Georg Post Gutachter im Familienrecht in Bremen und Umgebung
Georg Post ist Gutachter im Familienrecht in Bremen und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.
Adresse & Kontaktdaten Georg Post
Georg PostDiplompsychologe
Fachpsychologe für Rechtspsychologie
Horner Straße 1 (Hofbereich)
28203 Bremen
Tel.: 0421-69675537
Fax: 0421-69675538
praxis-post@swb-mail.de
Katastrophale Begutachtung und falsche Behauptungen durch Georg Post
Wurde der Gutachter Georg Post als Kind selbst missbraucht?
Möglicherweise ist der Sachverständige Georg Post als Kind selbst missbraucht worden und spricht sich deswegen in seinen Gutachten für einen Sorgerechtsentzug aus, weil er seine eigenen Kindheitserlebnisse in seinen Gutachten verarbeiten möchte.
Anders ist es für uns derzeit nicht nachvollziehbar, wie der Sachverständige in seinem Sachverständigengutachten unter anderem Missbrauchsvorwürfe z.b. gegen den Kindesvater erheben kann, obgleich sogar die Kindesmutter mittels eidesstattlicher Versicherung bestätigt hat, solche Aussagen beim Sachverständigen Georg Post nicht erhoben zu haben.
Glaubwürdigkeit des Sachverständigen darf angezweifelt werden
Die Vorgehensweise des Sachverständigen Georg Post ist nicht nachvollziehbar und hat mit einer kindzentrierten Begutachtung aus unserer Perspektive nichts zu tun.
Wir müssen uns hier klar dafür aussprechen, den Sachverständigen Georg Post als Sachverständigen in familiengerichtlichen Verfahren abzulehnen.
Fragen zu Sachverständigengutachten Georg Post
Das Familiengericht hat Herrn Georg Post als Sachverständigen bestellt. Herr Georg Post soll ein Gutachten für das Familiengericht erstellen. Wie geht es jetzt weiter?
Muss ich an der Begutachtung teilnehmen?
Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung im Familienrecht entziehen.Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)
Soll ich die Begutachtung also verweigern?
Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Das Familiengericht könnte dann entweder entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit der Sachverständige Georg Post Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder der Sachverständige kann sein Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also wenig sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen.
Muss ich alleine zur Begutachtung hingehen oder darf ich einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?
Sie müssen nicht alleine zu dem Sachverständigen Georg Post hingehen. Es steht Ihnen frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein.
Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das der Sachverständige in seinem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen den Sachverständigen auszusagen.
Sollte ich mich auf eine Begutachtung durch den Sachverständigen Georg Post vorbereiten?
Auf jeden Fall sollten Sie sich auf wichtige Termine in Ihrem Leben immer vorbereiten. Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Wer sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, der bereitet sich auf das Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls auf einen Einstellungstest vor.
Es ist daher also auch unvermeidbar, sich auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen gut vorzubereiten und sich hierbei professionelle Unterstützung zu holen.
Was mache ich, wenn das Gutachten des Sachverständigen Georg Post negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?
In diesem Fall sollte Sie nicht auf die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht beantragen, damit dieser zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und sein Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Auf die Anhörung des Sachverständigen sollten Sie sich ebenfalls vorbereiten. Auch hierfür können wir Ihnen unserer professionelle Unterstützung anbieten.
Wenn ich gegen das Gutachten von Herrn Georg Post vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?
Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht auf jeden Fall. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an. Das Familiengericht muss sich mit Einwänden die sich aus einem Privatgutachten und / oder einer fachkundigen Stellungnahme ergeben auf jeden Fall beschäftigen.
Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?
Das Verfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.
Welche Aufgabe hat der Sachverständige?
Die Aufgabe eines Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen, da Familienrichter im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand verfügen um über das Kindeswohl entscheiden zu können.
Ein Richter bestellt sich dann also einen Sachverständigen, den er für geeignet hält. Der Sachverständige wird also zum Sachverständigen, weil er durch das Familiengericht zum Sachverständigen bestellt wird.
Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter auch viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben)
Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?
Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familiengerichtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, das es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologisxche Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.
75% alller Gutachten sind mangelhaft
75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.
Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.
Darf ich meine Erfahrungen mit dem Sachverständigen Georg Post hier veröffentlichen?
Ja. Da die Begutachtung freiwillig ist, haben Eltern das Recht, sich vorab über ihren Sachverständigen zu informieren. Hierfür ist es hilfreich auf Erfahrungen zurückzugreifen. Gerne können Sie Ihre Erfahrungen hier veröffentlichen. Bitte achten Sie jedoch darauf, keine Schmähkritiken, üblen Nachreden oder Beleidigungen zu veröffentlichen. Im Zweifelsfalls sprechen Sie Ihren Kommentar zuvor mit Ihrem Rechtsbeistand ab.
Guten Tag, auch ich möchte gerne hier meine Meinung über Herrn Post niederschreiben. Ich kann mich der Meinung der meisten hier nicht anschließen. Meine Familie und ich hatten ein Verfahren wegen der elterlichen Sorge, Antragssteller war hier das Jugendamt selbst. Es gab sehr viele Vorwürfe gegen uns für die wir uns rechtfertigen mussten. Es wurde Herr Georg Post als Gutachter eingeschaltet um unsere Erziehungsfähig festzustellen. Herr Post hat uns 2 Jahre durch andere Umstände begutachtet. Es war immer sehr angenehm mit ihm zu sprechen und sehr professionell. Dank Herr Post, konnten wir das Gericht vom Gegenteil überzeugen und unsere Erziehungsfähigkeit beweisen. Das Gutachten war sehr lang (ü. 80 Seiten). Stimmte aber zu 98 % alle Aussagen die getroffen wurden. Wer also einen professionellen Gutachter sucht, der wirklich Neutral und unparteiisch ist, ist bei Herrn Post richtig.
[…] vor dem Familiengericht Delmenhorst wurde das familienpsychologische Gutachten des Sachverständigen Georg Post von mir überprüft. […]
Ich habe Herrn Post als ruhigen und sehr strukturierten Gutachter/ Begutachter kennengelernt. In einem jahrelangen Verfahren, (ich habe meine Kinder seid zwei Jahren nicht gesehen, KM schlägt die Kinder, Zeugen werden ignoriert) habe ich mit Herrn Post den ersten Lichtblick zum Umgang mit meinen Kindern gesehen. Er war der Erste, der auch die Kindesmutter in Frage stellte.
Meine Erfahrung mit Gutachtern:
Dr. Ralph Kirsten, Bremen vom Fam. Gericht bestellt.
Einer meiner Söhne wurde von sechs/ 6 Therapeuten Psychologen, Psychiatern für Jugend und dem Gesundheitsamt Bremen untersucht. Es wurde eine Auffälligkeit seines Verhaltens festgestellt, die alle auf das Verhalten der KM verwiesen.
In dem Gutachten wurde ADHS und Asperger diagnostikziert
Seid diesem Gutachten bekommt mein Sohn Ritalin und seid neustem Elvanse.
Ich sehe beim Fam. Gericht eher die Problematik der jungen, unerfahrenen, vielleicht lebensfernen Richtern. Dieses kann ich auch nur für das AfsD aussagen .
Ich denke die Problematik bei uns ist eher die Verletzung des Artikel 8 EMRK
Resümee, ich kann nichts gegen einen Herrn Post sagen
Ich möchte klar betonen, dass ich nicht das Gefühl hatte, dass er mir wohlgesonnen war, eher oh Gott, was kommt denn jetzt.
Es geht um die Kinder, und nur um die Kinder.
Das Gutachten von Herrn Georg Post enthält zahlreiche Aussagen, die so von den Beteiligten niemails gesagt worden sind. Damit heizt der Dipl. Psychologe Georg Post den Konflikt zwischen den Eltern an, da diese sich zu Unrecht mit falschen Anschuldigungen auseinandersetzen müssen. So hat der Gutachter Georg Post unter anderem den schwerwiegenden Vorwurf des Kindesmissbrauchs in seinem Gutachtern erhoben. Diesen Vorwurf des Kindesmissbrauchs führt er auf die Aussage der Kindesmutter zurück, obgleich die Kindesmutter bestätigt hat solch einen Vorwurf niemals (und insbesondere nicht gegenüber dem Gutachter Georg Post) erhoben zu haben.
Der Gutachter Georg Post hat rechtliche Schritte gegen unseren Verein angedroht, falls wir weiterhin über ihn und seine falschen Anschuldigungen berichten. Wir freuen uns bereits jetzt auf diese etwaige gerichtliche Auseinandersetzung., zu der wir noch einmal gesondert einladen werden. Platzreservierungen können nicht entgegengenommen werden. Jedoch werden wir uns bemühen einen größeren Saal zu bekommen um alle (bereits jetzt vorgemerkten) Zuschauer und Pressevertreter unterbekommen zu können.
Wir legen sämtlichen Gutachtern nahe, ihre Arbeit dringend zu überprüfen und zukünftig auf falsche Behauptungen in Gutachten zukünftig zu verzichten.
Wir werden auch zukünftig weiterhin öffentlich über Gutachter und Gutachterinnen berichten und Bewertungen der Begutachteten Personen zu lassen um zukünftigen Eltern eine Entscheidungsgrundlage liefern zu können, ob Sie sich bei einem Gutachter begutachten lassen oder lieber nicht.
das Anheizen des elterlichen Konflikts durch Falschaussagen dient im übrigen nicht dem Kindeswohl sondern schadet dem Wohl des Kindes. Man könnte also durchaus überlegen ob die Vorgehensweise des Gutachters Georg Post nicht durchaus im Bereich der Kindeswohlgefährdung anzusiedeln wäre.
Der nette Herr erstellt ohne die dazugehörigen Ausbildung ein Krankheitsbild und meint nach 30 zu sehen ob man erziehungstauglich ist. Ich kann nur vor ihm warnen die Kinder sind ihm egal. Mein Gutachten von 70 Seiten ist untauglich und bezieht sich auf alles aber nicht auf meine Kinder. So hat er behauptet mein Sohn ist am kidstot verstorben weil ich in der Kindheit geschlagen wurde, meine Eltern haben mich NIE geschlagen. Ich bin auch nicht Gaga weil ich bei einem Kleinkind was nicht richtig laufen kann aufpasse das es nicht fällt. Dieser Herr sollte seinen Beruf an den Nagel hängen er hat meiner Familie nur Unglück gebracht mit seinen lügen und irgendwelche Behauptungen.
Ich möchte vor dem Gutachter Herrn Georg Post ausdrücklich warnen. Herr Georg Post ist meiner Meinung nach nur bedingt fähig, die Situation von Trennungsfamillien einzuschätzen und das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu rücken.
Unser Gutachten das Herr Georg Post angefertigt hatte, strotzte vor Fehler. Tests wurden falsch ausgewertet, Dinge einfach in den Raum gestellt und wichtige Aussagen verdreht, verfälscht und in falschem Kontext dargestellt.
Darüberhinaus hat der Gutachter Herr Georg Post unbeteiligte Dritte in dem Nichtöffentlichen Familienrechtsverfahren zu einer Aussage bedrängt und eine Begutachtung des Kindes ohne Einwilligung der Kindeseltern und ohne irgendeine andere Legitimation durchgeführt.
Im Umgang mit dem Kind beschrieb Herr Georg Post, das das Kind durch seine Befragung einer spürbaren Belastung ausgesetzt war. Herr Georg Post besitzt also nicht nur nicht die Fähigkeiten mit einem Kind in einem so kritischen Thema sensibel umzugehen sondern kam nicht mal auf die Idee, das er das Kind aus der weiteren Befragung hätte lieber raushalten sollen, oder das die sichtlich unter Druck abgegebene Erklärung des Kindes möglicherweise kritisch zu hinterfragen.
Das Gutachten von Herrn Georg Post ist das Papier nicht wert auf dem es steht.
Ich würde nie wieder ein Gutachten bei Herrn Georg Post mitmachen.
Herr Georg Post hat den zuvor abgeschwelten Elternkonflikt durch seine Verhaltensweise tüchtig eingeheizt und damit bewusst oder unbewusst eine Schädigung des Kindeswohls billigend in Kauf genommen.
Eine lösungsorientierte Vorgehensweise zum Wohle des Kindes gibt es bei Herrn Post nicht.
Achtung dieser Gutachter ist ein Scharlatan. Hat im Gutachten Aussagen gefälscht und einige Aussagen weggelassen. Gutachter erstellt sein Gutachten nicht zum Wohl des Kindes, sondern ausschliesslich so, das es dem vorher festgelegtem Urteil des Familiengerichts angepasst wird.