OLG Düsseldorf 07.12.2017 – II-1 UF 151/17
Kann mit einer angekündigten Vollmacht der Sorgerechtsentzug verhindert werden?
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich mit der Frage beschäftigt ob einem Vater auch dann die Mitsorgeberechtigung entszogen werden kann, wenn er der Mutter eine entsprechende Vollmacht in Aussicht gestellt hat.
Sorgerechtsübertragung auch bei Inaussichtstellung einer Generalvollmacht
Im besagten Verfahren beantragte die Mutter das alleinige Sorgerecht und der Vater wollte das gemeinsame Sorgerecht behalten und kündigte an, das er der Mutter zur Ausübung der Alltagssorge dann eine entsprechende Vollmacht erteilen würde. Die Düsseldorfer Richter wiesen den Antrag des Vaters zurück und begründeten dieses unter anderem damit, das eine entsprechende Vollmacht jederzeit zurück gezogen werden könnte.
In der Urteilsbegründung heisst es unter anderem:
„)…) Abgesehen davon stellt eine Sorgerechtsvollmacht grundsätzlich kein geeignetes Mittel der Streitvermeidung dar, weil sie jederzeit frei widerruflich ist.(…)“
OLG Düsseldorf 07.12.2017 – II-1 UF 151/17
Das vollständige Urteil ist in der Rechtssprechungsdatenbank des Landes Nordrheinwestfalen einsehbar:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2017/II_1_UF_151_17_Beschluss_20171207.html