OLG Hamm: Unterhalt: Erst haften die Eltern dann die Großeltern

26.10.2012 – II-6 WF 232/12 Oberlandesgericht Hamm

OLG Hamm Az. II-6 WF 232/12 Ersatzhaftung der Großeltern

Im vorgenannten Verfahren beschäftigte sich das Oberlandesgericht Hamm mit der Ersatzhaftung der Großeltern gegenüber ihrem Enkelkind.

Grundsätzlich gilt, das Großeltern gegenüber ihrem minderjährigen Enkelkind auch barunterhaltspflichtig sind. Die Unterhaltspflicht der Großeltern ist jedoch nachrangig der Unterhaltspflicht der Eltern. Erst wenn nachgewiesen ist, das sowohl der barunterhaltspflichtige Elternteil als auch der betreuende Elternteil ihrer Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind nicht nachkommen können, müssen die Großeltern einspringen.

Auch dem betreuenden Elternteil (in der Regel der Mutter) obliegt eine entsprechende Verpflichtung einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und somit den Unterhalt für das Kind zu erwirtschaften.





Das Oberlandesgericht Hamm weist darauf hin, das auch der betreuende Elternteil für den Barunterhalt leistungsfähig sein kann. Zur Begründung einer Ersatzhaftung der Großeltern reicht es also nicht, dass (nur) der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht oder nur eingeschränkt leistungsfähig ist. Vielmehr muss hinzukommen, dass dem betreuenden Elternteil die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit aus Gründen des Kindeswohls nicht zumutbar ist.

Im vorliegenden Fall sah das Oberlandesgericht Hamm es als zumutbar an, das die Mutter ebenfalls arbeiten gehen könne, obwohl sie 3 Kinder zu versorgen hatte. Da im vorliegenden Fall das jüngste Kind mittlerweile 6 Jahre alt gewesen war, sag das Oberlandesgericht Hamm die Notwendigkeit einer persönlichen Betreuung durch die Kindesmutter nicht zwingend erkennbar und sah es als möglich an, das die Kindesmutter zur Sicherstellung des Barunterhalts ebenfalls einer mindestens halbschichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

Das vollständige Urteil 6 WF 232/12 kann unter dem nachfolgendem Link abgerufen werden:

https://openjur.de/u/579401.html




6 thoughts on “OLG Hamm: Unterhalt: Erst haften die Eltern dann die Großeltern

  1. MT 13/01/2017 at 08:38

    Ich bin eine Oma und und die Mutter meiner Enkelin ist eine Polin die 3 Kinder mit 3 Männer und keine Beziehung zu den ersten zwei Väter und Großeltern hat und nun sind wir dran weil der nächste Mann liegt schon bereit und so braucht nicht arbeiten. Unsere Steuergelder unterstützen das ja, da sie Leistungen bezieht. Somit kämpfen wir gegen den Umgangsboykott, da wir ja nun nicht mehr brauchbar sind. Ein neues Kind würde der Mutter wieder arbeitsfreie Zeit bescheren und eine finanzielle Sicherheit.

  2. Renate 23/01/2015 at 15:06

    Wie sieht es aus, wenn der Vater sein Kind (das gegen seinen Willen im Heim ist) nicht sehen, nicht einmal anrufen darf?
    Pflichten hat er wohl, aber keine Rechte.
    Das kann nicht sein, wo keine Rechte, da auch keine Pflichten.

    Kein Sorgerecht, kein Unterhalt, so einfach ist das!

  3. Vanessa Stube 25/07/2013 at 14:42

    nur weil frauen zu faul sind zum arbeiten sollen die Eltern des Vaters dann noch zahlen?
    Richtiges Urteil in die richtige Richtung.
    Allerdings sollte auch der vater seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind nachkommen.

  4. susanna 23/07/2013 at 01:51

    ich find es unverschämt von der Mutter zu verlangen das sie arbeiten gehen soll.
    wenn sie sich um die kinder kümmert dann reicht das. warum geht der vater nicht arbeiten? Der hat doch zeit wenn seine Frau sich um die Kinder kümmert.
    ich finde die väter sollten zum arbeiten verpflichtet werden um den unterhalt für ihre kinder aufzubringen.
    schliesslich müssen die kinder ja von irgendwas leben und wenn die mutter sich um die kinder kümmert, dann steht ihr auch unterhalt zu.
    die beiträge die väter zahlen davon kann keine familie leben.
    es ist eine schande das väter in diesem land so wenig unterhalt zahlen müssen

    • Thimlou 03/12/2013 at 21:34

      Hallo Susanna,

      schön, das Du in das gleiche Horn bläst wie die Jugendämter. Der Vater ist verpflichtet, soviel wie möglich zu verdienen, um den Unterhalt zahlen zu können. Wenn nötig, auch im Ausland! Soweit die Theorie. Kennst Du auch die Praxis. Hast Du mal versucht, einen Job zu finden, wenn Du über 40 bist. Oder über 50? Dann viel Spaß…
      Ich würde sehr gerne auf unsere beiden aufpassen, wenn meine liebe Exfrau da mitmachen würde!! Darüber schon mal nachgedacht? Es könnte ALLES so viel einfacher sein, wenn die Liebe, die ja einmal da war, nicht in Hass umschlagen würde. Und wenn es doch passiert, MÜSSEN beide Elternteile dafür sorgen, das man gemeinsam für die bestmöglichen Lebensumstände der Kinder („Produkte“ der Liebe!)sorgt. Wo ist das Problem, sich – auch im Falle der Trennung – arbeiten und Kindererziehung zu teilen? Das soll tatsächlich funktionieren, wenn beide über ihren Schatten springen und das Wohl der Kinder in den Vordergrund zu stellen!

    • Stefan 08/02/2015 at 23:18

      Ja, Susanne, es ist schon zu sagen das die Mutter auf die Kinder aufpassen müssen. Praxis ist das es nicht mehr als eine Ausrede. BEIDE Eltern sind verpflichtet arbeiten zu gehen. Und nein, die deustche Kinder brauchen kein extra Aufwand als der Rest der Welt. In andere länder, viele Mutter leisten Arbeit. Nur Deutsche Muttis brauchen Auszeit, pardon, mussen auf die Kinder in Kaffes aufpassen.
      Gott sei dank nicht alle deutsche muttis sind so, aber es gibt viele. Und es gibt auch viele Väter die seine Verpflichtung nicht erfüllen.
      Wir sollten endlich aufhören extra Rechte für die mamas geben, und stattdessen die richtige bedurftige (mamas oder papas) unterstützen und die abzockern (mamas oder papas) bestraffen!

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