Dr. phil. Sebastian Bartoschek Gutachter im Familienrecht in Kleve und Umgebung
Dr. phil. Sebastian Bartoschek ist Gutachter im Familienrecht in Kleve und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.
In diesem Zusammenhang kann von Herrn Dr. phil. Sebastian Bartoschek unter anderem auch die Erziehungsfähigkeit von Eltern überprüft und in Frage gestellt werden.
Adresse & Kontaktdaten Dr. phil. Sebastian Bartoschek
Dr. phil. Sebastian BartoschekDiplom-Psychologe
Siepenstraße 17
44623 Herne
Telefon: 02323 / 597 55 60
Telefax: 02323 / 597 55 61
E-Mail: info@institut-bartoschek.de
Internet: www.institut-bartoschek.de
Dr. phil. Sebastian Bartoschek Institut für Psychologische Dienstleistungen
Herr Dr. phil. Sebastian Bartoschek bezeichnet sich selbst als Institut für psychologische Dienstleistungen und bezeichnet sich als Inhaber desselbigen Institutes. Inwieweit die anderen MitarbeiterInnen am Institut für Psychologische Dienstleistungen Sebastian Bartoschek ebenfalls als Sachverständige in familiengerichtlichen Angelegenheiten tätig sind, ist uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt (März 2016) nicht bekannt. Neben der gutachterlichen Tätigkeit für das Familiengericht ist ein weiterer Schwerpunkt des Instituts für psychologische Dienstleistungen von Herrn Dr. phil. Sebastian Bartoschek die Hypnose im Zusammenhang mit Tabakentwöhung, Gewichtsreduktion und Entspannung. Zusätzlich werden Vorbereitungskurse für die MPU und andere Dienstleistungen angeboten.
Fragen zu Sachverständigengutachten Dr. phil. Sebastian Bartoschek
Das Familiengericht hat Herrn Dr. phil. Sebastian Bartoschek als Sachverständigen bestellt. Herr Dr. phil. Sebastian Bartoschek soll ein Gutachten für das Familiengericht erstellen. Wie geht es jetzt weiter?
Muss ich an der Begutachtung teilnehmen?
Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung im Familienrecht entziehen.Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)
Soll ich die Begutachtung also verweigern?
Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Das Familiengericht könnte dann entweder entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit der Sachverständige Dr. phil. Sebastian Bartoschek Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder der Sachverständige kann sein Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also wenig sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen.
Muss ich alleine zur Begutachtung hingehen oder darf ich einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?
Sie müssen nicht alleine zu dem Sachverständigen Dr. phil. Sebastian Bartoschek hingehen. Es steht Ihnen frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein.
Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das der Sachverständige in seinem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen den Sachverständigen auszusagen.
Sollte ich mich auf eine Begutachtung durch den Sachverständigen Dr. phil. Sebastian Bartoschek vorbereiten?
Auf jeden Fall sollten Sie sich auf wichtige Termine in Ihrem Leben immer vorbereiten. Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Wer sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, der bereitet sich auf das Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls auf einen Einstellungstest vor.
Es ist daher also auch unvermeidbar, sich auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen gut vorzubereiten und sich hierbei professionelle Unterstützung zu holen.
Was mache ich, wenn das Gutachten des Sachverständigen Dr. phil. Sebastian Bartoschek negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?
In diesem Fall sollte Sie nicht auf die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht beantragen, damit dieser zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und sein Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Auf die Anhörung des Sachverständigen sollten Sie sich ebenfalls vorbereiten. Auch hierfür können wir Ihnen unserer professionelle Unterstützung anbieten.
Wenn ich gegen das Gutachten von Herrn Dr. phil. Sebastian Bartoschek vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?
Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht auf jeden Fall. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an. Das Familiengericht muss sich mit Einwänden die sich aus einem Privatgutachten und / oder einer fachkundigen Stellungnahme ergeben auf jeden Fall beschäftigen.
Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?
Das Verfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.
Welche Aufgabe hat der Sachverständige?
Die Aufgabe eines Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen, da Familienrichter im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand verfügen um über das Kindeswohl entscheiden zu können.
Ein Richter bestellt sich dann also einen Sachverständigen, den er für geeignet hält. Der Sachverständige wird also zum Sachverständigen, weil er durch das Familiengericht zum Sachverständigen bestellt wird.
Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter auch viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben)
Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?
Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familiengerichtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, das es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologisxche Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.
75% alller Gutachten sind mangelhaft
75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.
Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.
Darf ich meine Erfahrungen mit dem Sachverständigen Dr. phil. Sebastian Bartoschek hier veröffentlichen?
Ja. Da die Begutachtung freiwillig ist, haben Eltern das Recht, sich vorab über ihren Sachverständigen zu informieren. Hierfür ist es hilfreich auf Erfahrungen zurückzugreifen. Gerne können Sie Ihre Erfahrungen hier veröffentlichen. Bitte achten Sie jedoch darauf, keine Schmähkritiken, üblen Nachreden oder Beleidigungen zu veröffentlichen. Im Zweifelsfalls sprechen Sie Ihren Kommentar zuvor mit Ihrem Rechtsbeistand ab.
Hallo,
Ich durfte erst kürzlich Bekanntschaft mit Herr Bartoscheck machen .
Da ich selber Sachverständiger bin und somit gewisse Erwartungen haben muss ich ich feststellen das diese Anforderung nicht an Gutachten im Familienrecht existieren.
Als Gutachter im Familienrecht gibt es keine Vorgaben.Das heißt hier ist jede Fantasie und Möglichkeit dem Gutachter überlassen.
Von Qualifikation und Anforderungen ist nicht viel zu sehen.
Ich möchte es kurz halten und werde meine Rufnummer hinterlassen und steh bereit für jeden der es genau wissen möchte .Meine Erfahrung mit Herr Bartoscheck finden hier kein Platz da der Rahmen nicht ausreichend wäre.
Ich kann eins sagen Herr Bartoscheck ist meiner Meinung eine Gefahr im Familienrecht.
Ich bin bereit jedem meine Erfahrung mitzuteilen
Hierzu bin ich unter 01776954884 erreichbar am besten kurz eine sms
Beste Grüße
Aus Mönchengladbach
Hallo, wer hat Erfahrungen mit Herrn Dr. Sebastian Bartoschek machen dürfen?
Ich freue mich auf eure Kommentare