Sorgerechtsentzug bei Verweigerung der Schulpflicht

OLG Karlsruhe | 16.08.2022 | 5 UFH 3/22

Schule

“Homeschooling das ganze Jahr”, hieß es für einen frisch eingeschulten 7-Jährigen, der während der gesamten ersten Klasse nicht einmal das Klassenzimmer erblickte. Was für viele Familien ein Fluch war, schien für diese Familie ein Segen zu sein. Diese schickten ihren Sohn mit Blick auf die Umstände der Corona-Pandemie nicht ein einziges Mal in die Schule.

Doch nun macht das Oberlandesgericht Karlsruhe ihnen einen Strich durch die Rechnung.

Unbegründetes Homeschooling rechtfertigt Sorgerechtsentzug

Aus Sorge vor Maßnahmen der Corona-Verordnungen unterrichteten die Eltern eines 7-jährigen Sohnes ihn die komplette 1. Klasse über von Zuhause. Vor dem Karlsruher Gericht betonten diese seine „hervorragende schulische Bildung”. Doch das reichte den Karlsruhern nicht aus! Jegliche Verweigerungen der Schulpflicht seien laut §1666 BGB, Kindeswohlgefährdung und seien zu verantworten. Auch den angeblichen Willen des Kindes hielten die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe für nicht maßgeblich.

Schulbildung ist nicht nur Vermittlung von Wissen und sozialen Kompetenzen

glückliches Kind
glückliches Kind

Die Eltern gefährden durch ihr Verhalten nicht nur die Entwicklung einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit, sondern verweigern dem Kind auch dessen gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Nur im Umfeld einer schulischen Gemeinschaft könne das Kind sich und seine Fähigkeiten an den Mitschülern messen und sich somit erfolgreich weiterentwickeln.

Beschwerden führen nur zu mehr Problemen

Nach weiteren Beschwerden der Eltern über die Entscheidung des OLG Karlsruhe, geht diese nun von einer akuten Kindeswohlgefährdung aus und verordnete folgende Punkte:

  • Entzug des Sorge- sowie Aufenthaltsbestimmungsrechts betreffend der schulischen Angelegenheiten,
  • Jugendamt als Ergänzungspfleger,
  • Herausgabepflicht des Kindes an Schultagen (inklusive Vollstreckung durch unmittelbaren Zwang der Beamten) und
  • Ordnungsgeld i.H.v bis zu 25.000 Euro oder Ordnungshaft bei Zuwiderhandlung

Weitere Informationen zu dem Urteil finden Sie z.b. unter folgenden Links:

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=38241

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/partieller-sorgerechtsentzug-bei-verletzung-der-schulpflicht_220_577444.html

https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/26/corona-und-entziehung-des-sorgerechts/

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