07.08.2014 | 159/13 | OLG Brandenburg
OLG Brandenburg: gesetzlicher Mindestlohn wird bei unterhaltsberechtigten Ex-Frauen als fiktives Einkommen angesetzt.
Eine alleinerziehende Mutter verlangte nach der Scheidung von ihrem Mann Unterhalt. Bei dem nachehelichen Unterhalt berücksichtigte das Scheidungsgericht jedoch das fiktive Einkommen der Kindesmutter. Unter Hinweis der Erwerbsobliegenheit der Kindesmutter kam das OLG Brandenburg zu der Erkenntnis, das die Mutter auch als ungelernte Fachkraft einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 € pro Stunde erhalten würde.
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Im vorgenannten Verfahren beschäftigte sich das Oberlandesgericht Hamm mit der Ersatzhaftung der Großeltern gegenüber ihrem Enkelkind.