Cornelia Rombach Sachverständige im Familienrecht in Herbolzheim und Umgebung
Cornelia Rombach ist Sachverständige im Familienrecht in Herbolzheim und Umgebung und wird unter anderem von den dortigen/umliegenden Familiengerichten zur Erstellung von Sachverständigengutachten in familienrechtlichen Angelegenheiten (z.b. Sorgerechtsfragen, Umgangsverfahren) beauftragt.
Cornelia RombachDiplom-Psychologin
Weinstraße 33
79336 Herbolzheim
Telefon: 07643 6604
Fax: 07643-8515
Fragen zu Sachverständigengutachten Cornelia Rombach
Das Familiengericht hat Frau Cornelia Rombach mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens betraut? Cornelia Rombach soll in Ihrer familiengerichtlichen Auseinandersetzung ein Gutachten für das Familiengericht erstellen? Und nun fragen Sie sich, wie es jetzt weiter geht und was Sie über die Sachverständige
Begutachtungsvorbereitung
Um sich auf die Begutachtung optimal vorbereiten zu können, bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung an. Wir haben jahrelange Erfahrung in diesem Bereich und stehen Ihnen gerne für eine individuelle Begutachtungsvorbereitung zur Verfügung. Klicken Sie HIER um das Feedback von anderen betroffenen Eltern zu lesen, die wir auf eine Begutachtung vorbereitet haben. Darin heisst es unter anderem
- Bei der Begutachtung sind genau die Fragen gekommen, die wir vorbereitet hatte und die ich im Vorfeld reflektiert habe. Ohne die gute Beratung hätte ich irgendwelche doofe Antworten gegeben und hätte meine Kinder verloren. DANKE DANKE DANKE
- Ich bin selber als Coach tätig und weis wie wichtig ein Coaching ist. Ihr Coaching ist das beste, was ich erlebt habe, weil es mir in meiner Situation sehr gut geholfen hat und Sie mich ganzheitlich beraten haben.
- Ohne das Coaching hätte ich nicht gewusst wie ich auf die bescheuerten Fragen des Sachverständigen hätte reagieren sollen.
- (...) Ich möchte mich für Ihre Unterstützung und Ratschläge herzlich bedanken! Es fiel mir immer wieder schwer in der damaligen Lage diese Ratschläge blind zu folgen, das Ergebnis spricht für sich aber selber. (...)
Welche Aufgaben haben die Sachverständigen im Familienrecht?
Die Aufgabe eines/einer Sachverständigen liegt darin, den Familienrichter bei seiner Entscheidung zu unterstützen. Die Mehrzahl der Richter verfügt nämlich "nur" über ein Jurastudium und hat sich mit Fragen der Kindererziehung und/oder dem Kindeswohl im Studium eher weniger beschäftigt. Im Jurastudium geht es ja auch vorrangig um Jura (römisches Recht / in Dubio pro Re) und nicht um Kindererziehung. Die mangelnde Kompetenz eines Richters ist deswegen auch kein Ablehnungsgrund. (vgl. OLG Celle 10 WF 372/12 )
Juristen (z.b. Familienrichter und Anwälte) verfügen daher im Allgemeinen nicht über den notwendigen Sachverstand um über das Kindeswohl alleine entscheiden zu können und bemühen sich daher dem Sachverstand eines/einer Sachverständigen. Deswegen sind Sachverständigengutachten bei Familienrechtlichen Auseinandersetzungen daher keine Seltenheit mehr! In Deutschland werden jedes Jahr 270.000 Gutachten an Familiengerichten in Auftrag gegeben
Welche Richtlinien gibt es zur Erstellung von Sachverständigengutachten?
Im Rahmen der Erstellung eines psychologischen Gutachtens in einem familienrechtlichen Verfahren bleibt es grundsätzlich einem Sachverständigen überlassen, auf welchem Weg und auf welchen Grundlagen er sein Gutachten erstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es in der Psychologie keine generalisierenden Theorien, Methoden und standardisierte Verfahren gibt, die jedem Einzelfall vollends gerecht werden können und auch testpsychologische Untersuchungen für sich genommen niemals unanzweifelbare Ergebnisse hervorbringen, weil sich innerpsychisches Geschehen der direkten Beobachtung entzieht.
Wie Aussagekräftig sind Gutachten in familienrechtlichen Auseinandersetzungen?
75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin. Trotzdem wird auf der Grundlage solcher Gutachten vielen Eltern das Sorgerecht entzogen, werden ganze Familien auseinandergerissen. Auch in Wissenschaftsdokus wurde über die mangelhafte Qualität von Gutachten wiederholt berichtet, wie z.b. in der Fernsehdokumentation „Gutachten mangelhaft“ von 3 Sat.
Müssen Eltern an der Begutachtung teilnehmen?
Nein. Es gibt keine Zwangsbegutachtung im Familienrecht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Begutachtung im Familienrecht freiwillig ist und Eltern nicht zur Teilnahme an einer Begutachtung gezwungen werden können. Auch dürfen Eltern oder einzelnen Elternteilen keine Nachteile entstehen, wenn diese sich der Begutachtung durch eine Sachverständige im Familienrecht entziehen. Mehr dazu: Urteil Bundesgerichtshof zu Gutachten im Familienrecht BGH 68/09 (hier klicken)
Sollten Eltern die Begutachtung also verweigern?
Grundsätzlich steht es Ihnen als Elternteil frei, sich der Begutachtung zu verweigern. Dieses ist jedoch mit erheblichen Risiken verbunden und sollte vorher genauestens überlegt werden! Das Familiengericht könnte dann nämlich z.b. entscheiden, sie zur Begutachtung vorzuladen, damit die Sachverständige Cornelia Rombach Sie dann vor dem Familiengericht befragen kann oder die Sachverständige Cornelia Rombach kann ihr Gutachten dann anhand der vorliegenden Akten erstellen. Aus unserer Sicht ist es also nicht immer sinnvoll, sich der Begutachtung zu entziehen und hängt vom Einzelfall ab. Gegebenenfalls könnte das Gericht z.b. auch für die Dauer der Begutachtung das Sorgerecht oder Teile der elterlichen Sorge entziehen um hier an ein Gutachten zu gelangen. Bevor Sie also auf die Idee kommen, eine Begutachtung zu verweigern, sollten Sie eine entsprechende Strategie haben und sich auch über die Gefahren und Folgen einer etwaigen Begutachtungsverweigerung bewusst sein! Die Verweigerung der Begutachtung erfolgt auf eigenem Risiko! Lassen Sie sich hierzu im Vorfeld z.b. durch einen Fachanwalt für Familienrecht beraten!
Sofern Sie sich für eine Verweigerung der Begutachtung entscheiden sollten Sie hierzu auch die richtigen Gründe für Ihre Verweigerungshaltung präsentieren. Gehen Sie daher lieber kein unnötiges Risiko ein und lassen Sie sich anständig beraten und verweigern Sie die Begutachtung nicht ohne einen entsprechenden Plan!
Müssen Eltern alleine zur Begutachtung hingehen oder dürfen Eltern einen Zeugen zur Begutachtung mitnehmen?
Sie müssen nicht alleine zu der Sachverständigen Cornelia Rombach hingehen, um sich dann begutachten zu lassen. Es steht Ihnen z.b. frei, einen Zeugen zur Begutachtung mitzunehmen. Das OLG Hamm hat das Recht der Eltern in diesem Zusammenhang gestärkt und entschieden, das eine Begleitperson bei der Begutachtung erlaubt ist. Die Begleitperson darf an der Begutachtung aber nicht teilnehmen und in die Begutachtung auch nicht eingreifen. Die Begleitperson darf lediglich als Zeuge bei der Begutachtung anwesend sein. Die Begleitperson kann Ihnen aber als mögliche moralische Unterstützung bei der Begutachtung durch Cornelia Rombach dienen. Sollte es zu Unstimmigkeiten bei der Begutachtung kommen und Sie sind nach der Begutachtung der Meinung, das die Sachverständige Cornelia Rombach in ihrem Gutachten einzelne Sachverhalte falsch wiedergegeben hat, dann kann Ihnen der Zeuge gegebenenfalls helfen diese Sachverhalte aufzuklären und gegen die Sachverständige auszusagen. Das gilt natürlich auch dann, wenn die Sachverständige wichtige Sachverhalte weggelassen oder frei erfunden hat. In den meisten Fällen führt das Mitführen einer Zeugin / eines Zeugen aber bereits schon dazu, das der/die Sachverständige bei der Begutachtung vorsichtiger agiert, weil er/sie sich beobachtet fühlt.
ACHTUNG Sachverständige neigen dazu, einen Zeugen trotz entsprechender rechtlicher Regelung nicht zulassen zu wollen! Auf diese Situation sollten Sie (durch ein entsprechendes Training) ebenfalls vorbereitet sein um zu lernen, wie Sie damit umgehen, wenn der/die Sachverständige den Zeugen -ohne nachvollziehbare Begründung- aus der Begutachtung raushaben will
Sollten Eltern sich auf eine Begutachtung durch die Sachverständige Cornelia Rombach vorbereiten?
Ja. Einer der größten Fehler, den Sie machen können, ist sich nicht auf eine Begutachtung vorzubereiten. Auf wichtige Termine sollte man sich immer vorbereiten. Und eine Begutachtung ist ein sehr wichtiger Termin. Immerhin geht es um Ihre Verantwortung als Eltern (bzw. als Elternteil). Bereits als Schüler lernt man, sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Wer später einen Führerschein haben will, bereitet sich auf die Führerscheinprüfung vor. Obwohl Sie bei einer Führerscheinprüfung die Prüfung wiederholen dürfen, wenn Sie durchgefallen sind! Wenn Sie die Begutachtung "versaut" haben, dann bekommen Sie nur sehr schwer eine zweite Chance, diesen Fehler wieder zu revidieren! Egal wie toll Sie in Ihrem bisherigen Leben gewesen sind, wir halten es für unverantwortlich, sich auf eine Begutachtung NICHT vorzubereiten. Vielleicht sind Sie ja auf dieser Seite genau deswegen gelandet, weil Sie dabei waren sich auf die Begutachtung vorzubereiten.
Sie haben also erkannt, dass Sie sich vorbereiten müssen. Daran bestehen auch keine Zweifel. Nur naive
Begutachtungsvorbereitung
Eine Begutachtungsvorbereitung erspart Ihnen Fehler. Eine Begutachtungsvorbereitung reduziert nicht nur Ihr Risiko als Vater oder Mutter ein entsprechendes Gutachten und ein damit verbundenes Gerichtsverfahren zu verlieren, sondern es hilft Ihnen auch dabei Ihre Gedanken zu sortieren. Dadurch schaffen Sie es dann in aller Regel auch deutlich reflektierter in eine Begutachtung zu gehen und sparen sich dann hinterher den Stresss und extrem hohe Kosten um gegen ein Gutachten vorzugehen, das gegen Sie ausgefallen ist.Was mache ich, wenn das Gutachten von Cornelia Rombach negativ gegen mich ausgefallen ist und ich das Sachverständigengutachten für nicht verwertbar halte?
In diesem Fall sollte Sie (bzw. Ihr Anwalt) nicht auf die Anhörung der Sachverständigen vor dem Familiengericht verzichten und die Anhörung der Sachverständigen Cornelia Rombach vor dem Familiengericht beantragen, damit diese zu Ihren Rückfragen Stellung nehmen kann und Ihnen Ihr Sachverständigengutachten dann erläutern kann. Um das Gericht dann zu überzeugen, dem Sachverständigengutachten NICHT zu folgen, müssen Sie aber (gegebenenfalls zusammen mit Ihrem Anwalt) SEHR GUTE Argumente und Nachweise liefern, die belegen, das das Sachverständigengutachten zu einer falschen Lösung kommt. Hierfür müssen Sie sehr viel Zeit einplanen und die Gerichtsverhandlung im Vorfeld durch viele (aussergerichtliche) Maßnahmen vorbereiten. Hierzu gehören z.b. entsprechende Coachings, Kurse, Verhaltensänderungen, Schriftsätze, Anträge beim Jugendamt und vieles mehr. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit einer professionellen Beratung.
Wenn ich gegen das Gutachten von Cornelia Rombach vorgehen will, brauche ich dann ein Gegengutachten?
Ein Gegengutachten und/oder eine fachkundige Stellungnahme bei einem zweifelhaften Gutachten verbessern Ihre Chancen vor dem Familiengericht sicherlich.
Sie finden in Deutschland viele renommierte Experten, die Ihnen ein solches Gegengutachten erstellen. Für ein entsprechendes Gegengutachten zahlen Sie in der Regel ein paar Tausend Euro.
Unsere Erfahrung nach ist es so, das viele Eltern ihre letzte Hoffnung dann gerne in so ein Gegengutachten setzen und bis zu letzt glauben, das das Gericht den Darlegungen aus dem Gegengutachten folgt.
Das ist aber in den allermeisten Fällen nicht der Fall. Denn wenn Sie ein Gegengutachten beauftragen, wertet das Gericht dieses Gegengutachten in aller Regel als "Parteigutachten" und misst diesem Gutachten dann weniger Bedeutung ein.
Darf das Familiengericht ein mangelhaftes Gutachten verwerten?
Theoretisch Nein! Unser Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt: Mangelhafte Gutachten rechtfertigen keinen Sorgerechtsentzug. Gerichte dürfen sich nicht auf mangelhafte Gutachten verlassen. Gerichte müssen bei Zweifeln am Gutachten darlegen, warum sie Gutachten gleichwohl für verwertbar halten.
Dieses Urteil des Bundesverfassungsgericht interpretieren viele Betroffene Eltern dahingehend, das man sich mit einem Gegengutachten gegen das Gutachten wenden kann und man dann einfach die entsprechende Zweifel darlegt. Aber das führt in der Regel nicht zum Erfolg. Vielmehr ist es so, das das Familiengericht einfach eine gute (Standard-) Begründung liefert, warum es das Gutachten dennoch für verwertbar hält.
Warum ist es so schwierig, gegen ein mangelhaftes Sachverständigengutachten vorzugehen?
Wenn Sie gegen ein mangelndes Sachverständigengutachten vorgehen wollen, stehen Sie ziemlich alleine im Gericht. Auch wenn Sie z.b. ein, zwei oder mehrere fachkundige Stellungnahmen vorlegen und Sie Ihre Zweifel am Gutachten lautstark äußern, wird es Gerichte geben, die der Empfehlung des Sachverständigengutachtens folgen. Das ist auch ganz natürlich. Denn die Gegenseite, das Gericht, der Verfahrensbeistand, das Jugendamt und natürlich die Sachverständige selbst sind sich über die Verwertbarkeit des Sachverständigengutachtens im schlimmsten Fall einig und finden gemeinsam genügend Gründe, das Sachverständigengutachten auch bei Zweifeln zu verwerten. Es steht also 5:1. Rechnet man die Anwälte mit dazu, dann steht es 6:2 oder 6:1 oder 5:2. (je nachdem wie engagiert der eigene Anwalt ist)
Wenn das Gutachten negativ für Sie ausgefallen ist, müssen Sie sich mindestens mit folgenden Punkte auseinandersetzen:
- Sie legen dar in welchen Punkten das Gutachten fehlerhaft ist. (Gegebenenfalls finden Sie auch entsprechende Punkte, wo Sie den Verdacht der Besorgnis der Befangenheit mit begründen können
- Sie schauen an welchen Bereichen das Gutachten vielleicht richtig ist und die Kritik an Ihrer Person (wenigstens teilweise) berechtigt ist. Für diese Punkte suchen Sie (mit professioneller Unterstützung) entsprechende Hilfen, so das Sie dafür sorgen können, das das Gutachten spätestens bei der Gerichtsanhörung
- Sie "kaufen sich Zeit" um zu erreichen, das das Gutachten veraltet.
Spätestens jetzt sollte Ihnen klar sein, das Sie professionelle Hilfe benötigen um sich mit diesen Punkten auseinanderzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, das diese Punkte alleine nicht ausreichend sind, um sich zur Wehr zu setzen, vielmehr müssen Sie spätestens jetzt professionelle Unterstützung holen, um Ihre Schwächen zu schwächen und Ihre Stärken zu stärken
Gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen ist anstrengend
Gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen ist nicht einfach. Im Gegenteil: Um gegen ein mangelhaftes Gutachten vorzugehen, müssen Sie ja die eigenen Fehler aufarbeiten und dem Gericht überzeugende Argumente liefern, warum es dem Gutachten nicht folgen soll. Tatsächlich ist es aber so, das das Gericht ja den Gutachter ausgewählt hat. Letztlich müssen Sie also auch den Gutachter (der ja gegen Sie ist) für sich gewinnen. Diese Aufgabe kommt der Quadratur des Kreises nah. Wenn Sie diesen Schritt gehen wollen, dann nehmen Sie gerne unsere Gutachtenüberprüfung in Anspruch.Sie sind aufgrund dieser Gemengelage also in einer deutlich schwächeren Position. Sie müssen dann also mit Ihrem Anwalt gemeinsam die anderen 5 Parteien davon überzeugen, das Sachverständigengutachten nicht zu verwerten. Wenn es ganz dumm läuft, müssen Sie Ihren eigenen Rechtsbeistand ebenfalls noch überzeugen mit den richtigen Argumenten gegen das Sachverständigengutachten vorzugehen. Anders als bei einem Zivilgericht gilt hier nicht "im Zweifel für den Angeklagten". Der Richter muss/will einen Beschluss fassen. Wenn Sie den Richter davon überzeugen wollen, dass er das Sachverständigengutachten (das er in Auftrag gegeben hat und von dem er überzeugt ist) nicht als Grundlage für eine Entscheidung macht, dann ist das ein enormer Kraftakt und stellt eine enorme psychische Belastung dar und Sie müssen dem Richter eine Alternative bieten, die dem Wohl des Kindes besser gerecht wird. Unsere Erfahrung und unser Coaching hilft Ihnen und macht Sie fit, sich gegen ein mangelhaftes Gutachten zur Wehr zu setzen. Sie müssen dann aber natürlich auch darlegen, warum der/die Sachverständige, die/den der Richter aus gewählt hat nicht den hinreichenden Sachverstand hat. Der Richter geht ja zunächst davon aus, das der Sachverständige seine Arbeit ordentlich gemacht hat und geht auch davon aus, das der Sachverständige über eine höheren Sachverstand verfügt als der Richter selbst. Es kommt natürlich immer wieder vor, das Richter sich über ein Sachverständigengutachten hinwegsetzen, aber das ist eher die Ausnahme als die Regel. Und um auszuschliessen das Sie nicht Gefahr laufen, sich hinterher mit einem negativen Sachverständigengutachten befassen zu müssen (was mit immens hohen Kosten verbunden ist), können wir nur allen Betroffenen dringend anraten, sich im Vorfeld professionelle Unterstützung zu suchen. Gerne können Sie diesbezüglich auch mit uns Kontakt aufnehmen und einen Beratungstermin vereinbaren. Gerne stehen wir Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung. In einigen Fällen haben wir es sogar geschafft, das die betroffenen Eltern einvernehmlich die Begutachtung abgesagt haben und sich aussergerichtlich auf eine Lösung im Interesse des Kindeswohls geeinigt haben.
Und es ist fast immer besser wenn Eltern sich einigen anstatt das ein(e) Sachverständiger sagt was das richtige für das Kind ist
Kritik an Sachverständigen
Trotz aller Vorbereitungen, oder auch wenn man sich nicht vorbereitet hat, das das Gutachten für die betroffenen Eltern nicht nachvollziehbar ist oder das der/die Sachverständige gravierende Fehler gemacht hat. In so einem Fall ist es für Betroffene nicht nur notwendig sich juristisch gegen die Verwertung des Sachverständigengutachtens zu wehren, sondern es ist auch hilfreich, seinen Unmut gegenüber dem/der Sachverständigen offenzulegen.
Hallo, ich hab soeben das fertig gestellte gutacen von der ach so tollen frau rombach bekommen, ich finde es interessant, das sie mir das wort im mund umdreht, das sie meiner familienhelferin sachen andichtet gesagt zu haben und ich finde es sehr interessant das sie sich auf aussagen stützt und nur auf diese aussagen stützt die der kompletten unwahrheit entsprechen und ich somit gefahr laufe mein kind zu verlieren. Dieses gutachten wird angefochten, das steht fest.
Hallo, ich hab soeben das fertig gestellte gutacen von der ach so tollen frau rombach bekommen, ich finde es interessant, das sie mir das wort im mund umdreht, das sie meiner familienhelferin sachen andichtet gesagt zu haben und ich finde es sehr interessant das sie sich auf aussagen stützt und nur auf diese aussagen stützt die der kompletten unwahrheit entsprechen und ich somit gefahr laufe mein kind zu verlieren. Dieses gutachten wird angefochten, das steht fest.
Ich find es Schade das dieses Informationsangebot für Eltern so missbraucht wird um Gutachter schlecht dar zustellen. Frau Rombach war auch in meinem Verfahren zuständig. Sie hat Sachlich und Neutral ein Gutachten erfasst. Ich kann nur Frau Rombach weiter empfehlen.
Wenn Frau Rombach so eine schlechte Gutachterin warum wird den erst seit Januar 2016 über sie geschrieben
Auch ich habe sehr schlechte Erfahrung mit Frau Rombach gemacht. Sie hat sich vom Vater meiner Kinder komplett einlullen lassen. Und so etwas nennt sich Gutachterin und kostet ein schweine Geld für ca. 180 Seiten gequirrlte Scheiße und einer vollkommenen Fehleinschätzung. Vielen Dank dafür…… Ja kann nur unterschreiben dass Gutachten von solch unfähigen Studierten kleine Kinderseelen zerstört werden….. Geht bloß nicht zu ihr!!!
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1. Ja, der Richter hat es beauftragt.
2. Ich habe mich nicht freiwillig begutachten lassen. 2010 – 2011 lief diese.. und da wußte ich auch nocht nichts von Gutachtenüberprüfungen, leider..
3. Sie schreiben, “ Natürlich darf das Gutachten zum Einsatz kommen. Die Entscheidung darüber trifft nicht Dr. Leitner sondern der zuständige Richter.
Eine Entscheidung von Dr. Leitner ist sicherlich hilfreich, reicht aber nicht, um das Gericht davon zu überzeugen, das Gutachten nicht trotzdem zu verwenden.
Ich weiß aus anderen Quellen das nur approbierte Sachverständige GAs schreiben dürfen und das das GA von Frau Rombach hätte gar nicht zum Einsatz kommen dürfen.
Ich habe noch ein GA von 2015, welches auch gelogen war (habe dafür Beweise). Mir wurde Kindeswohlgefährdung vergeworfen (ich seh mein Kind selten) und darauf hin das Sorgerecht entzogen und hab begleiteten Umgang mit meinem jetz 12 Jahre alten Sohn. Alles beruht leider nur auf Behauptungen, Vermutungen.. Aber ich dachte, hier kann man schlechte als auch gute GA reinstellen, aber wie ich sehe, wissen Sie ja alles besser.. Besser nenn ich den Namen des jetzigen GAs lieber nicht.. Sehr schade ..
Sehr geehrte Ines,
natürlich können Sie hier GA bewerten. Wir wissen garantiert nicht alles besser, aber vielleicht wissen wir einiges richtiger. Sofern Sie aus anderen Quellen „wissen“ das nur approbierte Sachverständige Gutachten schreiben dürfen und das Gutachten von Frau Rombach nicht zum Einsatz kommen durfte so scheint der Familienrichter dieses Wissen scheinbar nicht gehabt zu haben. Vielleicht muss man die Seriösität Ihrer anderen Quelle mal in Frage stellen und sollte sich auf solche Quellen nicht verlassen. Auch das Gutachten von 2015 hat letzlich ja dazu geführt das Ihnen das Sorgerecht entzogen wurde.
Approbation und Kassenzulassung sind wenigstens eine gewisse, wenn auch nicht enorm sichere Gewähr dafür, dass der Psychologe / Psychotherapeut eine Mindestqualifikation hat. Auch Weiterbildung ist gefordert. Wichtiger noch: Es gibt Beschwerdemöglichkeiten (Kammer und KV), wenn fachlich desolat oder wahrheitswidrig oder unethisch gearbeitet wurde.
Solche Psychologen werden die Approbation auf Dauer verlieren. Ein gerichtlich bestellter Gutachter, der nicht approbiert ist, unterliegt keinerlei Aufsicht, keinerlei Qualifikationsvorgaben. Jeder Gutachter wird vom Gericht bedingungslos geschützt. Kein Richter will sich vorwerfen lassen, er habe einen unfähigen Gutachter ausgewählt. Also ist fortan alles, was der Gerichtsgutachter tut und behauptet „Stand der Wissenschaft“ und alle anderen irren oder lügen.
„Beschwerdemöglichkeiten (Kammer und KV), wenn fachlich desolat oder wahrheitswidrig oder unethisch gearbeitet wurde.“
Beschwerdemöglichkeiten sind meist nur theoretisch gegeben. Denn die Kammern treten vor allem für die wirtschaftlichen Interessen ihrer zahlenden Mitglieder ein.
Wenn jemand nicht Kammermitglied ist, erspart er sich also die Mitgliedsbeiträge und kann „freier“ Beweise für das fachunkundige Familiengericht liefern, anstatt pro forma wenigstens sich verpflichtet zu haben, nach den Grundsätzen der Psychologenkammer seine Gutachten zu fertigen.
Wenn das jeweilige Gesetz, kein falsches Zeugnis abzugeben, nicht zu verleugnen, zu beleidigen, etc. offen von den Gutachtern
missachtet werden darf und es keinen Staatsanwalt gibt, der diesen vom Gutachter vollendeten Straftatbeständen
nachgeht, d.h. wenigstens Ermittlungen deswegen aufnimmt,
der sollte von „Berufsvereinigungen“ gemaßregelt bzw. sanktioniert werden wollen oder können?
Also verstehe ich das richtig: Wenn der Sachverständige dem Gericht ein warheitswidriges Gutachten liefert, dann lässt man den Richter auf Basis dieses Gutachtens ein rechtskräftiges Urteil fällen und heult sich dann hinterher bei der Kammer aus, sofern der Gutachter dann dort Mitglied ist?
Worin liegt da der Vorteil für die Betroffenen Eltern? (Kinder?)
Nein, „man will den Richter nicht lassen“, sondern greift das Gutachten an und lehnt die Gutachterin wegen Befangenheit und grober fachlicher und inhaltlicher Fehler des Gutachtens ab.
Der Richter hat jedoch gerade diese Gutachterin für den Fall herangezogen und erwartet von dieser entsprechende „Beweise“. Er beruft sich also auf dieses auch für Laien unverwertbare Gutachten, schreibt dieses als Begründung seines Beschlusses ab und schwupp – die Sorge ist nach einem Jahr der „Vorläufigkeit“ entzogen.
Man kann die Kammer wegen des ehrwidrigen Verhaltens der Gutachterin anrufen. Sie nennen diesen Vorgang „Ausheulen“.
Dass weder begründetes Anrufen der Kammer noch Ausheulen etwas nützt, das weiß der zunächst vertrauensvolle Bürger ja nicht.
Auch Anzeigen wegen Vollendung strafrechtlich relevanter Tatbestände durch Gutachter bringt einen Staatsanwalt nicht dazu, wenigstens Ermittlungen aufzunehmen.
Es wäre schön zu wissen, wie man diesem „System“ nach Ausschöpfung aller möglichen Rechtsmittel beikommen könnte.
Liebe Kairos,
Ihre vorgenannten Ratschläge in allen Ehren, aber kennen Sie Fälle in denen Sie mit dieser Vorgehensweise erfolgreich waren? Am Ende schreiben Sie ja selbst, „es wäre schön zu wissen, wie man diesem System nach Ausschlpfung aller möglichen Rechtsmittel beikommen könnte.
Und genau dort liegt das Problem. Ich bin zwar juristischer Laie, aber mein Grundverständnis sagt mir, das wenn alle (Rechts-) Mittel und Wege ausgeschöpft worden sind, das dann keine (Rechts-)Mittel mehr möglich sein können. Also entweder gibt es noch Rechtsmittel oder es gibt keine.
Irgendwann muss man sich auch selber fragen ob allein der juristische Weg der richtige ist oder der richtige sein kann.
Als psychologischer Berater mache ich genau das und dann finde ich zusammen mit den Betroffenen Eltern einen Weg, wie man die Eltern z.b. wieder gemeinsam zurück in die elterliche Verantwortung bringen kann.
Da gibt es dann keinen Rechtsanwalt oder Richter auf den man hinterher die Verantwortung schieben kann sondern man erarbeitet als Vater oder als Mutter an einer erfolgreichen Strategie. Es gibt viele Eltern die nicht dazu gewillt sind, diesen Weg zu gehen. Einige Eltern brauchen vielleicht auch keine Unterstützung weil der andere Elternteil ja selbst schon kommunikationsbereit ist oder der Richter schon ein passendes „Urteil“ fällt usw… und einige Eltern kommen in die Beratung und merken das es anstrengend ist zu handeln anstatt rumzuheulen und brechen dann die Beratung ab.
Aber in den anderen Fällen hat sich gezeigt das eine psychologische Vorgehensweise erfolgreicher ist als ein jahrelang vor Gericht ausgetragener Konflikt vor dem Gericht.
Es gibt viele Möglichkeiten, was man machen kann um für seine Kinder (wieder) da zu sein. Das hängt aber dann vom Einzelfall ab. Ich hab in den letzten Jahren die verrücktesten Lösungen in angeblich hochstrittigen Familien erlebt. Die einzelnen Lösungen sind dabei meist so individuell das hier auf der Seite nur einzelne Möglichkeiten angerissen worden. Aber eins ist klar: Es gibt immer eine Lösung
Frau Rombach dürfte eigentlich keine Gutachten schreiben.
Und das hiesige Gericht in Emmendingen (Richter Kiefer) hätte dieses (mein) Gutachten erst überprüfen lassen müssen, es hätte gar nicht zum Einsatz kommen dürfen. So von DR. Werner Leitner, Psychologe und Fachmann für Gutachtenüberprüfungen.
Frau Rombach hat keine Qualifikationen und keine Approbation für zu erstellende Gutachten.
Sie dar keine Gutachten machen.
Durch sie kam mein Kind im Sommer 2011 zum Vater.
Hände weg von Gutachten.
Mit freundlichen Grüßen
Ach ich vergaß noch zu schreiben, diese Frau Cornelia Rombach ist auch NICHT in der BaWü- PsychologenKammer eingetragen.
Ich wurde zum Vergleich genötigt,am 14.07.2011 vom Emmendinger Gericht, das ich mich freiwillig mit dem Vater verständige, das mein Sohn zu ihm zieht.
Wenn ich dieses damals nicht getan hätte, hätten sie meinen Sohn per Gerichtsbeschluss sofort mir weggenommen.
Und das nur weil ich umgezogen bin um für mich und mein Kind SELBST sorgen wollte (Arbeit).
Ja, so kenne ich das deutsche Recht. Aus genau dem Grund hab auch ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meinen Sohn verloren und musste ihn mit 11 zum Erzeuger abgeben. Haha. Selbst schuld, wären wir doch gescheiter sozialHilfeBezügeMütter geworden. …ganz traurig ist das.
Hallo Ines…. Hatte auch die Frau Rombach und alles ist schief gelaufen….. Wie können wir in Kontakt kommen?
Ich würde aus aktuellem Anlass auch gerne mit Euch in Kontakt kommen – gerne bei mir melden!
Wieso sollte Frau Cornela Rombach keine Gutachten schreiben dürfen?
Natürlich darf sie das.
1. Hat der Richter ihr einen Auftrag erteilt und
2. Haben Sie sich freiwillig begutachten lassen.
Natürlich darf das Gutachten zum Einsatz kommen. Die Entscheidung darüber trifft nicht Dr. Leitner sondern der zuständige Richter.
Eine Entscheidung von Dr. Leitner ist sicherlich hilfreich, reicht aber nicht, um das Gericht davon zu überzeugen, das Gutachten nicht trotzdem zu verwenden.
Naja hinterher ist man immer schlauer…. Beim nächsten mal bitte eher bei uns melden und nicht erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Wie meinen Sie das… —> Beim nächsten mal bitte eher bei uns melden und nicht erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist<—
Naja nach Ihrer Aussage ist das Gutachten fehlerhaft, aber trotzdem haben Sie es zugelassen das Ihnen das Sorgerecht entzogen wurde. Da ist ja irgendwas falsch gelaufen oder?
Das ist doch keine Frage des „Zulassens“!
Ob das Sorgerecht entzogen wird oder nicht, entscheidet alleine der „unabhängige“ Richter.
Man hat gar keine Möglichkeit, den Richter zu beeinflussen. Der entzieht das Sorgerecht nach Gutsherrenart.
ja diese „Entschuldigungen“ höre ich von vielen Eltern. Kann ich nicht verstehen. Wie kann man sich als Elternteil damit abfinden? (Und dann hinterher rumjammern…)
Ja, falsch läuft da vieles. Fragt sich nur, was.
Nach Ihrer Meinung sind es die „lässigen“ Eltern,
die einfach zulassen, dass man ihnen das Sorgerecht
nimmt.
Wenn’s dann geschehen ist, sollte man nicht jammern? Doch. Jammern ist ein wunderbarer
Mechanismus, der kanalisiert und Kontrolle zulässt, anzeigt, dass eben nur gejammert und nichts verändert wird.
Ihre Seite ist doch ein „Jammerboard“, lebt vom monotonen Jammern?
Ihre Analyse ist wieder mal vortrefflich falsch