Dr. med. Margaret Meyer zu Wendischhoff

Dr. med. Margaret Meyer zu Wendischhoff Gutachterin im Familienrecht in Niedersachsen

Dr. med. Margaret Meyer zu Wendischhoff ist Gutachterin im Familienrecht mit vielen Adressen in/um Niederachsen und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

Dr. med. Margaret Meyer zu Wendischhoff
Zum Lichtloch 2
36214 Nentershausen

Internet: http://www.mzwpraxis.homepage.t-online.de

(Nachtrag August 2015: Der link zur Homepage von Frau Dr. med. Margaret Meyer zu Wendischhoff funktioniert nicht mehr, da die Internetseite scheinbar gelöscht wurde. Vielleicht hat Frau Dr. med. Margaret Meyer zu Wendischhoff ihre gutachterliche Tätigkeit aufgrund der nachhaltigen Kritik ja nun aufgegeben)

Hinweis: auf ihrer Internetseite gibt Frau Margaret Meyer zu Wendischhoff im Impressum derzeit (Stand Juni 2015) folgende Kontaktdaten an:

Dr. med. Margaret Meyer zu Wendischhoff
31855 Aerzen

Tel.: 05154 7091917
Fax: 05154 7091918

Eine postalische ladungsfähige Anschrift gibt Frau Dr. med. Margaret Meyer zu Wendischhoffweder in ihrem Impressum an, noch findet sich dieses unter ihren Kontaktdaten, wie dieses bei seriösen Anbietern zu erwarten wäre.

Im Internet finden sich aber weitere (Schein-)Adressen von Frau Dr. med. Margaret Meyer zu Wendischhoff

z.b.:

Dr. med. Margaret Meyer zu Wendischhoff
C/o Dr. Reiche
Bahnhofstr. 7
31812 Bad Pyrmont

Tel.: 05281/5017
Fax: 05281/5018

Dr. med. Margaret Meyer zu Wendischhoff
Ernst-Wöhlke-Ring 45
27211 Bassum

Telefon: 05281/5017

Margaret Meyer zu Wendischhoff wird nicht empfohlen

Die Gutachterin Margaret Meyer zu Wendischhoff wird beispielsweise vom Väternotruf NICHT empfohlen.

Fragen zu Sachverständigengutachten Dr. med. Margaret Meyer zu Wendischhoff

Das Familiengericht hat Frau Dr. med. Margaret Meyer zu Wendischhoff mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens betraut? Dr. med. Margaret Meyer zu Wendischhoff soll in Ihrer familiengerichtlichen Auseinandersetzung ein Gutachten für das Familiengericht erstellen? Und nun fragen Sie sich, wie es jetzt weiter geht und was Sie über die Sachverständige

Begutachtungsvorbereitung

Um sich auf die Begutachtung optimal vorbereiten zu können, bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung an. Wir haben jahrelange Erfahrung in diesem Bereich und stehen Ihnen gerne für eine individuelle Begutachtungsvorbereitung zur Verfügung. Klicken Sie HIER um das Feedback von anderen betroffenen Eltern zu lesen, die wir auf eine Begutachtung vorbereitet haben. Darin heisst es unter anderem
  • Bei der Begutachtung sind genau die Fragen gekommen, die wir vorbereitet hatte und die ich im Vorfeld reflektiert habe. Ohne die gute Beratung hätte ich irgendwelche doofe Antworten gegeben und hätte meine Kinder verloren. DANKE DANKE DANKE
  • Ich bin selber als Coach tätig und weis wie wichtig ein Coaching ist. Ihr Coaching ist das beste, was ich erlebt habe, weil es mir in meiner Situation sehr gut geholfen hat und Sie mich ganzheitlich beraten haben.
  • Ohne das Coaching hätte ich nicht gewusst wie ich auf die bescheuerten Fragen des Sachverständigen hätte reagieren sollen.
  • (...) Ich möchte mich für Ihre Unterstützung und Ratschläge herzlich bedanken! Es fiel mir immer wieder schwer in der damaligen Lage diese Ratschläge blind zu folgen, das Ergebnis spricht für sich aber selber. (...)

Welche Aufgaben haben die Sachverständigen im Familienrecht?

Die Aufgabe eines/einer Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen. Die Mehrzahl der Richter verfügt nämlich "nur" über ein Jurastudium und hat sich mit Fragen der Kindererziehung und/oder dem Kindeswohl im Studium eher weniger beschäftigt. Im Jurastudium geht es ja auch vorrangig um Jura (römisches Recht / in Dubio pro Re) und nicht um Kindererziehung. Die mangelnde Kompetenz eines Richters ist deswegen auch kein Ablehnungsgrund. (vgl. OLG Celle 10 WF 372/12 )

Juristen (z.b. Familienrichter und Anwälte) verfügen daher im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand um über das Kindeswohl alleine entscheiden zu können und bemühen sich daher dem Sachverstand eines/einer Sachverständigen. Deswegen sind Sachverständigengutachten bei Familienrechtlichen Auseinandersetzungen daher keine Seltenheit mehr! In Deutschland werden jedes Jahr 270.000 Gutachten an Familiengerichten in Auftrag gegeben


Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?


Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familienrechtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologische Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.


Wie Aussagekräftig sind Gutachten in familienrechtlichen Auseinandersetzungen?


75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen. Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.


Müssen Eltern an der Begutachtung teilnehmen?


Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung durch eine Sachverständige im Familienrecht entziehen. Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)


Sollten Eltern die Begutachtung also verweigern?


Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Dieses ist jedoch mit erheblichen Risiken verbunden und sollte vorher genauestens überlegt werden! Das Familiengericht könnte dann nämlich z.b. entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit die Sachverständige Dr. med. Margaret Meyer zu Wendischhoff Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder die Sachverständige Dr. med. Margaret Meyer zu Wendischhoff kann ihr Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also nicht immer sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen und hängt vom Einzelfall ab. Gegebenenfalls könnte das Gericht z.b. auch für die Dauer der Begutachtung das Sorgerecht oder Teile der elterlichen Sorge entziehen um hier an ein Gutachten zu gelangen. Bevor Sie also auf die Idee kommen, eine Begutachtung zu verweigern, sollten Sie eine entsprechende Strategie haben und sich auch über die Gefahren und Folgen einer etwaigen Begutachtungsverweigerung bewusst sein! Die Verweigerung der Begutachtung erfolgt auf eigenem Risiko! Lassen Sie sich hierzu im Vorfeld z.b. durch einen Fachanwalt für Familienrecht beraten!

Sofern Sie sich für eine Verweigerung der Begutachtung entscheiden sollten Sie hierzu auch die richtigen Gründe für Ihre Verweigerungshaltung präsentieren. Gehen Sie daher lieber kein unnötiges Risiko ein und lassen Sie sich anständig beraten und verweigern Sie die Begutachtung nicht ohne einen entsprechenden Plan!


Müssen Eltern alleine zur Begutachtung hingehen oder dürfen Eltern einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?


Sie müssen nicht alleine zu der Sachverständigen Dr. med. Margaret Meyer zu Wendischhoff hingehen, um sich dann begutachten zu lassen. Es steht Ihnen z.b. frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein. Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung durch Dr. med. Margaret Meyer zu Wendischhoff dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das die Sachverständige Dr. med. Margaret Meyer zu Wendischhoff in ihrem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen die Sachverständige auszusagen. Das gilt natürlich auch dann, wenn die Sachverständige wichtige Sachverhalte weggelassen oder frei erfunden hat. In den meisten Fällen führt das Mitführen einer Zeugin / eines Zeugen aber bereits schon dazu, das der/die Sachverständige bei der Begutachtung vorsichtiger agiert, weil er/sie sich beobachtet fühlt.

ACHTUNG Sachverständige neigen dazu, einen Zeugen trotz entsprechender rechtlicher Regelung nicht zulassen zu wollen! Auf diese Situation sollten Sie (durch ein entsprechendes Training) ebenfalls vorbereitet sein um zu lernen, wie Sie damit umgehen, wenn der/die Sachverständige den Zeugen -ohne nachvollziehbare Begründung- aus der Begutachtung raushaben will


Sollten Eltern sich auf eine Begutachtung durch die Sachverständige Dr. med. Margaret Meyer zu Wendischhoff vorbereiten?


Ja. Einer der größten Fehler, den Sie machen können, ist sich nicht auf eine Begutachtung vorzubereiten. Auf wichtige Termine sollte man sich immer vorbereiten. Und eine Begutachtung ist ein sehr wichtiger Termin. Immerhin geht es um Ihre Verantwortung als Eltern (bzw. als Elternteil). Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Obwohl Sie bei einer Führerscheinprüfung die Prüfung wiederholen dürfen, wenn Sie durchgefallen sind! Wenn Sie die Begutachtung "versaut" haben, dann bekommen Sie nur sehr schwer eine zweite Chance, diesen Fehler wieder zu revidieren! Egal wie toll Sie in Ihrem bisherigen Leben gewesen sind, wir halten es für unverantwortlich, sich auf eine Begutachtung NICHT vorzubereiten. Vielleicht sind Sie ja auf dieser Seite genau deswegen gelandet, weil Sie dabei waren sich auf die Begutachtung vorzubereiten.

Sie haben also erkannt, dass Sie sich vorbereiten müssen. Daran bestehen auch keine Zweifel. Nur naive dumme, ganz schlaue oder oberschlaue Eltern verzichten auf eine Vorbereitung einer solch wichtigen Angelegenheit. Zur optimalen Vorbereitung der Begutachtung bieten wir Ihnen unsere eine individuelle Beratung an. Dieses ist zwar mit Kosten verbunden, jedoch erfolgt die Vorbereitung der Begutachtung auf Ihre spezielle Situation (Beweisfrage etc.).

Begutachtungsvorbereitung

Eine Begutachtungsvorbereitung erspart Ihnen Fehler. Eine Begutachtungsvorbereitung reduziert nicht nur Ihr Risiko als Vater oder Mutter ein entsprechendes Gutachten und ein damit verbundenes Gerichtsverfahren zu verlieren, sondern es hilft Ihnen auch dabei Ihre Gedanken zu sortieren. Dadurch schaffen Sie es dann in aller Regel auch deutlich reflektierter in eine Begutachtung zu gehen und sparen sich dann hinterher den Stresss und extrem hohe Kosten um gegen ein Gutachten vorzugehen, das gegen Sie ausgefallen ist.


Was mache ich, wenn das Gutachten von Dr. med. Margaret Meyer zu Wendischhoff negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?


In diesem Fall sollte Sie (bzw. Ihr Anwalt) nicht auf die Anhörung der Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung der Sachverständigen Dr. med. Margaret Meyer zu Wendischhoff vor dem Familiengericht beantragen, damit diese zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und Ihnen Ihr Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Um das Gericht dann zu überzeugen, dem Sachverständigengutachten NICHT zu folgen, müssen Sie aber (gegebenenfalls zusammen mit Ihrem Anwalt) SEHR GUTE Argumente und Nachweise liefern, die belegen, das das Sachverständigengutachten zu einer falschen Lösung kommt. Hierfür müssen Sie sehr viel Zeit einplanen und die Gerichtsverhandlung im Vorfeld durch viele (aussergerichtliche) Maßnahmen vorbereiten. Hierzu gehören z.b. entsprechende Coachings, Kurse, Verhaltensänderungen, Schriftsätze, Anträge beim Jugendamt und vieles mehr. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit einer professionellen Beratung.

Wenn ich gegen das Gutachten von Dr. med. Margaret Meyer zu Wendischhoff vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?


Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht sicherlich.
Sie finden in Deutschland viele renommierte Experten, die Ihnen ein solches Gegengutachten erstellen. Für ein entsprechendes Gegengutachten zahlen Sie in der Regel ein paar Tausend Euro. Unsere Erfahrung nach ist es so, das viele Eltern ihre letzte Hoffnung dann gerne in so ein Gegengutachten setzen und bis zu letzt glauben, das das Gericht den Darlegungen aus dem Gegengutachten folgt. Das ist aber in den allermeisten Fällen nicht der Fall. Denn wenn Sie ein Gegengutachten beauftragen, wertet das Gericht dieses Gegengutachten in aller Regel als "Parteigutachten" und misst diesem Gutachten dann weniger Bedeutung ein.

Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?

Theoretisch Nein! Unser Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.
Dieses Urteil des Bundesverfassungsgericht interpretieren viele Betroffene Eltern dahingehend, das man sich mit einem Gegengutachten gegen das Gutachten wenden kann und man dann einfach die entsprechende Zweifel darlegt. Aber das führt in der Regel nicht zum Erfolg. Vielmehr ist es so, das das Familiengericht einfach eine gute (Standard-) Begründung liefert, warum es das Gutachten dennoch für verwertbar hält.


Warum ist es so schwierig, gegen ein mangelhaftes Sachverständigengutachten vorzugehen?

Wenn Sie gegen ein mangelndes Sachverständigengutachten vorgehen wollen, stehen Sie ziemlich alleine im Gericht. Auch wenn Sie z.b. ein, zwei oder mehrere fachkundige Stellungnahmen vorlegen und Sie Ihre Zweifel am Gutachten lautstark äußern, wird es Gerichte geben, die der Empfehlung des Sachverständigengutachtens folgen. Das ist auch ganz natürlich. Denn die Gegenseite, das Gericht, der Verfahrensbeistand, das Jugendamt und natürlich die Sachverständige selbst sind sich über die Verwertbarkeit des Sachverständigengutachtens im schlimmsten Fall einig und finden gemeinsam genügend Gründe, das Sachverständigengutachten auch bei Zweifeln zu verwerten. Es steht also 5:1. Rechnet man die Anwälte mit dazu, dann steht es 6:2 oder 6:1 oder 5:2. (je nachdem wie engagiert der eigene Anwalt ist)

Wenn das Gutachten negativ für Sie ausgefallen ist, müssen Sie sich mindestens mit folgenden Punkte auseinandersetzen:

  1. Sie legen dar in welchen Punkten das Gutachten fehlerhaft ist. (Gegebenenfalls finden Sie auch entsprechende Punkte, wo Sie den Verdacht der Besorgnis der Befangenheit mit begründen können
  2. Sie schauen an welchen Bereichen das Gutachten vielleicht richtig ist und die Kritik an Ihrer Person (wenigstens teilweise) berechtigt ist. Für diese Punkte suchen Sie (mit professioneller Unterstützung) entsprechende Hilfen, so das Sie dafür sorgen können, das das Gutachten spätestens bei der Gerichtsanhörung
  3. Sie "kaufen sich Zeit" um zu erreichen, das das Gutachten veraltet.

Spätestens jetzt sollte Ihnen klar sein, das Sie professionelle Hilfe benötigen um sich mit diesen Punkten auseinanderzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, das diese Punkte alleine nicht ausreichend sind, um sich zur Wehr zu setzen, vielmehr müssen Sie spätestens jetzt professionelle Unterstützung holen, um Ihre Schwächen zu schwächen und Ihre Stärken zu stärken

Gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen ist anstrengend

Gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen ist nicht einfach. Im Gegenteil: Um gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen, müssen Sie ja die eigenen Fehler aufarbeiten und dem Gericht überzeugende Argumente liefern, warum es dem Gutachten nicht folgen soll. Tatsächlich ist es aber so, das das Gericht ja den Gutachter ausgewählt hat. Letztlich müssen Sie also auch den Gutachter (der ja gegen Sie ist) für sich gewinnen. Diese Aufgabe kommt der Quadratur des Kreises nah. Wenn Sie diesen Schritt gehen wollen, dann nehmen Sie gerne unsere Gutachtenüberprüfung in Anspruch.

Sie sind aufgrund dieser Gemengelage also in einer deutlich schwächeren Position. Sie müssen dann also mit Ihrem Anwalt gemeinsam die anderen 5 Parteien davon überzeugen, das Sachverständigengutachten nicht zu verwerten. Wenn es ganz dumm läuft, müssen Sie Ihren eigenen Rechtsbeistand ebenfalls noch überzeugen mit den richtigen Argumenten gegen das Sachverständigengutachten vorzugehen. Anders als bei einem Zivilgericht gilt hier nicht "im Zweifel für den Angeklagten". Der Richter muss/will einen Beschluss fassen. Wenn Sie den Richter davon überzeugen wollen, dass er das Sachverständigengutachten (das er in Auftrag gegeben hat und von dem er überzeugt ist) nicht als Grundlage für eine Entscheidung macht, dann ist das ein enormer Kraftakt und stellt eine enorme psychische Belastung dar und Sie müssen dem Richter eine Alternative bieten, die dem Wohl des Kindes besser gerecht wird. Unsere Erfahrung und unser Coaching hilft Ihnen und macht Sie fit, sich gegen ein mangelhaftes Gutachten zur Wehr zu setzen.

Sie müssen dann aber natürlich auch darlegen, warum der/die Sachverständige, die/den der Richter aus gewählt hat nicht den hinreichenden Sachverstand hat. Der Richter geht ja zunächst davon aus, das der Sachverständige seine Arbeit ordentlich gemacht hat und geht auch davon aus, das der Sachverständige über eine höheren Sachverstand verfügt als der Richter selbst. Es kommt natürlich immer wieder vor, das Richter sich über ein Sachverständigengutachten hinwegsetzen, aber das ist eher die Ausnahme als die Regel. Und um auszuschliessen das Sie nicht Gefahr laufen, sich hinterher mit einem negativen Sachverständigengutachten befassen zu müssen (was mit immens hohen Kosten verbunden ist), können wir nur allen Betroffenen dringend anraten, sich im Vorfeld professionelle Unterstützung zu suchen. Gerne können Sie diesbezüglich auch mit uns Kontakt aufnehmen und einen Beratungstermin vereinbaren. Gerne stehen wir Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung. In einigen Fällen haben wir es sogar geschafft, das die betroffenen Eltern einvernehmlich die Begutachtung abgesagt haben und sich aussergerichtlich auf eine Lösung im Interesse des Kindeswohls geeinigt haben.

Und es ist fast immer besser wenn Eltern sich einigen anstatt das ein(e) Sachverständiger sagt was das richtige für das Kind ist

Kritik an Sachverständigen

Trotz aller Vorbereitungen, oder auch wenn man sich nicht vorbereitet hat, das das Gutachten für die betroffenen Eltern nicht nachvollziehbar ist oder das der/die Sachverständige gravierende Fehler gemacht hat. In so einem Fall ist es für Betroffene nicht nur notwendig sich juristisch gegen die Verwertung des Sachverständigengutachtens zu wehren, sondern es ist auch hilfreich, seinen Unmut gegenüber dem/der Sachverständigen offenzulegen.


Dürfen Sachverständige kritisiert werden?

Dabei stellt sich natürlich die Frage ob Kritik an der/dem Sachverständigen erlaubt ist und wie weit diese Kritik an Sachverständigen gehen darf. Mit dieser Frage beschäftigen wir uns bereits seit vielen Jahren. Das OLG Celle hat unsere Position diesbezüglich gestärkt und bestätigt, das Sachverständige auf unserer Seite kritisiert werden dürfen




28 thoughts on “Dr. med. Margaret Meyer zu Wendischhoff

  1. Einigung 06/04/2022 at 22:17

    Frau MzW ist niemals für das Kind. Sie ist eher erpicht darauf, dass kein Elternteil gut ist fürs Kind. Hände weg vom Gutachten. Nicht machen, man kann nur verlieren. Bitte liebe Eltern ob Mama oder Papa einigt Euch. Geht nicht zum Gutachten hin. Es schadet absolut dem Kind!!! Sie hat keine spezifische Ausbildung für Kinder!!!!!!!!!!!!
    Das Gutachten ist nicht nur überteuert sondern voller Fehler!!!

    • Rani Becker 08/10/2023 at 19:24

      Hab jetzt das zweite Mal so ein Gutachten durch jetzt durch Gefallen und vor 16 Jahren.
      Jetzt wollen alle mit Gewalt meine Kinder ins Heim bekommen sie leben seit Geburt bei mir..
      Mir wird pychsche Kindeswohlgefährdung vorgeworfen.

      Da ich Bordline habe oder nicht weiss keiner wirklich.
      . meine Kinder lieben mich und wollen bei mir bleiben.
      Ich bin echt fertig

  2. KaumZuGlauben 15/03/2021 at 00:19

    Warum zeigt ihr sie nicht an ? Wenn sie so unfähig ist ? Oder vaterlos.eu geht mal los und tut was.
    Ist das nicht offentsichtlich das hier gehörig was falsch läuft und nicht nur bri der ?

  3. niemand 10/10/2018 at 18:22

    bin unknow oder aus 2017. Die Frau ist eine Katastrophe. Stellt Psychologische Diagnosen die sie als Psychiaterin nicht einschätzen darf. Gutachten Negativ, Vater krank, Mutter krank, schreibt Dinge ins Gutachten die nicht den Tatsachen entsprechen. Frau Mzw ist selber total fertig mit der Welt, sie nimmt viele Dinge mit ins private. Redet in der Begutachtung gut, positiv, viel Einfühlungsvermögen damit man sich öffnet und im Gutachten selber was ca 100 Seiten sind steht nur Scheisse.

    Frau Mzw hat mich 3x gesehen und urteilt dann über Erziehung gsfahrigkeit.

  4. Unknow User 10/10/2018 at 18:19

    bin unknow oder aus 2017. Die Frau ist eine Katastrophe. Stellt Psychologische Diagnosen die sie als Psychiaterin nicht einschätzen darf. Gutachten Negativ, Vater krank, Mutter krank, schreibt Dinge ins Gutachten die nicht den Tatsachen entsprechen. Frau Mzw ist selber total fertig mit der Welt, sie nimmt viele Dinge mit ins private. Redet in der Begutachtung gut, positiv, viel Einfühlungsvermögen damit man sich öffnet und im Gutachten selber was ca 100 Seiten sind steht nur Scheisse.

    Frau Mzw hat mich 3x gesehen und urteilt dann über Erziehung gsfahrigkeit.

  5. Riversong 09/03/2018 at 21:49

    Hallo,

    An wen kann ich mich wenden?

    Ich habe mit ihr auch Erfahrung machen dürfen

    • nix niemand 10/10/2018 at 18:23

      diese Frau ist Humbug vorallem dann wenn sie angehört wird. Sie darf als Psychiaterin keine Psycholigischen Krankheiten diagnostizieren….aber da sie schlau ist formuliert sie diagnostizieren anders

  6. Andrea 26/01/2018 at 00:16

    Bei meinem Gutachten von MzW ist alles falsch und gegen mich geschrieben worden.
    Ich hatte sie auch erst abgelehnt und deswegen sicher dieses Ergebnis!!
    Ich habe das Gutachten zur Prüfung eingereicht und haarsträubende Dinge über mein falsches Gutachten erfahren!
    Übrigens war ich unter der Aerzener Adresse geladen.
    Sollte es möglich sein gemeinsam hier was zu bewirken,bin ich dabei.

  7. Angelika Zündel 19/01/2018 at 18:18

    Hallo und einen schönen Freitag Abend,

    ich habe mir jetzt alle Kommentare durchgelesen, das war ein Positiver und 8 oder 9 Kommentare die nicht ihr Ziel erreicht haben, oder anders ausgedrückt wo das Gutachten nicht so ausgefallen ist wie man es sich erhofft hat.
    Meine Frage ist jetzt wie soll ich das so bewerten können? 1 zu 9 jeder erwartet mehr oder weniger von dieser Frau. Man spricht ihr mangelnde Fachliche Kompetenz zu. Hat je jemand ihre Papiere dahingehend überprüft.
    Da nützt auch nichts wenn man lange Verläufe ihres Lebens schreibt. Ich bin auch Betriebswirt und habe schon WC geschruppt und bei einem Frisör den Frauen dort die Lockenwickler heraus gedreht. Bin ich deswegen weniger Betriebswirt oder kann meinen Job nicht.
    Hier fehlt einfach ein bisschen die Objektivität, für uns die jetzt gerade von der Dame begutachtet werden ist das nicht besonders hilfreich. Es ist ein einziges Anklagen. Entschuldigung bis auf eine.
    Wer kann den hier wirklich objektiv etwas wiedergeben was einem hilfreich sein könnte. Wie zum Beispiel Gutachten die man dann vergleichen könnte. Darauf basierende Gerichtsurteile.
    Die Frau ist seit 15 Jahren in Arbeit da sollten doch mehr wie 9 Gutachten und Urteile vorhanden. sein.

    Es wäre echt hilfreich wenn sich jemand bei mir melden würde. Entweder per mail
    angelika.zuendel@email.de oder per Telefon: 0162-9363848 bin ich jederzeit erreichbar.
    Mit freundlichen Grüßen Angelika Zündel

  8. Unknow User 16/08/2017 at 18:54

    Ihr Macht Mir Hoffnung, Ich soll demnächst von Ihr Begutachtet Werden, nachdem ich ein Erstes Gutachten Angefochten Habe,…….Herzlichen Glückwunsch,…sind ja Tolle Vorraussetzungen

  9. Denise 29/01/2017 at 20:39

    Hi Leute,

    sammelt Ihr immer noch gegen die Frau MzW, falls ja meldet euch bitte bei uns unter der E-Mail Adresse bywaterseggern@web.de.

  10. Gegenwind 18/12/2016 at 07:43

    Hallo.
    Wäre über eine Rückmeldung Ihrerseits dankbar. Sind dabei eine Sammelklage gegen die Dame vorzubereiten.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Flatus 17/01/2017 at 13:54

      Hallo liebe/r Gegenwind, Rückmeldungen könnten gegebenenfalls längst durch eine ganze Anzahl von Mitmenschen erfolgt sein, wenn Du wenigstens, außer WIND, eine „materielle Hinterlassenschaft“ in Form einer e-mail oder anderen Anschrift hinterlassen haben würdest! Ich kann bei bestem Willen hier im Forum keinerlei Anschrift zu einer Kontaktaufnahme finden.

      Es grüßt deshalb freundlichst und ermunternd … FLATUS (islatein)

  11. Sig 10/11/2016 at 13:04

    Eine Rückkehr zu alter Anschrift?

    Eintrag D-Info 1997
    31855 Aerzen Neue Straße 7 A
    Meyer zu Wendischhoff, Dietrich Telefon 05154 2313

  12. Alexandra 24/05/2016 at 18:54

    Also bei uns war es ganz anders. Vor meinem ersten Termin bei Frau Dr. Mayer zu Wendischhoff habe ich den großen Fehler gemacht, sie zu googelt und Eure Kommentare zu lesen. Danach konnte ich vor lauter Angst nicht mehr schlafen und so bin ich auch zitternd zum ersten Termin gefahren.
    Frau MzW hat das Gutachten ganz toll und professionell gemacht. Wir hatten zum Schluss ein gemeinsames Abschlussgespräch. Hier hat sie uns eine gute Basis für die Zukunft geschaffen. Sie hat uns viele nützliche Tips in Sachen Erziehung unseres Sohnes und im Umgang für uns getrennte Eltern gegeben. Ich hatte tierisch Angst vor dem Gutachten und bin jetzt begeistert von ihr. Sehr kompetente Frau!!!!

    • Gegenwind 25/05/2016 at 16:25

      Na vielleicht hat Sie im Zuge des medialen und juristischen öffentlichen Interesse mal ihren Job gemacht wie er „eigentlich“ sein sollte.
      Von allen Betroffenen die wir bisher kennen ist eben dies nicht passiert (es sind 9 mittlerweile).

      • sig 23/11/2016 at 19:14

        Glaub ich nicht, dass die Gutachterin MzW sich etwa bessern könnte.
        Könnte auch aus MzW eigenem Selbstverständnis nen Eigen-post hier sein …Wer weiß?
        Stutzig macht mich besonders der Distraktor.
        Dass MzW, von so edler Herkunft, den Namen MAYER bewusst falsch schreiben würde, um bei dieser Lobeshymne glaubhaft zu erscheinen, halte ich für nicht unmöglich.
        Wer MzW so überschwänglich wie Alexandra lobt, sollte den Namen von Frau Meyer längst verinnerlicht haben.

  13. Gegenwind 10/05/2016 at 10:45

    Hallo.
    In Zusammenarbeit mit einem Journalisten, Anwalt und Eigenregie und Recherchen sind wir auf der Suche nach weiteren Betroffenen durch die oben genannte Gutachterin. Idealerweise mit einem bereits erstellten oder in Auftrag gegebene Gegengutachten oder ausführlicher Darstellung des Sachverhalts.

    • Sunny 29/09/2016 at 19:13

      Hallo.
      Wo kann man sich melden?

      • Anja 12/10/2016 at 11:33

        Ich bin auch betroffen.
        Gerne kann man sich bei mur melden.

    • Riversong 10/03/2018 at 21:10

      Hallo bin auch betroffen.

      Bitte u nter Rivelion2002@gmail.com melden

  14. Sonja 29/05/2015 at 00:20

    Überraschenderweise schafft es MzW bei unterschiedlicher Frage- und Aufgabenstellung durch das Gericht völlig identische Untersuchungsmethoden anzuwenden und hierbei die gleichen Schlussfolgerungen zu ziehen.
    Bei Vergleich zweier „Gutachten“ mit differenzierten unterschiedlichen Arbeitsaufträgen waren die ersten 16 Seiten absolut identisch, also die Aufzählung der „Untersuchungsmethoden“…. Im ersten Fall beantragte der Vater bei Kindeswohlgefährdung durch die Mutter das alleinige Sorgerecht, im anderen Fall umgekehrt…
    Fazit von MzW :
    Fall 1 – der Vater ist in frühkindliche Probleme mit seinem eigenen Vater verstrickt, welche zunächst geklärt werden und durch eine tiefer gehende Therapie aufgearbeitet werden müssen, eine kindliche Traumatisierung werde verlagert. In der Kürze der Zeit könne MzW dieses jedoch nicht gewährleisten. Das Sorgerecht müsse geteilt werden. (Vater und dessen Vater sind zwar nicht die dicksten Freunde, eine Traumatisierung hat jedoch nicht statt gefunden. Sie verstehen sich und können angemessen mit einander umgehen.
    Fall 2 – die Mutter leide an einer frühkindlichen Traumatisierung welche ihr selbst nicht bekannt sei und welche sie verdränge – ebenso durch das prägende und über zahlreiche Generationen vorliegende Frauenbild der Familie, welche zunächst geklärt werden und durch eine tiefer gehende Therapie aufgearbeitet werden müssen, eine kindliche Traumatisierung werde verlagert. In der Kürze der Zeit könne MzW dieses jedoch nicht gewährleisten. Das Sorgerecht müsse geteilt werden. (Mutter hat sehr gutes Verhältnis zu ihren Eltern und Familie, hier besteht keine Problematik)

  15. Migalis 29/04/2015 at 20:54

    Frau Dr. MzW gibt nur falsche Interpretationen und lässt sich nicht überzeugen. Sie vertritt von Anfang an eine Meinung und es ist völlig egal was die beteiligten ihr darüber erzählen.
    Ich werfe ihr vor unnötige Stigmatisierung!
    Eine Qualifikationsüberprüfung durch das zuständige Amtsgericht findet nicht statt.
    Die Gutachterin ist nicht zu empfehlen, da sie gar nicht objektiv ist und nicht sauber arbeitet. Die Kinder interessieren sie überhaupt nicht. Es ist nicht zu erwarten dass sie eine adäquates Gutachten erstellen kann.

    • jaroslav Trousil 29/10/2015 at 15:31

      Frau Dr. MzW was sollte ich sagen falsche Interpretation und alles andere kann ich nur ja beantworten mir persönlich hatte sie erpresst sie wissen doch was ich bei Gericht aussage das glaubt das Gericht und das hatte sie auch getan heute ist mein Sohn 600 km entfernt und ich darf nur Brief schreiben und das nur über Jugendamt und ich persönlich bin ich am ende

      • gutachtenopfer 02/11/2015 at 12:07

        Wann war die Begutachtung und die Anhörung?

    • Monika 28/01/2016 at 20:08

      Da sind wir ganz deiner Meinung. Bei uns ist es genau das selbe. Die Gutachterin hat bei uns auch eine Bewertung gemacht für unseren Enkel, deren Meinung wir überhaupt nicht vertreten. Das Gutachten wurde falsch Interpretiert.

      Ich würde gerne mit Ihnen in Kontakt treten und darüber sich austauschen und das Gutachten evtl. vergleichen.
      Bitte melden Sie sich bei uns! 05151/107785

      Liebe Grüße
      Monika Drobeck aus Hameln

  16. gutachtenopfer 13/02/2015 at 11:10

    Frau MzW ist eine Schande für jeden Gutachter der seine Aufgabe gewissenhaft und neutral machen sollte.
    Gutachten im Auftrag eines OLG’s wurde erstellt.
    Von Anfang an hat sie mir als Vater, bei dem die Kinder seit 1,5 Jahren leben, klar gemacht dass sie die Fäden in der Hand hat und hat mich so hingehend erpresst der Mutter mehr Umgang einzuräumen obwohl es den Kindern nicht gut tut, ansonsten würde sie persönlich dafür sorgen dass es so kommt.
    Auch versucht einen Keil zwischen meine Anwältin und mir zu treiben, und mich als unkooperativ hinstellen zu wollen. Ihre Grundlage: da ich es nicht für nötig hielt auf einem Sonntag Abend auf eine Email zu antworten die um 22 Uhr kam. Morgens um 6 schrieb sie der Kanzlei ich hätte mich doch gefälligst mal zu melden.
    Zum Gutachten selbst:
    keinerlei Beachtung der Bedenken meinerseits gegenüber der Kindesmutter, aber absatzweise die erlogenen Bedenken der Mutter mir gegenüber.
    Der Hausbesuch um sich dann auch mal den Kindern mit zu beschäftigen dauerte 20 Minuten.
    Gutachten hat knapp 30 Seiten, wovon 19 Erklärungen sind auf welche Studien und Vorgehensweisen sie sich stützt. Summa summarum: abzgl, Anschreiben, Unterschrift: 10 Seiten eigentliches Gutachten.

  17. Margarete 01/12/2014 at 10:04

    Ein besonderes Exemplar, welches scheinbar selbst psychische Probleme hat, wie ihr Verhalten einer Begutachteten gegenüber zeigte.
    Sie ist -wie das „med“ im Titel schon sagt, eine Psychiaterin, die wohl eine Weiterbildung als „Systemische Familientherapeuin“ in einem kleinen Institut machte, wo sie auch als Referentin tätig ist.
    Beschreibung „Systemischer Familientherapeut“ auf der Seite des Institutes:
    Anwendungsbereiche:
    Die in einer Ausbildung in systemischer Familientherapie erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden heute nur noch zum geringeren Teil im unmittelbar therapeutischen Kontexteiner Krankheitsbehandlung eingesetzt. Besonders zu empfehlen sind sie für die folgenden,
    nicht therapiebezogenen Berufsfelder:
    Beratung von Einzelpersonen, Gruppen und Familien ( z.B. Erziehungsberatung, Suchtberatung, Berufsberatung)
    Jugendhilfe (Planung und Durchführung von ambulanten und stationären Hilfemaßnahmen)
    Behindertenhilfe (Betreuungsplanung undKrisenmanagement in Wohnheim, Tagesstätte, betreutem Wohnen und Werkstätte)
    Suchtkrankenhilfe (stationäre und ambulante Beratung
    Altenhilfe (Betreuungsplanung und Qualitätssicherung

    Wo nimmt also Frau Meyer zu Wendischhoff ihre Kenntnisse für psychologische Gutachten her?
    Psychiater sind bei psychischen Erkrankungen für den Körper zuständig, indem mittels Medikation über den Körper die Psyche behandelt wird. Therapeutisch fehlt Frau MzW die nötige Ausbildung, wie das Wort „systemisch“ schon aussagt.
    Wenn möglich ablehnen, weil man nicht ihren eigenen psychischen Zustand kennt, wenn sie zur Begutachtung kommt.

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