OLG Brandenburg: 8,50€ fiktives Einkommen bei Unterhaltsberechnung

07.08.2014 | 159/13 | OLG Brandenburg

OLG Brandenburg: gesetzlicher Mindestlohn wird bei unterhaltsberechtigten Ex-Frauen als fiktives Einkommen angesetzt.

Eine alleinerziehende Mutter verlangte nach der Scheidung von ihrem Mann Unterhalt. Bei dem nachehelichen Unterhalt berücksichtigte das Scheidungsgericht jedoch das fiktive Einkommen der Kindesmutter. Unter Hinweis der Erwerbsobliegenheit der Kindesmutter kam das OLG Brandenburg zu der Erkenntnis, das die Mutter auch als ungelernte Fachkraft einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 € pro Stunde erhalten würde.

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OLG Hamm Unterhaltspflicht des Nichtleiblichen Vaters

19.11.2013 OLG Hamm 2 WF 190/13

Unterhaltspflicht des gesetzlichen, aber
unstreitig nicht leiblichen Vaters

Wie weit Recht und Gerechtigkeit auseinanderliegen, hat das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil vom 19.11.2013
(Verfahren 2 WF 190/13 ) gezeigt.

Während die Allgemeinheit davon ausgeht, dass Vater die Person ist, die das Kind gezeugt hat (also der Mann, der die Mutter geschwängert hat), hat der Gesetzgeber eine eigene Vaterdefinition in § 1592 BGB geregelt. Dort heißt es zur Vaterschaft:

Vater eines Kindes ist der Mann,

  1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
  2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
  3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.

Quelle: Auszug aus dem BGB § 1592

Was ist, wenn der gesetzliche Vater nicht der leibliche Vater ist?

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AG Burgdorf: unterhaltspflichtiger Vater darf Job kündigen

AG Burgdorf stärkt Väterrechte

In einem Urteil des AG Burgdorfs wurden die Rechte getrenntlebender Väter gestärkt, die ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig sind.

Ein 47 jähriger getrenntlebender Vater von drei Töchtern im Alter zwischen 12 und 16 Jahren hatte gegen seine Frau auf Reduzierung des Unterhalts geklagt mit der Begründung, das er jetzt einen niedriger bezahlten Job habe.

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OLG Oldenburg: Unterhalt für Rabeneltern

14 UF 80/12 OLG Oldenburg:

Kein Unterhalt für Rabeneltern

„Der Anspruch auf Elternunterhalt ist verwirkt, wenn der Bedürftige durch unwürdiges Verhalten das Familienband zerrissen hat.“ entschied das OLG Oldenburg (Urt. v. 25.10.2012 – 14 UF 80/12). Der besondere Clou an dieser Entscheidung: Ein Unterhaltsanspruch ergibt sich nicht allein aus der Biologie. Vielmehr versteht das Gericht die Familie als Solidarverband gegenseitiger Verantwortung. Kündigen die Eltern diesen Solidarverband einseitig auf, gibt es im Zweifelsfall auch keinen Unterhaltsanspruch gegenüber den Kindern. Quelle und weitere Informationen: http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Oldenburg_14-UF-8012_Kinder-muessen-bei-schweren-Verfehlungen-der-Eltern-keinen-Elternunterhalt-zahlen.news14468.htm Schnelldienst für die Familienrechtspraxis

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OLG Düsseldorf: Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

OLG Düsseldorf 07.07.2010 II-8 UF 14/10

Keine Unterhaltsansprüche wenn Einkünfte verschwiegen werden.

OLG Düsseldorf (Archivbild vaterlos.eu)
OLG Düsseldorf (Archivbild vaterlos.eu)

Wenn ein Unterhaltsberechtigter gegenüber dem Unterhaltspflichtigen einen Teil seiner Einkünfte verschweigt, so kann der Unterhaltsanspruch verwirkt sein, sofern der Unterhaltspflichtige explizit danach gefragt hat. Continue reading „OLG Düsseldorf: Verwirkung von Unterhaltsansprüchen“

OLG Hamm: Unterhalt: Erst haften die Eltern dann die Großeltern

26.10.2012 – II-6 WF 232/12 Oberlandesgericht Hamm

OLG Hamm Az. II-6 WF 232/12 Ersatzhaftung der Großeltern

Im vorgenannten Verfahren beschäftigte sich das Oberlandesgericht Hamm mit der Ersatzhaftung der Großeltern gegenüber ihrem Enkelkind.

Grundsätzlich gilt, das Großeltern gegenüber ihrem minderjährigen Enkelkind auch barunterhaltspflichtig sind. Die Unterhaltspflicht der Großeltern ist jedoch nachrangig der Unterhaltspflicht der Eltern. Erst wenn nachgewiesen ist, das sowohl der barunterhaltspflichtige Elternteil als auch der betreuende Elternteil ihrer Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind nicht nachkommen können, müssen die Großeltern einspringen.

Auch dem betreuenden Elternteil (in der Regel der Mutter) obliegt eine entsprechende Verpflichtung einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und somit den Unterhalt für das Kind zu erwirtschaften.
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OLG Hamm: Anrechnung von fiktiven Einkünften bei der Unterhaltsberechnung

OLG Hamm II-2 UF 53/12, Zurechnung eines fiktiven Einkommens bei der Unterhaltsberechnung

Nach einer Trennung gehört die Frage zum Unterhalt zu den schwierigsten Themen. Die Unterhaltsberechnung ist so kompliziert, das bei Unterhaltsstreitigkeiten vor dem Gericht eine Anwaltspflicht herrscht. Den Unterhaltspflichtigen trifft die Darlegungs- und Beweislast für seine mangelnde Leistungsfähigkeit. Er muss hinreichende Bemühungen um eine besser dotierte Arbeitsstelle dartun. Dazu gehören Angaben, wann und bei welchem Arbeitgeber er sich beworben hat.
Selbst wenn Väter der Meinung sind, dass sie z.b. krankheitsbedingt (!!!) bzw. in der Folge der Einnahme der Medikamente arbeitsunfähig wäre, greift dieser Einwand nicht.
Das OlG Hamm betonte in seinem Urteil, das es zwar nicht auszuschließen wäre, das der Vater krankheitsbedingte Ausfallzeiten erleiden könnte.
Dieses befreit Väter trotzdem nicht von ihrer Obliegenheit sich, um eine besser bezahlte Tätigkeit zu bemühen.
Letztlich müssen mögliche zu erwartende krankheitsbedingte Ausfälle einem möglichen neuen Arbeitgeber auch nicht im Vorfeld offenbart werden.
Aus diesem Grund kann Vätern bei der Unterhaltsberechnung auch das Einkommen zugerechnet werden, welches sie theoretisch erzielen könnten.

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