Bundesverfassungsgericht Karlsruhe | 06.09.2021 | 1 BvR 1750/21
Nach viermaligem Sorgerechtswechsel übertrugen die Richter des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe nun der Mutter eines zwölfjährigen Kindes das Sorgerecht. Nach langem Beschwerdegangs seitens der Mutter und des Vaters entschieden sich das BVG jetzt für die Seite der Mutter per einstweiliger Anordnung 1 BvR 1750/21. Ausschlaggebend für die Entscheidung war die Feststellung einer psychischen Erkrankung beim Vater.
Wahnhafte Störung des Vaters beeinträchtigt Kindeswohl sehr stark
Der Vater habe laut Psychologen eine wahnhafte Störung. Dies allein rechtfertigt aber kein Sorgerechtsentzug. Erst nachdem sich herausgestellt hatte, dass der Vater seine Wahnvorstellungen auch am Kind auslebte, wurde eingegriffen. Er behauptete im Beisein des Kindes, dass die Mutter dem Kind auflauern werde und es dann entführen wird. Zudem ist er der Meinung, der Bundesnachrichtendienst würde ihn und das Kind abhören. Diese Aussagen reichte dem Bundesverfassungsgericht Karlsruhe aus, um eine akute psychische Kindeswohlgefährdung festzustellen und entzogen dem Vater das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Richter des BVG wiesen jegliche Kindeswohlverletzung durch die zukünftige Sorge der Mutter zurück.
Kind muss zunächst in Kinder- und Jugendpsychiatrie
Da der Vater derartig auf die Psyche des Kindes eingewirkt hatte, soll diese zunächst in eine psychologische Einrichtung. Anschließend darf es in die Häuslichkeiten der Mutter gehen.
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Mal eine Frage, wer kann den ausschließen, dass der BND ihn nicht observiert oder anderweitig im Focus hatte? Die Richter werden dies mit Sicherheit nicht fachlich entkräften können und seitdem es Geheimdienste gibt, weis man auch, wie sie arbeiten und oberstes Gebot bleibt, gib dich nicht zu erkennen. Erinnert bisschen an den Film Fletchers Visionen. Auch ein Psychiater kann nicht attestieren, dass wer auch immer nicht vom Geheimdienst überwacht wird. Deshalb finde ich das Urteil, erwartbar schwach.
Hallo,
mal eine Frage gilt das ebenfalls wenn die „alleinerziehende“ Mutter eine massive „Persönlichkeits Störung“ hat bzw. aufweißt?
In Form von extremen Narzissmus und evtl. in Verbindung mit einer Boderline Störung.
Sprich das Kind die Kinder hätten verständlicher Weise auch massiv dann darunter zu leiden.
Und würden sich in ihrer gesunden Entwicklung (besonders in Hinsicht iher Psyche) zum Nachteil entwickeln und wären beeinträchtigt.
Mich würde hier interssieren wie dann das Jugendamt und auch das Familiengericht dies dann bewertet?