Gutachter dürfen auch falsche Missbrauchsvorwürfe erheben

Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt bei Verdacht auf Kindesmissbrauch nicht, wenn ein Gutachter solch eine Feststellung trifft.

Justizia ist blind
Justizia ist blind

Ein in einem familiengerichtlichen Verfahren festgestellter Missbrauch ist kein konkreter Sachverhalt, der keinen Anlass zu weiteren Ermittlungen bietet.Legt ein Sachverständiger, wie z.b. der Sachverständige Georg Post beim Familiengericht ein Sachverständigengutachten vor, in dem er einen Missbrauch feststellt und an Eides statt die Richtigkeit des Sachverständigengutachtens bestätigt, so bietet dieses keinen Anlass dazu, weitere Ermittlungen einzuleiten.



Die von einem (gerichtlich bestellten) Sachverständigen erhobene Feststellung eines „Missbrauchs“ ist interpretationsbedürftig und stellt damit keine Feststellung eines konkreten Sachverhalts dar, der weitere Ermittlungen geben könnte.

Gutachter dürfen vor Gericht behaupten, was sie wollen

Sofern ein Sachverständiger in seinem Sachverständigengutachten also einen Missbrauch behauptet, den es nachweislich NICHT gegeben hat, hat dieses keine Auswirkungen für die Verwendbarkeit des Sachverständigengutachtens. Der Sachverständige bekommt sein fehlerhaftes Gutachten sogar trotzdem bezahlt.

Falsche Versicherung an Eides statt von Sachverständigen ist nicht strafbar

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat das eingeleitete Strafverfahren gegen den Sachverständigen Georg Post aus Bremen wegen seinem falschen Gutachten sehr schnell (innerhalb weniger Tage) eingestellt. Auch eine Überprüfung durch die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg kam nach Auswertung der Akten zu der Feststellung, das die Einstellung des Ermittlungsverfahrens nicht zu beanstanden ist.

Trotz Missbrauchsvorwurf auch keine strafrechtlichen Ermittlungen wegen Kindesmissbrauchs

Nun könnte man ja alternativ annehmen, dass es den vom Sachverständigen behaupteten Missbrauch dann auch tatsächlich gegeben habe. Der Sachverständige hatte immerhin keinen Zweifel daran, das es diesen Missbrauch gegeben hat. Obgleich Missbrauch ein sogenanntes Offizialdelikt ist, weigert sich die Staatsanwaltschaft jedoch, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, weil es eben keinen konkreten Sachverhalt gebe, der auf einen Missbrauch hindeute.

Sind Gutachter unantastbar? Wie viel Lügen durch einen Sachverständigen sind erlaubt?

An diesem konkreten Beispiel wird die Macht und Unangreifbarkeit der familiengerichtlichen Sachverständigen sehr deutlich. Auch die neuen vorgeschlagenen Regeln oder bestimmte akademische Abschlüsse mögen die Arbeit der Sachverständigen nicht verbessern, denn der Sachverständige Georg Post ist ein gut ausgebildeter Sachverständiger.




Natürlich hat es keinen Missbrauch gegeben. Fakt ist jedoch das der Sachverständige in seinem Sachverständigengutachten einen Missbrauch behauptet hat. Die falsche Behauptung des Sachverständigen, es habe einen Missbrauch gegeben, schrieb der Sachverständige dann natürlich der Kindesmutter zu, die aber per eidesstattlicher Versicherung erklärt hat, solch eine Äußerung gegenüber den Sachverständigen nicht abgegeben zu haben.

Gutachter stützt sich auf Spekulationen

Wir sind der Meinung, das ein Sachverständigengutachten auf Tatsachen und nicht auf interpretationsbedürftigen Spekulationen beruhen sollte. Durch interpretationsbedürftige Spekulationen kann ein Sachverständiger nämlich behaupten, was er will und dann zu Empfehlungen kommen, die mit der Realität nicht vereinbar sind.



Gutachter kann nach eigenen Angaben den Begutachteten gar nicht einschätzen

Übrigens: Als der Sachverständige Georg Post vor dem Familiengericht angehört werden sollte und die Eltern sich dort auf die gemeinsame elterliche Sorge geeinigt hatte (was der Sachverständige vollkommen ausgeschlossen hatte), meinte der Sachverständige nur, dass er das nicht beurteilen könne, da er (der Sachverständige) den Kindesvater, (den er begutachtet habe und über der er ja Feststellungen getroffen hatte) gar nicht kennen würde. Mit solch einer Aussage hat der Sachverständige sein eigenes Sachverständigengutachten in einem Satz diskreditiert. Immerhin hatte er es sich ja zur Aufgabe gemacht, den Vater mit seinem fehlerhaften Sachverständigengutachten aus der elterlichen Sorge raus zu drängen. Dass seine falschen Behauptungen einer fachkundigen Überprüfung dabei nicht standgehalten haben, dürfte den Sachverständigen dabei scheinbar verwundert haben.

Bei Begutachtung hilft nur professionelle Hilfe

Fakt ist, das die meisten Eltern nicht die Kraft haben, sich gegen eine falsche Begutachtung zu wehren. Wir bieten hier jedoch unsere fachkundige Unterstützung an. Betroffene Eltern können gerne Kontakt mit uns aufnehmen. Betroffenen Eltern empfehlen wir möglichst früh eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.



One thought on “Gutachter dürfen auch falsche Missbrauchsvorwürfe erheben

  1. Meier, Werner (70) 07/11/2015 at 19:04

    Da fehlen einem die WORTE!!!
    Es wird IMMER KAPUTTER!!!

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