Prof. Dr. med. Gunther Klosinski Gutachter im Familienrecht in Tübingen und Umgebung
Prof. Dr. med. Gunther Klosinski ist Gutachter im Familienrecht in Tübingen und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.
In diesem Zusammenhang wird von Herrn Prof. Dr. med. Gunther Klosinski unter anderem auch die Erziehungsfähigkeit von Eltern überprüft.
Adresse & Kontaktdaten Prof. Dr. med. Gunther Klosinski
Prof. Dr. med. Gunther Klosinski
Facharzt für Psychiatrie
Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
Tübingen
Prof. Dr. med. Gunther Klosinski Kinder und Jugendpsychiatrie Universität Tübingen
Prof. Dr. med. Gunther Klosinski war bis zu seiner Emeritierung Leiter der Abteilung für Kinder und Jugendpsychiatrie der Universität Tübingen.
Professor Prof. Dr. med. Gunther Klosinski war Direktor der Abteilung Psychiatrie und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter
Prof. Dr. med. Gunther Klosinski äusserst umstritten
Auf der Internetseite www.kindesraub.de wird die Arbeit des Prof. Dr. med. Gunther Klosinski stark kritisiert. Die Internetseite setzt sich unter anderem mit dem Vorwurf auseinander, das Männer alles unbequeme Querulanten wären.
Querulanz ist weder eine Geisteskrankheit noch ein die Geschäfts-, Prozeß- oder Zurechnungsfähigkeit berührender Zustand, sondern die hartnäckige Kritik und furchtloser Widerspruch gegen irgendwelche Zu- oder Mißstände, meistens besonders intelligenter und sensibler Menschen, gewiß oft über-zogen und eskalierend bis zum Exzeß.
http://kindesraub.de/cms/index.php/nutzungsgemeinschaft/gutachter-psychologen-psychiater-und-aerzte/gutachter-klosinski
Gutachten von Prof. Dr. med. Gunther Klosinski in Frage gestellt
Der systemische Berater Peter Thiel stellt die Gutachten des Prof. Dr. med. Gunther Klosinski ebenfalls in Frage und findet es fraglich, ob die Gutachten des Prof. Dr. med. Gunther Klosinski überhaupt als Gutachten anzusehen wären.
Wenn man das (…) Schriftstück von (…)Gunther Klosinski analysiert, so fällt auf, dass der Frage der Aufklärung der Erziehungsfähigkeit der Eltern relativ wenig Zeit aufgebracht wird. Es fanden offenbar ein Gespräch mit dem Vater (…), ein Kontakt mit dem Kind sowie Interaktionsbeobachtung zwischen dem Kind und seinem Vater (…), ein Gespräch mit der Mutter (…), ein Kontakt mit der Mutter und Herrn Z sowie einer „Untersuchung“ des Kindes (…), ein Hausbesuch bei der Mutter (…) und ein Hausbesuch beim Vater statt (…).
Ob diese insgesamt sechs Termine, (…), eine verlässliche Aussage über die Erziehungsfähigkeit der Eltern erlauben, darf bezweifelt werden.
Quelle: http://www.system-familie.de/gutachten_gunther_klosinski_070511.htm
Gutachter Prof. Dr. med. Gunther Klosinski wird nicht empfohlen
Der Väternotruf empfiehl den Prof. Dr. med. Gunther Klosinski ebenfalls nicht.
http://www.vaeternotruf.de/gunther-klosinski.htm
Prof. Dr. med. Gunther Klosinski als Buchautor
Prof. Dr. med. Gunther Klosinski hat verschiedene Bücher geschrieben, die z.b. bei Amazon gekauft werden können. Insbesondere die älteren Bücher sind dort für wenige Euro z.b. gebraucht zu erwerben. Um sich ein Bild von Prof. Dr. med. Gunther Klosinski zu machen, kann es erforderlich sein, seine Denk- und Arbeitsweise zu verstehen, die mit seinen Büchern deutlich wird.
- Wenn Kinder Hand an sich legen: Selbstzerstörerisches Verhalten bei Kindern und Jugendlichen
- Grenzen setzen, erfahren, überschreiten: Zur Bedeutung von Grenzen im Kindes- und Jugendalter
- Aquarelle, Meditationsbilder, Collagen. Zahlr. Farbtaf
- Innenwelt – Außenwelt. Photocollagen
Fragen zu Sachverständigengutachten Prof. Dr. med. Gunther Klosinski
Das Familiengericht hat Herrn Prof. Dr. med. Gunther Klosinski als Sachverständigen bestellt. Herr Prof. Dr. med. Gunther Klosinski soll ein Gutachten für das Familiengericht erstellen. Wie geht es jetzt weiter?
Muss ich an der Begutachtung teilnehmen?
Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung im Familienrecht entziehen.Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)
Soll ich die Begutachtung also verweigern?
Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Das Familiengericht könnte dann entweder entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit der Sachverständige Prof. Dr. med. Gunther Klosinski Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder der Sachverständige kann sein Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also wenig sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen.
Muss ich alleine zur Begutachtung hingehen oder darf ich einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?
Sie müssen nicht alleine zu dem Sachverständigen Prof. Dr. med. Gunther Klosinski hingehen. Es steht Ihnen frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein.
Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das der Sachverständige in seinem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen den Sachverständigen auszusagen.
Sollte ich mich auf eine Begutachtung durch den Sachverständigen Prof. Dr. med. Gunther Klosinski vorbereiten?
Auf jeden Fall sollten Sie sich auf wichtige Termine in Ihrem Leben immer vorbereiten. Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Wer sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, der bereitet sich auf das Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls auf einen Einstellungstest vor.
Es ist daher also auch unvermeidbar, sich auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen gut vorzubereiten und sich hierbei professionelle Unterstützung zu holen.
Was mache ich, wenn das Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. med. Gunther Klosinski negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?
In diesem Fall sollte Sie nicht auf die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht beantragen, damit dieser zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und sein Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Auf die Anhörung des Sachverständigen sollten Sie sich ebenfalls vorbereiten. Auch hierfür können wir Ihnen unserer professionelle Unterstützung anbieten.
Wenn ich gegen das Gutachten von Herrn Prof. Dr. med. Gunther Klosinski vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?
Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht auf jeden Fall. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an. Das Familiengericht muss sich mit Einwänden die sich aus einem Privatgutachten und / oder einer fachkundigen Stellungnahme ergeben auf jeden Fall beschäftigen.
Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?
Das Verfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.
Welche Aufgabe hat der Sachverständige?
Die Aufgabe eines Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen, da Familienrichter im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand verfügen um über das Kindeswohl entscheiden zu können.
Ein Richter bestellt sich dann also einen Sachverständigen, den er für geeignet hält. Der Sachverständige wird also zum Sachverständigen, weil er durch das Familiengericht zum Sachverständigen bestellt wird.
Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter auch viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben)
Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?
Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familiengerichtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, das es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologisxche Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.
75% alller Gutachten sind mangelhaft
75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.
Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.
Darf ich meine Erfahrungen mit dem Sachverständigen Prof. Dr. med. Gunther Klosinski hier veröffentlichen?
Ja. Da die Begutachtung freiwillig ist, haben Eltern das Recht, sich vorab über ihren Sachverständigen zu informieren. Hierfür ist es hilfreich auf Erfahrungen zurückzugreifen. Gerne können Sie Ihre Erfahrungen hier veröffentlichen. Bitte achten Sie jedoch darauf, keine Schmähkritiken, üblen Nachreden oder Beleidigungen zu veröffentlichen. Im Zweifelsfalls sprechen Sie Ihren Kommentar zuvor mit Ihrem Rechtsbeistand ab.
Prof. Dr. med. Gunther Klosinski Kinder und Jugendpsychiatrie Universität Tübingen
Sogar Dr. med. Täschner, Stuttgart findet, dass ein Kinderpsychologe nicht „fähig ist“ einen Erwachsenen zu beurteilen!
Klosinski wird regelmäßig beauftragt, um guten Eltern das Sorgerecht zu nehmen.
Unser Gutachten hat über 8000 Euro gekostet und das Erscheinen bei Gericht nochmals 700, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, für das, dass er nicht mal mehr wusste, was im Gutachten stand, der Typ ist selber krank und senil.
Ich hoffe er bekommt auf seine alten Tage noch lebenslang
Herr Prof. Klosinski ist in seinem Gutachten nicht neutral gewesen, hat zusätzliche Unterlagen der Gegenpartei verwertet, die nicht in den Gerichtsakten waren. Er hielt sehr offensichtlich zum Elternteil, der entfremdete. Langfristige Elternentsorgung ist hier sehr wahrscheinlich, ohne jeden Skrupel. Dem Gutachter fehlt es an jeglicher Moral und Menschlichkeit. Er schreibt völlig überzogene Rechnungen, die er zu spät einreicht und die regelwidrig sind. Er verbreitet eher Chaos als dass er dazu beitragen würde, eine Lösung zu finden. Durch ihn zieht sich der Fall extrem in die Länge. Man muss ihm vorwerfen, dass er damit gegen das Kindeswohl agiert.
Ich würde von Herrn Prof Klosinski unbedingt abraten. Er ist mittlerweile 75 Jahre alt, sehr subjektiv in seinen Einschätzungen und trägt zu keinen tragfähigen Lösungen bei. Dafür ist sein Honorar absolut überzogen und sein Auftreten vor Gericht eher peinlich als professionell. Ein Richter tut sich keinen Gefallen mit dem Gutachter – er hat am Ende eher Scherereien, weil er horrende Honorarnachzahlungen fordert, die unzulässig sind. Das Kindeswohl gerät durch diesen Gutachter definitiv aus den Blick. Deshalb lieber Finger weg.
Ich habe Herrn Klosinski als einen Gutachter kennengelernt der genau weiss worauf es ankommt.
Sein Urteil war zu 100% zutreffend.
Sicher ist es so, das, wenn man nicht das gewünschte Ergebniss bekommt immer ein anderer Schuld ist.
Ich würde auf ihn zugehen, er hat durchaus auch Verständniss wennn man nicht die 100% Leistung erbringen kann.
Die KJP macht Tendenz- und Gefälligkeits GA für andere im familienrechtl. Verfahren involvierte Institutionen, die man hier mal nicht näher benennt… tendenziell werden demnach nicht nur Väter „entsorgt“, sondern auch Mütter, wenn es so gewünscht wird… Kollegen der KJP verfahren ebenso… Hier ist die Neutralität/Unabhängigkeit und Objektivität generell fragwürdig.