OLG Frankfurt am Main | 02.09.2022 | 6 UF 148/22
In einem Streitfall vor dem Amtsgericht Darmstadt über das Aufenthaltsbestimmungsrecht sprach dieses dem Vater in einer einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Ohne entsprechenden Antrag! Die Anordnung sollte bis zum Gutachten über die Erziehungsfähigkeit der Eltern gelten.
Nun entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main aber anders.
Gericht darf einstweilige Anordnung im Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht ohne entsprechenden Antrag eines Elternteils stellen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main kippte nach erfolgreicher Klage der Mutter das Urteil der Darmstädter Richter. Verfahren über das Aufenthaltsbestimmungsrecht sind reine Antragsverfahren, so die OLG Richter. Dieses lag im Urteil aus Darmstadt nicht vor. Die Frankfurter Richter sprachen somit dem Vater das neugewonnene Recht wieder ab.
Erlässe einstweiliger Anordnungen über das Recht der Aufenthaltsbestimmung sind ohne entsprechenden Antrag ungültig.
Bestimmungen über den Aufenthalt des Kindes sind also nur mit korrektem Antrag gültig und können nicht vorläufig durch ein Amt entschieden werden.
Einstweilige Anordnung Aufenthaltsbestimmungsrecht von Amtswegen nur in Ausnahmefällen zulässig
Als Ausnahmefälle benennt das OLG Frankfurt am Main einzig und allein folgende Punkte:
- Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung
- wenn eine Verbleibensanordnung zu erlassen ist oder
- sonstige Maßnahmen nach § 1666 BGB (z.B. in Fällen einer Schulpflichtverletzung)
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