AG Weilheim i.OB Coronaimpfung ist nicht kindeswohldienlich

13.01.2022 Amtsgericht Weilheim 2 F 538/21

Coronaimpfung ist für Kinder und Jugendliche nicht kindeswohldienlich

Hier noch ein weiteres (mutiges) Urteil, des Familiengerichts Weilheim, das darüber zu entscheiden hatte ob eine Mutter die Alleinentscheidungsbefugnis übertragen bekommt, ihr Kind impfen zu lassen.

Familiengericht Bad Weilheim: Für Kinder und Jugendliche besteht kein Risiko eines schweren
Verlaufs der Coronainfektion.

Impfung (Symbolfoto)
Impfung (Symbolfoto)

Im besagten Verfahren sprach sich sowohl die Mutter als auch das Kind für eine Coronaimpfung aus. Auch das Jugendamt und die behandelnde Kinderärztin hatten die Imfpung des Kindes empfohlen.  Das Familiengericht Weilheim hat dann jedoch eine umfassende Interessenabwägung vorgenommen, ob die Impfung unter Berücksichtigung aller Umstände dem Kindeswohl entspricht. Das Gericht stellt klar, das das Risiko einer Impfung die Vorteile einer Impfung für das Kind überwiege und daher eine Impfung des Kindes nicht kindeswohldienlich sei. Das Gericht machte auch deutlich, das es nicht die Aufgabe von Kindern sei, Erwachsene zu schützen. Denn das ist (vereinfacht ausgedrückt) ja die Aufgabe des Impfstoffes und eben nicht des Kindes. Der Antrag der Mutter, die die Alleinentscheidungsbefugnis für die Impfung beantragt hatte, wurde dementsprechend abgelehnt.

In seiner Urteilsbegründung schrieb das Familiengericht Weilheim unter anderem:

Für Kinder und Jugendliche besteht demgegenüber kein bzw. kaum ein Risiko eines schweren Verlaufs der Coronainfektion. Kinder und Jugendliche haben meist einen milden oder asymptomatischen Verlauf, wenn sie mit SARS-CoV-2 infiziert sind. Das Risiko, an COVID-19zu sterben, ist für sie nahezu gleich Null

Es erscheint jedenfalls nicht dem Kindeswohl dienlich, dem Kind die Verantwortung für die Gesundheit der Verwandten aufzbürden. Personen, die ein erhöhtes Risiko haben, können sich durch Erst, Zweit- und Boosterimpfung schützen, ohne dass eine flächendeckende Impfung von Kindern erforderlich wäre.

Nach Einschätzung des Gerichts übenwiegt daher das Risiko einer Impfung die Vorteile für das Kind und ist daher nicht kindeswohldienlich. Der Antrag der Mutter, ihr allein die Entscheidungsbefugnis zu übertragen, war daher abzulehnen

Das vollständige (anonymisierte) Urteil zum Verfahren 2 F 538 21  mit einer sehr umfangreichen Urteilsbegründung wurde vom Familiengericht Weilheim gerne zur Verfügung gestellt und kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden.

20220113 Familiengericht Weilheim – 2 F 538-21 – anonymisiert

 




6 thoughts on “AG Weilheim i.OB Coronaimpfung ist nicht kindeswohldienlich

  1. Manfred Meierle 08/03/2022 at 10:07

    @Klaus Hagen: Gehört die STIKO auch zu den Querdenkern? Die haben sich mit der Empfehlung auch sehr schwer getan.
    Bitte nicht vermischen: Querdenker glauben, Corona ist nur Schnupfen bzw. gibt es gar nicht.

  2. Wassi 24/02/2022 at 09:32

    Das Familiengericht in Weilheim i. OB. ist in seinen Abhandlungen und Entscheidungen weder Objektiv noch sehe ich hier Recht in sich als rechtmäßig gesprochen an. Immer wieder kommt es hier zu Verfahrensfehlern und Überstimmungen durch das OLG, was konkret auch mit den „Hauslieferanten“, sprich den Verfahrensbeiständen und beauftragten Gutachtern zu tun hat.
    Auftraggeber-Auftragnehmer-Abhängigkeiten und ein ziemlich enger Klüngel untereinander, mit teils und professionellem Dutz-Verhältnis bei Gericht unter den Parteien versprechen eines:
    Subjektive Abhandlungen und Rechtsprechungen.

  3. Klaus Hagen 23/02/2022 at 16:06

    Und warum wurde mein erster Kommentar gelöscht? Verträgst du keinen Widerspruch? Wie armselig und feige.

  4. Klaus Hagen 23/02/2022 at 16:05

    https://www.deutschlandfunk.de/impfgegner-impfskeptiker-impfen-corona-impfpflicht-proteste-100.html
    Hier wird beschreiben, wie es weiterging. Das Kind hat sich ein paar Wochen nach dem Urteil infiziert und mittelschwere Symptome. Da wäre die Impfung wohl doch deutlich kindeswohldienlicher gewesen.

  5. Klaus Hagen 23/02/2022 at 16:00

    AG Weilheim? Die Urteilsbegründung klingt nach dem gleichen querdenkenden Richter wie beim Maskenurteil. Ich gehe mal davon aus, dass das Urteil in der nächsten Instanz aufgehoben wird.
    Mutter will Impfung, Kind will Impfung, Kinderarzt empfiehlt Impfung, Jugendpflegerin empfiehlt Impung. Und der leerdenkende Richter verweigert das. Solche Richter gehören abgesetzt.

    • Wie können die Gedanken frei sein wenn an den Informationen etwas nicht stimmt 19/12/2022 at 00:27

      Lieber Herr Hagen, Das Wort „Querdenker“ ist zu einem Schimpfwort geworden 🙂 Alle wollen „Geradeausdenker“ werden. Nun, ich habe eine Unternehmerin sprechen hören dass ihre 8 Angestellten die geimpft sind, sich von den Ungeimpften anstecken ließen. Lesen Sie bitte den Satz nochmal. Was stimmt hier nicht. Ziemlich schwer die Thema. Ich finde den Urteil des AG Weilheim erfrischend mutig und objektiv. Haben die echt gesagt: „das es nicht die Aufgabe von Kindern sei, Erwachsene zu schützen. Denn das ist (vereinfacht ausgedrückt) ja die Aufgabe des Impfstoffes und eben nicht des Kindes.“.
      Applaus nach Weilheim! Und was haben Sie geschrieben? „Das Kind will impfung“. Kein Wunder, wir waren so lange gerade bombardiert mit den Nachrichten. Überall tote.

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