Markus Kilders

Markus Kilders Gutachter im Familienrecht in Krefeld und Umgebung

Markus Kilders ist Gutachter im Familienrecht in Krefeld und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.

In diesem Zusammenhang wird von Herrn Markus Kilders unter anderem auch die Erziehungsfähigkeit von Eltern überprüft.



Adresse & Kontaktdaten Markus Kilders

Markus Kilders
Diplom-Psychologe
Psychologischer Psychotherapeut
Stadtgarten 13
47798 Krefeld

Tel.: 02151 786756
Fax: 02151/786757

(Anmerkung: Unter der Adresse Stadtgarten 13 in Krefeld, arbeiten weitere Gutachter und Gutachterinnen, z.b. Dipl.-Psych. Evelyn Besken Tel. 02151780375, Dipl.-Psych. Hildegard Schmaltz Tel. 02151780156)

Markus Kilders Gutachter für Verkehrspsychologie und Familiengutachten

Bei der umstrittenen Gesellschaft für Gerichtsgutachten (GWG) findet sich eine weitere Adresse dieses Gutachters:

Markus Kilders
Dipl.-Psych.
Grenzstr. 47
47799 Krefeld

Tel. 02151-3253140
Fax: 02151-3253143
E-Mail: markuskilders@web.de

Unter dieser Adresse wird Herr Markus Kilders auch als Experte für den Bereich Verkehrspsychologie geführt. http://www.pronon.info/prononpraxen.html

Fragen zu Sachverständigengutachten Markus Kilders

Das Familiengericht hat Herrn Markus Kilders als Sachverständigen bestellt. Herr Markus Kilders soll ein Gutachten für das Familiengericht erstellen. Wie geht es jetzt weiter?

Muss ich an der Begutachtung teilnehmen?

Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden das eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung im Familienrecht entziehen.Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)

Soll ich die Begutachtung also verweigern?

Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Das Familiengericht könnte dann entweder entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit der Sachverständige Markus Kilders Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder der Sachverständige kann sein Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also wenig sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen.

Muss ich alleine zur Begutachtung hingehen oder darf ich einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?

Sie müssen nicht alleine zu dem Sachverständigen Markus Kilders hingehen. Es steht Ihnen frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein.

Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das der Sachverständige in seinem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen den Sachverständigen auszusagen.



Sollte ich mich auf eine Begutachtung durch den Sachverständigen Markus Kilders vorbereiten?

Auf jeden Fall sollten Sie sich auf wichtige Termine in Ihrem Leben immer vorbereiten. Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Wer sich um einen neuen Arbeitsplatz bewirbt, der bereitet sich auf das Vorstellungsgespräch und gegebenenfalls auf einen Einstellungstest vor.

Es ist daher also auch unvermeidbar, sich auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen gut vorzubereiten und sich hierbei professionelle Unterstützung zu holen.

Was mache ich, wenn das Gutachten des Sachverständigen Markus Kilders negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?

In diesem Fall sollte Sie nicht auf die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung des Sachverständigen vor dem Familiengericht beantragen, damit dieser zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und sein Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Auf die Anhörung des Sachverständigen sollten Sie sich ebenfalls vorbereiten. Auch hierfür können wir Ihnen unserer professionelle Unterstützung anbieten.

Wenn ich gegen das Gutachten von Herrn Markus Kilders vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?

Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht auf jeden Fall. Sprechen Sie uns hierzu bei Bedarf gerne an. Das Familiengericht muss sich mit Einwänden die sich aus einem Privatgutachten und / oder einer fachkundigen Stellungnahme ergeben auf jeden Fall beschäftigen.

Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?

Das Verfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.

Welche Aufgabe hat der Sachverständige?

Die Aufgabe eines Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen, da Familienrichter im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand verfügen um über das Kindeswohl entscheiden zu können.

Ein Richter bestellt sich dann also einen Sachverständigen, den er für geeignet hält. Der Sachverständige wird also zum Sachverständigen, weil er durch das Familiengericht zum Sachverständigen bestellt wird.

Durch die Hilfe des Sachverständigen wird dem Familienrichter auch viel Arbeit abgenommen, da der Richter sobald er das Gutachten vorliegen hat auf Basis des Sachverständigengutachtens seine Entscheidung treffen kann und die Eltern nicht noch einmal vorladen muss. (Sofern die Eltern nicht die Anhörung des Sachverständigen beantragt haben)




Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?

Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familiengerichtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, das es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologisxche Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.

75% alller Gutachten sind mangelhaft

75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen.

Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.

Darf ich meine Erfahrungen mit dem Sachverständigen Markus Kilders hier veröffentlichen?

Ja. Da die Begutachtung freiwillig ist, haben Eltern das Recht, sich vorab über ihren Sachverständigen zu informieren. Hierfür ist es hilfreich auf Erfahrungen zurückzugreifen. Gerne können Sie Ihre Erfahrungen hier veröffentlichen. Bitte achten Sie jedoch darauf, keine Schmähkritiken, üblen Nachreden oder Beleidigungen zu veröffentlichen. Im Zweifelsfalls sprechen Sie Ihren Kommentar zuvor mit Ihrem Rechtsbeistand ab.




21 thoughts on “Markus Kilders

  1. M.C. 26/01/2023 at 16:12

    Schönen guten Tag, meine Familie wurde im November 22 von Herrn Kilders begutachtet und kann nichts negatives sagen. Das JA forderte den Entzug des Sorgerechts für alle 3 Kinder und kam damit nicht durch. Ich habe Herrn Kilders als sehr kompetent und menschlich mit einer ganz klaren Haltung wahrgenommen. Trotz der Probleme mit meinem Sohn (14) verblieb die elterliche Fürsorge bei uns Eltern.

  2. Private 16/04/2022 at 17:45

    Guten Abend, mir steht ebenfalls eine Begutachtung durch Herrn Kilders bevor und ich würde mich über einige Erfahrungen freuen.

  3. Amii 08/07/2020 at 16:37

    Hallo ihr Lieben

    Ich brauche dringend jemanden der mir Auskunft über Herr Markus kilders erteilt.
    Es soll ein Familiengutachten durch Herr kilders gemacht werden
    Wer mir bezüglich da Auskunft geben könnte bezüglich Herr kilders.
    Wäre sehr dankbar.

  4. Dr. N. Siewe 07/03/2020 at 19:38

    Herr Markus Kilders ist eine nicht-qualifizierte Person ohne Approbation. Irgendwie ist er in den Genuss gekommen für viel Geld ohne Konsequenzen für ihn mit Diagnosen und Begrifflichkeiten herum zu werfen mit weitreichenden Konsequenzen für Familien. Der Unsinn wird von Gerichten und Richtern in Niederrhein etc unterstützt.
    Es ist eine Schande
    Dr. N. Siewe

    • Amii 08/07/2020 at 16:38

      Hallo
      Ich bräuchte unbedingt Informationen über Herr kilders.
      Bei mir soll ein Familiengutachten durch Herr kilders gemacht werden.
      Liebe Grüße

  5. Rocky 13/07/2016 at 16:16

    Herr Strehrath, wenn sie Herr Engelen nicht in ruhe lassen und weiter unwahrheiten verbreiten dann werde ich einen Betreungsantrag fur sie stellen.Denn normal scheinen Sie nicht zu sein.

    • Anne Rotthoff 22/07/2020 at 17:29

      Ich selber habe mich durch Herrn Markus Kilders NICHT begutachten lassen,aber der Papa meiner Tochter schon.Ich habe nach der Begutachtung vom Papa wissen wollen welche Fragen ihm gestellt wurden.Danach hab ich ihn erstmal ausgelacht,denn da wurden eher Fragen gestellt die einer MPU glichen als einem Familiengutachten.Von daher war ich froh das ich mich für die Nichtbegutachtung entschieden habe und als ich die Begutachtung vom Papa mal in den Händen hatte,hätte er sich das besser auch schenken können denn obwohl er selber drei erwachsene Kinder hat wurde er von Kilders als nur bedingt erziehungsfähig eingestuft. Ich bin auf jeden Fall der Meinung das der Kilders besser Verkehrspsychologie weiter betreiben soll als Familiengutachten zu erstellen. 70 Seiten die man besser im Kamin verbrennt.

  6. Birgit 06/07/2016 at 22:17

    Zitat Michael Strerath:

    „Dipl. -Päd., (UNI), Dipl. Soz.-Päd. (FH) Michael Strerath
    Erziehungswissenschaftler u Sozialpädagoge
    -Experte für Erziehung und Soziales
    .-Krisenintervention für Kinder und Jugendliche in Not
    -Fertige erziehungswissenschaftliche Gutachten an für Gericht, Jugendamt
    Schule und Psychiatrie
    Berate juristisch in allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, soweit es meine
    gesetzlichen Befugnisse zulassen als Sozialpädagoge mit staatl. Anerkennung
    Betreue in Notfällen in Krankheitsfällen rund um die Uhr Kinder u Jugendliche
    Für Kinder und Jugendliche in Not hier meine Notrufnummer, nur Anrufbeantworter:
    Tel. 03212 – 109 111 7“

    Wer es nötig hat, mit solch fragwürdigen Attributen wie „Pädogoge“ oder „Experte“ oder gar in dem Zusammenhang „Wissenschaftler“ hausieren zu gehen, hat sehr wahrscheinlich einen erheblichen Minderwertigkeitskomplex! Es waren übrigens noch nie die besten Schüler, die solch ein 2Wischiwaschi“-„Studium“ wie „Sozialpädagogik“ „studierten“…

    Was von derlei „Experten“ zu halten ist, weiß der informierte und kritische Beobachter längst!

    Da wird unter dem Deckmantel der „Hilfe“ und „Fürsorge“ etwas verkauft, dass nicht selten in Zwang und Gewalt umschlägt!

    Und was von „Schlechtachten“ in familienrechtlichen oder psychiatrischen Angelegenheiten zu halten ist, spricht sich ja Gott sein Dank auch immer mehr rum!

    Und natürlich ist man auch nur per Anrufbeantworter zu erreichen! Wo käme der „Experte“ denn da auch hin, wenn er auch noch Zeit für das viele Geld investieren würde, dass er für seine fragwürdigen Tätigkeiten kassiert!

    Übrigens dachte ich, dass „juristische Beratung“ nur „Juristen“ möglich ist! Aber so mancher in dieser Republik darf eben doch mehr als andere…

    Widerlich, wie solche Typen Kinder auffordern, bei ihnen „Hilfe“ zu suchen, damit man einen Grund fingieren kann, sich in innerfamiliäre Angelegenheiten einzumischen, die diese Typen nicht das Geringste angehen!

    Geht nach Hause, Ihr „Pädagogen“ und „Experten“! Euch braucht kein Mensch!

  7. Michael Strerath 20/04/2016 at 21:16

    Herr Engelen, wenn meine Recherchen stimmen,. dann haben Sie ja noch weitere
    „Wahnsinnsgutachten“ hinter sich. Am Ende haben Sie alles verloren wegen Ihren
    paranoiden Wahnvorstellungen: Haus, Hof. Geld, „Freunde“,. Familie, PKW, Arbeit,
    und so weiter. Alles endete mit einer Zwangsversteigerung und weil Sie das Haus
    nicht verlassen wollten, mit einer Zwangsräumung. Einen guten Tipp gebe ich Ihnen
    noch fürs Leben mit: Lassen Sie die Finger von MInderjährigen, was „Beratung“ betrifft,
    sonst wandern Sie wiederholt in den Knast und wenn auch das nicht fruchten
    sollte, in die Klapse.
    Dipl. -Päd., (UNI), Dipl. Soz.-Päd. (FH) Michael Strerath
    Erziehungswissenschaftler u Sozialpädagoge
    -Experte für Erziehung und Soziales
    .-Krisenintervention für Kinder und Jugendliche in Not
    -Fertige erziehungswissenschaftliche Gutachten an für Gericht, Jugendamt
    Schule und Psychiatrie
    Berate juristisch in allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, soweit es meine
    gesetzlichen Befugnisse zulassen als Sozialpädagoge mit staatl. Anerkennung
    Betreue in Notfällen in Krankheitsfällen rund um die Uhr Kinder u Jugendliche
    Für Kinder und Jugendliche in Not hier meine Notrufnummer, nur Anrufbeantworter:
    Tel. 03212 – 109 111 7

    • Kairos 07/07/2016 at 11:25

      So arbeitet dieser „Wissenschaftler“ z.B. auf Jugendämter.com:

      „…Jedes hier eingestellte Video wird von mir auf eine Straftat überprüft
      und schon im Zweifesfalle wird es gelöscht. Wenn es nach einer Löschung
      dennoch wieder jemand wagen sollte, ein solches Video hier einzustellen,
      muss die Person mit einer Strafanzeige durch mich rechnen.
      Wir wollen ein seriöses Forum hier aufbauen und erklären uns auch
      bereit im Konfliktfall mit den Jugendämtern verhandeln zu wollen, im
      Interesse der Kinder und der Eltern.
      Der Moderator bei jugendamter.com
      Dipl.-Päd. (UNI), Dipl. Soz.-Päd. ( FH)Michael Strerath
      Erziehungswissenschaftler u. Sozialpädagoge
      -Experte für Erziehung und Soziales
      -Krisenintervention für Kinder und Jugendliche in Not

      und zudem:
      werden jugendliche Flüchtlinge so angesprochen:

      „…Auch mögen sich jugendliche Flüchtlinge bei uns melden, wenn sie Probleme
      mit dem Jugendamt oder der Heimunterbringung oder in ihrer Flüchtlingsunterkunft
      haben. Wir hier bei jugendamter.com arbeiten nicht für oder im Auftrage des Jugendamtes,
      in keinerlei Hinsicht !

      Es folgen Erklärungen in Arabisch, Türkisch und Armenisch

      Desweiteren sucht H. Strerath
      „…
      In eigener Sache:
      Ich suche einen Co-Moderator, jemand mit islamischen Hintergrund und guten Kenntnissen der arabischen und / oder türkischen Sprache.- Ideal wäre jemand, der Sozialpädagogik oder Sozialarbeit oder/und Erziehungswissenschaften studiert. Kann auch jemand von der Fachschule für Sozialpädagogik sein ( Erzieherausbildung ).“

      Da dieser Moderator nach eigenen Angaben Moslem ist, vertritt er nach den Weisungen seiner Religion die Einstellung, dass Kinder z.B. bei Nichtbefolgung religiöser islamischer
      Regeln „gezüchtigt“ (geschlagen ist gemeint) werden dürfen.

      Da bei den deutschen Jugendämtern keine einhellige Meinung darüber besteht, was eine
      Züchtigung ist, wird Eltern das Sorgerecht entzogen, wenn sie ihre Kinder z.B. auffordern,
      Regeln einzuhalten. Es wird dann in die Gutachten geschmiert, dass das Kind „seelisch und körperlich misshandelt“ worden sei. Das gilt dann als Beweis, dass die Eltern kindswohlschädlich unterwegs waren und erziehungsunfähig sind.
      Per Deklaration wird also das Sorgerecht entzogen. Beweise im Umfeld werden nicht erhoben. Die dem Kind in den Mund gelegten Aussagen des Jugendamtes, des Gerichts etc. bezüglich des Verhaltens seiner Eltern werden als „wahr“ automatisch angenommen,
      Fragen ergeben sich nicht für diese sog. Sozialpädagogen und Juristen.
      Fazit: Kinder dürfen sich ihre „Eltern“ aussuchen. Das Jugendamt wird diesem „reifen Wunsch“, nicht mehr bei den Eltern leben zu wollen, sondern in einem Heim, in dem man tun und lassen darf, was man will, gerne folgen.
      Es blühe die Heimindustrie weiter wie bisher, die ja nun auch noch jugendliche unbegleitete Flüchtlinge zu „erretten“ hat.
      „Experten“ wie der Moderator von Jugendämter.com
      sind da gerne gesehen und gelesen –
      wie sich auch hier auf der Seite Vaterlos.eu zeigt.

  8. Bob 09/11/2015 at 19:45

    Du opfer!

  9. Michael Strerath 18/06/2015 at 15:42

    Eine Mitwirkung eine Dipl. Psychologen a. d.
    Begutachtung der Schuldfähigkeit unterliegt nicht
    den Approbationsvorbehalt gem §1 PsychThG.
    Anders bei einer Behandlung ( Therapie ), hier ist eine
    Approbation, bzw. Ausbildung zum Psychotherapeuten
    bzw. eine Heilpraktikerprüfung nötig.
    Das an Frank Engelen durchgeführte Gutachten des
    Markus Kilders ist also juristisch gültig.

  10. margarete 21/05/2015 at 08:11

    Das ist wohl die Abteilung Markus Kilders u. ich finde hier Dinge, die ich eher in Foren vermutet hätte.
    Aber egal. Widmen wir uns Herrn Kilders.
    Er bezeichnet sich als „Fachpsychologe für Rechtspsychologie BDP“.
    BDP bedeutet, dass er im Berufsverband der deutschen Psychologen Mitglied ist. Das ist er auch.
    Er dürfte allerdings nicht berechtigt sein, medizinische Diagnosen zu stellen, da er kein Mediziner ist, dafür keine Approbation hat. Somit kann er auch keine Paranoia oder Geisteskrankheit diagnostizieren. Es mag eine psychische Störung sein, derer es aber einer PSYCHIATRISCHEN Diagnose bedarf. Zumal eine Paranoia -sofern sie von einem Psychiater festgestellt wurde- medizinisch behandelt wird.
    Psychologen dagegen dürfen z.B. keine Medikamente verschreiben.
    Man müsste Herrn Kilder also auffordern, die Erkrankung zu behandeln, wenn er sie denn schon feststellt.
    Ich vermute mal, dass da seine Grenze erreicht ist, was auch seine Diagnosen in Frage stellt.
    Herr Engelen mag ziemlich wirr handeln, sicher auch nicht rechtmäßig, aber es obliegt nicht Herrn Kilders ihn -oder auch andere, wie er es tut- in psychiatrischer Hinsicht zu diagnostizieren.
    So mancher Richter sollte sich mal mit den Unterscheidungen „Psychologe“ und „Psychiater“ beschäftigen und wer was tun darf und was nicht.
    Manche Psychologen bekommen den Überflieger ob ihrer Wichtigkeit, die sie mittlerweile ungeprüft von Gerichten zugestanden bekommen.

  11. Martin Rose 06/05/2015 at 16:31

    Frank Engelen ist ein netter Kerl und ist (ein manchmal auch tatsächlich gestresstes) Opfer der Justiz / der Polizei / der Familiengerichtsbarkeit.

    JEDOCH :
    Viel Interessantes findet sich zu seinem PrivatFeind Michael Strerath im Netz ,
    Zitate die ich nicht überprüft habe – aber wohl stimmen dürften / hier mit copy-Paste eingefügt :

    ( Überprüft diese Texte selber indem Ihr Teile davon in die große Suchmaschine reinpastet … )

    „Kein Wunder, woher Chen seine Gesinnung hatte.
    Zitat:
    Für mich eine sehr gute Predigt. Pierre Vogel ist dabei
    sich selber zu übertreffen, kommt in Bereiche, die ihn in die
    Nähe der Sahaba bringen.
    Allahu akbar!
    Am Samstag, den 7. September wird er in Frankfurt ab 16 Uhr
    beim Friedenskongress zu sehen, nebst anderen Islamgrößen.
    Dipl.Päd., Dipl. Soz.päd. Michael Strerath “

    und das hier :

    „Und was er über die Anti-Psychiatrie-Bewegung denkt:
    Zitat:
    Bernd Seifert war Mitglied des höchst dubiosen Vereins der
    „Psychiatrie-Erfahrenen“ die „anti-psychiatrische Beratung“ leisten, was immer
    das für ein Unsinn auch sein mag, dahinter stehen satanische Kräfte. Bernd Seifert
    war einer von denen, die Satan sich geholt hat. Andere wie Seibt folgen vermutlich.
    Warten wir es ab.
    Dipl.Päd., Dipl.Soz.päd. Michael Strerath
    Erziehungswissenschaftler u. Sozialpädagoge“

    *** Ende der Zitate ***

    für mich jedefalls ist klar wer der 2 Herren ein ganz, ganz großer Idiot ist !

    Gruß,
    Martin Rose / Duisburg
    0157 – 84 620 180

  12. Michael Strerath 19/04/2015 at 22:17

    Herr Engelen befindet sich seit seiner letzten Aktion
    in Dorsten vor einem Mutter+Kind-Heim
    vor der Polizei auf Flucht. Anstatt jetzt seine Aktion, nämlich
    den Säugling aus einem Heim zu holen vor etwa 2 Wochen, der dann von der Polizei und JA zum Heim in Dorsten zurückgebracht wurde, abzubrechen, fuhr
    er vor 2 Tagen wieder nach Dorsten und verlangte lautstark nach der minderjährigen Mutter und Säugling. Er bekam dort von der Polizei Platzverweis, meldete aber dann spontan noch
    telefonisch bei der Polizei eine „Spontandemo“ an.
    Schließlich interessierte sich der Chef der Dorstener Polizei für ihn. Anstatt mit ihm zu sprechen, trat Engelen die Flucht an, lief schnell zu seinem LKW und wollte flüchten, doch die Polizei stoppte ihn, zerschlug das Seitenfenster und holte ihn aus dem LKW und fuhr ihn nach Marl in die Zelle. Dort befreite ihn sein Anwalt Herr Lüdecke aus Gladbeck. Dann gestern, er steuerte gegen 17 Uhr seine Wohnung an, sah er zahlreiche Kripoleute vor dem Hause stehen und fuhr unerkannt vorbei. Seitdem ist Frank Engelen auf Flucht und wird jetzt europaweit gesucht. Auch deswegen, weil er noch 60 Tage wegen einer anderen Sache absitzen muss. Um an den Säugling zu kommen, überzeugte er die minderjährige,
    ahnungslosen Mutter damit, dass er der Vormund des Säuglings sein könne und sie eine Vorsorgevollmacht unterschreiben möge. Das wurde dann auch gemacht und Herr Engelen stellte sich daraufhin dem JA Duisburg als Vormund des Säuglings vor und wies außerdem auch auf
    die Vorsorgevollmacht hin.
    Herr Engelen hat hier die junge Mutter falsche Auskunft erteilt. Der Psychologe Herr Kilders hat vermutlich recht mit seiner Diagnose über Herrn Engelen ( F10) .
    Herr Engelen kann kein Vormund eines Säuglings sein ohne
    richterliche Entscheidung und auch die Vorsorgevollmacht greift nicht, weil die Person minderjährig ist. Herr Engelen gab sich als „Familienberater“ aus mit einer Kompetenz in juristischen Dingen. Darauf ist die junge Mutter reingefallen.
    Ich habe zig Mal auf ihn eingeredet und versucht ihn zu überzeugen, dass er komplett falsch liegt, aber er war nicht in der Lage seine Perspektive mal zu ändern, auch nicht theoretisch.
    Wer seine perspektivischen Blickrichtung nicht verändern kann, auch nicht als Experiment, der verhält sich tatsächlich
    wahnhaft. Die Diagnose von Herrn Kilders ist meiner
    Meinung nach korrekt. Sein Versuch auch bei der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf die Diagnose zu negieren, musste fehlschlagen.
    Herr Engelen hält sich vermutlich jetzt im Ausland auf und
    wird von der Polizei europaweit gesucht.
    Mehr will ich hier nicht schreiben.
    – Strerath –
    Sollte Herr Engelen das hier lesen, so empfehle ich ihn
    sich der Polizei zu stellen und in keinem Fall Widerstand leisten. Sollte er inhaftiert werden, wird man sich noch einmal mit seinen geistigen und psychischen Verfassung beschäftigen.
    — Strerath —

    • Dipl.-Ing. Frank Engelen 21/02/2016 at 10:01

      Lieber Admin,

      bitte sichern Sie diese Nachricht von Herrn Strearath.

      Ich benötige sie als Beweismittel in der Strafsache gegen diese Person.

      Er verbreitet hier in Schriftform unwahre Tatsachenbehauptungen, die alleine dem wie auch immer gearteten Geist dieser Oerson entspringen mögen und geeignet sind, meinen Ruf zu schädigen und Kredit zu gefährden (§§ 185, 186 StGB).

      Ich war nach der Befreiung von Katharina Klose niemals auf der Flucht!!

      Sie hatte darum gebeten, befreit zu werden.

      Ich musste keine „60 Tage wegen einer anderen Sache absitzen“.

      Fest steht jedoch, daß mein menschliches Verhalten, wozu ich gem. Artikel 6 GG (Schutz der Familie) verpflichtet bin, den organisierten Kinderhändlern erheblich zu weit ging und geht und mich deshalb am 12. Juni 2015 in den Kerker werfen ließen, weil ich meinen eigenen Kindern pflichtgemäß E-Mails und SMS geschickt habe.

      Sofern Strerath aber bereits zu diesem Zeitpunkt gewusst haben könnte, daß die Häscher der amtlichen Kinderhändler es auf mich abgesehen hatten, dann würde das seine enge Verbindung zum „System“ beweisen.

  13. Michael Strerath 13/04/2015 at 20:32

    Neueste Aktion von Herrn Engelen:
    Er holte eine minderjährige Mutter mit Säugling
    aus einem Mutter-Kind-Heim und behauptet gegenüber
    dem Jugendamt Duisburg, er sei der Mündel des Babys
    und der Vormund der minderjährigen Mutter.

    • Dipl.-Ing. Frank Engelen 21/02/2016 at 09:51

      Zitat:

      „Er (also ich, Frank Engelen) sei der Mündel der Babys und der Vormund der minderjährigen Mutter.“

      Herr Strerath,

      da sprtieren Sie bitte noch einmal neu und überlegen, was Sie eigentlich schreiben wollten.
      M.E. kann man nach dieser Nachricht alle weiteren Kommentare dieser Person, entsprechend werten und getrost unbeachtet lassen – wäre da nicht die Hartnäckigkeit, mit welcher die Person Strerath, welche sich permanent auf eine mir nicht bekannte Fachlichkeit beruft und Menschen gegenpber suggeriert, ein ausgezeichneter Fachmann zu sein und in seinem Leben alles zu seiner Zufriedenheit gelöst zu haben.

      Was jedoch nicht der Fall ist, schaue man auf den Sohn der Besitzerin eines renommierten Chinaresaturant in Moers, den Strerath als seinen „Ziehsohn“ angenommen haben und „betreut“ haben will.
      Hier ist es ihm seinen eigenen Erzählungen nach mit nichten gelungen, den Jungen aus den Fängen des Jugendamtes zu befreien.

      Indes hört man Dinge wie „Jakusa“, „Triaden“ und „chinesische Mafia“, wenn man sich mit Strearath über seine Vergangenheit unterhält.

      Was mir persönlich arg zu denken gibt. Denn seien wir doch mal ehrlich. – Wenn es diese „Organsisationen“ in Deutschland gebe und eine Mutter eines vom Kinderklau betroffene Mutter und der Onkel sei in diese Kreise involviert, dann hätten diese dieses Problem doch sicher mit ganz anderen Methoden gelöst, oder?

      Und vorzugeben, die Mutter habe sich keinen Rechtsanwalt leisten können, weil sie „nur“ als Geschäftsführerin auf 450 €-Basis angestellt sei, ist m.E. genauso unglaubwürdig wie alles andere, was aus dem Munde Strerath kommt.

      Heute, nach Kenntnis difamer Beleidigungen in einem Forum ergreife ich juristische Maßnahmen.

      Herzlichst

      Dipl.-Ing. Frank Engelen
      Kämpfer für Recht und Menschlichkeit und insbesondere
      gegen den amtlichen Kinderhandel

  14. Michael Strerath 13/04/2015 at 20:15

    Die Staatsanwaltschaft Duisburg, Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf hat die Beschwerde von Herrn Engelen zurückgewiesen, mit der Begründung, dass Begutachtung
    inhaltlich korrekt erfolgte.

  15. Michael Strerath 03/02/2015 at 11:16

    Für jedes Gerichtsgutachten finden sich immer auch gegen
    gute Bezahlung auch Gegengutachter, die man dann aber
    zumeist aus eigener Tasche bezahlen muss. Gegen das Gegengutachten könnte dann wieder ein Gerichtsgutachten Stellung beziehen und dann ein weiteres Gegengutachten wiederum aus privater Tasche bezahlt werden usw., usf. Fakt ist, dass Gegengutachten zumeist ein Gerichtsgutachten nicht
    vom Sockel stürzen kann. Entscheidend für die Rechtsprechung ist das im Auftrage des Gerichts durchgeführte Gerichts-Gutachten. Jeder klardenkende Mensch weiß, dass nur auf diesem Wegen eine ordentliche Rechtsprechung möglich ist und dass sich eine Anreihung von Gutachten und Gegengutachten theoretisch jahrzehntelang hinziehen könnte. Ohne jetzt detailliert auf die Geschichte von Herrn Engelen eingehen zu müssen, rate ich ihm dringend die Finger von Jugendhilfesachen und „Psychiatrieopfer“ und „Opfer der Justiz“ und so weiter, zu lassen. Er möge sich auch im Klaren sein, dass Widerstand gegen die Staatsgewalt zwecklos ist. Die Dame die er beherbergt hatte, wurde wegen akuter Suizidgefahr gesucht. Als er die Frau nicht rausgeben wollte, drang die Polizei mit Gewalt ins Haus ein und „befreite“ die Frau und ließ sie von einem Arzt untersuchen. Als Folge der Gegenwehr bekam er eine Ladung Pfefferspray ab. Herr Engelen hätte wissen müssen, dass er gegen ein von ihm beschriebenes SEK der Polizei Null Chancen hat. Es war also komplett irrational gegen ein gut ausgerüstetes SEK Widerstand zu leisten. So geht es dann weiter, Beleidigungsanzeigen, Lärmbelastung im Gerichtssaal als Zuschauer usw. , alles im Internet nachzulesen. Dann im Jugendhilfebereich schreibt er oft von einem Kinderklau des Jugendamtes, wobei die Fachbegrifflichkeit korrekt „Entziehung“ zu benennen gewesen wäre, wenn er schon angibt eine „Beratungsstelle“ zu haben. So dauerte es
    nicht lange und er bekam Problem im Umgang mit dem
    Duisburger Jugendamt.
    Kinder können nicht „geklaut“ werden. Sie sind kein Eigentum der Eltern. Die Zeiten der Leibeigenschaft sind vorbei. Kinder gehören nur sich selber. Sie dürfen nur entzogen werden und auch nur auf gerichtlichem Wege und bei Gefahr im Verzug auch erst einmal ohne Gericht. Wenn dann noch im Internet
    zu lesen ist, Mädchen im Kinderheim würden von Männern in Schwarz nachts besucht werden und er Hinz und Kunz und
    amtliche Stellen dann noch anschreibt und sich darüber beschwert, ja dann kommt irgendwann mal eine gerichtliche
    Untersuchung über seinen Zustand von Geist und Psyche. Vor
    allem möge er die ständigen Beleidigungen unterlassen. Er
    glaubt doch nicht, dass er damit nur einen Deut in seiner Sache weiterkommt. Ich arbeite auch nicht für das Duisburger Jugendamt, wie Engelen gemutmaßt hat, noch bin ich für den Staatsschutz tätig, wie ein Gesinnungsgenosse von ihm mutmaßt, der auch mit Beleidigungen nicht zimperlich ist und behauptet, ich sei ein „Staatsschutzschwein“ Ich gehe auf die 70 zu, habe gesundheitliche Probleme und arbeite weder für das Jugendamt noch für den Staat in irgendeiner Form,
    schon das aus Altersgründen nicht.
    Wenn dann bei allen seinen Äußerungen und Betätigungen Herr Engelen die Diagnose „Wahnsinn“ bekommt, so ist er
    sicherlich nicht ganz unschuldig daran.
    Herr Engelen verfügt m.E. über keine Ausbildung im Jugendhilfebereich und Psychiatriebereich. Er ist gelernter Ingenieur. Wie heißt es doch so schön: „Schuster, bleibe bei deinen Leisten“. In diesem Sinne:
    Dipl.-Päd.(UNI), Dipl.-Soz.-Päd.(FH) Michael Strerath
    Erziehungswissenschaftler u. Sozialpädagoge

  16. Frank Engelen 10/12/2014 at 09:03

    Herr Markus Kilders verfügt nach bestätigter Auskunft der Psychotherapeutenkammer NRW über keinerlei Approbation, welche ihn dazu befähigen könnte, fachärztliche, d.h. psychiatrische Diagnosen zu „verteilen“, so wie es er mir gegenüber benannte.

    Zugrunde liegt der Auftrag der Privatrichterin Jennifer Schiefer am Privatgericht, „Familiengericht“ Duisburg, über meine Person ein „fachpsychiatrisches Gutachten“ zu erstellen.

    Für die schlappe Summe von 10.170 Euro kam Herr Kilders im Auftrag des Gerichtes zu der Überzeugung, bei mir liege eine Erkrankung in Form der „Wahnsinnsdiagnose“ F 22.0 vor.

    Herr Kilders versucht offensichtlich mit Tricks (andere sprechen hier von Täuschung) davon abzulenken, dass er im Vorstand des Vereins für Verkehrspsychologen PRO NON tätig ist, indem er sich im Impressung der Internetseite mit „C“ schreiben lässt:

    Hingegen lautet sein wirklicher Name „MarKus“ mit „K“:

    http://www.pronon.info/prononpraxen.html

    Mehr Informationen sind auch hier zu finden:

    http://www.richter-nachrichten.de/?m=20140219

    Auf Anfrage werden Auszüge aus dem „Gutachten“ des nicht approbierten „Gutachters“ unter Wahrung des Drittdatenschutzes (Familienmitglieder, um eine erneute Verhaftung durch die, m.E. kriminelle Richterin Jennifer Schiefer zu vermeiden) gerne erteilt.

    In der Strafsache wegen angeblichen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte kam der forensische Gutachter Dr. Frank Sandlos (also ein Mann mit gescheiter fachärztlicher Ausbildung und Ahnung von seinem Handwerk) zu dem Ergebnis, dass die Behauptungen des, an anderer Stelle als „Qucksalber“ bezeichneten Diplom-Psychologen Markus Kilders nicht stimmig seien.

    Bei Herrn Frank Engelen lägen keine Wahnhaften Vorstellungen vor, welche man nach seiner Kenntnis gerne Systemgegnern unterstellen würde und somit sei der Familienberater, der gegen den amtlichen Kinderhahandel kämpft, voll schuldfähig.

    Ein Bericht über das Strafverfahren findet sich hier:

    https://www.facebook.com/video.php?v=575944165839930&set=vb.126422834125401&type=2&theater

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