Dr. Thomas Bachmann

Dr. Thomas Bachmann Gutachter im Familienrecht in Lübeck und Umgebung

Dr. Thomas Bachmann ist Gutachter im Familienrecht in Lübeck und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

Adresse & Kontaktdaten Dr. med. Dr. Thomas Bachmann

Dr. Thomas Bachmann
23554 Lübeck

Dr. Thomas Bachmann Ladungsfähige Anschrift/ Praxisadresse

(Nachtrag 23.04.2016) Die von uns veröffentlichte Adresse war fehlerhaft, weil es sich hierbei um die private Wohnadresse von Herrn Dr. Thomas Bachmann handelt, die er (aus nachvollziehbaren Gründen) nicht im Internet veröffentlicht haben möchte. Herr Dr. Thomas Bachmann lies uns mitteilen, das er seine Gutachterliche Tätigkeit im Kesselhaus in Lübeck ausübt und er ausser eine Postfachadresse kein Praxisadresse hat unter derer er seine gutachterliche Tätigkeit ausübt. Im normalen Geschäftsverkehr ist eine ladungsfähige Anschrift erforderlich, eine Postfachadresse ist nicht ausreichend. Auch zertifizierte und seriöse Sachverständige verfügen im Allgemeinen über eine ladungsfähige Anschrift. Inwieweit die fehlende ladungsfähige Anschrift des Herrn Dr. Bachmann auf ein Unseriöses Verhalten hindeutet, kann und wird von uns nicht beurteilt werden.

Fragen zu Sachverständigengutachten Dr. med. Dr. Thomas Bachmann

Das Familiengericht hat Herrn Dr. med. Dr. Thomas Bachmann als Sachverständigen bestellt. Herr Dr. med. Dr. Thomas Bachmann soll ein Gutachten für das Familiengericht erstellen. Wie geht es jetzt weiter?



Muss ich an der Begutachtung teilnehmen?

Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung im Familienrecht entziehen.Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)

Soll ich die Begutachtung also verweigern?

Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Das Familiengericht könnte dann entweder entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit der Sachverständige Dr. Thomas Bachmann Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder der Sachverständige kann sein Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also wenig sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen.

Muss ich alleine zur Begutachtung hingehen oder darf ich einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?

Sie müssen nicht alleine zu dem Sachverständigen Dr. Thomas Bachmann hingehen. Es steht Ihnen frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein.

Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das der Sachverständige in seinem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen den Sachverständigen auszusagen.



Sollte ich mich auf eine Begutachtung durch den Sachverständigen Dr. Thomas Bachmann vorbereiten?

Auf jeden Fall sollten Sie sich auf wichtige Termine in Ihrem Leben immer vorbereiten. Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Wer sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, der bereitet sich auf das Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls auf einen Einstellungstest vor.

Es ist daher also auch unvermeidbar, sich auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen gut vorzubereiten und sich hierbei professionelle Unterstützung zu holen.

Was mache ich, wenn das Gutachten des Sachverständigen Dr. Thomas Bachmann negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?

In diesem Fall sollte Sie nicht auf die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht beantragen, damit dieser zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und sein Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Auf die Anhörung des Sachverständigen sollten Sie sich ebenfalls vorbereiten. Auch hierfür können wir Ihnen unserer professionelle Unterstützung anbieten.

Wenn ich gegen das Gutachten von Herrn Dr. Thomas Bachmann vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?

Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht auf jeden Fall. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an. Das Familiengericht muss sich mit Einwänden die sich aus einem Privatgutachten und / oder einer fachkundigen Stellungnahme ergeben auf jeden Fall beschäftigen.

Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?

Das Verfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.

Welche Aufgabe hat der Sachverständige?

Die Aufgabe eines Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen, da Familienrichter im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand verfügen um über das Kindeswohl entscheiden zu können.

Ein Richter bestellt sich dann also einen Sachverständigen, den er für geeignet hält. Der Sachverständige wird also zum Sachverständigen, weil er durch das Familiengericht zum Sachverständigen bestellt wird.

Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter auch viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben)




Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?

Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familiengerichtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, das es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologisxche Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.

75% alller Gutachten sind mangelhaft

75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.

Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.

Darf ich meine Erfahrungen mit dem Sachverständigen Dr. Thomas Bachmann hier veröffentlichen?

Ja. Da die Begutachtung freiwillig ist, haben Eltern das Recht, sich vorab über ihren Sachverständigen zu informieren. Hierfür ist es hilfreich auf Erfahrungen zurückzugreifen. Gerne können Sie Ihre Erfahrungen hier veröffentlichen. Bitte achten Sie jedoch darauf, keine Schmähkritiken, üblen Nachreden oder Beleidigungen zu veröffentlichen. Im Zweifelsfalls sprechen Sie Ihren Kommentar zuvor mit Ihrem Rechtsbeistand ab.

3 thoughts on “Dr. Thomas Bachmann

  1. W.Müller 30/11/2020 at 15:41

    Hallo liebe Betroffene!
    Auch ich würde mich gerne mit Opfern austauschen, die mit diesem fragwürdigen Fachmann entsprechende Erfahrungen gemacht haben. Ich selber habe vor vielen Jahren im Zusammenhang mit der folgenschweren (Betreuung/Entmündigung) Begutachtung meiner 87-jährigen Mutter meine schlechten Erfahrungen mit diesem übermotivierten Gutachter gemacht.

  2. besorgter Papa 23/03/2016 at 23:49

    Inzwischen ist auch eine Fax-Nummer des Herrn Dr. Thomas Bachmann bekannt:
    XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

    Im Rahmen eines Familienverfahrens hat die umstrittene Richterin am Amtsgericht Schwarzenbek, Heike Meistering, per Beschluss v. 01.02.2016 den Dr. Thomas Bachmann als zweiten sog. „Sachverständigen“ , nach Dr. Andreas Aurich, bestellt, mich zu begutachten.

    Lt. Presseveröffentlichungen begutachtet er hauptsächlich, seit er seit Sept. 2014 nicht mehr als Oberarzt der Psychiatrie am AMEOS Klinikum Neustadt/OH, tätig ist, Verfahrensbetroffene ausschließlich für Richterinnen und Richter, überwiegend des Landgerichtsbezirks Lübeck, dessen Landgerichtspräsident Dr. Ole Krönert, der Dienstvorgesetzte der Richterin Meistering, ist.

    Grundsätzlich sollten Sachverständige ihre Gutachten unbeeinflusst erstellen. Die Signalisierung einer Tendenz bei Auftragserteilung durch den Auftraggeber steht dem entgegen. Kommt eine wirtschaftliche Abhängigkeit des Sachverständigen von
    Gutachtenaufträgen dazu, wovon bei einem Anteil von mehr als 50 Prozent Gutachtenhonoraren an den Gesamteinnahmen auszugehen ist, ist die geforderte Neutralität gefährdet.( Dtsch Arztebl 2014; 111(6): A-210 / B-180 / C-176)

    Besonders deutlich wird dieser Zusammenhang bei Dr. Thomas Bachmann, dessen einziger Auftraggeber Richterinnen und Richter zu sein scheinen.

    Im Vorfeld der Begutachtung sandte ich ihm einen Fragenkatalog, wie es mir als Probanden rechtlich zusteht, mit der Bitte um Beantwortung.
    Als Ergebnis musste ich gem. nachfolgender Begründung den Sachverständigen ablehnen:

    4.) Mit Schreiben v. 12.02.2016, bei der Post am 15.02.2016 aufgeliefert und bei mir am
    16.02.2016 eingegangen, erhielt ich Antwort vom Dr. Thomas Bachmann.
    In diesem Schreiben ging der Sachverständige weder auf meine, ihm mit Datum v.
    06.02.2016 gestellten Fragen ein, noch bot er hierzu einen Termin zu einem
    persönlichen Gespräch an.
    Nicht mal Teile der Fragen wurden beantwortet.
    Er überging schlicht gänzlich meine Ängste und Befürchtungen.

    Stattdessen bezog er sich auf eine Absprache, die er wiederum mit der
    Auftraggeberin,
    der vorsitzenden Richterin, zu diesem Thema und meinen Fragen getroffen hatte.
    Beide hatten abgesprochen, er, der Sachverständige, würde meine Fragen zu einem
    nebulösen, nicht genannten Termin im Gericht, in Anwesenheit aller Beteiligten
    beantworten. Demgegenüber nannte er mir jedoch schon einen ganz konkreten
    Begutachtungstermin am 01.03.2016, in 14 Tagen, der mit größter Wahrscheinlichkeit
    VOR dem Gerichtstermin zu dem alle geladen werden sollen und er mir meine Fragen,
    die der Entkräftung meiner Vorbehalte dienen sollten, liegt.

    Indem der Sachverständige, Dr. Bachmann, sich verweigert, meine Fragen oder Teile
    davon schriftlich oder in einem persönlichen Gespräch VOR einem Gerichtstermin
    und vor der Begutachtung zu besprechen, zerstört er jegliches Vertrauen, dass ein
    Proband zu seinem Sachverständigen haben sollte.
    Vielmehr dient diese Verfahrensweise weiterführend dazu, von mangelnden
    Fachkenntnissen beim Sachverständigen auszugehen, bzw. untermauert die
    unseriösen Absichten der vorsitzenden Richterin und deren Absprachen im Vorfelde.

    5.) Statt sich nun aber unter seiner Anschrift: XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX mit
    mir treffen zu wollen, bestellt er mich in ein, wie passend für einen Psychiater,
    „Kesselhaus“.
    Doch auch dort betreibt er nicht einmal ein Büro, wie die beigef. Bewohnerliste
    ausweist.

    Stellen Sie sich vor, Sie wollen einem Finanzmakler, den sie nicht kennen, 100.000
    EURO zur Anlage anvertrauen und dieser bestellt sie nicht etwa in (s)eine Bank oder
    sein Büro, sondern bittet Sie, sich in einem Restaurant oder dem Foyer eines
    Bürohauses zu treffen.
    Soviel Unseriösität würde selbst ein Thresennachbar in einer Bar erkennen und jeder
    Jurist (außer Heike Meistering) räte dringend von solchen Treffen ab.

    6.) Aufgrund der Vorgeschichte der Verfahrensführung der vorsitzenden Richterin und nicht zuletzt auch aufgrund des Verhaltens des vorangegangenen Sachverständigen, ist
    jedoch nunmehr davon auszugehen, das dem Sachverständigen durch die Richterin
    explizit eine Tendenz vorgegeben wurde, in welche er zu begutachten und zu testieren
    hat. Nach einem solchen „Sachverständigen“ wurde vermutlich auch gesucht.

    Die Bereitschaft des Sachverständigen, sich auf solcherlei „Deals“ einzulassen, er
    vielleicht sogar seinen überwiegenden Lebensunterhalt davon bestreitet, geht
    aus vielerlei Indizien hervor:

    a.) Dr. Thomas Bachmann war zuvor leitender Oberarzt in der forensischen
    Psychiatrie des Klinikum Neustadt/OH. Dort ist er vor ca. 1,5 Jahren
    ausgeschieden.
    Lt. https://de.linkedin.com/in/dr-thomas-bachmann-300804100 betreibt er
    nunmehr seit Sept. 2014 ein „Forensisches Gutachtenbüro“
    Keine seiner selbst angegebenen Kenntnisse deuten auf eine Eignung zur
    Gutachtenerstellung im Familienverfahren hin. Es kommt nicht einmal der Begriff
    „Familie“ oder „Familienverfahren“ oder „Familien….“ vor.

    b.) Die Bezeichnung „Gutachtenbüro“ lässt den Schluss zu, dass er seinen
    Lebensunterhalt ausschließlich durch Gutachten bestreitet, also nicht mehr als
    freier Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Neurologie für
    „normale“ Patienten tätig ist.

    c.) Die „Postfachadresse“ im Beschluss, statt einer normalen, für Patienten
    anzulaufenden Praxis-Adresse sind hierfür genauso ein Indiz, wie die fehlende
    Internetpräsenz durch eigene Homepage oder Einträge in Ärzte-Dateien, Arzte-
    Bewertungsforen oder Mitgliedschaft in einschlägigen Berufsverbänden.
    Auf der Suche nach einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt
    für Neurologie wird Dr. Bachmann nicht mehr von der Ärztekammer genannt, die
    jedes Mitglied im angefragten PLZ-Gebiet bei Anfragen aufführen müssen.

    d.) gibt man jedoch bei Google „Dr. Thomas Bachmann Lübeck“ ein, findet sich eine
    außerordentlich hohe Internetpräsenz des Sachverständigen im Zusammenhang mit
    Gutachten, ausschließlich für Schleswig Holsteiner Gerichte, wieder.
    Macht man sich die Mühe, die Fälle zu analysieren, könnten Zusammenhänge des
    Gutachtenergebnisses mit den Vorstellungen des jeweiligen Gerichtes auffallen.
    Hierzu fällt mir ein Sprichwort meiner klugen, leider schon verstorbenen
    Großmutter ein: „Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe“

    e.) Die Fakten zu c.) und d.) lassen darauf schließen, dass Dr. Bachmann´s berufliche
    Tätigkeit nicht darauf ausgerichtet ist, Patienten zu heilen, sondern Gutachten für
    Richter zu schreiben.

    f.) In diesem Zusammenhang weise ich auf die Studie des Ärzteblattes vom April
    2014 hin, wonach die Bereitschaft sog. „Sachverständiger“, den vorgegebenen
    Tendenzen des auftraggebenden Richters zu folgen, mit ihrer finanziellen
    Abhängigkeit von diesen Aufträgen steigt.

    g.) Im Umkehrschluss scheint es, angesichts der hohen, meist 5-stelligen Beträge pro
    Gutachten, für einen einfachen Facharzt außerordentlich clever, hieraus ein
    „Geschäftsmodell“ zu entwickeln, statt sich mit „lästigen und psychiotischen“
    Patienten herum zu schlagen. Der zuvor geschworene Eid des Hippokrates,
    wonach dem Menschen, erst Recht dem Kinde in Familienverfahren, zu helfen ist,
    gerät angesichts der im Raum stehenden Summen schnell in den Hintergrund.
    (Mir sind auch Anwältinnen bekannt, die über einen einschlägigen Verein in
    Zusammenarbeit mit Gerichten aus dem Leid von Kindern und Müttern ein
    profitables Geschäftsmodell entwickelt haben.)

    Dr. Thomas Bachmann wurde als 2., von der Richterin Heike Meistering ausgewählter Sachverständiger am 24.02.2016 entpflichtet.

    • Der Elterncoach 23/04/2016 at 16:32

      Die Privaten Daten (Adresse und Faxnummer) des Sachverständigen Herrn Dr. Thomas Bachmann wurden aus vorgenanntem Kommentar soeben entfernt. Herr Dr. Thomas Bachmann lies uns mitteilen, das es (zum gegenwärtigen Zeitpunkt) keine Anschrift für sein Gutachtenbüro gibt und er seine Begutachtungen im Kesselhaus in Lübeck durchführt.

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