17.02.2012 | XII ZB 68/09 | BGH
Bundesgerichtshof zum Thema Zwangsbegutachtung im Familienrecht
Immer wieder kommt es in familienrechtlichen Verfahren zu der Frage, ob ein Gutachten in Auftrag gegeben werden sollte oder nicht.
Zwangsbegutachtung nur, weil der Richter keine Lust hat seine Arbeit zu machen?
Richter wollen sich durch ein Gutachten in der Regel Arbeit ersparen und die Ermittlung des Sachverhalts an den Gutachter übertragen um dann hinterher mit Rechtssicherheit auf das Gutachten zurückgreifen zu können.
Zwangsbegutachtung muss kritisch hinterfragt werden.
Gutachten sind durchaus kritisch zu sehen. Zunächst einmal ist festzustellen, dass ein Gutachter oder eine Gutachterin deshalb zum Sachverständigen wird, weil er oder sie vom Gericht dazu ernannt wird. Daher ist es verständlich, dass viele Eltern keine Lust haben sich begutachten zu lassen, weil dann die Entscheidung über das Sorgerecht etc. im Wesentlichen auf den Gutachter übertragen wird. Von den hohen Kosten eines Gutachtens ganz abgesehen.
Zwangsbegutachtung darf von Eltern abgelehnt werden
Das 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich im Verfahren XII ZB 68/09 mit der Frage beschäftigt ob Eltern eine Begutachtung ablehnen dürfen oder nicht. Dazu hat der Bundesgerichthof am 17. Februar 2010 durch die vorsitzende Richterin Dr. Hahne, die Richterin Dr. Vezina sowie die Richter Dose, Dr. Klinkhammer und Schilling Bundesverfassungsgericht beschlossen:
In Verfahren nach § 1666 BGB kann ein Elternteil mangels einer gesetzlichen Grundlage nicht gezwungen werden, sich körperlich oder psychiatrisch/psychologisch untersuchen zu lassen und zu diesem Zweck bei einem Sachverständigen zu erscheinen.
Verweigert in Verfahren nach § 1666 BGB ein Elternteil die Mitwirkung an der Begutachtung, kann dieses Verhalten nicht nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung gewürdigt werden.
Zwangsbegutachtung muss abgelehnt werden
In Betracht kommt allerdings, den die Begutachtung verweigernden Elternteil in Anwesenheit eines Sachverständigen gerichtlich anzuhören und zu diesem Zweck das persönliche Erscheinen des Elternteils anzuordnen und gegebenenfalls gemäß § 33 FGG durchzusetzen.
Bei einer gerichtlichen Anhörung haben die Beteiligten Eltern aber die Möglichkeit einen Anwalt an ihrer Seite zu haben und können z.b. die Befragung damit durch den Gutachter ebenfalls ablehnen und dann z.b. den Anwalt antworten lassen
Das vollständige Urteil des BGH können Sie unter dem folgenden Link downloaden:
BGH 17.2.10 psych. Gutachten nicht erzwingbar
Helft mir bitte, ich weiß echt nicht weiter… mag nicht alles im Internet erzählen… stand der Dinge ist, dass ohne meine Einverständnis vor fast 2 Jahren der Lebensmittelpunkt dauerhaft auf meinem Exmann übertragen wurde. Das gemeinsame Sorgerecht blieb bestehen. Ich hatte einer vorübergehenden Unterbringung meiner Kinder beim Kindsvater wegen psychologischer stationärer Behandlung zugestimmt mit der Aussicht, sie wieder zurück zu bekommen, wenn ich mich erholt hätte. Vom Lebensmittelpunkt war nie die Rede. Ein Mitarbeiter der Jugendhilfe half meinem Exmann den Lebensmittelpunkt zu ändern und darüber wurde ich auch nicht aufgeklärt. Ich wurde ungefragt zum umgangswahrnehmenden Elternteil degradiert. Mein Exmann gab bei einem Hpg zu, die Kinder zu schlagen. Wenn meine Kinder sich über physische Gewalt mir gegenüber äußerten, meldete ich dies dem JA. Die Umgänge wurden bei der Diakonie geplant. Vor ca. 4 Wochen sah die Mitarbeiterin der Diakonie den Anlass, das Gericht zu beauftragen, den Prozess fortzuführen.
Sie regte an, dass beide Elternteile ein Erziehungsfähigkeitsgutachten machen sollen. Ich soll zudem ein Psychiatrisches Gutachten machen. Die Verfahrenspflegerin war im Gespräch der Meinung, dass mir sowieso nichts passieren könnte, da ich nichts zu verlieren hätte. Wozu dann überhaupt ein Gutachten? Der Kindsvater ist meiner Meinung nach selbst ein Psychopath ohne Behandlungseinsicht. Für mich hört sich alles danach an, als ob ich den Lebensmittelpunkt sowieso nie zurück bekommen würde und viel schlimmer noch eine Inobhutnahme diskutiert wird…. wegen Streitigkeiten unter uns als Elternteilen. Mein Exmann möchte das privat nicht klären und vor Gericht meine psychologische Genesung geklärt und bewiesen haben.
Mein Psychiater und meine gesetzliche Betreuerin sind zwar der Meinung, dass sich mein gesundheitlicher Zustand erheblich gebessert hat, aber das scheint völlig egal zu sein. Ein Gutachter wird mit einer psychologischen Erkrankungen auf meiner Seite mich dem Vater nie vorziehen. Es kann doch nicht sein, dass man seine Kinder verliert, weil man sich behandeln ließ?
Bei uns wurde jetzt auch von der Richterin ein familienpsychologisches Gutachten gefordert. Die Gegenpartei lehnt den von der Richterin vorgeschlagenen Gutachter ab, will unbedingt selbst den Gutachter bestimmen. Ich habe bedenken, dass sich der Anwalt und der Gutachter kennen! Die Gutachterin heißt Schwabe-Höllein. Hat jemand Erfahrung mit ihr. Kann ich sie ablehen oder muß ich sie akzeptieren, wenn die Richterin sie nennt.
Diese Verallgemeinerungen helfen nicht. Als Vater und Anwalt in einem Sorgerechtstreit kann ich nur folgende Ratschläge geben:
1. Es geht nicht darum, was der/die Andere falsch macht.
2. Es geht nur um die Belange der Kinder. Dazu gehört auch der Versuch der Streitvermeidung gegenüber dem anderen Elternteil.
3. Seien Sie gegenüber Sachverständigen offen. Reden Sie nur über die Kinder. Der Streit zwischen den Eltern wird zu Recht als fehlende Bindungstoleranz ausgelegt.
Und: Haben Sie einen langen Atem. Suchen Sie kritische Freunde, die Sie jederzeit behelligen können. Sonst laufen Sie Amok.
Sie verkennen,
dass seitens beider Eltern schon viel geschehen ist, wenn die Trennungssituation prekär wird: Ein Familiengericht muss nun entscheiden. Da werden dann „Beweise“ erhoben – heißt, die Eltern beschreiben Situationen und Menschen, vor allem den Expartner, um
„Belange“ ihrer Kinder zu verdeutlichen bzw. zu erklären und den Richter für ihre Sache einzunehmen.
Besser wäre es, die Eltern wüssten aus sich heraus, was am besten für ihre Kinder ist.
Dass Eltern nicht in „Streitvermeidung“ geübt sind, beweist ja die Tatsache, dass sie sich meist streitig getrennt haben, ohne groß über die Belange der Kinder vorher nachzudenken.
Sonst käme es nicht vor, dass bisher unbeteiligte Dritte „unbestimmte Rechtsbegriffe“
definieren müssen, wollen, können und u.a. „Bindungsintoleranz“ vorgeworfen wird.
Warum sollte und dürfte man gegenüber Sachverständigen „offen“ sein?
Vertrauen zu einer Person muss wachsen können oder ist bereits gegeben.
Es gibt keinen Grund „Vorschussvertrauen“ einer fremden Person entgegenzubringen,
die man nicht mit aussuchen darf, die einem verordnet wird, von der nur bekannt ist,
dass sie „zur Zufriedenheit des Gerichts arbeitet“.
Es gibt sie nämlich, die vielen abhängigen (von Gerichtsaufträgen) Gutachter, die ihre ganz persönlichen Probleme ausleben, wenn sie Partei für diesen oder den anderen Elternteil ergreifen – rücksichtslos, empathielos und auch in ihrem Fach nicht ausreichend versiert.
Warum sollte man zu denen Vertrauen haben oder fassen können?
Die Gutachter kümmert es nicht, dass sie nach dem Willen des Gerichts (das, so beweisen Studien, schon vorher die Richtung und das Ergebnis vorgibt) einen Elternteil zum (zahlenden) Prozessverlierer erklären. Zudem kann man Gutachter in Deutschland kaum gerichtlich belangen. Sie dürfen schwadronieren und salbadern wie es dem Richter beliebt.
In dieses System ist auch ein Anwalt eingebunden, kann kaum etwas am Ergebnis ändern, das sehr oft für sich genommen schon kindswohlschädlich ist oder sich später so zeigt.
(Da wurde jüngst in einem Verfahren einem Anwalt von der Familienrichterin vorgeworfen,
dieser habe ihr im Sorgeentzugsverfahren nur „Rechtliches“ vorgetragen. Ja, was hätte er denn sonst vortragen sollen? )
Und was den Rat bezüglich „kritischer Freunde“ betrifft – es gibt sie kaum in solchen Fällen –
sind sie doch auch nur „Partei“ (für diesen oder jenen der geschiedenen Eltern).
Auch der beste Psychologe – Sachverständige – kann nicht wissenschaftlich sicher deduzieren,
was im speziellen Falle kindswohlschädlich ist oder sein wird. Ein Richter allein sollte
Recht sprechen können, das sich auf das Wohl des Einzelnen und des Gemeinwohls bezieht und nicht seine Eigenverantwortung und richterliche Freiheit so einfach preisgeben.
Man sollte beiden Eltern beistehen, ihre Erziehungsaufgaben bewältigen zu können und sie nicht in streitige (Fach)Verfahren treiben, „man“ sollte ihre Kraft für ihre Kinder erhalten wollen, anstatt sie in peinlichen Verfahren zu verschleißen, so dass schließlich die Kinder Not leiden.
Man braucht evtl. Gutachter im Kriminalverfahren, nicht jedoch im Familiengericht.
Hier ist eine Revolution notwendig ..Familiengutachter, Verfahrensbeistände, Jugendämter, Richter ..der eine schiebt dem anderen die Kohle in den Arsch. Solange man sowas mitmacht solange wird dieses betrügerische System weiter gehen.
Auch bei mir spricht sowohl der Verfahrensbeistand, als auch das JA sich für ein Gutachten über meine Erziehungsfähigkeit aus. Bis dato habe ich dies eigentlich ablehnt. Auch hat sich das JA bei einer stark in mein Persönlichkeitsrecht eingegriffenen Sache (Recht am eignen Bild) zu eigen gemacht und somit ist aus einer anfänglich gesehenen schleichenden Kindeswohlgefährdung zwischenzeitlich auch durch SPFH (die von heute auf morgen aus positiven Berichten auf einmal grasse negative Berichte schreiben u. auch keinen Sinn einer weiteren Mitarbeit sehen), leider vor Gericht meinerseits zugegebenen Persönlichkeitsstörung eine fortschreitende Kindeswohlgefährung (laut JA) geworden. Zu dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens meiner Persönlichkeitsstörung hatte ich dem Gericht gegenüber eine Schweigepflichtsentbindung bei meinem Verhaltenstherapeuten gegeben; von dem wurde angeblich bis dato kein Gebrauch gemacht. Der Therapeut sagt mir seit Jahresanfang eigentlich, das ich mit der Therapie soweit Fortschritte gemacht hätte, das wir in diesem Jahr nun nur noch ca. 5 Termine bräuchten. Auch „konstruiert“ das JA Fälle/Dinge/Berichte, wo das Kindeswohl angeblich gefährdet wäre. 75% an diesen Berichten stimmen nicht und meine Rechtsanwältin geht im Prinzip aber auch nicht „dagegen“. Oftmals habe ich mich dermaßen aufgeregt, sodaß natürlich meine Angst mein Kind zu verlieren, meinen psychischen Zustand (auch Aufgeregtheit bei der letzteren Anhörung zu Gericht) vor Gericht etwas „in den Keller ging“. Welche Mutter ist in solch einem Fall nicht aufgeregt; zudem die Rechtsanwältin nichts dazu sagt(e)? Das Schlimmste an der ganzen Sache ist, das die Verfahrenspflegerin senil und nicht neutral erscheint (so auch die Meinung einer Familienhelferin, die ich mir nach Absagung der vorangegangenen SPFH, selbst suchte). Hinzu kommt das das JA (und Verfahrenspflegerin) dem Kindsvater „zuhält“, obwohl dieser ein seit 2014 verurteilter Straftäter auf Bewährung ist (sex. Missbrauch an unserem Kind) und immernoch das anteilige Sorgerecht hat. Das JA möchte mir das Sorgerecht entziehen und möchte das Kind, ebenso wie der Vater, in einem Internat o. gar einer Erziehungsstelle unterbringen. Zwischenzeitlich hat der Vater es bereits zum zweiten Mal geschafft, die Schulwahl und die Kindestherapie zu blockieren. Der zeitige Punkt ist, das nun Anfang August das Kind angehört werden soll, wegen der Schulwahl (weiterführende Schule -es hat Gymnasialempfehlung). Muß ich das dem Kind unbedingt „zumuten“?
Hallo ich bin Vater eines 20monate alten Jungen der seit knapp einem Jahr auf Wunsch der Mutter bei mir lebt. Vor Gericht geht es um Aufenthaltsbestimmungsrecht wozu sie das brauch ist mir ein Rätsel aber gut. Zur Klärung soll jetzt eine Gutachterin ihre Arbeit machen.
Ich habe ein erstes Begutachtungsgespräch geführt( 5h auf band) und die Damen waren nun auch schon einmal bei mir und haben sich halt hingesetzt und so getan als wären sie Luft.
Mir ist das alles ziemlich suspekt und ich sehe sich nicht so richtig den Sinn des ganzen oder ich habe Angst das diese Psychologin den Blick für das wesentliche verliert…
Kann ich jetzt ohne weiters sagen ich mach nicht mehr mit? Welche Möglichkeiten hat diese Frau mit meiner Bandaufnahme? Sie weiß ja das die Mutter meines Kindes seit dem letzten Gerichtstermin keine einzige Umgangszeit wahrnahm also wozu das Ganze die Mutter hat keine Zeit das streitet sie nochmal ab.
Mache mir viele Gedanken und hoffe das jemand mit Erfahrungen über so etwas
Ich kann euch allen nur empfehlen eine entsprechende Patientenverfügung zu machen, welche jegliche psychologische Gutachten, Behandlungen und sonstige psychologische Willkür ausschließt. Sollten dann widerwillig Gutachten erstellt werden, auch von Richtern auferlegt werden muss man nur die Existenz der persönlichen Patientenverfügung mitteilen bzw. vorlegen und alles ist in Ordnung. Sollte dennoch ein Gutachten oder eine Behandlung erfolgen stellt dies eine Straftat dar, was das Gutachten im Nachhinein wenn man sich richtig verhält für nichtig erklärt und die Verbrecher welche sich über die Patientenverfügung hinweggesetzt haben werden zudem Schadensersatzpflichtig. Dies schreckt auch die meisten Richter dann ab ein Zwangsgutachten anzustreben, da die ja für gar nichts die Haftung übernehmen wollen. Schaut euch nur eure Beschlüsse und Urteile an, die sind alle nicht unterschrieben und nicht mehr wert als das Papier auf das es gedruckt ist. Sucht einfach mal unter Nina Hagen und einer entsprechenden Verfügung. Bei uns im Land herrscht leider Rechtsbankrott und so kann man diesen „Richtern“ und den von den Richtern bestimmten „Gutachtern“ das Leben ein schönes Stück schwerer machen.
Hallo
Bei mir wurde ein Erziehungsunfähigkeit gutachten erstellt . Jetzt wollen sie mir in eilfehrahren das sorgerecht entziehen. Wegen seelischer Gewalt an meine kinder . Was natürlich völliger Blödsinn ist. Meine 2 großen müssen in die Psychiatrie und meine Tochter in eine pflege Familie. Jetzt haben wir und meine Kinder Panik. Gutachten haben wir heute bekommen und Verhandlung ist am Montag. Bitte wir brauchen hilfe
Hallo zusammen,
gibt es konkrete Fälle wie es im Verfahren weitergegangen ist wenn man das Gutachten ablehnt?
Mich würde interessieren was passiert wenn der Richter sauer darüber wird dass er doch selber arbeiten muss?
Ja das gibt es und hängt dann natürlich auch von der weiteren Vorgehensweise des „zu Begutachtenden“ ab. Der Richter kann natürlich wie im BGH Urteil erzwingen das der zu Begutachtende vor Gericht erscheint oder der Sachverständige kann sein Gutachten auch nach Aktenlage machen. Es reicht nicht, die Begutachtung ausschliesslich abzulehnen, wenn man keine weitergehende Strategie hat. Wir unterstützen seit Jahren erfolgreich Väter und Mütter mit unserer Beratung insbesondere im Zusammenhang mit Begutachtungen im Familienrecht. Ob eine Ablehnung der Begutachtung aus heutiger Sicht immer noch am besten ist, kann angezweifelt werden, Mitunter gibt es auch andere Alternativen, die zu überprüfen sind.
Sehr gute Frage! Mir wurde auch gesagt: „Sie müssen sich nicht begutachten lassen“… „Sollten sie jedoch eine Begutachtung ablehen, müssen Sie damit rechnen, daß ihnen ihr Kind entzogen wird….“
Faktisch wurde ich erpresst, gezwungen.
THOMAS UND KATRIN, ICH BRAUCHE DRINGEND IHRE HILFE, ES GEHT UM MEINEN ENKEL….ER HAT NUR SEINE MUTTER, DIE VON JA KAPUT GESCHPIELT WORD N UND MICH BITTE BITTE MELDEN SIE SICH!!!!!
Hallo,
ich bin so verzweifelt, vom Richter wurde eine Begutachtung angeordnet, darüber, ob die Kinder bei mir bleiben dürfen, oder zum Vater sollen. Ich selbst habe bereits ein ziemlich positives neurologisch- psychiatrische Gutachten, da gibt es keine Persönlichkeitsstörungen o.ä. aber, die Gutachterin neigt scheinbar dem Vater zu, der allerdings unter therapieresistenter erheblicher Affektverarmung mit reduzierter affektiver Schwingungsfähigkeit leidet. Ich bin verzweifelt, habe keine Familie mehr, der Vater aber viel Geld, um irgend jemanden zu schmieren. Der Richter hat mir im Januar vorläufig die elterliche Sorge entzogen wegen einer einmaligen medikamenteninduzierten Psychose, das Medikament bekomme ich seitdem natürlich nicht mehr. Aber, auch das Jugendamt stellt sich hinter den Vater, ich weiß nicht mehr, was ich tun soll, kann mir denn hier irgendjemand helfen, oder hat Tipps oder Rat? Denn, ich denke, wenn ich das Gutachten jetzt ablehne, kriege ich das Sorgerecht nie wieder, obwohl Entwicklungsberichte der Kinder top sind, und mein neurologisch psychiatrisches Gutachten auch!!!!
Vielen Dank im voraus an alle, die sich vielleicht melden
Eltern können zur Teilnahme an einer Begutachtung nicht gezwungen werden! Die Teilnahme an der Begutachtung IST freiwillig!
Such Dir professionelle Hilfe. Das kostet zwar ein bisschen Geld, ist am Ende aber um einiges billiger als die Kosten der Begutachtung (Die Dir IN Rechnung gestellt werden!!! und Die Du auch zu bezahlen hast, weil du hast ja freiwillig daran teilgenommen)
Schau ob es in Deiner nähe einen qualifizierten Berater gibt, der Dir Helfen kann. Ansonsten musst du bei vaterlos mal anfragen ob Die jemanden Haben oder ob Die Dich beraten können.
Ja, das kenne ich auch. Nach einem Termin und einer Stunde Gespräch hat eine Psychologin, genauer gesagt eine Frau Wintzen-Lazarek ein Gutachten über 75 Seiten über mich geschrieben und danach bin ich erziehungsunfähig. Dabei sind die Therapeuten meiner Kinder ganz anderer Meinung. Soviel zur Ahnung von dieser Frau. Das ganze ist eine einzige Unverschämtheit. Nur weil viele Mütter nicht mit den Kindern umgehen können sollen die Mütter, bei denen die Kinder sagen, dass ihre Mutter gut zu ihnen ist und für sie alles tut, diese Kinder lügen dann nach Meinung dieser. Ich weiß auch nicht was dieser Scheiß soll.
Hallo Sabine, ich bin diejenige Mutter, welche das BGB-Leisatzurteil erstritten hat, dass sich Eltern nicht begutachten lassen müssen, da es hierzu eine Gesetzeslücke gibt, die eine Begutachtung nicht erzwingbar macht.
In Deinem Fall geht es um mehr als Du glaubst.
Sie wollen Dir die Kinder zuerst wegnehmen, weil Du in punkto Deiner deiner Kinder die Kompetentere bist. Wahrscheinlich hattest Du Dich um die Kinder gekümmert, Dein Mann ging arbeiten.
Doch dann kommen die Kinder zum Vater, der ja ein Workaholik ist und sich insofern um die Arbeit kümmert und nicht mehr um die Kinder. Das führt dann zu einer Vernachlässigung, die die Schule etc. dann auch feststellen würde. Dann kommt das Jugendamt ins Spiel und Dein Mann verliert in der zweiten Runde dann die Kinder komplett. Das Endziel ist nämlich immer eine Fremdunterbringung in einem Heim. Dein Mann könnte wohl die Heimkosten bezahlen. Pro Kind etwa 4000 Euro oder noch mehr. Dann würde das Haus draufgehen. Dein Mann verliert dann auch sämtliche Rechte.
Du musst unbedingt Dein Umgangsrecht wahrnehmen, falls man Dir die Kinder schon weggenommen hat. Bitte mache keine Fehler.
Nun zur Begutachtung:
Lasse Dich auf keinen Fall begutachten, denn bei Dir geht es nicht mehr darum, dass man Dir das Sorgerecht wiedergeben möchte, sondern man möchte Dir das Umgangsrecht wegnehmen. Du hast nur noch eines zu verlieren, aber niemals etwas zu gewinnen: Dein Sorgerecht bekommst Du nicht mehr zurück. Doch Du hast noch Dein Umgangsrecht, welches Du per Gutachten auch noch verlieren sollst.
Es ist ganz wichtig, dass Du dieses Umgangsrecht nicht verlierst, damit Du den Kontakt zu den Kindern, auch wenn sie später mal im Heim (oder in einem Kinderpornoring) sein sollten( Leider !!!! Ich sage Dir die Wahrheit, was hier wirklich im Gange ist.), dann hast Du Deinen Umgang, dann können die nämlich nicht alles mit Deinen Kindern veranstalten. Sie können z. B. die Kinder nicht hunderte von Kilometern von Dir entfernt unterbringen, sondern in Deiner Nähe.
Bitte hab keine Angst. Du hast Dein Sorgerecht schon verloren und bei Dir geht es darum, Dir das Umgangsrecht zu nehmen.
Bitte sprich mit dem Vater der Kinder.
Ihr beiden müsst Euch unbedingt außergerichtlich einigen, denn im Sorgerecht zählen private Vereinbarungen per Notar mehr als Gerichtsbeschlüsse.
Hoffentlich seid Ihr Euch einig, dass Eure Kinder nicht ins Heim sollten. Notfalls gibst Du Deinem Mann die Kinder freiwillig und gibst nach. Und dafür bleibt Dir das Umgangsrecht und die Kinder sind nicht gefährdet, eines Tages im Heim oder sonstwo zu landen. Bitte glaube mir, auch Satanisten sind ganz dick im Geschäft mit dem Jugendamt. Wer von den privaten Heimbetreibern dem Jugendamt am meisten zahlt, dorthin werden die Kinder verfrachtet. Es geht nur ums Geld, den Verkauf von Kindern. Es geht kein bisschen um das Wohl von Kindern. Denn das scheinheilige „Kindeswohl“ ist nämlich das Geschäft mit Kindern, das GELD, welches dabei rausspringt.
Es tut mir leid für Dich.
Karin,
hervorragend die Problemlage erkannt! Man sitzt als Eltern einfach am kürzeren Hebel, die Absprachen zwischen Richter Jugendamt Gutachter Verfahrensbeistand etc erfolgen unter der Hand, Verhandlungen sind nur Show, lieber nur (begleiteten) Umgang als komplettes Kontaktverbot und Vormund, ….
Auch sollte man schneller wie das Gericht sein und von einem kompetenten Sachverständigen ein Gutachten über die Erziehungsfähigkeit und keine Kindeswohlgefärdung vorlegen, bevor es gerichtlich bei gekauften Gutachter erfolgt. Dieses Geld ist gut angelegt, oftmals sogar über die Krankenversicherungskarte abrechenbar.
Auch sind immer beide Elternteile die Verlierer: finanziell und emotional ….
Schönen Gruß
Kristina.
Ich weiß, dass dies ein altes Forum ist, aber Karin Lohrer hat meine Kinder auch einem missbräuchlichen Vater ausgesetzt. Nachdem wir alle in meinem eigenen Land in Sicherheit waren, schrieb ich 2018 an das OLG, um Alarm wegen ihrer Inkompetenz zu schlagen. Wissen Sie, ob sie jemals untersucht wurde? Sie scheint es zu genießen, Kinder in schlechte Situationen zu bringen.
Wie effizient ist eigentlich „Vaterlos“, wenn Kommentare
länger auf Freischaltung warten müssen?
Effizient genug. Jeder Fall wo wir dazu beitragen, das einem Kind beide Eltern erhalten bleiben und die Eltern erkennen das das Wohl des Kindes wichtig ist, rechtfertigt den Aufwand den wir hier betreiben.
In den obigen Kommentaren kommt nur wieder das gängige Schwarz-Weiß-Denken zum Tragen:
Der arme gute Vater und die böse schlechte Mutter.
Löst Euch doch mal endlich von diesen Klischees.
Die Rechtsprechung in Deutschland benachteiligt derzeit sowohl Väter als auch Mütter.
Es ist also wenig hilfreich, den jeweils anderen zum/zur Blödmann/ Blödfrau zu erklären.
Es ist die Politik, die Familien nicht mehr möchte.
Die staatliche Erziehung wird kommen.
wird kommen oder haben wir die nicht schon mit Krippenausbau, Nachmittagsbetreuung an Grundschulen usw….
Bei uns wurde auch ein familienpsychologisches Gutachten per Beschluss angeordnet. Ich habe in einer der darauffolgenden mündlichen Verhandlungen der Richterin gesagt, dass ich eine Begutachtung ablehne und dabei auf das hier zitierte BGH-Urteil verwiesen. Kann ich denn auch für mein Kind (gemeinsames Sorgerecht mit dem Vater) die Begutachtung ablehnen? Die Richterin sagte mir, dass ich es nicht kann, aber mit welcher Begründung? Könnt ihr mir weiterhelfen?
Liebe Neele,
zunächst weisen wir darauf hin, das unsere Antwort die Antwort „juristischer Laien“ ist und daher weder eine Rechtsberatung darstellt und eine Rechtsberatung auch nicht ersetzen kann.
Nach unserer bisherigen Erfahrung kann eine Begutachtung des Kindes nicht in in jedem Fall erfolgreich abgelehnt werden.
Uns sind zwar Fälle bekannt, in denen Eltern erfolgreich eine Begutachtung des Kindes untersagt haben, aber es sind uns auch Fälle bekannt, in denen das Gericht die Zustimmung zur Begutachtung auf Antrag der Gegenseite durch einen Gerichtsbeschluss ersetzt hat, dieses bzw. angedroht hat.
Grundsätzlich bedarf es der Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern für die Begutachtung.
Das Gericht kann aber auf Antrag diesen Teil der Zustimmung durch einen Gerichtsbeschluss ersetzen und den Eltern (bzw. dem verweigernden) Elternteil für diesen Bereich die elterliche Sorge (z.b. im Wege der einstweiligen Anordnung) entziehen. Die Eltern oder der die Begutachtung verweigernde Elternteil kann gegen diese einstweilige Anordnung natürlich Rechtsmittel einlegen usw.
Eltern haben also die Möglichkeit gegen die Begutachtung des Kindes vorzugehen, allerdings sind uns diesbezüglich noch keine höchstrichterlichen Urteile bekannt.
Aus unserer Sicht wäre es natürlich der richtige Weg, die Begutachtung des Kindes ebenfalls zu untersagen. Wir werden hierzu in Kürze sicherlich noch mal einen ausführlicheren Artikel verfassen.
Hallo eltern,ich habe meine gutachterin verklagt sie hat ein grob fachlich falsches gutachten erstellt.am 14.1.15 gibt es dazu einen beschluss vor dem amtsgericht cottbus.
Hallo Thomas,
wir drücken Dir die Daumen und wünschen Dir viel Glück, bzw. Erfolg.
Bitte teile uns doch das Ergebniss mit und stelle uns ggfs. das Urteil und die Geschichte dazu zur Verfügung.
Liebe Grüße und Hochachtung
Das Team von vaterlos.eu
Gerne! Bitte, Anschrift mitteilen. Für Internet brauche ich als alter Socken (heute 65 geworden, Kinder 2. Generation von 11 bis 17) immer Hilfe. Stelle Euch Erfahrung – auch mit Väteraufbruch und anderen Schlafhaubenvereinigungen – gerne zur Verfügung. Habe nichts zu verbergen. Es gilt um Gleichberechtigung und gegen Amtsgesetzesverstösse, auch bei Gerichten, im so genannten „Rechtsstaat“ zu kämpfen! Grüsse, Thomas Ha.
Hallo Thomas.
Wie ist die Klage gegen die Gutachterin ausgegangen?
Habe seit Montag das selbige Problem, dass die Gutachterin ein Gutachten erstellt hat dass mit Lügen und Falschaussagen nur so protzt.
Kurzversion:
Meine beiden Söhne leben seit über einem Jahr bei mir, vorher Wechselmodell bis Mutter Suizidversuch und 3 Montagen Aufenthalt in Psychiatrie hatte.
Übertragung des ABR im Mai 2014 auf mich, Beschwerde der Mutter und nun beim OLG.
Hallo Thomas
Hat dir die Klage etwas gebracht ?
Was ist daraus geworden?
welchen Sinn macht eine Begutachtung überhaupt? Wozu ist denn das Jugendamt da? Im Familienrecht beschäftigt sich ein Familienrichter, ein Jugendamtsmitarbeiter und ein Verfahrensbeistand mit der Sache! Insgesamt sind also 3 Personen in diesem Verfahren involviert von denen man Sachverstand erwarten könnte! Wenn diese Personen keinen Sachverstand haben, dann müssen die sich nen anderen Job suchen, wie wäre es mit Pommesbräter bei Mcdonalds?
wenn eine Begutachtung nicht erzwingbar ist warum ordnen Gerichte dann trotzdem eine Begutachtung an?
Richter fassen zwar einen Beschluss das eine Begutachtung stattfindet, aber gegen diesen Beschluss werden keine Rechtsmittel aufgeführt! Hier kann sich ja jeder fragen, warum es dort keine Rechtsmittel gibt…. ???? …. weil der Beschluss über die Begutachtung keine rechtliche Wirkung hat (Begutachtung ist freiwillig) und dementsprechend keine Rechtsmittel notwendig sind um sich gegen eine Begutachtung zu wehren…
Per Beweisbeschluss gemachte Beweise in Form von Gutachten ersetzen den sonst nicht vom Gericht erbringbaren Beweis.
so ein Quatsch. Wer eine Begutachtung ablehnt hat etwas zu verbergen und es ist kein Zufall das Gutachter sich meist immer für Mütter aussprechen. Mütter sind eben das wichtigste für ein Kind
Dem ist leider nicht so. Karin Lohrer wollte dass das Sorgerecht auf den KV übertragen wird, obwohl dieser in seinem ganzen Leben noch nie um ein krankes Kind gekümmert hat. Außerdem hat er vor der Trennung sich nie um das Kind gekümmert, dafür aber mit Abwesenheit geglänzt und war und ist gewaltätig. Auch seine narzistische Persönlichkeitsstörung hat Frau Lohrer übersehen. Kann sie ja auch nicht feststellen, sie keine Psychologin ist.
und was ist mit den vätern ????????
Was soll ein Kind mit einem Vater, der nur an seine Väterrechte denkt und dabei die Rechte der Mutter völlig ignoriert? Solche Egoisten braucht kein Kind als Vorbild!
Hast du was erreichen können?
Wäre dankbar für eine Rückmeldung
Tja die ****** aus essen spricht sich immer gegen die Mutter aus und steckt zu dem noch mit den richtern des amtgerichtes borken unter einer Decke und versucht das bgh Urteil zu umgehen. Die Frau hat nicht mal die nötige Qualifikation um erziehungsfähigkeiten festzustellen. Vorsicht bei der.Die ist korrupt.
Wer eine Begutachtung ablehnt, gibt seine Persönlichkeitsrechte nicht auf.
Ums Verbergen geht es nicht.
Oder meinst Du wirklich, Psychologen, etc. könnten Dein Innerstes nach Außen kehren, wüssten, wann sie getäuscht werden, wären unabhängig quasi von sich selbst?
Da wird eine Berufsgruppe aber schwer überschätzt.
Da täuschst du dich aber gewaltig: nur Väter können Kindern die wichtigen Dinge im Leben beibringen da sie diese ja selbst erfahren. Sie arbeiten nämlich.
ich möchte den Vater sehen in Deutschland, der die Eier in der Hose hat, sich einer Begutachtung zu verweigern! Ich habe selber durch ein Gutachten meine beiden Kinder verloren. da es keine einheitlichen Regeln für Gutachten gibt kann da also jeder Quatsch geschrieben werden. Hätte ich das vorher gewusst hätte ich auf jeden Fall auch die begutchtung abgelehnt. Schlimmer als jetzt hätte es mich ja nicht treffen können
Mein Guter! Du irrst! Die Eier habe ich in der Hose! Dass die Mehrzahl der Männer zu Schlappschwänzen werden, wenn irgendeine Mutti mit dem Milchzeug wackelt, ist ein Trauerspiel! Damit rechnet die ach so holde Weiblichkeit. Ich habe im Sorgerechtsstreit eine Gutachtereuse der GWG abgelehnt. Und wenn die Richterin so weiter macht, wie bislang, ist sie dran! Hier zählt nur: an der Sache arbeiten, arbeiten, arbeiten… und Fachkompetenz erwerben. Thomas Ha. (Bin Internettrottel Rückmeldung gerne über
Recht so Thomas, wir müssen gegen die kriminellen Machenschaften vorgehen. Du hast die richtige Einstellung. Die meisten Väter sind Trottel und lassen sich einlullen. Oder sie lassen sich durch wackelnde Ärsche überzeugen. Wo sind unsere Fertigkeiten geblieben die wir in Jahrmillionen der Evolutionerworben haben? Kampf, Jagd Durchhaltevermögen.
Also mir kommt kein Gutachter mehr ins Haus und ich werde mich weigern, auch nur einen Cent zu zahlen für so was.
interessanter Beitrag bei Panorama in der ARD. Sehr empfehlenswert