Thomas Busse Gutachter im Familienrecht in Karlsruhe bzw. bundesweit
Thomas Busse ist Gutachter im Familienrecht mit Hauptsitz in Kalrsruhe und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt. Darüberhinaus hat Herr Thomas Busse im gesamten Bundesgebiet weitere Adressen über die er erreichbar ist und in derem Familiengerichtsbezirken er scheinbar auch tätig ist.
Im Zusammenhang mit seinem Auftrag Sachverständigengutachten für Familiengerichte zu erstellen, wird von Herrn Thomas Busse unter anderem auch die Erziehungsfähigkeit von Eltern überprüft.
Thomas Busse
Diplompsychologe
Psychologischer Psychotherapeut
Kriegsstr. 142
76133 Karlsruhe
Tel.: 0721-855037 oder 0721-357976
Fax: 0721-855031
E-Mail: kontakt@praxisbusse.de
Internet: www.praxisbusse.de
Thomas Busse Therapeutenverbund.de GmbH
Unter der vorgenannten Anschrift betreibt Herr Thomas Busse zusammen mit Dipl.Kauffrau Simone Schmidt die Firma Therapeutenverbund.de GmbH
Therapeutenverbund.de GmbHKriegsstr. 142
76133 Karlsruhe
Telefon: 0721-892087 oder 0800 40400488
Telefax: 0721-855031
e-Mail: info@therapeutenverbund.de
Internet: www.therapeutenverbund.de
Thomas Busse wird nicht empfohlen
Thomas Busse Sorgerechtsentzug ist nicht unwahrscheinlich.
Herr Thomas Busse wird vom Väternotruf nicht empfohlen. Sorgerechtsentzug nach Busseeinsatz ist nicht unwahrscheinlich.
Thomas Busse Adressen in ganz Deutschland
Thomas Busse scheint eine Art Don Juan in Sachen Sachverständigengutachten zu sein. Wo Don Juan Frauen auf seiner Liste sammelt, sammelt Herr Busse auf seiner Auftragsliste diverse Amtsgerichte und Familienrichter. Herr Busse offeriert den verschiedensten Amtsgerichten in Deutschland unter diversen Postanschriften seine wie auch immer gearteten und segensreichen Dienste. Man könnte meinen, Herr Busse habe in seiner Studentenzeit einen Versandhandel betrieben oder er wäre früher fahrender Geselle gewesen, der sich bei dem einen oder anderen Meister für eine gewisse Zeit in Lohn und Brot begeben hat, um dann später wieder auf Walze zu gehen. Aber offenbar ist Herr Busse noch nicht an allen deutschen Amtsgerichten bekannt, sonst würde es vielleicht nicht passieren, dass er immer mal wieder als Auftragnehmer eines bisher noch nicht bussebeglückten Amtsgerichtes bekannt wird.
Quelle: http://www.vaeternotruf.de/thomas-busse.htm
Thomas Busse Adressen in Ganz Deutschland
(nach Postleitzahlen sortiert)
Thomas BusseSchreiberstraße 37
06110 Halle (Saale) Thomas Busse
Karlsruher Straße 2c
30519 Hannover Thomas Busse
Hildesheimer Straße 265-267
30519 Hannover Thomas Busse
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden Thomas Busse
Esslinger Straße 40
70182 Stuttgart Thomas Busse
Kriegstraße 142
76133 Karlsruhe Thomas Busse
Basler Straße 115
79115 Freiburg/Breisgau Thomas Busse
Jakobstraße 6-8
99423 Weimar
Thomas Busse in der Kritik
Auch der systemische Familienberater Peter Thiel kritisiert die Gutachten von Thomas Busse
Eine überzeugende Argumentation des Gutachters zu seiner Empfehlung, dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen, sucht man allerdings wohl vergeblich. Im Gegenteil scheint einiges dafür zu sprechen, dass die Mutter in der für sie sicher nicht leichten Zeit Halt in den Kindern sucht. Dies kann aber keine Daueraufgabe von Kindern sein, will man nicht sehendes Auges eine Kindeswohlgefährdung in Kauf nehmen.
Dem Gutachter fällt es offenbar nicht leicht über den eingeschränkten Tellerrand seiner Erfahrungen hinwegzugucken, sonst hätte er bei dem kontradiktorischen Wunsch beider Eltern, die persönliche Betreuung der drei Kinder selbst zu übernehmen und dem anderen Elternteil in die Rolle eines Besuchselternteils zuzuweisen, mehr Kreativität entfaltet, als es sein billig anmutender Vorschlag einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen vermuteten lässt.
http://www.system-familie.de/gutachten_thomas_busse_080222.htm
Fragen zu Sachverständigengutachten Thomas Busse
Das Familiengericht hat Herrn Thomas Busse als Sachverständigen bestellt. Herr Thomas Busse soll ein Gutachten für das Familiengericht erstellen. Wie geht es jetzt weiter?
Muss ich an der Begutachtung teilnehmen?
Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung im Familienrecht entziehen.Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)
Soll ich die Begutachtung also verweigern?
Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Das Familiengericht könnte dann entweder entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit der Sachverständige Thomas Busse Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder der Sachverständige kann sein Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also wenig sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen.
Muss ich alleine zur Begutachtung hingehen oder darf ich einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?
Sie müssen nicht alleine zu dem Sachverständigen Thomas Busse hingehen. Es steht Ihnen frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein.
Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das der Sachverständige in seinem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen den Sachverständigen auszusagen.
Sollte ich mich auf eine Begutachtung durch den Sachverständigen Thomas Busse vorbereiten?
Auf jeden Fall sollten Sie sich auf wichtige Termine in Ihrem Leben immer vorbereiten. Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Wer sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, der bereitet sich auf das Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls auf einen Einstellungstest vor.
Es ist daher also auch unvermeidbar, sich auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen gut vorzubereiten und sich hierbei professionelle Unterstützung zu holen.
Was mache ich, wenn das Gutachten des Sachverständigen Thomas Busse negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?
In diesem Fall sollte Sie nicht auf die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht beantragen, damit dieser zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und sein Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Auf die Anhörung des Sachverständigen sollten Sie sich ebenfalls vorbereiten. Auch hierfür können wir Ihnen unserer professionelle Unterstützung anbieten.
Wenn ich gegen das Gutachten von Herrn Thomas Busse vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?
Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht auf jeden Fall. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an. Das Familiengericht muss sich mit Einwänden die sich aus einem Privatgutachten und / oder einer fachkundigen Stellungnahme ergeben auf jeden Fall beschäftigen.
Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?
Das Verfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.
Welche Aufgabe hat der Sachverständige?
Die Aufgabe eines Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen, da Familienrichter im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand verfügen um über das Kindeswohl entscheiden zu können.
Ein Richter bestellt sich dann also einen Sachverständigen, den er für geeignet hält. Der Sachverständige wird also zum Sachverständigen, weil er durch das Familiengericht zum Sachverständigen bestellt wird.
Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter auch viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben)
Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?
Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familiengerichtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, das es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologisxche Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.
75% alller Gutachten sind mangelhaft
75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.
Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.
Darf ich meine Erfahrungen mit dem Sachverständigen Thomas Busse hier veröffentlichen?
Ja. Da die Begutachtung freiwillig ist, haben Eltern das Recht, sich vorab über ihren Sachverständigen zu informieren. Hierfür ist es hilfreich auf Erfahrungen zurückzugreifen. Gerne können Sie Ihre Erfahrungen hier veröffentlichen. Bitte achten Sie jedoch darauf, keine Schmähkritiken, üblen Nachreden oder Beleidigungen zu veröffentlichen. Im Zweifelsfalls sprechen Sie Ihren Kommentar zuvor mit Ihrem Rechtsbeistand ab.
Es gibt angeblich Thomas Busse Links zu Aktivitäten von
Korruption bei Kindern, Verkauf und Konsum von Drogen bei Minderjährigen, von denen ich weiß, angeblich dass sie zusammen mit einem Teil der Eltern, die angeblich auch Kindesmissbrauch oder Pädophilie praktizieren , ihre Kinder als Austausch mit den Kindern anderer Pädophiler oder bedürftiger Familien oder als Alibi bei diesen Verbrechen zu benutzen , Ich persönlich bin mir dieser Praktiken bewusst und habe nicht genügend Beweise, um sie zu demonstrieren,
wenn sie entdeckt werden, wie angeblich Herr Busse zusammen mit anderen , Richter und Anwälte gewähren dem Elternteil, der diesen Zwecken dient, das Sorgerecht. Ich habe Berichte vollständig erstellt , Es wird zu spät sein und eine dieser Nachrichten, in denen festgestellt wird, dass Tausenden von Betreuern absichtlich Eltern gewährt wurden, um ihre Kinder zum Zweck von zu nutzen sexuell oder lukrativ.
Es ist eine große Tragödie, die Herr Thomas Busse ausüben kann.
Wer das Unglück hatte, seinen Fall im Interesse von Herrn Busse zu kreuzen, versteht meine Worte gut
Die Expertenmeinungen sind offensichtlich konstruiert. Die Klarheit, mit der Korruption anerkannt wird, ist beleidigend.
Es ist eine Notiz, ein Schleicher, der alle enthüllt, die damit zusammenarbeiten, Skandale und alle Arten von Beschwerden und Überprüfungen verursacht. Tatsächlich ist es bekannt und gefürchtet , Er gilt als Psychopath ohne Kenntnis seiner Handlungen oder Gefühle, als geistig entfremdete Person. unfähig, Gut von Böse zu unterscheiden oder Gewissensbisse zu haben
Auch ich bin in einem Sorgerrechtsverfahren 2012 vor dem OLG Saarbrücken aufgrund eines Gutachtens von Th.Busse unterlegen. Trotz sämtlicher berechtigter Zweifel an der Korrektheit und Widersprüchlichkeit des „Gutachtens“ von Busse, hielt das Gericht meine Einwände für nicht begründet. Offensichtlichen Hinwiesen auf Alkoholmißbrauch meiner Ex und psychologische Gewalt wurde nicht nachgegangen.Nur kurze Zeit später wurde meine minderjährige Tochter von meiner Ex-Frau rausgeworfen und kam bei einer „Gastfamilie“ unter. 2 Jahre später meldete sich meine Tochter plötzlich bei mir, es kam zu einem Treffen und sie zog bei mir ein. Da erfuhr ich, daß die Kinder von der Ex unter Druck gesetzt wurden, um bei Gericht und vor dem „Gutachter“ Busse falsch auszusagen.
Ich rate jedem, alle rechtlichen Mittel bei diesem Scharlatan Th. Busse (damals mit Adresse in Saarbrücken gemeldet) auszuschöpfen. Und Vorsicht bei Jugendämtern ist zudem angebracht.
Wenn es denn wirklich so ist wie hier dargestellt gehört so einem Individuum die Zulassung entzogen.
Dieser Mann ist kriminell und ein Scharlatan!!! Ein Fall für den Staatsanwalt und eine geschlossene Abteilung um lange über seine Untaten an so unfassbaren vielen Kindern und Eltern nach zu denken!!! Falls irgedwann mal ein aufmerksamer Staatsdiener schnallt,wie der Staat auf unser Leid abgezockt wird,gehts dann um richtig viel gezahlte Honorare für alle Falschachten!!!! Denn dann habe ich die Hoffnung das er einfährt, weil nehmt Eltern ihre Kinder,aber bescheisse den Staat nie um sein Geld!!! Als kleine tägliche Lehrstunde ,damit wir alle in seiner Erinnerung bleiben darf er 200mal auf Papier schreiben in Schönschrft .: Ich bin ein Diplom Soziopath und Psychopat und muss bestraft werden!!!
Melde dich bitte bei mir: friedhildmiller@web.de
Laut Kassenärztliche Vereinigung wurde ihm 2011 bereits die Zulassung entzogen.
Bei mir hat er vor 1 Woche ein Falschgutachten erstellt, zum Glück habe ich eine Tonaufnahme über das Gespräch!