericht Hannover ist beispielhaft. Mangelnde Fachkenntnis wure auch vom Bundesgerichtshof nicht als Ablehnungsgrund anerkannt. Aktenzeichen beim OLG Celle : 10 WF 372/12
genau diesen Eindruck habe ich von der Richterin am Amtsgericht Friedberg – Hessen, die im Falle von häuslicher Gewalt ein Wechselmodell beschliesst und damit die Kinder zum Spielball macht. Jetzt werden die Kinder in staatliche Obhut gebracht, da beide Elternteile auf Grund der Situation (Wechselmodell nach häuslicher Gewalt) psychisch am Ende sind. Super für die Zukunft der Kinder – super Rechtsprechung – super Richter, die ja keine Fachkenntnis brauchen…..
In zahlreichen Handwerks und Industrieberufen wird die Ausbildung zum Facharbeiter verlangt. Vielfach sogar die Ablegung des Meistertitels, um den Job überhaupt ausüben zu dürfen. Im Justiziaren Bereich gibt es in Deutschland keine Gradlinie Fachausbildung zum Familienrichter für einen so Komplexen Bereich wie das Familienrecht. Das der Richter in erster Linie Jurist ist, darf keine Entschuldigung sein, wenn ein „Jurist“ auf Grund seiner mangelnden Erfahrung im Familienrecht, vielfach nicht nachvollziehbare, Familienzerstörende Urteile spricht weil er sich Vertrauensvoll an seine Verbündete wie Jugendamt, Gutachter und Helfershelfer wendet, als sich mit betroffenen Familien auf dünnes Eis zu begeben und Gefahr läuft mit diesen einzubrechen. Es bleibt daher die traurige Tatsache, dass der Richter am Familiengericht nichts weiter als der Hilfsarbeiter am Amtsgericht ist. Es spiegelt daher nicht unbegründet die Tatsache wieder, dass das Jugendamt die „vierte“ Macht hinter der Justiz ist, in einem lohnenden In Obhut Name Wirtschaftszweig.
Hier ein Kommentar zur unzulänglichen Richterausbildung von Rudolf Wassermann, der viel zur Reform der Richterausbildung
zu sagen hatte,
aus dem Jahr – man höre und staune – 1969:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45740946.html.
Seither hat sich nichts zum Besseren in der Juristenausbildung
gewendet.
Interessant ist auch u.a. über das Gutachterunwesen in Deutschland zu lesen bei:
Gerhard Mauz „Die Justiz vor Gericht“ – Macht und Ohnmacht
der Richter.
Es gibt sie durchaus, die kritischen und warnenden Stimmen
zur Richterausbildung.
Aber wer befasst sich damit?
Das „Volk“ bleibt deren Rechtsprechung ausgeliefert. Basta.
Eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus.
Familienrichter haben eine hochgradig jämmerliche Ausbildung. Das Familienrecht spielt weder im Studium noch in der Referendarzeit eine große Rolle, geschweige denn, dass es eine spezielle Ausbildung oder verpflichtende Fortbildung für angehende Familienrichter gibt.
(Zitat: Elmar Bergmann, Familienrichter a.D.)