Seit Gründung der Initiative Väter und Mütter für Kinder haben wir immer wieder feststellen müssen, das zahlreiche Gerichtsverfahren aufgrund fragwürdiger Gutachten entschieden werden.
Zu Anfang gingen wir zunächst von Einzelfällen einer Falschbegutachtung aus und mussten dann aber feststellen, das die zahlreichen Beschwerden über Gutachten eben keine Einzelfälle sind
Die meisten Gutachten sind unbrauchbar
In unterschiedlichen repräsentativen Studien wurde festgestellt, das die Mehrzahl der Gutachten nicht brauchbar sind. Einzelne Studien sprechen hier von 50 %, andere Studien gehen sogar von 100 Prozent der untersuchten Fälle davon aus, das die vom Familiengericht beauftragten Gutachten unbrauchbar sind.
Falschbegutachtung an Familiengerichten bleibt gängige Praxis
Es ist aber weiterhin gängige Praxis an Familiengerichten, bei Uneinigkeit der Eltern, das der Richter einen Sachverständigen damit beauftragt, festzustellen welchem Elternteil er das Sorgerecht entziehen, respektive übertragen soll. Die Vorgehensweise des Richters ist dabei durchaus verständlich und nachvollziehbar, denn der Richter ist „Jurist“ und kann deshalb nicht den notwendigen Sachverstand besitzen, um über das Wohl des Kindes zu urteilen. Aus diesem Grund ist es auch nicht möglich, einen Richter wegen fehlenden Sachverstands abzulehnen. Hierauf hat kürzlich das Oberlandesgericht Celle hingewiesen. (Siehe hier: https://www.vaterlos.eu/urteile-familienrecht/olg-celle-ablehnung-wegen-unfahigkeit-nicht-moglich/)
Falschbegutachtung dient dem Richter als Entscheidungsgrundlage
Will der Richter trotz des fehlenden Sachverstands eine Entscheidung treffen, sieht er sich also gezwungen die Sache an einen Sachverständigen abzugeben. Der Vorteil für den Richter hierbei ist, das er sich weiter mit dem Fall erst mal nicht beschäftigen muss. Der Richter wartet dann einfach auf das psychologische Sachverständigengutachten und die Empfehlung des Gutachters und kann dieser dann folgen, wenn es für ihn sinnvoll erscheint. Und in den meisten Fällen übernimmt der Richter auch die Empfehlung des Gutachters, denn wenn der Richter selber den notwendigen Sachverstand hätte und die Falschbegutachtung erkennen könnte, dann hätte er das Gutachten ja gar nicht erst gebraucht.
Gutachten lösen keine Konflikte
Unabhängig von einer hohen Fehlerquote bei Sorgerechtsauseinandersetzungen und der Gefahr einer Falschbegutachtung sind wir grundsätzlich gegen Gutachten in Sorgerechtsverfahren. Ein Gutachten verschärft nur die Hochstrittigkeit zwischen den Kindeseltern und schadet damit einerseits den Eltern und natürlich auch dem Kindeswohl , das in die Begutachtung ebenfalls einbezogen wird. Uns sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen Gutachter auch ohne die Einwilligung der Sorgerberechtigten Kinder „begutachtet“ haben, was ihnen laut Gesetz nicht gestattet ist.
In dem meisten Gutachtenfällen wird künstlich ein Elternteil zum schlechten Elternteil degradiert und der andere Elternteil zum guten Elternteil befördert. Es gibt aber nicht nur Gut und Böse oder Schwarz und Weiß. In der elterlichen Sorge haben meist beide Eltern Fähigkeiten um den anderen Elternteil bei der Erziehung zu unterstützen. Eltern müssen also lernen MITEINANDER auszukommen, anstatt in Gutachten gegeneinander aufgehetzt zu werden. Nur in ganz wenigen Ausnahmen wird man wohl einem Elternteil das Sorgerecht entziehen müssen und dazu braucht dann auch der dümmste Richter keinen Gutachter um zu erkennen, das er vielleicht einem drogenabhängigen Vergewaltiger das Sorgerecht entziehen sollte, solange da keine Besserung eintritt. Durch die vom Gericht verlangte Einteilung „Guter Elternteil – Böser Elternteil“ ist eine Falschbegutachtung schon vorprogrammiert.
Erfolgreich gegen Falschbegutachtung zur Wehr setzen
Mit unserer Gutachterdatenbank mit Gutachtern die Gutachten in Familienrechtsfragen erstellen, helfen wir Ihnen sich mit anderen „Gutachtenopfern“ zusammenzuschließen. Zunächst einmal können Sie auf unseren Seiten über die einzelnen Gutachter ihre persönlichen Erfahrungsberichte mit dem jeweiligen Gutachter / der jeweiligen Gutachterin schreiben. Hierbei können Sie auch weitestgehend anonym bleiben, um somit auch keine Nachteile vor dem Familiengericht zu erleiden.
Weitere Opfer einer Falschbegutachtung können sich dann melden und ebenfalls ihre Erfahrungen schildern. Wir haben mittlerweile schon einige Gutachter, bei denen sich mehrere Gutachtenopfer gefunden haben und sich dann ausgetauscht haben, um gemeinsam gegen die Willkür eines einzelnen Gutachters vorzugehen. Darüberhinaus haben wir mittlerweile über 10 Jahre Erfahrung, um Sie dabei zu unterstützen, gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen, bzw. sich auf eine Begutachtung im Familienrecht professionel vorzubereiten
Wendet euch beim Rea.Mathias Bergmann Hamburg(Kindschaftsrecht) sein Vater war Richter am Familiengericht kennt alle Tricks, er kann euch helfen euere Kinder zurück zu bekommen, er ist sehr Verhandlungssicher.
Kann er wirklich zu 100% helfen weil das jugendamt will mir meine kinder nicht zurück geben
Gut-achter -soll das Wort “ gut achten“ beachtet gut -oder gute Nichtbeachtung. man mag es drehen wie man will– Gut darauf achten-dass das kontrollierte geschieht-für wessen wohl bleibt dahingestellt — meine Erfahrung ist , dass davor abgesprochen wurde dass es eine oder weitere Personen braucht- die einfach
die einfach die Andere deckt um zusammen eine Gummiwand aufzubauen- wo sich dann viele totlaufen auch die die eine Lösung wollen- werden in diesen Boxring geschickt und die Scheidungsindustrie sorgt dafür dass es keine Lösung gibt –
denn für sie ist die Lösung -die nicht Lösung auf Kosten
von Kindern und Eltern die es sein wollen -besonders die Väter
werden in diesem Boxring ins finanzielle Aus geschickt
auf der Strecke liegen die Scherben und Tränen von Kindern-